FRAKTION DER PARTEI FUR FREIHEIT UND FORTSCHRITT IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT FRAKTION DER PFF IM PDG

Divers


Dénomination : FRAKTION DER PARTEI FUR FREIHEIT UND FORTSCHRITT IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT FRAKTION DER PFF IM PDG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 429.333.975

Publication

24/04/2014
ÿþ[74 1: Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vereiffentlichen ist

MOD 32

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Dom Belgischen Staatsblatt vorbehalten

HInterlegt bel der Kanzlel des Handelsgerlehts EUPEN

1 1 -04- 2014

Kanzlei

tAl

der Greffier

Unternehmensnr : 429.333.975

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) Fraktion der Partei für Freiheit und Fortschritt im Parlament

der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.O.G.

(abgekürzt) Fraktion der PFF im PDG

RechtsfOrm : V.o.G

Sitz: Kaperberg 6 - 4700 Eupen

Gegenstancl

der Urkunde Abânderung des Gesellschaftssitzes

Die aullerordentliche Generaiversammlung vom 14. September 2013 beschlieat das Mandat des Betriebsrevisors "Buetens, Mathay & associates scprl-bbvba für die Geschâftsjahre 2012, 2013 und 2014 zu veriângem.

Die ordentliche Generalversammlung vom 14. September 2013 nimmt mit Trauer den Tod des Verwaltungsratsmitg lied Herm Ferdel Schrâcler zur Kenntnis. Herr Alexander Miesen wird als Ersatz von Herrn Ferdel Schrüder als neues Verwaltungsratsmitglied bezeich net.

Die auflerordentliche Generalversammlung vom 31, Oktober 2013 beschliesst die Satzungen wiefolgt abzuândem:

Art. 3. Der Sitz der Vereinigung ist in Eupen, Platz des Parlements 1. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die aktualisferten Satzungen lauten wie folgt:

TITEL Bezeichnung, Sitz, Gerichtsbezirk, Zielsetzung, Dauer, Allgemeines

Artikel 1. die Bezeichnung der Vereinigung lautet:  Fraktion der Partei für Freiheit und Fortschritt im

Parlement der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.O.G.",

Aile Urkunden, Rechnungen, Ankündigungen, Verüffentlichungen und andere von der Vereinigung ausgehende Dokumente tragen die vollstândige Bezeichnung der Vereinigung und den Zusatz: Vereinigung ohne Gewin nerzielungsabsicht oder das Kürzei V.o.G,

Art, 2. Die Dauer der Vereinigung ist unbegrenzt.

Art. 3. Der Sitz der Vereinigung ist in Eupen, Platz des Parlements 1. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Art, 4. Die Zielsetzung besteht in der Verwaltung der Mittel, die der Fraktion der Partei für Freiheit und Fortschritt zur Verfügung gestellt werden, in Anwendung der vom Prâsidibm des Parlementes der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Richtlinie und durch Zuschüsse, Zulagen, Abgaben der mandatare, Spenden und andere N'Eifel die das Ziel der Vereinigung oder ein spezifisches Projekt unterstützen.

Sie kann alleine oder unter Mitwirkung von anderen verschiedene Aktivitâten organisieren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften.

Bitte auf der letzten Selle des Teils B angeben Auf der Vorcierseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, 7U vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

Art. 5. Die Vereinigung kann alle unbeweglichen und beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer zieisetzung erforderlich sind entweder in der Form eines Nutznieflungsrechts oder ais Eigentum besitzen.

Art. 6. Alles, was in der vorliegenden Satzung nicht ausdrücklich geregelt ist, unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die intemationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, zuletzt abgeândert durch das Gesetz vom 27. Dezernber 2004.

Art. 7. Zwecks Ausführung der vorliegenden Satzung wird der Vereinigungssitz von allen gegenwârtigen und zukünftigen Mitgliedem zum Erfüllungsort bestimmt.

TITEL II. Mitglieder

Art. 8. Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, sie darf jedoch nicht weniger als drei betragen. Die Mitgliedschaft ist den effektiven und beratenden Mitgliedem des Parlementes der Deutschsprachigen Geweinschaft vorbehaltan, die der Fraktion der Partei für Freiheit und Fortschritt angeMren und die von der Generalversammlung festgelegten Abgaben zur Finanzierung zahlen.

Art. 9. Die in Artikel 8 bezeichneten Personen gehôren der Vereinigung ab dem Zeitpunkt an, wo sie ihre Einwilligung zur Mitgliedschaft schriftlich bestâtigt haben.

Oie Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Veriust einer der Bedingungen unter Artikel 8. Die Mitglieder sind frei, sich jederzeit aus der Vereinigung zurtickzuziehen durch ein an den Verwaltungsrat geriehtetes Rücktrittsschreiben. Der Ausschluss kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen ausgesprochen werden.

Art. 10, Ausgeschiedene Mitglieder sowie deren Erben haben keinerlei Anspruch auf das Vereinigungsvermiigen,

Art. 11. Die Mitglieder zahlen keinerrel Beitrag. Aus den Verbindlichkeiten der Vereinigung ergibt sich für sie keinerlei Verpflichtungen.

TITEL III.  Verwaltung, Tâgliche Geschâftsführung, Sekretariat

Art. 12, Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus mindestens drei Mitgliedem besteht und dem der Fraktionsvorsitzende und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Rechts wegen angeh&en. Das weitere Verwaltungsratsmitglied wird von der Generalversammlung unter den Mitgliedern der Vereinigung gewâhlt.

i)as Mandat aller Verwaltungsratsmitg lieder belâuft sich auf die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Parlementes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Verwaltungsratsmitglieder kiinnen jederzeit von der Generalversammlung abberufen werden.

/Mit die Vereinigung nur drei Mitglieder, dann setzt sich der Verwaltungsrat aus zwei Mitgliedem zusgMmen,

Art. 13. Der Fraktionsvorsitzende ist von Rechts wegen Prâsident des Verwaltungsrates. Dieser bezeichnet aus seiner Mitte Sekretâr und Kassieren

Art. 14, Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Prâsidenten oder von zwei Verwaltungsmitgliedem einberufen. Er ist nur Beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind.

Oer Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bel Stimmgleichheit ist die Silmme des Fraktionsvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Art. 15. Der Verwaltungsrat ist für alle Handlungen zustândig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Vereinigung gehiiren, insbesondere für die Emennung und Entlassung von Mitarbeitem sowie für die Festiegung ihrer Zustândigkeitsbereiche.

Oer Verwaltungsrat führt ein Mitgliederregister am Vereinigungssitz. Dieses Register enthâlt Name, vorname und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem werden eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeltpunkt, zu dem der Verwaltungstat Kenntnis der Beschlüsse erhâlt. Gem dem Gesetz über die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die intemationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

Art. 16. Der Fraktionsvorsitzende ist von Rechts wegen Geschâftsführer der Vereinigung und übt die tagtâgliche Verwaltung der Vereinigung aus. lhm obliegt insbesondere die Leitung und Koordination des Sekretariates, das zur Verwirklichung der Vereinigungszielseizung in Anwendung der diesbezüglich vom Prâsidium des Parlementes der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Richtlinien erreicht wird.

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Art. 17. Der Verwaltungsrat kann gleich welchem Beauftragten seiner Wahl Sondervollmachten jeglicher Art verleihen.

Für aile anderen Hancilungen, die nicht zur tagtâglichen Verwaltung geheken und nicht Gegenstand einer Sondervarnacht sind, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei Verwaltungsmitgliedem, damit die Vereinigung von Drittpersonen gültig vertreten ist. Dazu brauchen diese Verwaltungsmitglieder keinen Beschluss, keine Genehmigung und keine Sondervollmacht nachzuweisen.

Art, 18. Gerichtsverfahren werden sowohl als Klâger als auch als Beklagter im Namen der Vereinigung vom Verwaltungsrat eingeleitet oder geführt. Dies erfolgt auf Betreiben des Geschâftsführers.

TITEL IV.  Gen eralversammiung

Art. 19. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere

ausschliellfich zustândig für;

1. Ânderung der Satzung;

2, die Emennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

3. die Billigung der Haushaitsplâne und der Abrechnungen;

4. die Festlegung cler Anzahl, der erforderlichen Qualifikationen, der

Bewerbungsbedingungen, der Einstellungs- und Entlassungsbedingungen

sowie der Entlohnung der Mita rbeiter der Vereinigung;

5. aile Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich

Oder aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

6. die Entlastung der Verwalter

7, die Auflüsung der Vereinigung

8. die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer

Zielsetzung

Art. 20. Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung abgehalten werden.

Diese findet im ersten Semester des Jahres statt.

Es kann sa oft eine auflerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der

Vereinigung erforderlich ist. Eine auflerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn

mindesten ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt.

Jede Versammiung findet an dem Tag, zu dem Zeitpunkt und an dem Ort statt, die ln der Einladung

angegeben sind. Alle Mitglieder müssen dazu eingeladen werden.

Art. 21, Die Einberufung wird vom Verwaitungsrat mindestens acht Tage var der Versammiung durch einen einfachen E3rief vorgenommen. Die Tag esordnung wird dieser Ladung beigefügt. Auller wenn aile anwesenden Mitglieder damit einverstanden end, kaon die Generalversammlung nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beraten,

In der Versammiung führt der Fraktionsvorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder, bel dessen Verhinderung, der lteste der anwesenden Mitglieder. den Vorsitz. Der Sekretâr des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhinderung, das vom Vorsitzenden bezeichnete Mitglied führt das Protokoll der Versammlung.

Art, 22, Jedes Mitglied het das Recht, entweder persünlich oder durch einen Beauftragten seiner Wahl, der selbst Mitglied ist, an den Versammiungen tellzunehmen. Kein Beauftragter darf über mehr als ein Mandat verfügen. Alle Mitglieder haben das glelche Stimm recht, und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Art. 23.

: Die Generalversammlung ist beschlussfâhig unabhângig von der Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Entscheiclungen der Generalversammlungen werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, auller in den durch das Gesetz oder die Statuten vorgesehenen Ausnahmefânen.

Bei Stimmengreichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Art. 24. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitglieciem, die dies wünschen, unterschrieben und in ein Sonderregister eingetragen werden, Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden vom Vorsitzendan unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, clie ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehângt,

MOD 3.2

- Tell B : Fortsctzung . _

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TITEL V.  Haushaltsplâne und Abrechnungen

Art. 25. Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Geschâftsjahres durch den Verwaltungsrat abgeschiossen. Dieser wird einem Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowle den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushaitsplâne und Berichte werden elner Generalversammiung im ersten ' Semester nach dem Datum des Abschlusses des Geschâftsjahres zur Billigung vorgelegt,

TITEL Vl.  AuflOsung und Liquidation

Art. 26. lm Falle der freiwilligen AuslOsung benennt die Generalversammiung zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

: Art. 27. Ungeachtet des Zeitpunktes und der Gründe und vorbehaltlich der Anwendung der vom Prâsidium

des Parlementes der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Richtlinien wird in allen FâIlen der, freiwilligen oder gerichtlich ausgesprochenen Auflasung der nach der Tilgung der Schulden und der ; Begleichung der Lasten verbielbende Nettobestand des Vereinigungsvermügens dem Regionalverband der Partei für Freiheit und Fortschritt des Gebletes der deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Emil DANNEMARK Alexander MIESEN

Verwalter Verwalter

Dam Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte suf der letzten Seite des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkunciencfen Notars oder der Personen, die da7u berochtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, 7U vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

10/09/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veraffentlichen ist

Unternehmensnr : 429.333.975

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgoschrieben) ; Fraktion der Partei für Frelheit und Fortschritt im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft - V.O.G.

(abgokiint): Fraktion der PFF im PDG

Rechtsform V.o.G

Sitz : Platz des Parlements 1- 4700 Eupen

Gegenstanil

der Urkunde : Erneuerung der Mandate

. Die Generalversammlung vom 10. Juli 2014 beschliellt Herm Emil Dannemark Lindenstralle 41, 4750

. Bütgenbach und Herm Heinz Keul - Potauer Stalle 19, 4780 St. Vith - in ihrer Funktion als Verwaltungsratmitglieder zu entlassen. Sie emennt Herm Gregor Freches - Recht, Bahnallee 47, 4780 St. Vith -

" und Herm Christoph Gentges - roter %hl 15C, 4728 Hergenrath - als neue Verwaltungsratmitglieder für eine. : Mandatsdauer von 5 Jahren.

Gregor Fraches Christoph Gentges

Verwalter Verwalter

11MIEU II

. . .

Bille aul der lelzten Selle des Tel§.13 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschafl des beurkundenden Nolars oder der Personen, die dans ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiltung eder die Organismus Dritten gegenüber, 7U vellreton.

Auf der Rückseite Name und Unterschrifl.

07/10/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen est

Mon 3.2

-' t bei der Kanzlei

des Handelsgerichts EUP

2 6 -09- 2013

IA/

der Grailler Kanzlei

D Belg Staa vorbt in i 11111 E~Inllllglljl

*13152095



Unternehmensnr : 429.333.975

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Fraktion der Partei für Freïheit und Fortschritt im Parlement der Deutschsprachigen Gemeenschaft

(abgekürtt) : Fraktion der PFF im PDG

Rechtsfarm : V.o.G

Sitz: 41çcc

Gegenstand

der Urkunde : Erneuerung der Mandate

Die Generalversammlung vom 28. Juni 2012 beschlieat das Mandat des Betriebsrevisors "Buelens, Mathay & associates scprl-bbvba" - BIvd de Lambermont 430/3,1030 Bruxelles - für die Geschditsjahre 2012, 2013 und 2014 zu verfângem.

Die Generalversammlung vom 28. Juni 2012 beschliel t Herrn Hans" Dieter Laschet - Hauptstraffe 92, 4730 Raeren - ln seiner Funktion als Verwaltungsratmitglied zu entlassen. Sie emennt Herm Heinz Keul - Potauer Straf a 19, 4780 St. Vith- als neues Venvaltungsratmitglied fier eine Mandatsdauer von 4 Jahren. Des Weiteren beschlieilt sla - - euerung des Mandats von Herm Fardai Schráder - Kehrweg 11A, 4700 Eupen- um wel - - 4 Jahre.

Emil Dann-mark Ferdel Schráder Verwalter

Verwaiter

Bitte auf der let7ten Scitc des Taels B,angebon : Auf der Vorderseite: Nam° und Eigenschaft des bcurkundendon Notars oder der Personen, die dazu ermdchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organtsmus Britten gegeniiber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrilt.

09/11/2011
ÿþ sIOD 8.2

Teil B Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zure Belgischen Staatsbiatt zu verôffentiichen let



Hinterlegt bei der Kanzlei

des tandelsgerichts EUPEN

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Untemehmertsnr. : 0429.333.975

Name der Vereinigung 1 Stiftung !Organismes

(ausgesohrieben) : FRAKTION DER PARTEI FÜR FREIHEIT UND FORTSCHRITT IM PARLAMENT DER

DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

(abgekürzt) : Fraktion der PFF Im PDG

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerziielungsabsicht

Sitz : Kaperbarg, 13- 4700 Eupen

GeAenstand

der Urkunde : Erneuerung der Mandate

Die Generalversamrn ung vom 26. Juni 2009 beschlieilt die Emeuerung der Mandate der Venveltungsretemlfglieder, Fertiel Srhrtlder - Kehrweg 11A - 4700 Eupen, Fane-Oieter Laschet - Itauptstlatie 92 - 4730 Reeren, sosie de Amtsbeendigung von Bern! Collas - Losheimergraben 12A - 4760 BDllingen. Des Weifleren vrird Ernil Dannemark - UndenstraBe 41 - 4750 Weywertz - ale nues VerwafWngsraternitglled emannt.

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onr Greffier

Emll Dannemark Venroelber

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Bitte auf der latzton Salto des Tells B angeben : puf dei Vordersaite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind dia Vereinigung, die Stiftung Oder die Organismus Drttten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rùcklíe : Name und Untorschrift.

14/01/2011
ÿþDem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist

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I-lnterlegt befûe, r,zie

des Handeisgeri4hts;

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Unternehmensnr: 429.333.975

Name der Vereinigung 1 Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) ; Fraktion der Partei für Freiheit und Fortschritt im Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekürzt) : Fraktion der PFF im PDG

Rechtsforen : V.o.G

Sitz : Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Verlângerung des Mandates des Betriebsrevisors

Die Generalversammlung vom 26. Juni 2009 verlàngerte das Mandat des Betriebsrevisors "Buelens, Mahay,; Matis & associates scprl - bbvba" für die Geschaftsjahre 2009, 2010, 2011.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Bitte ad der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen; die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

Coordonnées
FRAKTION DER PARTEI FUR FREIHEIT UND FORTSCH…

Adresse
PLATZ DES PARLAMENTS 1 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne