FRAKTION DER SOZIALISTISCHEN/SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : SP FRAKTION IM PDG

Divers


Dénomination : FRAKTION DER SOZIALISTISCHEN/SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : SP FRAKTION IM PDG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 429.334.074

Publication

16/12/2013
ÿþMOD 3.2

µ_ .__v  ~ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

~" ,~if .1~

~~r~ {

~ .-.~ARv.~-+_1

tiji11111J1JI1 1111

Be i i

st~

vor



k:ei der Kanziel

ne:, Et1PEN



g h -12- 2U13

K-anzlei

Eîil

~ler ~rc~îtier _

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 429.334.074

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Fraktion der Soziatistischen/Sozialdemokraischen Partei im; Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft

(abgekiirzt) : SP-Fraktion im PDG

Rechtsform : VoG

Sitz : Kaperberg 6 in 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : 1. Abânderung der Statuten (Vorstand), 2. Abânderung der Adresse des

Sitzes: SP-Fraktion im PDG, Platz des Parlaments 1 in 4700 EUPEN

Generalversammiung vom 28. Februar 2013

Charles Servaty, Prâsident und Resi Stoffels, Geschâftsführerin der Urkunde

SATZUNG der VoG

Fraktion der Sozialistischen/Sozialdemokratischen Partei im Parlament der Deutschsprachigen

Gemeinschaft"

KAPITEL 4 : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER,

Artikel 1 Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet

 Fraktion der Sozialistischen/Sozialdemokratischen Partei im Parlament der Deutschsprachigen

Gemeinschaft`.

Artikel 2 ; Sitz

_Der Sitz ist in 4700 Eupen, Platz des Parlements 1. Er kann auf Beschluss der Generalversammiung an:

einen anderen Ort verlegt werden.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

" Artikel 3 : Zielsetzung

Die Zielsetzung der Vereinigung besteht in der Verwaltung der Fraktion der sozialistisch/sozialdemokratischen Partei im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in Anwendung' der diesbezüglich vom Prasidium des Parlements der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Richtilnien und zur Verfügung gestellten Mittel sowie in der administrativen, materiellen und inhaltlichen Betreuung der Mitglieder dieser Fraktion

Die Vereinigung kann alle unbeweglichen und beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung' erforderlich sind, entweder in der Form eines Nutzniel ungsrechts oder als Eigentum besitzen

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet, Sie kann jederzeit aufgefbst werden

KAPITEL II : Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dari jedoch nicht weniger ais drei betragen

Die'Mitgliedschaft ist den effektiven und beratenden Mitgliedern des Parlements der Deutschsprachigen;

Gemeinschaft vorbehaften,.die,det Fraktion der sozialistischenlsQzialdemokratischen Pertetengehi ren

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu ermbchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Witten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

WiOD 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Wenn ein Mitglied nicht mehr der Fraktion der sozialistischen/sozialdemokratischen Partei im Parlament, der

Deutschsprachigen Gemeinschaft angehbrt, erlüscht die Mitgliedschaft von Rechts wegen, Eine andere Form des Ausschlusses ist nicht mdglich.

Ausgeschiedene Mitglieder sowie deren Erben haben keinerlei Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung

Die Mitglieder zahien keinerlei Beitrag aus den Verbindlichkeiten der Vereinigung ergibt sich keinerlei Verpflichtung,.

Artikel 6 " Mitgllederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliedenegister, Dieses Register enthlt Name,

Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder Die Beschlüsse zum Beitrttt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem

sind einzutragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt.

Gemüf3 dem Gesetz vom 27, Juni 1921, abgeândert durch das Gesetz vom 2. Mai 2002, wird ein Recht auf Einsichtnahme gewührt.

KAPITEL Ill " Generalversammlung

'Artikel 7: Generalversammlung

Die Generalversammiung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1) die Ànderung der Satzung,

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die den Verwaltern zu erteilende Entlastung;

4) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Auflisung der Vereinigung;

7) die timwandlung der Vereinigung, in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung,

8) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzungen verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen Alle Mitglieder

haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Fin Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Die Abstimrnungsmodalitüten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27, Juni 1921, abgedndert durch das

Gesetz vom 2. Mai 2002, vorgesehen sind. Vorbehaltlich dieser Bestimmungen ist die Generalversammlung beschlussffhig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist Sie fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend

Artikel 8 ; Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im Monat Februar

statt,

Der Verwaltungsrat kann so oft eine auf3erordentiiche Generalversammlung einberufen werden, wenn es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aufferordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt und auf Beschluss des Verwaltungsrates.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben,

Die Mitgliederzahl der Generalversammlung muss grdller sein als die des Verwaltungsrates Artikel 9 . Tagesordnung

in der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsgrates den Vorsitz

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten,

die nicht auf der Tagesordnung stehen, Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend, Auflüsung,

Jahresabschluss und Haushaltsplan oder

Satzungsí3nderungen

Artikel 10 . Protokolle der Generalversammlung

MOD 3.2

I I.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Der Sekretâr des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhïnderung das vom Vorsitzenden bezeichnete Mitglied führt das Protokoil der Versammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden, sie werden auflerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen Auszuge daraus, die vor Gericht oder anderwartig vorzulegen sind, ,werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmttglledern unterschrieben. Diese Auszuge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist; ausgehündigt

KAPITEL 11V: Verwaltung

Artikel, 11: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaitungsrat geleitet, der aus mindestens 3 Mitgliedern besteht und dessen Vorsitz der Vorsitzende der Fraktion der sozialistischen/sozialdemokratischen Partei im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft wahmimmt,

Der Verwaltungsrat wühlt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden ins Sitzungsprotokoli eingetragen und vom Vorsitzenden und vom Sekretâr unterschrieben Auszuge, die vor Gericht oder anderswo vorgelegt werden mussen, werden vom Vorsitzenden oder von zwel Verwaltunsratsmitgliedrern unterschrieben.

Der Verwaltungsrat ist für aile Handlungen zustündig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der

Vereinigung gegoren.

in diesem Zusammenhang kann er insbesondere:

-alle Zahlungen tâtigen und in Empfang nehmen sowie Quittungen darüber verlangen oder ausstellen; - Ablieferungen bzw. Hinterlegungen tütigen und in Empfang nehmen;

-Jegliche beweglichen und unbeweglichen Güter sowohl kostenlos als auch gegen Entgelt erwerben, tauschen oder veraufbern sowie mieten oder vermieten, und dies selbst fur mehr als neun Jahre;

-Private oder offentlhciie Zuschüsse und Subventionen jeglicher Art annehmen und in Empfang nehmen;

-sein Einverstândnis zu Vertragen, Geschâftsauftrâgen und Arbeiten eiteilen und sie abschliefren, -Anleihen jeglicher Art mit oder ohne Garantie aufnehmen;

-Zu sâmtlichen Einsetzungen in die Rechte anderer sowie zu sâmtlichen Bürgschaftsleistungen sein Einverstandnis eiteilen oder sie annehmen, Die Emennung und Entlastung aller Personalmitglleder der Vereinigung sowie die Festlegung ihrer Zustândigkeitsbereiclie und Entlohnung erfolgt ebenfalls durch den Verwaltungsrat.

Aile, nicht ausdrücklich der Generalversammlung zugewiesenen Volimachten, obliegen der Kompetenz des Verwaltungsrates,

Artikel 12: Tagliche Verwaltung

Der Verwaltungsrat kann einero innerhalb oder auflerhalb seiner Mitglieder bestimmten Gesch ftsführer die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht übertragen. Er legt dessen Befugnisse fest.

Er kann ebenfalls gleich welchen Beauftragten seiner Wahl Sondervollmachten jeglicher Art verleihen.

KAPITEL V : Vertretung, Haftung Artikel 13 : Vertretung der Vereinigung

Für alle anderen Handlungen, die nicht zur tâglichen Verwaltung geboren und nicht Gegenstand einet Sondervollmacht sind, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, damit die Vereinigung vor Driftpersonen gültig vertreten ist. Dazu brauchen diese Verwaltungsratsmitgtheder keinen Beschluss, keine Genehmigung und keine Sondervollmacht nachzuweisen

M0D 3.2

t A

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Gerichtsverfahren werden sowohl als Kli#ger ais auch ais Beklagter im Namen der Vereinigung vom

Verwaltungsrat eingeleitet oder geführt. Dies erfolgt auf Betreiben des Vorsitzenden oder des Geschaftsführers. Der Verwaltungsrat kann sich hierfür von 2 Mitgliedern vertreten lassen,

Die Verwalter gehen I insichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei personliche Verpflichtung in. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 14 ; Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Titigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen

Generalversammlung im Laufe des ersten Trimesters zur Billigung vorgelegt.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des gescháftsführenden Vorstandes

Die Buchhaltung wird gemai3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921, abgeandert durch das Gesetz vom 2. Mai 2002, und dessen Ausfuhrungserlasse geregelt.

KAPITELVI : Satzungsânderung. Auflüsung

Artikel 15: Satzungsanderung

Die Satzung darf nur gem den Bestimmungen der Artikel 6 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921, abgeândert durch Gesetz vom 2. Mai 2002, geândertwerden.

Fur Generalversammlungen, bei der die Satzungsânderung auf der Tagesordnung steht, müssen 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Ist dies nicht der Fail, kann eine neue Generalversammlung anberaumt werden. Diese darf erst 15 Tage nach dem ursprünglichr anberaumten Termin stattfinden. Die 2. Generalversammlung ist beschlussffhig, egal wie viele Mitglieder anwesend oder vertreten sind

Artikel 16 ; Auff6sung

lm Palle der freiwilligen Auflbsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und ihre Befugnisse festsetzen

Damït die Generalversammlung boer die Auflósung befinden kann, mussen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Gegebenenfalls kann frühestens nach eiher Frist von 15 Tagen eine neue Generalversammlung einberufen werden. Diese neue Generalversammlung darf entscheiden, egal wie viele Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

Die Entscheidung der Generalversammlung muss mit mindestens 4/5 der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitgliedern gefallt werden,

Ungeachtet des Zeitpunktes und der Gründe, und vorbehaltlich der Anwendung der vom Presidium des Parlements der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Richtlinien, wird in allen Fâllen der freiwilligen oder gerichtlich ausgesprochenen Auflisung der nach der Tilgung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbleibende Nettobestand des Vermogens der Vereinigung eiher von der Generalversammlung zu bezeichnenden Einrichtung der sozialistischen/sozialdemokratischen Bewegung im Gebiet deutscher Sprache Belgiens zur Verfiigung gestelit.

Kapitel VII. Aligemeines

Alles, was in der vorliegenden Satzung nicht ausdrücklich geregelt ist, unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 27Juni 1921, abgeandert durch Gesetz vom 2. Mat 2002 über die Vereinigungen ohne Erwerbzweck

Der Vizeprâsident ist ebenfalls als Geschâftsfâhrer bestimmt

MOA 3.2

r~d,i1

B k~ischen S~aatsbla.st-t vorbehalten Teil B : Fortsetzunq

Rücktritt Verwatlungsrat:

Jean-Luc Veiz, Chempagner Stresse 8 in 4750 Weywertz als Kassierer

Nadine Rotheudt, Vossblder 25 in 4728 Fdergenrath als Schriftführerin

Louis Siquet, Klosterstrasse 49 A in 4770 Amel/Montenau Beisitzer

Der aktuelle Verwaltungsrat der  VoG SP-Fraktion" setzt sich wie folgt zusammen:

1.Prâsident und Geschâftsführer: Charles Servaty

2.Vizeprâsidentin: Resi Stoffels, Johannisberg 22 in 4730 Eynatten

3.Kassierer: Kirstera Neyken-Bartholemy, Am Kalkofen 47 in 4701 Kettenis

4.Schriftführer: Berri Schmitz, Werthplatz 15 in 4700 Eupen

5.13eisltzer: Alfred Ossemann, Nikolausfeld 26 in 4700 EUPEN

gezeichnet Charles Servaty, Geschâftsführer und Prâsident

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus (]ritten gegenüber, zu vertreten.

Auf di3r Rückseite : Name und Unterzeichnung.

31/03/2011
ÿþ,! . t

I,.l~,:w.~

MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hïnterlegung der Urkunde in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt zu verüffentlichen jet

1101

*110d91]8"

Dam Belgischen Staatsblatt vorbehalter

Untemehmensnr : 429.334.074

Name der Vereinigung i Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : VoG SP Fraktion im PDG

(abgekrirzt)

Rechtsfarm : VoG

Sit : Kaperberg 6 in 4700 Eyoeb

Gegenstand

der Urkunde : Anderung im Verwaltungsrat. Generalversammlung vom 10102/2011

Rücktritt von Frau Rosi Stoffels ais Geschaftsführerin. Sie bleibt Vize-Pritsidentin.

Rücktritt von Erwin Klinkenberg, Kbthstrasse 37 in 4720 Kelmis als Kassierer Rücktritt von Marcel Strougmayer, Haag 14 In 4728 Hergenrath als Schrtftführer Rücktritt von Edmund Stoffels, Unter dem Wittenhof 219 ln 4770 Amel als Belsitzer

Ernannt worden:

Jean Luc Veiz, Champagner Stresse 8 in 4750 Weywertz als Kassierer Nadine Rotheudt, Vossiilder 25 in 4728 Hergenrath ais Schriftführerin Louis Siquet, Montenau 121 In 4770 Amel ais Beisitzer

Es bleibt Charles Servaty als Prâsident und Gesch8ftsführer

gezeichnet Charles Servaty Président und Geschâftsführer

Text

Bijlage-n- üij het -Belgisch-Staatsblad _ 31>O3/20 t1 _ Anncxc"s cttr IVIdniteut -b-élgé

Bitte auf der letzten Seite des Tells t3 angeben-: Aut der Vorderseite: Name und eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu errnechtigt eind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

"ut der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
FRAKTION DER SOZIALISTISCHEN/SOZIALDEMOKRATI…

Adresse
KAPERBERG 6 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne