FREUNDE DES OKTOBERFESTES, ABGEKURZT : F.D.O.

Divers


Dénomination : FREUNDE DES OKTOBERFESTES, ABGEKURZT : F.D.O.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 839.031.786

Publication

18/04/2014
ÿþM0032

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriefentlichen ist

1111111111J1.,1111111,1111111 111111

Unternehmensnr : 0839.031.786 Februar 2014 gellen folgende

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : FREUNDE DES OKTOBERFESTES

(abgekürzt) : F.d.O.

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4783 SANKT VITH - Neidingen 54

Gegenstand

der Urkunde : Sitzveriegung Rücktritt-Ernennung

Aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 20. Beschlüsse hervor

Folgende Mitgliecier treten rückwirkend zum 31. Dezember 2013 aus dem Vorstand zurück und treten gleichzeitig aus der Vereinigung aus:

- Herr Oliver MAUSEN, wohnhaft in B-4783 SANKT VITH, Neidingen 54

- Herr Andreas JODOCY, wohnhaft in B-4770 AMEL,Meyerode, Martinusstrafte 43

- Frau Sandra VILZ, wohnhaft in B-4760 BOLLINGEN, MOrringen, Ledescht 12

Den scheidenden Mitgliedern wurde Entlastung in voltera Umfang erteilt.

Die Generalversammlung wâhlt folgende Mitglieder ab dem 01. Januar 2014 in den Verwaltungsrat:

- Herr Christoph AREND, wohnhaft in L-9672 NIEDERWAMPACH - Maison 65/A

- Frau Nancy JANS, wohnhaft in L-7470 SAEUL - 29/A, Rue de Mersch

- Herr Edwin KOHNEN, wohnhaft in L-9990 VVEISVVAMPACH - 14, Duarefstrooss

Der Verwaltungsrat setzt sich demnach ab dem 01. Jan uar 2014 wie fclgt zusammen:

- Herr Serge PÜTZ.- Vorsitzender

- Frau Nancy JANS - Schriftführerin

- Herr Christoph AREND Kassenwart

- Herr Edwin KOHNEN Beisitzer

Die Generalversammlung beschlieflt, den Sitz der Vereinigung ab sofort an folgende Adresse zu verlegen:

97/B, Malmedyerstrafte

4780 SANKT VITH

Gez. Serge POTZ - Vorsitzender

Gleichzeitig hintedegt: Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 20.02.2014

de:Z H", CUPE.N

0 e) -94- 201.4

.1A/ Kanziei

rinr rtr,ianr

r>

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angebe : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, ligt eind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

die dazu errnüc Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

15/09/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist MOD 3.2



UhIIUI1 11 III II III

907

Bel

Sta:

vorb

Hinterlegt bel der r4anzlei

des Handelsgertchts EUPEN

0 5 -09- 2011

iA/ Kanzlei

der Greffier

Unternehmensnr : 0 g39. 0-3,f, -T8 6

Naine der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : FREUNDE DES OKTOBERFESTES

(abgekurzi) F.d.O.

Rechtsfarm : VoG

Sitz : 4783 SANKT VITH - Neidingen 54

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG

Name der Vereinigung 1 Stiftung / Organismen (ausgeschrieben): F.d.O. (Freunde des Oktoberfestes)

Rechtsform: V.o.G.

Sitz: Neidingen 54 I B-4783 Sankt Vith

Gegenstand der Urkunde:

GRÜNDUNG DER VEREINIGUNG UND VERABSCHIEDUNG DER STATUTEN

Auszug aus der Generalversammlung vom 29107/2011:

 SATZUNG OER V.o.G. F.d.O. (Freunde des Oktobertestes)

Die erschienenen Gründungsmitglieder:

JODOCY Andreas  12.05.1983 wohnhaft in Meyerode 5 I B-4770 Amel (B) MAUSEN Oliver  28.03.1974 wohnhaft in Neidingen 54 I B-4783 Sankt Vith (B) VILZ Sandra - 05.07.1983 wohnhaft in nach Ledescht 12 I B-4760 Mürringen (B) PÜTZ Serge  13.09.1977 wohnhaft in Korngarten 2 I L-9990 Weiswampach (L)

Vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemW Gesetz vom 27. Juni 1921 zu

gründen.

Sie legen deren Satzung wie folgt fest:

KAPITEL I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht !autel F.d.O  Freunde des Oktoberfestes"

Artikel 2: Sitz

Der Sitz ist in Neidingen 54 I B-4783 Sankt Vith

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

Artikel 3: Zielsetzung

Zielsetzung der Vereinigung: Organisation von Festen mit dem Ziel der Begegnung und der Fôrderung von

Toleranz und Respekt. Verbreitung und Ausleben von anderen europsischen Traditionen in unserer Region.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II: Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven und angeschlossenen Mitgliedern.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oden der Personen. die dazu ermachttgt sind die Vereinigung die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite . Name und Unterschnft

r ,

MOD S

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als drei betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der

Anwesenden oder Vertretern ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgànger eingezahlt haben, nicht

zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von

Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Artikel 7: Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhalt.

Gemel3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wir ein Recht auf Einsichtnahme gewehrt.

KAPITEL III: Generalversammlung

Artikel 8: Generalversammlung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/09/2011 - Annexes du Moniteur belge Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1)Die Anderung der Satzung;

2)Die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3)Die Bestellung und Abberufung der Kommissare;

4)Die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

5)Die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6)Die freiwillige Aufldsung der Vereinigung;

7)Den Ausschluss eines Mitgliedes;

8)Die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

9)Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgeht.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder

haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Die Abstimmungsmodalitaten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 9: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im Monat Januar staff.

Es kann so oft eine auf3erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine aufferordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfach E-Mail (oder Brief) vorgenommen, die jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10: Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Aufldsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsanderungen.

Artikel 11: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokolien festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretr sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden auf3erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwertig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf eihen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehàndigt.

Die Beschlüsse erhâlt jedes Mitglied mit elektronischer Post oder Postzustellung.

KAPITEL IV: Verwaltung

Artikel 12: Verwaltungsrat

MOD 3.2

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

Teil B : Fortsetzung

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus drei Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für 1 Jahre gewahlt und kiïnnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mdglich. Der Verwaltungsrat wâhlt einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden wenigstens 2 mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer

" bestimmten Versammlung des Verwaltungsratzes beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei

Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Artikel 13: Tügliche Verwaltung

Der geschâftsführende Vorstand ist identisch mit dem Verwaltungsrat.

Dieser übertrâgt die tâgiiche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht

einem Mitglied des Verwaltungsrates. Bei Verhinderung übernimmt der Vorsitzende diese Aufgabe.

KAPITEL V: Vertretung, Haftung

Artikel 14: Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des geschàftsführenden Vorstandes erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen-

Gerichtsverfahren, sei es als Klàger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Geschâftsverführenden Vorstand geführt, Betreibungen und ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine ' hierzu beauftragte Person.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persdnliche Verpflichtung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15: Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaitsplan des nachfolgenden Geschaftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats Merz zur Billigung vorgelegt.

" Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschâftsführenden Vorstandes.

" Die Buchhaltung wird gemaf3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI: Satzungsânderung, Aufldsung

Artikel 16: Satzungsânderung

Die Satzung dart nur gemel den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921

geândert werden.

Artikel 17: Aufldsung

lm Falle der freiwilligen Aufldsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen

und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird einer

" sozialen Einrichtung zugeführt.

KAPITEL VII: Übergangsbestimmungen

Artikel 18: Gründungsversammiung

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es

werden Verwaltungsratsmitgliedern gewâhlt:

Der Verwaltungsrat hat gewâhlt:

-ais Vorsitzender: Oliver MAUSEN

-ais Schriftführer: Serge PÜTZ

-als Kassenführer: Andreas JODOCY

Der Verwaltungsrat hat Serge PÜTZ mit der tàglichen Geschâftsführung betraut."

So ausgesteilt in 4 (Vier) Exemplaren in Sankt Vith am 29.07.2011

Andreas JODOCY

Serge PÜTZ Oliver MAUSEN

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
FREUNDE DES OKTOBERFESTES, ABGEKURZT : F.D.O.

Adresse
NEIDINGEN 54 4783 LOMMERSWEILER

Code postal : 4783
Localité : Lommersweiler
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne