FUSSBALLCLUB MEDELL, ABGEKURZT : FC MEDELL

Divers


Dénomination : FUSSBALLCLUB MEDELL, ABGEKURZT : FC MEDELL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 422.702.937

Publication

16/07/2012
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; i4 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

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Unternehmensnr : 422.702.937

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen (ausgeschrieben) : FuIbaliclub Medeli (abgekürzt) : FC Medeli

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Medeil 59 - 4770 Amel

Gegenstand

der Urkunde : Ànderung des Verwaltungsrates und der Adresse:

M0D 3.2

In der Generalversammiung am 03.03.2012 ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des FC Medeli durch mehrheitliche Abstimmung abgeândert worden:

Der neue Verwaltungsrat besteht aus:

Zanzen Georg, Deller Weg 111, 4770 Medell, Pràsident;

Zanzen Alain, I-Iochkreuz 4, 4770 Medell, Vizeprdsldent;

Huppertz Jerâme, Hauptstraf3e 96-6, 4780 St. Vith, Kassirer;

Spoden Bjtsm, Am Bahnhof 35, 4770 Montenau, Schrd#führer;

' Serexhe Frederic, Majoriongstrat3e 26, 4780 St. Vith, Beisitzer,

Freches Frederic, Zur Heide 18, 4770 Medeil, Beisitzer;

Folgende Personen Naben ihr Amt niedergelegt:

Kohnenmergen Gerd, In den Htifen 22, 4770 Miderscheid, Vizeprrsident;

Braun Rainer, Lenzgasse 6, 4770 Medeli, Kassirer;

Krings Manfred, Hinderhausen 59A, 4784 St. Vith, Schriftfûhrer,

Juffem Alexander, Von-Korff-StraBe 59, 4770 Bom, Beisitzer;

Mertes Patrick, St. Vither StraBe 98, 4770 Bom, Beisitzer;

Aul erdem het sick unsere Adresse geândert, da in unserer Gemeinde neue StraBennamen eingeführt worden sind.

Alte Adresse:

FC Medeil

Zanzen Georg

Medeil 59

4770 Amel

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

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MOD 32

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Neue Adresse:

FG Medeli

Deller Weg 111

4770 Medell

STATUTEN

KAPITEL I: Name, Sitz, Ziel und Dauer

Artikel 1

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trâgt die Bezeichnung FuI ballclub Medell - FC Medell

Artikel 2

Der Sitz der Vereinigung ist in Deller Weg 111 - 4770 Medell und untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen (Belgien).

Der Sitz kann nur durch Beschluss der Generaiversammlung verlegt werden.

Artikel 3

Zweck der Vereinigung ist die kórperliche Entfaltung und Ertüchtigung der Jugendlichen durch Sport zu fdrdem und zu unterstützen. Die Vereinigung kann sâmtliche Handlungen Vomehmen, die direkt oder indirekt in Verbindung zu ihrem Vereinszweck stehen. Sie kann dabei jade Tâtigkeit und Handlun übemehmen oder durchführen, die disem Zweck dient.

Artikel 4

Die Vereinigung ist fiZr eine unbesümrnte Zeit gegründet.

KAPITEL II: Mitglieder

Artikel 5. Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weniger als fünf betragen.

Artikel 6, Aufnahme

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Verwaltungsrat. Das aufzunehmende Mitglied muss das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Artikel7. Austriit

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels aine schriítlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Es gilt als ausgetreten das Mitglied, das den Beitrag nicht bezahlt.

Artikel 8. Ausschluss

Der Ausschluss aines Mitglieds kann nur durch die Generalversammiung mit Biner Mehrheit von 2/3 der Anwesenden ausgesprochen werden.

Artikel 9. Ansprüche

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MAD8.2

Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Recht auf Verrnügensteile der Vereinigung. Sie kunnen weder die Rückerstattung eventueli geleisteter Betrrge verlangen noch Kontenabrechnungen, Inventaraufnahmen oder Verlsegelungen.

Artikel 10. Mitgliedsbeitrâge

Der Mitgliedsbeitrag wird j hriich von der Generalversammlung festgelegt.

Artikel 11. Haftung

Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Artikel 12. Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung in der Kamlei des zustândigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vooramen und Wohnsitz der Mitglieder anführt. Der Verwaltungsrat trrgt alle Abânderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich

gem den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister ein und vervollstdndigt die Akte der Vereinigung beim zustândigen Gericht.

KAPITEL III: Der Verwaltungsrat

Artikel 13. Zusammensetzung

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens fünf Mitglieder besteht. Diese werden von der Generaiversammlung für zwei Jahre gewdhlt und kinnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist müglich.

Artikel 14. Vergütung

Die Verwalter üben ihr Mandat unentheltlich aus.

Artikel 15. Beschlussfassung

Der Werwaltungsrat ist beschlussfâhig, ween die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit verabschidet. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden,

Artikel 16. Tâgliche Geschâftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Geschâftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im Rahmen der tâglichen Geschâftsführung an einen oder mehrere Verwaltungsratsmitglieder übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse fest,

KAPITEL IV: Die Generalversammlung

Artikel 17. Zusammensetzung

Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedem der Vereinigung zusammen.

Artikel 8. Befugnisse

Die Generalversammlung ist zustündig für:

- Anderung der Satzung

- Emennung und Abberufung von Verwaltungsratsmifgliedem

- Entlastung des Verwaltungsrates.

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MOD 3.2

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- Genehmigung des Haushaltes und der Jahresabrechnung

- Freiwillige Aufldsung der Vereinigung

- Ausschluss von Mitgliedem

- Umwandlung der Vereinigung

- Verelegen des Sites der Vereinigung

- Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jades Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilnehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Artikel 19. Einberufung.

Jades Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden, diese frndet im Laufe der ersten 3 Monate statt.

Es kann so oft eine aul3erordenttiche Generalversammiung einberufen werden, wie es fur die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung werd vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 20. Beschlussfassung

Alle Beschlüsse der ordentlichen und auf3erordentlichen Generalversammlung werden rechtsgültig getroffen durch die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bel Stimmgleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Generalversammlung ausschlaggebend.

Artikel 21. Protokolle

Von leder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbeondere die Beschlüsse der Generalversammlung festhâlt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden der Generalversammiung oder dem Schriftführer der Vereinigung unterzeichnet.

K4PITEL V ; Vertretung, Haftung

Artikel 22. Vertretung

Unbeschadet besonderer und spezieller Bevolimüchtigungen, die der Verwaltungsrat an ein oder mehrere Personen erteilen kann, wird die Vereinigung rechtsgilltlg vertreten durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder eines Verwaltungsratsmitglieds.

Prozesse, bel denen die Vereinigung als Klâgerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder dessen bezeichneten Vertreters gefûhrt.

Artikel 23. Haftung

Unbeschadet der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persdnlichen Haftung.

KAPITEL VI : Aufldsung

Teii B: Fortsetzung MOD a2



Artikel 24. Aufi sung

Die Vereinigung kann gemâ B den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordemissen aufgelüstwerden.

Artikel 25. Liquidatoren

lm Falle der freiwilligen Auflüsung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse sowie eventuelle Vergütung fest. Der verbleíbende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird sozialen Zwecken zugef hrt.

Artikel 26. Verschiedenes

Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Geselzes vom 27. Juni 1921 und dem Gesetz vom 02. Mai 2002,

betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Für richtig befunden

1. Zanzen Georg, Deller Weg 111, 4770 Medeli, Président;

2. Spoden Bji3m, Am Bahnhof 35, 4770 Montenau, Schriftführer;

Bitte auf der letzten Seite des Teifs B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt sind die Vereinigung, die Stifrung oden die Organisnus Dritten gegenüber, zu. vertreten

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Demi. Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Coordonnées
FUSSBALLCLUB MEDELL, ABGEKURZT : FC MEDELL

Adresse
MEDELL 59 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne