H. FICKERS CONSULTING

Divers


Dénomination : H. FICKERS CONSULTING
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 832.572.279

Publication

25/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 07.06.2013, NGL 19.06.2013 13192-0431-009
22/06/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 01.06.2012, NGL 19.06.2012 12187-0554-009
18/01/2011
ÿþrrAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den An lagen zum Belgischen Staatsblatt zu verf ffentlichen ist Dem

Hinterlegt bai der Kanzlei

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Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : H. FICKERS CONSULTING

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung Sitz : 4700 EUPEN  Buchenweg, 15 Unternehrnensnr : 093,2,5;21 e9

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde geti tigt vor Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 29. Dezember 2010, registriert in Eupen, am 04. Januar 20011, Band 197, Blatt 69 Fach 06, erhalten die Summe von 25,00 ¬ , für den Hauptinspektor ai. A. COUNOTTE, geht hervor dass :

Herr FICKERS Hermann Joseph, geboren zu Büllingen, am 09 Juli 1950, belgischer Staatsangehdrigkeit, NN 500709-361-80, wohnhaft in 4700 Eupen, Buchenweg, 15 eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "H. FICKERS CONSULTING", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veri ffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,

" gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Buchenweg, 15. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veroffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

I. Für eigene Rechnung :

Den Erwerb durch Zeichnung oder Kauf und die Verwaltung von Aktien, Obligationen, Kassenbons und

gleichwelcher anderer mobilarischer Werte, von belgischen oder ausliàndischen bestehenden oder zu gründenden Gesellschaften, sowie die Verwaltung eines mobilarischen Vermogens.

II. Für eigene Rechnung, für Rechnung eines Driften oder in Zusammenarbeit mit Driften, beitragen zur Entstehung und Entwicklung von Untemehmen, und insbesondere :

a) beitragen zur Gründung von Gesellschaften durch Einlagen, Teilhaberschaft oder gleichwelche Investitionen;

b) die Gründung und Verwaltung eines Immobilienverm0gens, insbesondere der Erwerb durch Kauf oder anders, der Verkauf, der Tausch, die Erbauung, der Umbau, die Verbesserung, die Ausstattung, das Herrichten, die Versch4nerung, der Unterhalt, die Vermietung, das Anmieten, die Parzellierung, die Erkundung und ErschliefFung von immobilien, sowie alle Operationen die direkt oder indirekt mit diesem Gegenstand zu tun haben und die zur Vergr6f3erung und zum Ertrag eines ImmobilienvermÔgens beitragen ktinnen, sowie Kaution stellen für Verbindlichkeiten Drifter, die die Nutzung dieser Immobilien haben kdnnten;

" c) das Gewahren von Darlehen oder Krediteriiffnungen an Gesellschaften und natürliche Personen unter gleich welcher Form; in diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft ebenfalls Kaution stellen oder Bürgschaft leisten im weitesten Sinn, aile kommerziellen oder finanziellen Operationen durchführen, mit Ausnahme derer, die den Depositenbanken, Haltern von kurz-fristigen Termingeldern, Sparkassen, Hypothekengesellschaften und Kapitalisierungsgesellschaften vorbehalten sind;

d) beraten in finanziellen, technischen, kommerziellen oder verwaltungsmâl3igen Angelegenheiten im weitesten Sinne, mit Ausnahme der Beratung in Geldanlagen und âhnlichem, direkt oder indirekt Hilfestellung

" leisten und Ausführen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Finanzen, des Verkaufes, der Produktion und Geschaftsführung im Allgemeinen, alle Dienstleistungen erbringen und Ausführung aller Mandate in Farm von Studien, Organisation, Expertisen, technische Handlungen und Beratung oder anderes in allen .Gebieten, die ihren. Gegenstand betreffen;

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite ; Name und Unterzeichnung,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

e) das Ausführen von allen Mandaten der Geschâftsführung, und im alfgemeinen aller Mandate und

Funktionen die direkt oder indirekt mit ihrem Gegenstand zu tun haben.

Die vorstehende Aufzâhtung gilt nur beispielsweise und ist nicht ein-schrdnkend und ist im weitesten Sinne

auszule'gen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres

Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflásungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfâllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundert sechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermt5gens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteile werden durch Herrn Hermann FICKERS,

vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich in Hrihe von zw5lftausendvierhundertzweiundsechzig Euro (12.462,00 ¬ )

frei-'gemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu

gründenden Gesellschaft bei der ING BANK in Eupen, unter der Nummer 363-0821404-48 hinterlegt worden.

Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von

zwôlftausendvierhundertzweiundsechzig Euro (12.462,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschâftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Faite für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschàiftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Geseltschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschàftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tàtigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kï nnen. Gerichttiche Klagen,

sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfingern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschàftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemé>If3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Geseltschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, urn über alle sie interessierenden

Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monats Juni um achtzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nchst'folgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufferordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erôrtert die Bilanz.

Jeder Geseilschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Geseilschafter zihlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Geseltschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr ersteilt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aul3erdem erstellt die

Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

."

" Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - Fortsetzung

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einfZehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieI t. "

Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelbst werden. lm Falle

" der Auflbsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoakiiva zunâchst zur

Rück-zahlung, sei es in bar ader mittels Weripapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile.

Der verbleibende Überschuss wird, gemdss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Geseilschafter zusammengetreten, welche einstimmig

beschlielIt:

1)den Herrn Hermann FICKERS, vorgenannt, als Geschíâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen,

der dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 1. Januar 2011 um am 31. Dezember 2011 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Freitag des Monats Juni

zweitausendzwülf statt.

Für gleichiautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Gründungsukrunde.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B ange ben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
H. FICKERS CONSULTING

Adresse
BUCHENWEG 15 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne