HANKOS

Divers


Dénomination : HANKOS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 627.850.019

Publication

07/04/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*15305872*

Déposé

02-04-2015

Kanzlei

0627850019

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

hankos

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Antoine Rijckaert, in Eupen, am 1. April 2015, noch nicht einregistriert, geht hervor dass :

1/ Die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung  NEUCO , mit Sitz in 4770 Amel-Born, Mühlenstraße 2, eingetragen in der zentralen Unternehmensdatenbank unter Unternehmensnummer 0834.652.237, gegründet als Kommanditgesellschaft laut privatschriftlichem Vertrag vom 10. März 2011, veröffentlicht in den Anlagen des belgischen Staatsanzeigers vom folgenden 30. März, unter Nummer 11048051, umgewandelt in besagte Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung laut Urkunde des Notars Antoine Rijckaert, vom 31. März 2014, veröffentlicht in den Anlagen des belgischen Staatsanzeigers vom folgenden 18. April, unter Nummer 0084470, hier rechtsgültig vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn NEUTELINGS Grégory Hubert Dominique, wohnhaft zu 4700 Eupen, Loten 3, ernannt laut Beschluss der Generalversammlung vom 31. März 2014, die der Umwandlung der Gesellschaft gefolgt ist

2/ Frau HANSEN Stephanie, geboren zu Sankt Vith, am 27. Mai 1985, NN. 85.05.27-150-84, belgischer Staatsangehörigkeit, ledig, wohnhaft zu 4700 Eupen, Loten 3

3/ Frau SCHAUS Doris Katharina Bernadette, geboren zu Sankt Vith, am 31. Januar 1955, NN. 55.01.31-206-26, belgischer Staatsangehörigkeit, geschieden, wohnhaft zu 4700 Eupen, Schönefelderweg 167.

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben : ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "hankos", Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Schönefelderweg 167.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland):

- den Import und Export von Bekleidungsgegenständen und Textilien;

- den Einzelhandel von Herren- und Damenbekleidung sowie von Bekleidungsaccessoires aller Art

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Schönefelderweg 167

4700 Eupen

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

- die Kreation von Bekleidungsgegenständen

- den Verkauf besagter Bekleidungsartikel über das Internet

- die Herstellung und Verkauf von allerlei Dekorationsgegenständen

Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten

Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften

beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die

Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und

finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder

indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf vierzigtausend Euro (40.000,00 ¬ ).

Es zerfällt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/hundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermögens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschäftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

- durch Frau Stephanie HANSEN, vorgenannt, die Summe von achtundzwanzigtausend Euro

(28.000,00 ¬ ) oder siebzig Anteile (70),

- durch die Gesellschaft  NEUCO , vorgenannt, die Summe von sechstausend Euro (6.000,00 ¬ )

oder fünfzehn Anteile (15).

- Durch Frau Doris SCHAUS, vorgenannt, die Summe von sechstausend Euro (6.000,00 ¬ ) oder

fünfzehn Anteile (15).

Die Anteile sind augenblicklich vollständig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel

sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der BNP PARIBAS

FORTIS BANK unter der Nummer BE77-0017-5317-2542 hinterlegt worden. Die Erschienenen

erklären und erkennen an, dass die Gesellschaft demnach ab sofort über einen Betrag von

vierzigtausend Euro (40.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle

für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren

Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und

jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches

als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können.

Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft

durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit

einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschäftsführern können feststehende oder veränderliche Entschädigungen gewährt werden,

die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Höhe durch die Generalversammlung

der Gesellschafter festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschäftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie

interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am letzten Freitag des Monats September, um

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

siebzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten April um am einunddreißigsten März eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversamm¬lung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1) Frau Stephanie HANSEN, NN. 85.05.27-150-84, vorgenannt, als Geschäftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche dieses Mandat annimmt

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tage, um am 31. März 2016 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am letzten Freitag des Monats

September 2016 um siebzehn Uhr statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RICJKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Coordonnées
HANKOS

Adresse
SCHONEFELDERWEG 167 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne