HARLEY DAVIDSON CHECKPOINT EAST BELGIUM, ABGEKURZT : H-DC EASTBELGIUM

Divers


Dénomination : HARLEY DAVIDSON CHECKPOINT EAST BELGIUM, ABGEKURZT : H-DC EASTBELGIUM
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 860.835.804

Publication

07/11/2013
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MOA 3.2

Hinterlegt bei der Kanziei



28 -10- 2013

iAl Kanzlei

der Greffier



Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

Unternehmensnr : 860.835.804

Name der Vereinigung ! Stiftung l Organismen

(ausgeschliehen): Harley-Davidson Checkpoint Eastbelgium V.o.G.

(abgekürzt) ; HDC Eastbelgium

Rechtsfarm : V.o.G.

Sitz : Landwehring 49, B-4731 Eynatten

Gedenstand

der Urkunde : Ânderung des Geselischaftssitzes, Zusammensetzung des

Verwattungsrats

ÂNDERUNG DES GESELLSCHAFTSITZES

Der neus Gesellschaftssitz ist:

Schlossstra¢e 62 in 4710 Lontzen, Belgien

Die Statuten vom 18.10.2013 wurden entsprechend angepasst.

ZUSAMMENSETZUNG DES VERWALTUNGSRATS

Auf der aulIerordentlichenGeneraiversarnmlung vom 18.10.2013 wurde satzungsgem J eln nouer

Verwaltungsrat gewâhlt. "

Der Verwaltungsrat setzt sick wie foigt zusammen:

President: Manfred LECLERC, Schlossstrape 62, 4710 Lontzen, Belgien

Sekretrin: Gaby VON AGRES, Grossenbusch 31, 4730 Hauset, Belgien

Kassiererin: Anne SCHMIDT, Rottstrasse 27, 4730 Raeren, Belgien

Zurückgetreten sind Leopold AERTS (President), Ulrike HOLTERS (Sekretttrin), Heinz Otto HALTERS (1.

Beisitzer), Dietmar SCHELL (2. Beisltzer)

NAME DER ERMACt1TIGTEN PERSON

Manfred LECLERC, Schlossstrape 62, 4710 Lontzen, Belgien

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

aime auf der letzten Seite des Tells B anggeben ' Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ennfictitigt sind die Vereiniguncç die Stittung ader die Organismus Dritten gegoniáber, zu uertreten.

Auf der Rückseite : Name land thiterschlift.

15/04/2013
ÿþUnternehmensnr : 868.835.804

Name der Vereinigung 1 Stiftung f Organismen

(ausgeschrieben) : Harley-Davidson Checkpoint Eastbelgium V.o.G.

(abgekürzt) Rechtsform :

Sitz

Gegenstand

der Urkunde Statuteninderung, Zusammensetzung des Verwaltungsrats

STATUTENANDERUNG

Die Anderung der Vereinsstatuten wurde durch Mitgliederabstimmung auf der Generalversammlung vom

15.02.2013 beschlossen.

SATZUNGEN DES HARLEY DAVIDSON Ci" 1ECKF'O1NT EÁSTBELGIUM V.o.G. Datum: 15.02.2013

1. Gründung

-Mit Datum vom 01.01.2003 gründen die nachstehend als Gri.indungsmitglieder bezeichneten Personen die

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit der Bezeichnung

Harley-Davidson Checkpoint Eastbelgium V.o.G.

abgekürzt

HDC Eastbelgium

" BERGMANS Bernadette B-4850 Moresnet, Aachenerstral e 11

" FRANZ Viviane B-4840 Welkenraedt, Rue Mitoyenne 917

" KALF Guida B-4700 Eupen, Buschbergerweg 86

" KRAFFT Roif B-4700 Eupen, Herbesthalerstraf3e 11

" LECLERC ManfredB-4710 Lontzen, Schlossstrasse 62

" LIESSEM Dirk B-4700 Eupen, Buchenweg 14

" SCHEEN GeorgesB-4740 Kelmis, Hagenfeuer 23 B

" SCHEEN PhitippeB-4740 Kemis, Hagenfeuer 23 B

" STOBBE Annette B-4700 Eupen, Buchenweg 14

" TILLMANNS Nathalie B-4840 Welkenraedt, Allée Verte 40

'VAN WISSEN Guida B-4840 Welkenraedt, Rue Mitoyenne 917

" VANDEBROEK Michel B-4840 Welkenraedt, Allée Verte 40

2.Sitz der Vereinigung, Gerichtsbezirk und Dauer der Vereinigung

'Die Vereinigung hal ihren Sitz in B-4731 Eynatten, Landwehring 49

-Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

-Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

3.Zweck und Aktivitéten der Vereinigung

" Zwerk der Vereinigung ist es dem gemeinsarnen Hobby - Motorsadiabren auf Motorraden der Marke Harley-Davidson nachzugehen_

.Die Aktivitâten der Vereinigung werden per Versammlungsbeschfuss festgelegt. Die Teiinahme an diesen Aktivitgten steht jedem Mitglied frei und erfotgt ohne Zwang. Die Clubmitglieder sind jedoch verpfiichtet aktiv an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen: Generàlversammlung, Harley-Tag und Winterparty.

.Die Vereinigung entháit sich jeder polltischen Tétigkeit und jeder ungeseiziichen Aktivitét. Für politische

oder ungesetzliche Handiungen einzelner Mitglieder übernirnmt die Vereinigung keinerlei Verantwortung.

Bitte auf der ietzten Seite des Teh B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die daze ermschtigt sind die Vereinigung, die Stiftung ader die arganismus Britten gegenüber. zu verfreten. Aie der Riickseite_ Name und Unterschrift.

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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*13058869*

HDC Eastbelgium

V.o.G.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

4. Mitgliedschaft

" Die Vereinigung besteht ausschliel3lich aus den ordentiichen Mitgliedern, d,h. aus den Vollmitgliedern.

'Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dart jedoch nicht weniger als 3 betragen. Soilte diese Zahl unterschritten werden, ist der Club durch die Generalversammlung aufzulesen (siehe Punkt 18: Auflüsung)

-Mitglied kann jade Person werden, die das 18. Lebensjahr erreicht bat und ein Motorrad der Marke Harlay-Davidson besitzt, über eine gültige Fahredaubnis verfügt und nach Ablatif der Probezeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss bei einer Mitgliederversammlung in den Club aufgenommen wird.

" Ausgenommen von dieser Regelung sind Partner von Clubmitgliedem, die keine eigene Harley-Davidson

besitzen, jedoch durch Mitgliederbeschluss aufgenommen wurden.

'Fur jeden netzen Anwârter geiten folgende Regain:

" l!m Probemitgiled zu werden, muls der Anwârter an mindestens 3 Mitgliederversammlungen teilgenommen haben. WWhrend dieser Zeit hak der Anwârter den Status eines °Hang-Around"., Frühesterts bei

der 3, Versammiung kann die Abstimmung zur Probezeit erfolgen. .

" Wdhrend der Probezeit muls der Anwârter an mindestens 8 Mitgiiederversammlungen teilgenommen haben. Mi-trend dieser Zeit bat der Anwârter den Status eines "Prospect". Frühesten bel der 8. Versammiung kann die Abstimmung zur Voilmitgiiedschaft erfolgen.

5. Stimmrecht

" Stimmrecht bei allen Abstimmungen in Mitglieder oder Generalversammlungen haben nur Voilmitglieder. Die Stimmabgabe bei einer iiffentlichen Abstimmung jeglicher Art kann nur per Handzeichen mit Ja oder Hein erfolgen, d.h. es gibt keine Enthaltungen. Die Ergebnisse von Abstimmungen werden im Versammiungsprotokoli restgehalten.

6.Beendigung der Mitgliedschaft

'Die Mitgliedschaft endet

" Durch Tod.

" Durch Austritt. Dieser bat durch mündliche ader schriftliche Erlddrung gegenüber dem Verwaltungsrat oder der Mitgiiederversammiung zu erfotgen.

" Durch Ausschluss.

7.Bedingungen und Formalitâten für den Ausschluss .Der Ausschluss kann erfoigen wenn ein Mitglied

" Trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beitrâgen in Verzug ist_

" Wegen erhebiicher Verletzung satzungsgemdBer Verpflichtungen,

" Wegen eines schaveren Verstees gegen die Interessen der Vereinigung.

" Der Ausschtuss eines Mitgliedes kann auf jeder Mitgiiederversammiung mit 2i3 Mehrheit beschiossen

werden.

.-Dam betroffenen Mitglied ist vorher Gehür zu gewâhren.

" Der Ausschluss sst ihm schriftiich mitzuteilen.

-Mit dam Ende der Mitgliedschaft erleschen alle Amter und Rechte in der Vereinigung.

" Geleistete Beitrâge werden nicht zurückerstattet und ein Anspruch an dem Vermogen der Vereinigung besteht nicht.

" Ausgetretene oden ausgeschiossene Mitglieder dürfen weder eine Rechnungsaufstellung, noch die Anbringung von Siegein, ncch ein Inventer anfordern oder beantragen.

" Dokumente, Dateien der Vereinigung und Clubabzeichen sind zurückzugeben.

8.Mitgliedsbeitrag

-Der festgelegte einheitliche Mitgliedsbeitrag betrâgt mindestens 50,-¬ pro Jahr.

" Der Mitgliedsbeitrag ist bis spâtestens 31. Mdrz des taufenden Jahres zu entrichten.

-Pie Hbhe des Mitgliedsbeitrags wird jedes Jahr bel der Generalversammiung vom Verwaltungsrat

vorgeschiagen und durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit festgelegt.

9.Mitgliederregister

'Der Verwaitungsrat führt ein Mitgliederregister.

" Dieses Register enthilt Name, Vorname, Wohnsitz und Telefonnummer der Mitglieder.

" Jedem Mitglied wird ein Recht auf Einsichtnahme gewàhrt.

10.Generalversammlung

" Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung und umfasst alle ordentiichen Mitglieder. .Die Generalversammlung sst insbesondere zustândig für

" Die Festiegung der Hihe des Mitgliedsbeitrags.

" Die Bestellung und Abberufung der Verwalter (Vorstandswahien).

'Die den Verwaitern zu erteilende Entlastung.

" Die Billigung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschditsjahrs.

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MOD 3.2

'Die Biliigung des Haushaitsplans für das kommende Geschüftsjahr.

" Die Anderung der Satzung.

.Die freiwiiiige Aufiasung der Vereinigung.

" Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese ordenttiche Generalversammiung wird norrnalerweise im Februar abgehalten. Sie muss aber bis spatesten 5 Monate nach Ablauf des Gescheftsjahrs stattgefunden haben (d.h. bis zum 31. Mai) damit die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente für das Handelsgericht fristgerecht eingereicht werden kannen.

-Es kann so aft eine auI erordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine auf. erordentliche Generalversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens 115 der Mitglieder dies beantragt.

-Die Einberufung ;wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenornmen, der jedem Mitgiled wenigstens 2 Wochen vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der art der Versammlung bekannt gegeben.

" Auaerhalb der Tagesordnung dfirfen Beschlüsse nur gefasst werden, wenn diese zusdlzlichen Tagesordnungspunkte dem Verwaltungsrat mindestens eine Woche vor dem Datum der Generalversammiung in schriftlicher Form mitgeteilt wurden.

'Die Generalversammiung ist nur dann beschlussfûhig wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. !st dies nicht der Fait, so erfolgen die Abstimmungen auf der darauffolgenden Mitgiiedenrersammtung ohne Berücksichtigung der Anzahl der Anwesenden.

" Die Generalversammiung wird von dem Vorsitzenden, bel dessen Verhinderung von seinera Stelivertreter geteitet.

" Jedes ordenttiche Mitglied (Voltmitglíed) hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Gâste und Probemitgileder sind nicht zugelassen.

" Alle Mitglieder haben gteiches Stimmrecht und jades von ihnen verrue über eine Stimme. Fin Mitglled kann sich durch eïn anderes Mitglied vertreten lassen,

-Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Ausgenommen von dieser Regel sind die Anderung der Satzungen und die freiwitlige Auf1 song der Vereinigung. Hierfür ist eire 213 Mehrheit erforderiich.

-über Anderungen der Satzung oder die freiwilliige Auflasung der Vereinigung kann die Generalversammiung nur dann güitig beraten und beschlieRen, wenn die Satzungsànderungen acier die Aufiasung ausdrücklich in der Eintadung verwerkt sind.

1 1.Verwaltungsrat

" Die Vereinigung wird von einero Verwaltungsrat (Vorstand) geleitet, der auch mit der taglichen

Geschaftsführung beauftragt ist.

-Der Verwaltungsrat setzt sick aus mindestens 3 und hdchstens 5 ordentlichen Mitgliedern zusammen.

" -Die Kandidatur uni dem Verwaltungsrat anzugehbren, muss schriftlich mindesten 2 Wochen vor der Generalversammiung erfalgen.

'Der Verwaltungsrat wird durch die Generalversammiung in geheimer Abstimmung für I Jahr gewühlt und kann Zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Dabel werden mindestens folgende Verwaltungsratmitgtieder bestimmt Vorsitzender (Prâsident), Sekretr (Schriftführer) und Kassierer (Schatzmeister).

'Die ggf. gewâhiten beiden zusàtzlichen Verwaltungsratmitglieder haben die Funktion eines Beisitzers, deren jeweilige Aufgaben innerhaib des Verwaltungsrats definiert werden.

" Zur Wahl reicht die einfache Mehrheit.

.Eine Wiederwahl ist mdglich. Der Verwaltungsrat bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewühlt ist.

*Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

.Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persbnliche Verpïlichtung

ein. ihre Haltung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

.Der Verwaltungsrat halt regelmüllige Sitzungen eb, deren Termine vom Vorsitzenden bestimmt und

Kommuniziert werden.

.Der Verwaltungsrat ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

*Der Verwaltungsrat fassi seine Beschitlsse mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten. Bel

Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend,

-Der Vorsitzende teitet die Sitzungen des Verwaltungsrates.

12.Mitgliiederversamrnlungen

-Es wint im Prinzip einmai monatlich eine Mitgliederversammlung im vorgesehenen Clublokal abgehalten. Die Daten werden Anfang des Jahres im Clubkalender festgehalten.

" Mitglieder die nicht an der monatiichen Versammlung teilnehmen kbnnen, sollen sich bei einem der anderen Mitglieder abmelden_ Der Grund für die Abwesenheit muss nicht angegeben werden. Es soli eine Untersoheidung zwischen entschuldigter und uneritschuldigter Abwesenheit gecoacht werden. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen soli eine Verwamung ausgesprochen werden.

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MOL) 3.2

" Bei ieder Mitgtiederversammlung sollen Gí ste (die elle auf3er Volt-, Probemitglieder und Hangaround) erst nach Absprache mit den Mitgliedem zugelassen werden, d.h. Gdste mussen erst draul3en warten und kunnen spüter hinzugerufen werden.

" Jedes Vollmitglied hat das Recht eine Versammiung nur mit Vollmitgliedem zu veranlessen um z.B. ein Probiern mit einero Probemitgiied zu besprechen,

t 3. Dokumente

-Die Beschiüsse der Mitgiiederversammlungen werden per Protokolii vom Sekretdr oder dessen Stellvertreter festgehaiten und stehen im gesicherten Bereich der Club-Homepage jedem Mitgiled zur Verftig ung.

-Die Beschlüsse der Verwaltungsratsitzungen werden per Protokoll vom Sekretâr oder dessen Steiivertreter festget alten und Rennen von jedem Mitgiled auf Ancrage eingesehen werden.

" Eleenso,hatiedes Mitglied das Recht sich nach vorheriger Anmeidung auf einer Vorstandssitzung über den aktuellen Kersenbestand sowie über eventuele Besitztiimer des Clubs zu informieren. Die mitgeteitten Informationen sind in jedem Fali streng vertraulièh zu behandeln.

-Die aktuellen Statuten stehen jedem Mitglied im gesicherten Bereich der Club-i-fomepage zur Verfügung. Auf Wunsch wird jedem Mitglied oder Anwârter eine Kopte der Statuten in schriftlicher Form zur Verfügung

gestelit. ,

.Das Verwaltungsrat ersteilt alle" gesetzl ch vorgeschriebenen Dokumente, die berim Handelsgericht einmat im Jahr hinterlegt werden müssen (Berichte der Generalversammlungen, Mitgiiederregister, Jahresabschluss, Haushaitspian, Tâtigkeitsberichte...)

14,Geschüftsjahr, Jahresabschluss und Tütigkeitsberichtè, ilatiShaltsplan

-Das Geschâftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

-Bel der jghrttchen ordentiichen Generalversammiung legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den Jahresabschluss des abgelaufenen Gkscháftsjahres und den Haushaitspian des folgenden Geschattsjahres von,

-Der Verwaltungsrat erstellt jührtich eiven Bericht über die Tdtigkeiten der Vereinigung,

15.Jahresbudget für Vollmitglieder

.Vom Veiwaltungsrat wird jührlich ein Budget festgelegt, das allen Vollmitgliedern bei den offrziellen

Clubausfahrten zu Gute kommt, D.h. es werden von diesem Budget Hotelkosten und evt. Uberfahrten und

Restaurantbesuche bezahit.

.Die Hbhe des Budgets ist abhüngig von dem im Vorjahr erzielten Geschdftsergebnis.

-Der Betrag und der Verwendungszweck werden auf der Generalversammiung bekannt gegeben.

'Des Budget muss durch Abstimmung der Mitgiieder genehmigt werden.

-Des Budget komnit nur den Vollmitgliedem zu Gute, also nur den Mitgliedern die zum Zeitpunkt der Ausfahrt Vollmitgtied sind. Kaan jemand nicht teilnehmen so fliel.t dessen Anteti wieder in die Clubkassa zurück. Es erfoigt keine Rückerstattung.

-Des Restbudget flief3t wieder in die Clubkasse zurück.

16.Tâgiiche Geschâftsführung

" Für alle Handlungen ist ein Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung ver Drittpersonen rechtsgültig vertreten iet.

" Die Vereinigung wird bel allen gerichttichen und aui ergerichtlichen Vorgângen durch seinen Vorsitzenden (President) oder dessen Bevollmâchtigten vertreten.

'Der Vorsitzende (Prdsident) oder sein Bevoilmdchtigter haben somit das damit verbundene Untersch riftsrecht.

17.Identifizierung der Mitglieder

" Die Vereinigung prâsentiert sich durch das Club-Emblem in Form eines Aufnâhers, der auf der linken Brustseite anzubringen ist und durch ein ruades Rückenabzeichen.

" Hang Around: Keine identifizierung.

" Probemitgiied: Prospect-Emblem vorne ist fur alle Pflicht. Prospect-Emblem im Rücken nur Pflicht fur Mânner, für Frauen ist das Tragen des Rückenabzeichen frelwillig,

" Vollmitglied: Club-Emblem vore ist für aile Pflicht. Rückenabzeichen nur Pflicht für Mânner, für Frauen ist das Tragen des Rüctenabzeichens freiwillig.

" Mach Ablatif der Probezeit werden die Abzeichen ohne weitere Kosten ausgetauscht.

" Alle Club-Embieme bleiben im Besitz des Clubs und mussen bei Austritt oder Ausschluss ohne Rückerstattung zurückgegeben werden.

" Eine Ánderung der Clubabzeichen kann nur auf einer Generalversammiung mit 213 Mehrheit beschiossen werden.

18.Auflüsung der Vereinigung

MO!] 3.2

Teil B : Fortsetzung

" Im Falle der freiwilligen Auflksung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen (siehe Punk 10: Generalversammlung). Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung eventueller Schulden wird einem, gemeinnützigen Zweck zugeführl.

Eupen, den 15. Februar 2013

ZUSAMMENSETZUNG DES VERWALTUNGSRATS

Auf der Generalversammlung vom 15.02,2013 warde setzungsgemâl3 eim neuer Verwaftungsrat gewthlt.

Der Verwaltungsrat setzt sick wie folgt zusammen:

Pràsident: Leopold AERTS, Esperance 23, 4850 Moresnet, Belgien

Sekret4rin: Ulrike HOLTERS, Efsenkamp 16, 52428 JüIich, Deutschland

Kassiererin: Anne SCHMIDT, Rottstrasse 27, 4730 Raeren, Belgien

1. Beisitzer. Heinz Otto HOLTERS, Elsenkamp 16, 52428 Jûlich, Deutschland

2. Beisitzer Dietmar SCHELL, Rottstrasse 27, 4730 Raeren, Belgien

Zur0ckgetreten sind Manfred LECLERC. (Pr1sident), Marcel MICHEL (Sekretâr), Roif KRAFFT (Kassierer)

NAME DER ERMACHTIGTEN PERSON

Leopold AERTS, Esperance 23, 4850 Moresnet, Belgien

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

` Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der fetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und igenschaít des beurtcurrdersder* Notera oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stittung oder die Organisrnus Dritten gegenCber, zu vertreten.

Auf der Rrsekseite : Na ~ und Untarzeicllnung.

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Coordonnées
HARLEY DAVIDSON CHECKPOINT EAST BELGIUM, ABG…

Adresse
LANDWEHRING 49 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne