HAUS FRANZ

Divers


Dénomination : HAUS FRANZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 447.007.276

Publication

07/02/2013
ÿþBitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MDD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Unternehmensnr : 447.007.276

Name der Vereinigung 1 Stiftung i Organismen

(ausgeschrieben) : Haus Franz VoG

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Seiterschlag 13/21, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung des Vorstands, Ânderung des Sozialsitzes

Satzung der V. o. G. Haus FRANZ

Bei der ordnungsgemâll einberufenen Generaiversammlung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht "Haus Franz" zu EUPEN am 20. April 2012 einstimmig beschiossen, die in der Beilage zum Staatsblatt vom 27.02.1992 unter der Nummer 3018 veraffentlichten Satzungen der besagten Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht wie folgt abzuândem:

Kapitel I: Benennung Sitz, Zweck, Dauer:

Artikel 1:

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trügt den Namen "Haus FRANZ".

Artikel 2:

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 EUPEN, Kügelgasse 14.

Die Vereinigung unterliegt der Zustândigkeit des Gerichtsbezirks EUPEN.

Artikel 3:

Die Vereinigung "Haus FRANZ" bezweckt den organisierten Jugendgruppen der Einheit Heiliger Franz von Assisi, EUPEN 1Jnterstadt, Rüumlichkeiten und Liegenschaften zur Verfügung zu stellen und diese zu verwalten sowie die Gruppen ,durch eigene initiative zu animieren. Die Geseilschaft kann aile unbeweglichen und beweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung erforderlich sind, entweder in Form Nutzungsrecht Oder ais Eigentuin besitzen, sowie Mietvertrâge über seiche Güter abschliellen.

Artikel 4:

Die Vereinigung ist auf unbestimmte Dauer gegründet worden.

Kapitel iI : Mitg lieder, Rücktritt, Ausschluss, Annahme

Artikel 5:

Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, muss sich jedoch jederzeit auf mindestens drei effektive Mitglieder belaufen. Die Vereinigung umfasst effektive Mitglieder und angeschlossene Mitglieder (Gdnner). Alle Personen, die die Vereinigung zur Verwirklichung ihres Zwecks zu unterstützen wünschen, ktinnen als angeschlossene Mitglieder aufgenommen werden. Lediglich die effektiven Mitglieder haben Stimmrecht bei der Generalversammlung.

Artikel 6:

Alle zum Zeitpunkt der Generalversammlung bei der Pfadfindereinheit Franz von Assisi tâtigen Leiter geiten

ais effektive Mitglieder.

Zusâtzlich kunnen Mitglieder auf Vorschiag des Verwaltungsrats durch einfachen Beschiuss der Generalversammiung aufgenommen werden.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Artikel 7:

Effektive Mitglieder verfügen über alle im V.o.G. -Gesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten.

Artikel 8:

Neue angeschlossene Mitglieder werden durch Beschluss des Verwaltungsrates aufgenommen. Die Aufnahmekriterien werden durch Beschtuss der Generatversammiung mit einfacher Mehrheit festgetegt und kunnen mit einfacher Mehrheit abgeândert werden. Gegebenenfalis kann es sich um die Zahlung eines Beitrages handeln. Die angeschiossenen Mitglieder werden regelmâllig über die Aktivitâten der Vereinigung informiert.

Der Ausschluss eines effektiven Mitglieds kann nur von der Generalversammiung mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden oder vertretenen effektiven Mitglieder ausgesprochen werden.

Die Generalversammlung legt fest, wann die angeschlossene Mitgliedschaft erlischt.

Artikel 9:

Ein Mitglied kann zu jederzeit mittels einer schriftlachen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten. Freiwillig ausscheidende Mitglieder oder ausgeschiossene Mitglieder und deren Rechtsnachfoiger haben keinerlei Ansprüche der Vereinigung gegenüber, wie beispielsweise auf das Vermogen der Vereinigung, noch kónnen sie Rückerstattung für geteistete Arbeit, Schenkungen und Stiftungen und dergleichen verlangen. Auch kunnen sie weder der Vorlage der Dokumente und Buchhaltungsunterlagen der Vereinigung noch ein Inventar aus irgendeinem Grunde fordem.

Artikel 10:

Die Mitglieder der Vereinigung kánnen von derselben auf keiner Art und Weise und aus keinem Grund

Entschàdigungen oder Schadensersatz fordem, für infolge der Vereinigung verursachte Schâden.

Artikel 11:

Der Mitgiiedsbeitrag wird auf jeder ersten Verwaltungsratssitzung eines neuen Jahres festgelegt (Maximal

125,00 E).

Kein Mitvglied der Vereinigung und/oder des Verwaltungsrates darf ohne Mandat eine die Vereinigung verpflichtende Entscheidung treffen, andemfaits ist das Mitglied perstintich haftbar_

Artikel 12:

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vorname und Wohnsitz der Mitglieder, faits das Mitglied eine juristische Person ist: Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zudem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses erhült.

-Der Verwaltungsrat

Artikel 13:

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat geleitet, Die Mitgliederzahl dieses Verwaltungsrats wird auf mindestens 3 Mitglieder festgelegt, Die Hüchstzahi betr5gt immer ein Mitglied weniger als die Generalversammlung.

Nur stimmberechtigte Mitglieder der Generalversammiung kónnen dem Verwaltungsrat angehtiren.

Neue Verwaltungsmitglieder werden von der Generalversammlung emannt für die Dauer von 2 Jahren. Die Wiederwahl ist maglich.

Vier Verwaltungsratssitze werden reserviert für die Pfadfindereinheit Heiliger Franz von Assisi. Die Vertreter werden durch die Einheit Franz von Assisi bei der Generalversammiung vorgeschlagen und mussen durch diese mit einfacher Mehrheit bestâtigt werden. Ein Verwaltungsratsitz ist für den Einheitsleiter der genannten Einheit reserviert sowie für einen Vertreter der Stadt EUPEN und einen Vertreter der Pfarre St. Joseph.

Der Verwaltungsrat bestimmt intern bei seiner ersten Sitzung 1 Prâsidenten, 1 Schriftführer und 1 Kassierer.

Die Generalversammlung kann Verwaltungsmitglieder ihres Amtes entheben. Wenn durch ein Misstrauensvotum der Generalversammiung die Zahi der Verwaltungsratsmitglieder unter 3 füllt, muss die Generalversammiung mindestens 3 Verwaltungsratsmitglieder neu wâhlen.

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Der freiwillige Rücktritt eines Verwaitungsratsmitglieds muss dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden. Sinkt die Zahi der Verwaltungsratsmitglieder unter 3, muss schnellstrrriglich eine Generalversammlung einberufen werden, um die Mindestanzahi der Verwaltungsratsmitglieder von 3 wieder herzusteilen.

Artikel 14:

Der Verwaltungsrat tritt sooft zusammen, wie das Interesse der Vereinigung es verlangt (mindestens

halbjührlich).

Der Verwaltungsrat tritt auf Wunsch eines seiner Mitgileder zusammen. Der Verwaltungsrat ist beschlussffhig, wenn mindestens die Hülfte + 1 Verwaltungsratsmitglied anwesend ist, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit wird der Antrag abgelehnt. Eine Stimmenthaltung wird nicht mitgezühlt. Beschlüsse des Verwaitungsrates werden in Protokollen festgehalten, die von 2 Verwaltungsratmitgliedern unterzeichnet werden.

Artikel 15:

Der Verwaltungsrat Obt alle Befugnisse aus, die der Generalversammlung nicht ausdrücklich vorbehalten

sind..

Artikel 16:

Der Verwaltungsrat kann eine mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragte Person bestemmen, Der Verwaltungsrat kann ebenfalls Personen zur Vertretung der Vereinigung ermâchtigen. Die Verwaltungsratsmitglieder sowie die mit der Geschâftsführung oder der Vertretung beauftragten Personen gehen keine perse nlichen Verpflichtungen een hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Artikel 17,

Die Vereinigung wird durch den Prâsidenten sowie een weiteres Verwaltungsratsmitglied verbindlich vertreten.

Kapitel III: Kommissar

Artikel 18:

Die überwachung der Finanzen kann 2 Kommissaren anvertraut werden, die von der Generalversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewhlt werden und deren Aufgabe darm besteht, die Konten der V.o.G. zu überprüfen, positiv oder negativ zu begutachten und der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht abzugeben,

Die Generalversammlung kann den Kommissaren weitere Befugnisse übertragen. Die Kommissare dürfen nicht Mitg lieder des Verwaltungsrates sein,

Kapitel IV: Die Generalversammlung

Artikel 19:

Die Generalversammlung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedem der Vereinigung zusammen. Jedes effektive Mitglied hat eine Stimme. Ein effektives Mitglied kann sich per schriftliche Vollmacht durch een anderes effektives Mitglied vertreten lassen.

Artikel 20:

Die Generalversammlung findet mindesten einmal im Jahr statt und zwar im ersten Halbjahr. Ein Beschluss

der Generalversammlung ist für folgende Angelegenheiten erforderlich:

a)Anderung der Satzung;

b)Bestellung und Abberufung der Verwalter;

c)Bestellung und Abberufung der Kommissare;

d)Die Entlastung der Verwalter und Kommissare;

e)Billigung des Haushaltspians und des Jahresabschlusses;

f)Auflbsung der Vereinigung;

g)Ausschluss eines Mitgliedes;

h)llmwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

i)Durch sie Satzung vorgeschriebene Fâlle.

Artikel 21:

Au(erordentliche Generalversammiungen kdnnen auf Verlangen des Prâsidenten, von 3 Mitgllredem des Verwaltungsrates oder 1/5 der effektiven Mitglieder einberufen werden.

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Artikel 22:

Die Einladungen müssen durch den Prâsidenten oder von 2 Mitgliedern des Verwaltungsrates unterzeichnet sein.

Artikel 23:

Alle effektiven Mitglieder werden mindestens 8 Tage im Voraus schriftlich zur Generalversammlung geladen. Die Tagesordnung wird dieser Einladung beigefügt. Ein Vorschlag, der von mindestens 1/20 der effektiven Mitglieder unterzeichnet ist, wird auf die Tagesordnung gesetzt,

Artikel 24:

Beschlüsse werden, aufîer in den gesetzlichen Ausnahmefâllen, mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei

Stimmengleichheit ist der Antrag ais abgelehnt zu betrachten. Eine Stimmenthaltung wird nicht mitgezâhlt.

Artikel 25:

lm Faite einer Satzungsabânderung muss folgendes berücksichtigt werden:

a)die Anwesenheit von zwei Driftel der effektiven Mitglieder ist erforderlich;

b) die Satzungsabânderung muss eine Zwei-Driftel-Mehrheit erhalten;

c)der Text zur vorgeschlagenen Satzungsabânderung muss detailliert auf der verschickten Tagesordnung

verwerkt sein.

Betrifft die Anderung jedoch den Zweck oder die Zwecke, zu dem beziehungsweise denen eine Vereinigung gegründet worden ist, so bedarf sie zur Verabschiedung einer Vier-Fünfte!-Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

Sind bei der ersten Versammlung nicht Zwei-Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten, so kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gültig beraten und beschlieflen und die Anderungen mit den oben angeführten Mehrheiten verabschieden kann. Die zweite Versammiung dart nicht binnen 15 Tagen nach der ersten Versammlung stattfinden.

Artikel 26:

Den Vorsitz der ordentlichen und aufierordentlichen Generalversammlung führt der Prâsident des

Verwaltungsrates oder ein von ihm bevollmâchtigtes Mitglied des Verwaltungsrates.

Kapitel V: Aufli Sung und Verschiedenes

Artikel 27:

lm Falle der freiwilligen Aufltsung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und

legt deren Befugnisse fest.

Artikel 28:

In allen Fâllen der Auflüsung aus gleich welchen Grüncien wird das Gesellschaftsvermdgen nach Abzug der Schulden und Begleichung der Lasten der Pfadfindereinheit Heiliger Franz von Assisi EUPEN, Unterstadt, zugeführt.

Artikel 31:

Hinsichtlich aller in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkie geiten die Bestimmungen des

Gesetzes betreffend der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht vom 27.06.1921 in der aktuellen Version.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie foigt zusammen

1,Vorsitzender: Herr Vincent Klerx

2.Kassierer: Herr Michael Weinberg

3.Schriftführer: Herr Christoph Vanderheiden

4.Beisitzer: Herr Samuel Dethier

5.Beisitzer: Herr Matthias Van Neuss

6.Beisitzer: Herr Tom Rosenstein (in der Stadtratssitzung vom 3. Dezember 2012 ernannt)

Auf der Versammiung vom 20/04/2012 haben folgende Verwaltungsratmitglieder ihr Amt beendet und sind nicht wiedergewâhlt worden:

1. Vorsitzender: Herr Roger Kreuer

2. Kassierer: Herr Daniel Franken

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Teil B : Fortsetzung

3. Beisitzer : Herr Marc Miessen

4. Beisifzer Herr Pierre Michel

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenUber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
HAUS FRANZ

Adresse
SELTERSSCHALG 13/21 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne