HIGHER TASTE GMBH

Divers


Dénomination : HIGHER TASTE GMBH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 839.529.753

Publication

19/07/2013 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
19/07/2013 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
21/02/2013 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
21/02/2013 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
04/10/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Kanzlei

der Greffier

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : "HIGHER TASTE GMBH"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, industriestraf3e 38

Unternehmensnr : pg 3 5D.53 . 3

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde

Aus einer Urkunde getàtigt vor Notar Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrankter Hartung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 20. September 2011, die zur Registrierung vorliegt, geht hervar, dass:

1. Frau STEPPICH Monika, geboren in Augsburg (D), am achtzehnten Mírz neunzehnhundertachtundfünf-zig, deutscher Staatsangehürigkeit, wohnhaft in D-80933 München, Reschreiterstrafle 5.

2. Herr REHFISCH Andreas, geboren in Andemach (D), am sechsten Oktober neunzehnhundertsechs-undsechzig, deutscher Staatsangehdrigkeit, wohnhaft in D-80689 München, Flemischweg 25.

3. Herr AJLAN Kemal, geboren in Berlin (D), am zwblften November neunzehnhundertvierundsiebzig, deutscher Staatsangehí rigkeit, wohnhaft in D-51105 Min (Humboldt/Gremberg), Rolshover Strar3e 171.

eine Han delsgesellschaft in der Rechtsforen einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "HIGHER TASTE GMBH", Privatgesellschaft mit. beschrenkter Naftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Geseilschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Industriestrafse 38.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschiuf3 der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand den Import und Vertrieb von vegetarischen Lebensmittel und Fleischersatzprodukten.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrfinkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fbrdern.

Die Gesellschaft kann durch Eivlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhun-dertsechsundachtzigstel (11186) des Gesellschaftsvermigens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertrelen.

Auf der Rückseite ; Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/10/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/10/2011- Annexes du Moniteur belge

- durch Frau STEPPICH Monika : 62 Anteile

- durch Herrn REHFISCH Andreas : 62 Anteile

durch Herrn AJLAN Kemal : 62 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich vollstndig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Geselischaft bei der ,,ING Bank" in Eupen unter Nummer 363-0941090-36, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehiàndigt worden.

Die Erschienenen erklfiren und erkennen an, dass demnach die Geselischaft ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) vertügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einero oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliellt, erhüht oder ermâlligt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliellt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhëhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Geselischaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Geselischaft ais Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dari ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einero Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Geselischaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschiftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendec werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Geselischaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Geselischaft durch einen Geschâftsführer verlof gt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern kánnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Haihe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeitlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Geselischaft erfolgt gemâ13 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr fndet am Sitz der Geselischaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am driften Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aul3erordentlich, gema den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein soicher vorhanden ist, und erórtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddrenigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

" Dem tketgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonfo sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AufFerdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilant, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesell-schaftskapitals erreicht hak.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieI t. Es sei bemerkt, dal jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hal

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlul3 der Generalversammlung aufgelost werden. 1m Falie der Aufl6sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder rnittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Geselischaftern gem der Anzahl ihrer Anteiie verteiit. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesetlschafter oder Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreiI igsten Dezember zweitausend-zwtilf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am driften Freitag des Monates Juni zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

AUI3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Geselischafter zu einer au(erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieI t diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutare Geschaftsführer zu ernennen, die eingangs vorgenannten Erschienenen, Frau STEPPICH Monika, Herr REHFISCH Andreas und Herr AJLAN Kemal, die dieses Amt annehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzplan.

Bitte auf der tetzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind die juritische Person Driften gegentíber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
HIGHER TASTE GMBH

Adresse
INDUSTRIESTRASSE 38 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne