HOCHWILDRING SUD-EIFEL - CONSEIL CYNEGETIQUE SUD-EIFEL

Divers


Dénomination : HOCHWILDRING SUD-EIFEL - CONSEIL CYNEGETIQUE SUD-EIFEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 445.234.750

Publication

26/08/2013
ÿþDénomination: HOCHWILDRING SUD -" EIFEL

(En entier) CONSEIL CYNEGETIQIJE SUD - EIFEL

Forme juridique VOG/ASBL.

Siège . Klosterstrasse, 328

4780 ST.VITH.

N° d'entreprise : 0445.234,.750

Obiet de l'acte: Gericht Erster Instanz Eupen.

Eilverfahren: Beschluss vom 10.Mai 2013.

Texte :

Die durch Eilverfahrensbeschlüsse vom 12.Dezember 2008 und

27.Januar 2009 angeordnete vorlaufige Verwaltung der VoG.Hochwildring

- Eifel wird mit sofortiger Wirkung beendot.

Dem vorlâufigen Verwalter, Herrn Rechtsanwalt Philippe DE BOURNONVILLE, wird fur die erfolgreiche voriaufige Verwaltung der VoG.Hochwildring SÜd - Eifel volle Entlastung gewahrt.

Der Betrieb der VoG.Hochwildring Siid Eifel kann ab sofort wieder durch seine statutaren Organe hernomen werden, so wie sie durch die Generalversammlungen von 2.August und 13.September 2012 bestimmt wt.irden.

Der vorliegende Beschluss ist vorlaueig vollstreckbar, ungeachtet aller Rechtsmittel und ohne Sicherheitsleistung.

Beschluss vom 10.Mai 2013 in der dffentlichen Sitzung der Eilverfahren des Gerichts Erster Instanz Eupen durch Jean-Marie Freres, Vizeprasident, unter Mitwirkung von Luzia Servaty, Greffier.

Filr analytischen Auszug:

HENKES Ewald, FRERES Eric DHl1R Arthur Schriftfiihrer.

St.Vith, den 30.Juli 2013. - -

Gleichzeitig hinterlegt: Eilverfahren: Beschluss vom 10.Mai 2013.

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter l'association ou la fondation à l'égard des tiers Au verso : Nom et signature.

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Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte

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26/08/2013
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Dénomination ; HOCHWILDRING SUD - EIFEL

(En entier) CONSEIL CYNEGET iQUE SUD - EIFEL

Forme juridique : VoG/Asbl .

Siège: Klosterstrasse, 32B

4780 ST.VITH.

N° d'entreprise : 0445.234.750

Obietdel'acte: Protokoll einer aussergewShniichen Generalversammiung. Texte :

Laut Protokoll einer aussergewbhnlichen Generalversammlung vom

8.Mârz 2013 wurden nachstehende Mitglieder als Vorstandsmitglieder gewâhlt.

DHUR Arthur, wohnhaft in L.9753 Heinerscheid;, Hauptstrooss 127. Nationairegisternummer:19590724 - 214.

DHUR Ralf, wohnhaft in B.4790 Burg-Reuland,Steffeshausen 7. Nationalregisternummer:730506 245-76.

DOLLENDORF Serge, wohnhaft in B.4790 Burg-Reuland,Weweler 42. Nationalregisternummer: 720202 265-37.

DUPREZ Heinrich, wohnhaft in B.4791 Burg-Reuland, DUrier 26. Nationalregisternummer: 451228 277-09.

FRERES Eric, wohnhaft in B.4791 Burg-Reuland, Espeler 58. Nationalregisternummer: 761016 223-90.

HENKES Ewald, wohnhaft in B.4780 St.Vith,Am Hohlenweg Emmels 20 Nationalregisternummer: 400713 139-69.

LAFLEUR Jean, wohnhaft in B.4791 Burg-Reuland, Grüfflingen 53B. Nationalregisternummer: 570718 145-76.

SC,HAUS Raymond, wohnhaft in B.4780 St.Vith, Hunnert 5. Nationalregisternummer: 460215 343-90.

SERVATY Paul, wohnhaft in B.4790 Burg-Reuland, Lengeler 38. Nationalregisternummer: 430406 147-22.

SPARTZ Romain, wohnhaft in L.9708 Clervaux, rue du Parc 9.

Nationalregisternummer: 19580123 - 417.

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter l'association ou la fondation à l'égard des tiers Au verso : Nom et signature.

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Im Anschluss an die aussergewdhnliche Generalversammiung vom 8.terz 2013 der ,gewahlten Vorstandsmitglieder wurden die Vorstandsmandaten in der Vorstandssitzung vom 3.Mai 2013 mit besondere Funktionen wie folgt aufgeteilt:

FRERES Eric,Prásident, wohnhaft in B.4791 Burg-Reuland,Espeler 5B Ni<.tionalregisternummer: 761016 223-90.

SCHAUS Raymnnd,erster Vizepriisident, wohnhaft in B.4780 ST.VITH, Hunnert 5.Nationa.lregisternummer: 460215 343-90. -

DHUR Arthur, zweiter Vizeprâsident, wohnhaft in L.9753 Heinerscheid, Hauptstrooss 127. Nationalregisternummer 19590724 - 214.

HENKES Ewald. SchriftfOhrer, wohnhaft in B.4780 St.Vith,

Am Hohlenweg Emmels 20. Nationalregisternummer 400713 139-69.

DHUR Raif, Kassierer, wohnhaft in B.4790 Burg--Reuland, 7 Steffeshausen. Nationalregisternummer 730506 245-76.

MOD 2.0

Und Rücktritt der Verwaltungsral;smitglieder:

BACKES Heribert,Prdsident, wohnhaft in 4780 St.Vith, Vi,elsalmer Gtrasse 39.Nationalregisternummer 530223 443-91.

BARTHOLEMY Jean, Kassierer, wohnhaft in 8.4837 M.mbach, Nationalregisternummer: 5411D7 291-31.

DERAIDEUX Bruno, Verwalter, wohnhaft in B.4780 St.Vith, Nationalregisternummer: 540308 219-19.

FANK Erwin, Verwalter, wohnhaft in B.4791 Burg-Reuland, Dürler 36. Nationalregisternummer: 510801 295-26.

FRERES Karl, Verwalter, wohnhaft in 8.4791 Burg-Reuland, Espeler,6. Nationa.lregisteriummer: 531220 193-16

KOHN Peter, Verwalter, wohnhaft in 8.4780 St.VitE3, Bergstrasse 15. Nationalregisternummer: 530205 305,-90.

SALZBURGER Heinz, Verwalter, wohnhaft in B.4790 Burg-Reuland,Auel 24. Nationalregi sternuàmer: 450703 275-47.

St.Vith, den 30.Juli 2013.

Für ana lyt i schen Auszug:

DHUR Arthur DnUR Ralf HENKES Ewald, Schriftführer.

1'izeprdsi.dent. Kassierer.

Gleichzeitig hinterlegt:

Protokoll einer aussergewbhnlichen Generalversammiung vom 8.Mdrz 2013.

und

Vorstandssitzung vom 3.Mai 2013.

Mentionner sur la dernière page du Volet B: Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter l'association ou la fondation á l'égard des tiers Au verso : Nom et signature.

rue H.Braun 18. Neundorf 20.

11/12/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist MOD 3.2

anteftegr col delKanziel des Handefsgerichts EUPEN

3 6 11- 2012

ial Kanzlei

der Greffier

Dom Belgischen Staatsblatt vorbehatten

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*12199913*

Unternehmensnr : 0445.234.750

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : HOCHWILDRING SÜD EIFEL V.o.G.

CONSEIL CYNEGETIQUE SÜD EIFEL V.o.G.

(abgekOrzt)

Rechtsform :

Sitz :

Gegenstand der Urkunde ;

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

4780 SANKT-VITH, KLOSTERSTRASSE 32B

r4USSERGEWÔHNLICHE GENERALVERSAMMLUNG - FESTSETZUNG DER NEUEN SATZUNGEN - KOORDINIERUNG



Zufolge der aussergeweihnlichen Generalversammlung vom 13. September 2012, welche aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Eilgerichts Eupen vom 4. Mai und 2. August 2012 einberufen wurde und im Nachgang zu der beschlossenen Statutânderung, die den Artikel 5 sowie die Streichung des Artikels 6 der Satzung zum Gegenstand hatte, gekt aus diesen Statuten nunmehrfolgendes hervor:

KAPITEL I. BEZEICHNUNG, SITZ, ZIELSETZUNG, DAUER

Artikel 1 : Bezeichnung und Territoriale Abgrenzung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (V.o.G. ) trâgt die Bezeichnung " Hochwildring Süd-Eifel V.O.G. - Conseil cynégétique Süd-Eifel ASBL ".

Dieser Hochwildring befindet sich im Jagdgebiet Nr. 10, gemâss dem Eriass vom 30.05.96. Die Territoriale Abgrenzung wird in Artikel 1 der Geschâftsordnung der V.o.G. beschrieben.

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz der V.o.G. ist in B-4780 ST. VITH, Klosterstrasse 32B, Gemeinde St Vith, Gerichtsbezirk Eupen. Er kann durch Entscheidung des Vorstandes verlegt werden. Jede Ànderung des Sitzes wird innerhalb von 2 Monaten im Anhang des belgischen Staatsblattes verf ffentlicht.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchligt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 3 : Zielsetzung

Die Zielsetzung des Hochwildrings besteht in einer optietalen Bewirtschaftung der Hochwildarten und dies auf wissenschaftlicher Basis und im Gleichgewicht mit dem Lebensraum, mit Naturschutz, sowie Verteidigung aller Jagdarten und Traditionen.

Insbesondere :

1. Organisiert der Hochwildring eine Abstimmung zwecks Erstellung der Abschussplâne für das Rotwild und gegebenenfalls, für das Reh - und Schwarzwild. Er verfügt Kontrollmassnahmen im Hinblick auf die Erfüllung der Abschussplâne und kann Bestimmung im Zusammenhang mit der Art der Bejagung einer Wildart erfassen.

2. werden qualitative Abschlussrichtlinien für das Rotwild erarbeitet um ein ausgeglichenes Alterskiassenverhâitnis zu erreichen.

3. werden Massnahmen zwecks Verbesserung der Schalenwildbiotope angeregt und koordiniert.

4. wird die Winterfütterung koordiniert.

5. werden den Mitgliedern laufend gesetzliche und jagdtechnische Informationen übermittelt.

6. werden die Mitglieder verpflichtet, Strafen im Falle der Nichteinhaltung der Regein des Hochwildringes anzunehmen.

7. informiert der Hochwildring andere Interessengruppen über seine Tâtigkeit.

Andere Massnahmen werden in der Geschaftsordnung Pestgehalten oder durch die Generalversammlung beschlossen.

Artikel 4 : Dauer

Die V.o.G. wird ab dem Tag der Unterschrift der Satzung für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann durch die Generalversammlung aufgeliist werden und zwar in der Foret und mit der Mehrheit, die auch für die Abânderung der Satzung notwendig ist.

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KAPITEL il, ZUSAMMENSETZUNG DER V.O.G.

Artikel 5: die Mitglieder

Der Hochwildring besteht aus mindestens drei Mitgliedern; die Mitgliedschaft wird gewâhrt:

1. Den Anpâchtern des Jagdrechts im Gebiet des Hochwildrings und deren Mitpâchter, insofern sie schriftlich die Satzungen und die Geschâftsordnung anerkennen und den Mitgliedsbeitrag entrichten; die Zahl der Mitglieder ist beschrânkt auf zwei pro Jagdlos;

2. Den betroffenen Forstdirektoren und Forstamtsleitern;

3. Einem Vertreter jeder Gemeinde, die Eigentümerin von betroffenen Jagdflâchen ist;

4. Zwei durch den Vorstand zu bestimmende Landwirte, die ihre Tâtigkeit hauptberuflich innerhalb des oben genannten geographischen Umkreises ausüben;

5. Zwei Privatwaldbesitzer, die jeder mindestens 10 ha Wald innerhalb des oben genannten geographischen Umkreises besitzen.

Die Forstdirektoren und Forstamtieiter, die eine beratende Funktion ausüben, verfügen über kein Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft wird nach einer schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand erteilt, nachdem der Kandidat schriftlich seine vorbehaltiose Annahme der Satzung der Vereinigung angezeigt hat.

Die unter 1. bezeichneten Mitglieder verpflichten sich, darüber hinaus mit ihrem Jagdlos nicht gleichzeitig einem anderen Hochwildring beizutreten, und die ihm jetzt oder in Zukunft zugeteilte(n) Jagdflâche(n), die zum Bereich des Jagdrings gehoren, diesem ganz einzugliedern.

Artikel 6.1. : Die Pflichten der Mitglieder

Drittpersonen gegenüber erwachsen den Mitgliedern im Rahmen ihrer Vereinszugehbrigkeit keinerlei persónliche Verpflichtungen.

Artikel 6.2.: Einspruch

Mit Ausnahme der Forstverwaltung, kann durch einen Dritten, kein Einspruch gegen die Geschâftsordnung erhoben werden.

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t 1u30D 3.2

Artikel 7 : Der Verffust der Mitgliedschaft

Die effektive Mitgliedschaft geht verloren, wenn das Mitglied nicht mehr Pachter oder Mitpâchter eines auf dem Gebiet des Hochwildringes gelegenen Revieres ist.

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung austreten. Der schriftliche Antrag muss dem Vorstand 6 Monate vor Beginn der Jagdsaison vorliegen.

Artikel 8 : Ausschluss von Mitgliedern

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/12/2012 - Annexes du Moniteur belge Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung nach vorheriger Anhiirung des Betroffenen und mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden.

Artikel 9 : Ansprüche der ausscheidenden oder ausgeschiossenen Mitglieder

Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied und dessen Rechtsnachfolger sowie die Erben eines verstorbenen Mitglieds kïinnen keinerlei Anspruch auf das Vermogen der V.o.G. geltend machen.

Artikel 10 : Der Jahresbeitrag

Jedes, laut art. 5.1. bezeichnete effektive Mitglied sowie jedes fürdernde Mitglied entrichtet jâhrlich vor dem 1 Juli einen Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand vorgeschlagen und durch die Generalversammiung festgelegt, dart allerdings 600 E nicht überschreiten.

KAPITEL III. DER VORSTAND

Artikel 11 : Die Vorstandsmitglieder

Verwaltet wird der Hochwildring durch einen Vorstand, bestehend aus Mitgliedern von Amts wegen und aus soichen, die unter den Artikel 5.1. definierten effektiven Mitgliedern gewâhlt wurden.

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MOD 3.2

Die in Artikel 6.2. und 5.5. definierten effektiven Mitglieder, ein Landwirt und ein Privatwaidbesitzer, gemass den Bestimmungen der Artikel 5.6. und 6.7., werden durch die Generaiversammlung als Vorstandsmitglieder von Amts wegen ernannt.

Durch geheime Wahl werden durch die Generaiversammlung maximal 13 Vorstandsmitglieder unter den in Artikel 5.1. definierten effektiven Mitgliedern bestimmt.

Artikel 12 : Erneuerung von Vorstandsmandaten

Alle drei Jahre scheiden vier Vorstandsmitglieder aus, welche am langsten im Vorstand ernannt sind.

Artikel 13 : Besondere Funktionen

Unter seinen Mitgliedern wâhlt der Vorstand einen Vorsitzenden, zwei steilvertretende Vorsitzende, einen Schriftführer und einen Kassenführer.

Artikel 14 : Die Vorstandsversammlungen

Der Vorstand tritt mindestens zweimal jâhrlich zusammen, und zwar auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden.

Bei jeder Sitzung wird ein Protokoll geführt, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet wird.

Artikel 15 : Die Befugnisse des Vorstandes

Der Vorstand besitzt alle Befugnisse für die Geschâftsführung der Vereinigung, vorbehaItlich derjenigen, die durch das Gesetz und die Satzungen der Generalversammlung festgelegt sind.

Der Vorstand vertritt die Vereinigung vor Gericht oder vor Driften.

Der Vorstand kann eines seiner Mitglieder mit der Führung der laufenden Geschafte beauftragen.

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Artikel 16 : Die Verantwortung der Vorstandsmitglieder

Durch ihre Vorstandstâtigkeit gehen die Vorstandsmitglieder keine pers8nliche Verpflichtung ein und sind nur im Rahmen ihrer Mandatsführung zur Verantwortung zu ziehen.

Artikel 17 : Verpflichtung gegenüber Dritten

Die Vereinigung ist Dritten gegenüber nur dann rechtlich gebunden, wenn zwei Unterschriften vorliegen, und zwar die des Vorsitzenden und die eines anderen Vorstandsmitgliedes. Beim Überschreiten einer Summe von 500 E ist die Genehmigung des Vorstandes erforderlich.

KAPITEL IV : GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 18 : Teilnahme an der Generalversammlung

Alle Mitglieder dürfen an der Generalversammlung teilnehmen. Lediglich die effektiven Mitglieder sind wahiberechtigt insofern sie ihren Jahresbeitrag entrichtet haben.

Die Forstdirektoren und Forstamtsleiter werden ebenfalls eingeladen und zwar in beratender Funktion.

Artikel 19 : Die Ordentliche Generalversammlung

Die Ausübung der Parforcejagd bleibt ausschliesslich Kompetenz der Wallonischen Region. Eine Generalversammlung findent jâhrlich vor dem 30. Juni staff.

Anlâsslich derseiben :

- wird der Versammlung ein Tâtigkeits-und Kassenbericht vorgelegt.

- werden jâhrlich 2 Kassenprüfer bestimmt, Ietztere sind verpflichtet, einen Bericht über die

Buchführung der Gesellschaft vorzulegen.

- wird die Geschâftsordnung festgelegt bzw. abgeândert.

- werden die Mitglieder des Vorstandes gewâhit,

- wird über die eingereichten Antrâge und Vorschiâge entschieden.

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MOD 3.2

Artikel 20 : Die ausserordentliche Generalversammlung

Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 25% der effektiven Mitglieder dies beantragen oder wenn die Interessen des Hochwildringes es erfordern. Sie wird dann spâtestens innerhalb eines Monats nach Annahme des Antrages durch den Vorstand abgehalten.

Artikel 21 : Die Einladung zur Generalversammlung

Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher mittels schriftlicher Einladung und zwar durch einfachen Brief. in der Einladung wird die durch den Vorstand festgelegte Tagesordnung angeführt.

Artikel 22 : Vorsitz der Generalversammlung

Die Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden oder, bei dessen Abwesenheit, durch einen stelivertretenden Vorsitzenden oder durch ein anderes vom Vorsitzenden bestimmtes Vorstandsmitglied geleitet.

Artikel 23 : Abstimmungen in den Generalversammlungen

Ungeachtet der Anzahi anwesender Mitglieder sind die Beschlüsse der Generalversammlung rechtsverbindlich. Es wird mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, ausser wenn es das Gesetz oder die Statuten anders vorsehen. Bei Stimmengleichheit ist diejenige des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Die Briefwahl oder Bevollmchtigung ist ausgeschlossen.

Artikel 24 : Das Protokollregister der Generalversammiungen

Die Generalversammlungsbeschlüsse werden in Protokollen festgehalten, die durch den Vorsitzenden und den Schriftführer des Vorstands unterzeichnet werden und in einem Protokollregister aufbewahrt werden. Eine Abschrift der Beschlüsse wird allen Mitgliedern zugestelIt.

Dritte, die ein legitimes Interesse nachweisen, kunnen einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen, und, das Einverstündnis des Vorsitzenden vorausgesetzt, am Sitz der Vereinigung Protokolleinsicht nehmen.

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MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

KAPITEL V : SATZUNGSABÂNDERUNG, HAUSHALT UND AUFLÓSUNG

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Artikel 25 : Ânderung der Satzung

Die vorliegende Satzung kann nur auf Vorschlag des Vorstandes oder mindestens 1/4 der effektiven Mitglieder abgeândert werden.

Jedweder Antrag auf Ânderung der Satzung muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vor der Generalversammlung vorgelegt werden.

Die Satzung kann nur mit 213 Mehrhèit der anwesenden Mitglieder geèndert werden.

Artikel 26 : Haushalt

Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr : es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Vorstand ersteilt die Jahresabrechnung und den Haushaitspian für das foigende Jahr.

Artikel 27 : Aufli sung

Bei Auflósung der Vereinigung wird das nach Liquidierung verbleibende Nettoguthaben einer durch die Generalversammlung zu bezeichnenden Vereinigung zugeführt.

Artikel 28 : Schlussbestimmung

Für alle hier nicht vorgesehenen File geiten die Bestimmungen der Gesetze vom 27. Juni 1921 und dem 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Philippe de Bournonville

Vorlâufiger Verwalter

faut Beschluss vom 12.12.08 des Eilgerichts Eupen

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Coordonnées
HOCHWILDRING SUD-EIFEL - CONSEIL CYNEGETIQUE…

Adresse
KLOSTERSTRASSE 32B 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne