HOMBURG

Divers


Dénomination : HOMBURG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 561.743.925

Publication

17/09/2014
ÿþDem Belg isc her Staatsblatt vorbehalter

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsname

(volt ausgeschneben) HOMBURG PGrnbH

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz: 4700 Eupen, Neustrasse,

Unternehmensnr : O

Geuenstand GRÜNDUNG ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziierter Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 03. September 2014, noch nicht registriert geht hervor dass Herr HENTSCHEL Siegfried Erich, MN 610709-381-97, und Frau. HOMBURG Sonja, NN 650123-170-27, beide wohnhaft zu 4701 Eupen-Kettenis, De Grand Ry-Strasse, 17' eine Handetsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben:

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "HOMBURG PGmbli", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen müssen " hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter. Haftung" oder die Abkürzung TGmbli", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,: gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die' Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2,

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Neustrasse, 1. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verüffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten, ARTIKEL

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland) aller Tâtigkeiten die. mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang stehen mit das Betrelben einer anerkannten Fahrschule, für, Einzelpersonen und für Gruppen, sowohl die Praxis als auch die Theorie;

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres, Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen, mobilari-,scher und immobilarischer Art vomehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflüsungsdatum Ilberschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Eure Euro (18,600,00 E). Es zerfüllt in einhundert (100) Gesellschaftsantelle, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermügens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschâftsantelle werden wie folgt gezeichnet :

- durch Herm Siegfried HENTSCHEL, achtzig Anteile (80), oder die Summe von vierzehntausendachthundertachtzig Euro (14.880,00 q;

durch Frau Sonja HOMBURG, zwanzig Antelle (20), oder die Summe von dreitausendsiebenhunderizwanzig Euro (3.720,00 q;

Jeder Anteil ist augenblicklich zu einem Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sinci auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu grünclenden Gesellschaft bei der KBC BANK in Eupen, unter der Nummer 8E55 7360 1011 5144 hinterlegt worden. Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,-E) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vediffentlichen ist

stup

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : kif der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder,der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Die Geschàftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschàftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der GeneralversammIung been det werden kann.

Sind als Geschàftsführer ernannt, für einen unbestinnmten Zeitraum:

- Frau Sonja HOMBURG

- Herr Siegfried HENTSCHEL

ARTIKEL 11.

Die Geschàftsführung kann die tàgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschàftsführem oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmàchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschàftsführer dart sich weder direkt noch indi-erekt an einem Untennehmen beteiLigen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschàftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um elle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kEmnen. Gerichtiche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschàftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Volimachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfàngern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschàftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem âll den gesetzlichen Bestinnmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversannmlung zusammen, um über alle sfe interessierenden Geschàfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eue ordentliche Generalversammlung staff und zwar am 15 Juni um 18 Uhr.

1st dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nàchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generaiversammiung kann ebenfalls aunerorcientilch, gernà13 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden,

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntrils vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn eu n solcher vorhanden ist, und eriirtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; eu n jeder Anteil gibt Anrecht auf aine Stimme. Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt tibt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem ani Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten,

ARTIKEL 17.

Das Geschàftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreirligsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jades Jahr erstellt die Geschàftsführung das inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, Indern sie über ihre Geschàftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bill:let den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunàchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einiZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestelft, die über dessen Bestimmung beschliet. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Vertellung der Gewin ne hat.

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeleist werden. lm Falle der Aufl6sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und EntIohnungen und setzt die Art der Liquidation gemàss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunàchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemàss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

BEFUGNISÜBERTRAGUNGEN

Der Rat der Geschàftsführer erteilt Frau Sonja HOMBURG alle Befugnisse uni die Gesellschaft tàglich zu verwalten.

Frau HOMBURG erhàlt auch aile Befugnisse um die technische Geschàftsführung allein auszuüben. Frau HOMBURG wird allein aile Tâtigkeiten ausüben in Verbindung mit der Fahrschule.. Frau HOMBURG erklàrt die fachliche Eignung für die Verwaltung einer Fahrschule zu haben.

Die Generalversammlung beschliet auch keinen Komnnissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Dem

Belgischen

teatsblatt

vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreifligsten Dezember

zweitausendfünfzehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 15 Juni 2016 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notai.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde, mann überschlâgt den Finanzplan.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Bene des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notes ader der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenner. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
HOMBURG

Adresse
NEUSTRASSE 1 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne