IMAGE PGMBH

PGmbH


Dénomination : IMAGE PGMBH
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 836.989.739

Publication

26/07/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 20.06.2014, NGL 18.07.2014 14334-0083-015
27/06/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verf ffentlichen ist

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Gesellschaftsnatne (voll ausgeschrieben) : "IMAGE PGmbH"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz 4720 KELMIS, Bauweg 11

Unternehmensnr SU,. 8q. 2,4

Gecienstand GRÜNDUNG-ERNENNUNGEN



der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Notar Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft;

bürgerlichen Rechts in der Forrn einer Privatgesellschaft mit beschrânkier Haftung  Jacques RIJCKAERT &? Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 10. Juni 2011, "Registriert drei Blatter ohne Zusatz in Eupen, am 14. Juni 2011, Band 199 Blatt 15 Fach 09, erhafien 25,00 ¬ , Für den Hauptinspekior a.i. A.COUNOTTE", geht hervor, dass:

1/ Herr CLOTH Sven, geboren zu Eupen, am 30. Juni 1986, belgischer Staatsangehi rigkeit, ledigen

Standes, wohnhaft in 4720 Kelmis, Bauweg 11 (NN 860630 127-45);

2/ Frau RECKER Martins, geboren zu Eupen, am 3. Juli 1985, belgischer Staatsangehdrigkeit, ledigen:

Standes, wohnhaft in 4720 Kelmis, Bauweg 11 (NN 850703 056-39);

eine Handeisgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet:

haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "IMAGE PGmbH", Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre VerSffentlichungen müsseni

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die; Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beien Rechtspersonenregister, gefoigt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4720 KELMIS, Bauweg 11.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfoigt durch einfachen Beschlul3 der Geschâftsleitung und wird in'

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentiicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen,

oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat folgenden Gegenstand:

- Aktivitât als Werbeagentur;

- Aktivitât im Bereich Design;

- Aktivitât im Bereich Grafik-Design;

- Aktivitât im Bereich Photographie;

- Aktivitât als Übersetzer;

- Aktivitât im Bereich des Unterrichtswesens;

- Kreative und künstlerische Aktivitâten sowie Planung von Veranstaltungen;

- Aktivitât als Drucker;

- Akiivitât im Bereich Marketing;

- Aktivitât im Bereich Webdesign;

- Aktivitât im Bereich Web-Programmierung;

- Aktivitât im Bereich Illustration;

- Aktivitât im Bereich Fachinformatik;

- Aktivitât im Bereich Multimediakonzeption;

- Aktivitât im Bereich Journalismus;

- Aktivitât im Verlags-Bereich;

- Aktivitât im Bereich Multimedia und Kommunikation;

- Aktivitât im Bereich Audiovisuelle Kommunikation;

- Aktivitât im Bereich der Event-Planung;

__ .Programmierung,Beratungund_andeie Tâtigkeiten_im.Bereich 'Informatik'. _ _ ___ ___ _.,_

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oden der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/06/2011- Annexes du Moniteur belge

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise, ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter hal und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gàinzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirktichung dieses Gegenstands zu erleichtem oder zu fdrdem.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, ween diese Untemehmen denselben oder einenhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufliisungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaflskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfállt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertachtzig Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn CLOTH Sven : 75 Anteile

- durch Frau RECKER Martina : 25 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Drittel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" in Kelmis unter Nummer 731-0181237-16, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehàndigt worden.

Die Erschienenen erkldren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag

Clà von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgefórderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlielMt, erhôht oder ermafrigt werden.

b In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliellt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerh6hung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer

o vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem

eq

Zeitpunkt, an dem eine Person bestimrnt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist.

p Das Gleiche gilt im Faite der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

N Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder

.cl unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden Oder von Todeswegen nicht einem Nicht-

e Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

el ARTIKEL 11.

Die Gescháftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Gescháftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter ader nicht, anvertrauen und jedem Bevoilmachtigten

pq bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

el Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der

" ~ Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kannen. Gerichtliche Klagen,

sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschdftsführer

verfotgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten,

pQ alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfàingern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern k6nnen feststehende oder veranderliche Entschâdigungen gewahrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hóhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfotgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

Teil B - lortsetzung

ARTIKEL 16.

"

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am driften Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist

dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammiung auf den nüchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalis aul3erordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen "

Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. "

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erdrtert die Bilanz.

" Jeder'Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am etsten Januar um am einunddreil3igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AuBBerdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft. "

Von diesem Reingewinn werden-zunachst mindestens fünf Prozent zur Biidung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliel t. ': Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlul3 der Generalversammiung aufgeleist werden. lm Falle der Aufliisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemal . der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

" Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder . Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig

" abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das

Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreif3igsten Dezember

zweitausendzwdlf zu enden.

" Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt arp driften Freitag des Monates Juni zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

AUI3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, " sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer auf3erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlief3t diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer ais nicht-statutare Geschâftsführer zu ernennen, die eingangs vorgenannten Erschienenen, Herrn CLOTH Sven und Frau RECKER Martina, die dieses Amt annehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notat.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zit vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnuna

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/06/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Bolgisc4n Staatsblatt vorbehalten

Coordonnées
IMAGE PGMBH

Adresse
BAUWEG 11 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne