IMMO-GEST

Société anonyme


Dénomination : IMMO-GEST
Forme juridique : Société anonyme
N° entreprise : 459.477.122

Publication

19/09/2014
ÿþI\1° d'entreprise : 0459477122

Dénomination

(en entier) : IMMO-GEST

(en abrégé) :

Forme juridique société anonyme

Siège : Vervierser Stresse, 4/7, 4700 EUPEN

(adresse complète)

Objet(s) do l'acte :NOMINATION

Extrait du procès verbal de l'assemblée générale ordinaire du 28 mars 2014

L'assemblée décide à l'unanimité de renouveler le mandat d'administrateur de Madame Walburga Lemaire, Kehrweg, 9, 4700 Eupen à partir du 28 mars 2014 pour une durée de 6 ans. La mandat se terminera lors de l'assemblée générale de 2020.

Philippe Buche

président

Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au " reffe

MOD WORD 11.1

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

Mentionner sur la dernière page du Volet : Au recto: Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers Au verso: Nom et signature

03/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 29.03.2013, NGL 30.05.2013 13138-0391-011
21/02/2013
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Copie qui sera publiée aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

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I I -02- 2013

Dénomination : IMMO-GEST

Forme juridique : SA

Siège : Vervierser Strasse, 4/7, 4700 EUPEN

N° d'entreprise : 0459 477 122

Objet de l'acte : DEMISSION - NOMINATION

Extrait du procès verbal de l'assemblée générale extraordinaire du 30 novembre 2012

L'assemblée prend acte et accepte la démission en date du 30 novembre 2012 de Madame Ema Holper demeurant à 4700 Eupen, Vervierser Stresse, 4/7.

L'assemblée générale des asscociés décide unanimement la nomination de

en fonction de président de Monsieur BUCHE Philippe (630603-355-47), demeurant à 4870 TROZ, Clos Bois Lemoine, 12

en fonction de adminstrateur délégué Monsieur BUCHE Thierry (641201-331-97), demeurant à 4121 NEUVILLE-EN-CONDROZ, avenue de la Chevauchée, 75

Ces nominations prennent cours le 01.12.2012 pour se terminer avec l'assemblée générale de l'année 2016.

Philippe Buche président

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/02/2013 - Annexes du Moniteur belge

06/06/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 30.03.2012, NGL 01.06.2012 12141-0356-012
06/01/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

-7

Hirlterlegt bei t;Er i<a.nzloi des Handaisgerichts EUREN

2 6 -12- 2011

Kanzlei

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*12004478*

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Den Belgisc Staats) vorbeh,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsnarne

(volt ausgeschrieben) IMMO-GEST

Rechtsform . Aktiengesellschaft

Sitz 4700 EUPEN, Vervierser Strasse, 4/7

Unternehmensnr 0459.477.122

Gegenstand ABÂNDERUNG DER STATUTEN - NEUFASSUNG DER STATUTEN -

ERNENNUNG EINES VERWALTUNGSRATMITGLIEDES

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getàtigt vor assoziierter Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 12. Dezember 2011, mit folgendem Vermerk "Registriert drei Blatter ohne Zusatz in Eupen, am 18. Dezember 2011, Band 199 Blatt 72 Fach 04, Erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL gehen folgende Beschlüsse hernor :

ERSTER BESCHLUSS : ABANDERUNG DER STATUTEN

Die Generalversammlung beschiiellt einstimmig die existierenden zweihundertundsechs Inhaberaktien zu vernichten und diese durch zweihundertsechs Namensaktien zu ersetzen.

Die Generalversammlung beschlieflt demzufolge auch die Statuten anzupassen.

Die Generalversammlung gibt den Verwaltungsrat die notwendigen Vollmacht um die Vemichtung der Aktien zu machen sowie die Eintragung der Aktionaren im Gesellschafterregister.

ZWEITER BESCHLUSS  NEUFASSUNG DER STATUTEN

Ferner beschlief!t die Generalversammlung einstimmig, auf Grund diverser Abànderungen und Anpassungen der Gesetzgebung, die Statuten vollstandig neuzufassen wie folgt :

ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "IMMO-GEST" Aktiengesellschaft.

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Geselischaft sowie ihre Vervffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "A.G.", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dern Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die Geselischaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2

Der Geseflschaftssitz ist in 4700 Eupen, Vervierser Strasse, 417.

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staatsanzeiger zu veráffentlichen ist, kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Auf einfachen Beschluss des Verwaltungsrates kann die Geselischaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlassungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Die Geselischaft hat zum Gegenstand (sowohf in Belgien ais auch im Ausland) die Verwaltung von mobiliarischen und immobiliarischen Gütern sowie von finanziellen Beteiligungen, die An- und Vermietung von allen Gütern und Rechten mobiliarischer und immobiliarischer Art, auL erdem die Vermittlung, die Entwickiung, die Beratung, die Forschung, das zu Rate gezogen werden in immobiliarischen Angelegenheiten, sowie bei Immobilienprojekten

Die Gesellschaft kann ebenfalls als Bürge oder Wechselbürge für Drille auftreten, mit oder ohne hypothekarische Garantie.

Die Geselischaft kann generell alle Maanahmen durchführen, die sie für die Verwirklichung ihres Unternehmenszieles für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne dass ihr entgegengehalten werden kann, dass sie in der obigen Aufzàhlung nicht enthaften sind.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf fünfhundertzehntausendsechshundertsechzig Euro sechsundsechzig Eurocent (510.660,66 ¬ . Es wird durch zweihundertsechs Aktien verk5rpert, ohne Bezeichnung eines Nominalwertes.

Dieses Kapital ist ganzlich gezeichnet und freigemacht. Jede Aktie entspricht einem zweihundertundsechstel (11206te1) des Gesellschaftskapitals.

Bitte auf der letzten Seite des Te ils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rücksette : Name und Unterzeichnung.

lm Falle der Kapitalerhdhung durch Bareinlage wird das durch Artikel 592 des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehene Vorzugsrecht Anwendung finden.

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktien. Sie sind in dem am Sitz der Gesellschaft geführten Register eingetragen. ARTIKEL 7

Gegenüber der Gesellschaft sind die Aktien unteilbar. Die Geseilschaft kann die sich auf die Gesellschaft beziehenden Rechte aufheben, wenn bezüglich des Eigentums, der Nutzniel ung oder des nackten Eigentums Beanstandungen bestehen.

Die Eigentümer, Glubiger und Schuldner, bei denen die Aktien in Pfand gegeben sind, sind gehalten, sich durch einen gemeinsamen Bevollmachtigten vertreten zu lassen, und müssen die Geseilschaft devon in Kenntnis setzen.

lm Falie des Vorhandenseins der NutznieAung und mangels Bezeichnung eines gemeinsamen Bevollmachtigten wird der nackte Eigentümer gegenüber der Geselischaft durch den Nutzniefler vertreten. ARTIKEL 8

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch eine Entscheidung der Generafversammlung erheht oder verringert werden, die unter den Bedingungen einer Satzungsí nderung entscheidet.

ARTIKEL 9

Die Geselischaft wird durch einen durch die Generalversammlung ernannten Verwaltungsrat vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern, Aktionere oder nicht, zusammensetzt.

Wenn die Gesellschaft jedoch lediglich durch zwei Akiionare gegründet ist oder wenn bei der Generalversammlung festgestellt wurde, dass die Gesellschaft nur noch aus zwei Aktioneren besteht, darf der Verwaltungsrat auf zwei Verwaltungsratmitglieder begrenzt werden.

Diese Begrenzung auf zwei Verwaltungsratmitglieder darf bis zur níchsten ordentlichen Generalversammfung bestehen bleiben, welche aus irgendeinem rechtfichen Grund feststellt, dass die

re Gesellschaft aus mehr als zwei Aktionfiren besteht.

Wenn eine moralische Persan als Verwaltungsratmitglied ernannt ist, musst sie, zwecks Ausübung ihrer

Funktion, vertreten werden durch einen Bevollmachtigten desselben oder aber durch eine andere natürliche

Person, die zu diesem Zweck ernannt wird,

Drittpersonnen dürfen den Nachweis der erteilten Vollmachten nicht verlangen, die einfache Vorlage der

o Funktion des Vertreters oder Bevollmdchtigten dieser moraiischen Person ist ausreichend.

Die Verwaltungsratmitglieder und der eventuefle Kommissar werden durch die Generalversammlung der

e Aktionâre ernannt, die deren Anzahl und die Dauer ihrer Mandate festsetzen. Die Generalversammlung kann zu jeder Zeit die Verwaltungsratmitglieder abberufen. Sie sind wiederwehlbar. Aufler bei Wiederwahl, dürfen die

Mandate der Verwaltungsratmitglieder die Dauer von sechs Jahren und die Mandate der Kommissare die Dauer

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von drei Jahren nicht überschreiten.

ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat wâhlt innerhalb seiner Mitglieder einen Vorsitzenden um die Versammlungen des

Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu leiten.

Sollte der Vorsitzende verhindert sein, wird sein Vertreter durch die anderen anwesenden

Verwaltungsratmitglieder gewehlt.

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie die interessen der Geseffschaft es erfordern und zwar auf

ve Antrag eines Verwaltungsratsmitgliedes. Die Versammlungen werden an dem in der Einladung angegebenen Ort abgehalten.

Jedes verhinderte Verwaltungsratmitglied kann schriftlich, per Telex, Telefax, e-mail oder per Telegramm einem seiner Kollegen des Verwaltungsrates, Vollmacht erteilen, ihn zu vertreten und an seiner Stelle an den

r Abstimmungen teilzunehmen. Jedoch kann kein Verwaltungsratmitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen, eine für sich selbst und eine für den Vollmachtgeber. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

ARTIKEL 12

el

Die Beratungen des Verwaltungsrates werden festgehaften in Protokoflen, die mindestens durch die

" Mehrheit der Mitglieder, die an den Beratungen teilgenommen haben, unterschrieben werden.

ree

Die Abschriften die bei Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden durch den Vorsitzenden des

Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratmitglieder oder aber durch das geschâftsführende Verwaltungsratmitglied unterschrieben.

el ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Befugnissen ausgestattet, um alle Verfügungs- und

Verwaltungshandfungen, die die Gesellschaft im Rahmen ihres Gesetlschaftsgegenstandes interessieren,

vorzunehmen.

ree

lm Rahmen der ihm zugeteiften Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gema( den in

" ~ den gegenwârtigen Satzungen vorgesehenen Beschlussfâhigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwârtigen Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbe"halten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Geschaftsführung einem oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der taglichen Geschesführung jeder anderen Persan übertragen, die wiederum selbst, unter ihrer eigenen Verantwortung diese Vollmachten übertragen kann.

dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Der Verwaltungsrat ist befugt die Vergütungen festzulegen, die er mit der Ausübung dieser Vollmachten Ubertràgt.

ARTIKEL 15

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein durch zwei Verwalter zusammen unterschrieben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft in allen Urkunden oder vor Gericht zu vertreten und der sich gegenüber Driften nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen braucht.

ARTIKEL 16

Bei jeder Emennung entscheidet die Generalversammlung, ob das Mandat des Verwaltungsratsmitgliedes durch eine variable oder feststehende Vergütung zu Lasten der allgemeinen Kosten entlohnt wird. Sie kann den Verwaltungsratsmitgliedern auch Anwesenheitsgelder zu Lasten der allgemeinen Kosten zuerkennen. Die Generalversammlung kann auch bestimmen, dass das Mandat des Verwaltungsratsmitgliedes unentgeltlich ausgeübt wird.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Geselischaft geschieht gem5fl den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 18

Die jahrliche Generalversammlung tritt von Rechtswegen, jedes Jahr, am letzten Freitag des Monats MSrz, um 16 Uhr zusammen. Sopte dieser Tag ein Feiertag sein, tritt die Versammlung am nachstfolgenden Tag um die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche als auch die aullerordenlliche Generalversammlung treten im Bezirk des Geselfschaftssitzes zusammen und zwar am Geseflschaftssitz selbst oder an dem in den Einladungen vorgesehenen Ort. Bei der Sitzung k5nnen die Versamm-'lungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgefeglem Datum verschoben werden.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen geme den Bestimmungen des Artikels 533 des Gesetzbuches über Geseflschaften.

ARTIKEL 19

.leder Aktiondr kann sich bei der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmâchtigten, der selbst Aktion5r ist, vertreten lassen. Die Unfâhigen und die juristischen Personen werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten. Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Slimme.

Jede Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates geleitet und bei dessen Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das GeschSftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreifligsten Dezember eines jeden

" Jahres.

ARTIKEL 21

' Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene Überschuss, nach Abzug der allgemeinen Kosten gleich

welcher Art, der Soziallasten und erforderlichen Abschreibungen, stellt den Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn werden j5hrlich fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen.

Diese Entnahme sst nicht mehr verpflichtend, wenn die Reserve ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals

erreichl hal.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzahfungen auf Dividenden bestimmen und verteifen.

Diese Entscheidung muss durch die nâchste ordentliche Generalversammlung der Aktionâre mit besonderer

Mehrheit ralifiziert werden.

ARTIKEL 22

Im Falie der Auflbsung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich

zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Verwaltungsratmitglieder, es sei deun, die Generalversammlung

würde diesbezüglich einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen

würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktionare im Verhâltnis der ihnen gehí hrenden Aktien, die

alle das gleiche Recht haben, verteilt.

ARTIKEL 23

Für alles was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, wird sich auf das Gesetzbuch über

Gesellschaften bezogen.

DRITTER BESCHLUSS - ERNENNUNG EINES VERWALTUNGSRATSMITGLIEDES

Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig ein drittes Verwaltungsratsmitglied zu ernennen und zwar :

- Herr BUCHE Thierry, vorgenannt, NN 641201-331-97. Sein Mandat wird unentgeltlich ausgeübt.

Das Mandat des neuen Verwaltungsratsmitgliedes endet automatisch mit der ordentlichen

Generalversammlung zweitausendsechzehn.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung.

Biste auf der letzten Seite des Tells B angeben " Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

27/06/2011 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2010, GEN 26.05.2011, NGL 20.06.2011 11188-0354-012
04/05/2010 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2009, GEN 26.03.2010, NGL 26.04.2010 10101-0231-012
08/05/2009 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2008, GEN 27.03.2009, NGL 29.04.2009 09129-0104-012
13/05/2008 : EU063775
01/08/2007 : EU063775
02/05/2006 : EU063775
23/05/2005 : EU063775
07/04/2004 : EU063775
23/03/2004 : EU063775
08/04/2003 : EU063775
28/05/2002 : EU063775
16/05/2000 : EU063775
16/02/2000 : EU063775
01/07/1999 : EU063775
05/02/1999 : EU063775
05/11/1997 : EU63775

Coordonnées
IMMO-GEST

Adresse
VERVIERSER STRASSE 4/7 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne