IMMOBEL HG

Divers


Dénomination : IMMOBEL HG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 835.184.054

Publication

09/09/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 23.08.2013, NGL 30.08.2013 13555-0545-013
27/07/2012
ÿþ Mad 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Aslagen zum Belgischen Metat§blattezürvertiffent ichen ist

des HandelsgeriChts EUPEN



Bitte suf der letzien Selle des Tells B engeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars crier der

Personen, die dezu emtâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

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der Greffier

Kanzlei

Untemehmensnr. : 0835184054

Gesellschaftsnarne

(voll ausgeschríeben) : IMMOBEL HG

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4770 Amel, Meyerode nr. 74 a Gegenstand

der

Urkunde : Adressenânderung

Die Geschaftsfiiluung hat die durch die Gemeindeverwaltung amel vorgenommene Adressenanderung

zur Kenntnis genommen. Die neue Adresse des GeseIlschaftssitzes lautet: 4770 Amel, Meyerode, ' Martiniusstral3e 151.

Guido QUETSCH Geschifts$ihrer

15/04/2011
ÿþDem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der U in den Anlagen zum Bel . "

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Unternehmensnr. : «35 itgq (115 tf

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : IMMOBEL HG

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung Sitz : 4770 Amel, Meyerode Nr. 74 a

Gegenstand

der Urkunde : GRt1NDUNG - SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

Mai 2.1

el der Kamlei éntlichen ist

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KAPITEL 1 : GRÜNDUNG

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom ersten April zweitausendelf, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde haben die hiemach bezeichneten Parteien eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung unter der Bezeichnung "IMMOBEL HG", mit Sitz in 4770 Amel, Meyerode Nr. 74a, gegründet:

-Die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung "BAUMA" mit dem Sitz in 4770 Amel, Meyerode Nr. 85, eingetragen im Register der juris-itischen Personen unter der Untemehmensnummer 0416.900.753, gegründet laut Urkunde vom achtzehnten November neunzehnhumdertsechsundsiebzig, veriSffentlicht in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers unter der Nummer 1976/4337-03. Die Statuten wurmden letztmals àbgedndert laut s Urkunde des Notars Bernard Sproten mit dem Amtssltz zu Sankt-Vith, am einunddreiBBigsten Januar zweitausendmsieben, hier vertreten durch ihren alleinigen Geschàftsführer. Herrn COHNEN Horst, wohnhaft in 4770 Amel, Meyerode Nr. 51, welcher emannt wurde in dieser Funktion ohne zeit-'liche Begrenzung laut Beschluss der vorerwahnten auBBerordentlichen Generalver+sammiung der Teilhaber vom einunddreiBBigsten Januar zweitausendsieben

-Herr Guido QUETSCH, geboren in St.Vith am 29. Mârz 1976 (NN 760329-197-65), wohnhaft in Meyerode Nr. 74

Kapital

Das Kapital der Geseilschaft betrágt einhunderttausend Euro, dargestellt durch einhundert Anteile, in bar zum Preise von eintausend Euro je Anteil wie folgt gezeichnet:

- die PGmbH "BAUMA" zeichnet fünfzig Anteile

- Herr Guido QUETSCH zeichnet fünfzig Anteile

Dieser Betrag von einhunderttausend Euro steilt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden vollstândig freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto BE57 7310 1630 2035 der KBC BANK.

Der Notar hat dies nach Einsichtnahme der Bescheinigung der Bank, bestâtigt.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen enthalten folgendes:

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 15/04/2011 - Annexes du Moniteur belge

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Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrënkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen ,IMMOBEL HG".

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Veriiffentlichungen müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-'chrénkter Haftung" , oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuemummer/Untemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zusténdige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4770 Amel, Meyerode Nr. 74a.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener+alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

die Immobilienfdrderung, den Erwerb und Verkauf, die Vermietung und Untervermietung, Immobilienleasing, die Errichtung sowie die Verwaltung von Immobilien für den Eigenbedarf der Gesellschaft sowohl in Belgien als auch im Ausland, und dies im weitesten Sinne des Wortes.

Sie kann im Übrigen alle kaufmànnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtem kdnnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschüften und Mallnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder éhnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Aden und geme den Modalitâten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spateren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verbffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem etsten April zweitausendelf für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfàhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgeli st werden

Titel I l : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

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Das Kapital der Gesellschaft wird auf einhunderttausend Euro festgesetzt, dargestellt durch einhundert Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollsttindig gezeichnet und freigemacht.

Titel III : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Gescháftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei NutznieRung und nacktem Eigentum vertritt der NutznieI er allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlieRlich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmüRig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen. Artikel 11.- Abtretung und übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters mdglich.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erklârt festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die HâIfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hi31fte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Ûbertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversammlung getroffen, die durch die Geschditsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

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Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalversammlung, die über die Frage beschlielt, es sei denn er habe schriftlich ab-'gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt für je-'den wellen Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe'gatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruÈlich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei- men Kàufer zu finden, anderenfalls sie vempflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-'stimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punk! muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentiichen Gene-'ralversammlung bindend und kann nur zwischemzeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenànderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verháltnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu verteilen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab'tretung.

in keinem Fait kann der Zedent die Aufltsung der Gesellschaft verlangen, auler wenn die Zah-'lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu'stimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wur'de.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter. - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Verrndchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sectes Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kaufer zu flnden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gemâl den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kdnnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâifte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gemâl der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung is! ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermiâchtnisnehmer, welche nicht Geselischafter werden kinnen, haben An recht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berechtigt, die Aufli 'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Ânderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhdhung durch Bareinlagen muss den Geselischaftem ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhdhung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschliel3en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsânderung vorgeschrieben ist.

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Artikel 13.-

Die Erben, Glâubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kunnen sich in keinem Fall in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütem und Werfen der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschifte zu übernehmen.

Die Geschàftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewâhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stândigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aul3er diejenigen der tâglichen Geschâftsführung, das heit alle Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmáaig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Dritten gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschàftsführer, für die Dauer die sie bestemmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen.

Diese Person erhâlt gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschâftsführer".

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljâhrlich am zweiten Freitag des Monats Juni um zwanzig Uhr. Falls dieser Tag een Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statt.

Artikel 18.-

Die aulIerordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teelhaber, die een Fünftel des Gesellschaftskapitals verfreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

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Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden.

lm Falle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Form gemâss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und aur erordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort staff.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist m6glich, wenn dieser eine schriftliche Voilmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl dervertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammiungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschattsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreissigsten Dezember.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jàhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschâftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiemach verbleibenden Reingewinns. Die Geschëftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventueil zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Auftosung der Gesellschaft

Artikel 26.-

Im Falle der AuflSsung der Gesellschaft aus gleich welchem Gronde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunachst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschaftsanteile auf absolut gleichen Fins gestellt werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-'ten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hóheren Verhi ltnis freigemachten Geschaftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

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Zwecks Ausführung des Gegenwartigen wáhlen alle Gesellschafter, Geschàftsführer oder Liquidatoren Wohnsilz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden kunnen.

KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am ersten April zweitausendelf und endet am einunddreissigsten Dezember zweitausendzw6lf

Die erste ordentliche Generalversammlung im Jahre zweitausenddreizehn staff.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Gründungsmitglieder der Gesellschaft emannten für die Dauer der Gesellschaft zum Geschaftsführer.

-die PGmbH .BAUMA", vertreten durch seinen standigen Vertreter, Herm Horst COHNEN -Herra Guido QUETSCH,

Sie haben die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreiben allein samtliche Akten der Gesellschaft.

Sie erklarten dieses Amt anzunehmen.

Welter emannte die Generalversammlung Hens Guido QUETSCH zum standigen Vertreter der Gesellschaft. Er nahm auch dieses Amt an.

; Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notai

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Selle des Tells 8 angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermkchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vestreten

Auf der Rlickseite : Name und Unterschrift

06/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 10.06.2016, NGL 29.08.2016 16523-0194-013

Coordonnées
IMMOBEL HG

Adresse
MARTINIUSSTRABE 151 4770 MEYERODE

Code postal : 4770
Localité : Meyerode
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne