INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT

Divers


Dénomination : INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 633.868.472

Publication

27/07/2015
ÿþ MOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu rrediffentlichen ist

Dem Belgisch Staatsbh vorbehall

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Nlntorlggt beetichtsrl 6t}1?EN des Nandels9

15 -07- 2015

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Kanzlei

IN

dexffl

Unternehmensnr. : 06"-b g t, 6

Gesellschaftsname

(vou ausgeschrieben) : INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Rafting

Sitz : 4780 St.Vith, Eifel-Ardennen-Strasse Nr. 2

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Gründung im Rahmen eiher Aufspaltung der PGmbH INTEC SOFTWARE

ENGINEERING PGMBH - Ernennungen

Analytischer Auszug .der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom neunten Juif zweitausendfünfzehn, zur Registrierung vorgelegt.

Auf Grund dieser Urkunde ist sind die folgenden Personen erschier

Herr Joseph ENGEL, geboren in Manderfeld am 24. Mai 1955 (RN 550524-327-46), wohnhaft in St.Vith, Amelscheid Nr. 24;

Herr Oswald Albert HENKES, geboren in Manderfeld am 3. Juni 1958 (RN 580603-331-63)wohnhaft in St.Vith, Ortstrasse Nr. 1c-2-1,

handeind in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH", mit dem Geselischaftssitz in 4780 Sankt Vith, Eifel-Ardennen-Stral3e Nr. 2;

handelnd aufgrund Befugnisübertragung welche ihnen durch die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft erteilt wurde durch die aufferordentiiche Generalversammlung, welche die Aufspaltung beschloss, durch Protokoll des unterzeichnenden Notars vom heutigen Tage, jedoch vor dem gegenwârtigen Protokoll.

A. GRÜNDUNG

Die aufgespaltete Geseilschaft, welche von der Müglichkeit des Artikels 758 des Gesetzbuches Ober die Handelsgesellschaften (GBH) Gebrauch machte, die Aufspaltung durch Übertrag eines Tells ihrer Vermi genswerte, Aktiva wie Passiva, an Bine oder mehrere besehende Gesellschaften oder an eine oder mehrere zu gründende Gesellschaften durchzuführen, hat durch aullerordentfchen Generalversammlung vor dem unterzeichnenden Notar vom heutigen Tage, vor der jetzigen, die Aufspaltung beschlossen, sowie den Übertrag eines Tells ihrer Vermügenswerte (Aktiva wie Passiva) gem f3 dem Aufspaltungsprojekt, hiernach erw5hnt, an die durch Gegenw&tiges gegründete Geselischaft mittels Ausgabe an die Anteilhaber von eiritausend neuen Anteilen ohne Nennwert.

Die aufgespaltete Geseilschaft ersuchte, durch ihre beiden vorgenannten Vertreter, den unterzeichnenden Notar die Gründung der gegenwârtigen Geselischaft gem Artikel 758 festzustellen, wobei die Aufspaltung mit den gleichen Beschlüssen aller beteiligten Geselischaften getroffen wird und die gegenwârtige neue Geselischaft gegründet ist.

Da die Privatgesellschaft mit beschrinkter Haftung  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH" durch aullerordentliche Generalversammlung vor dem unterzeichnenden Notar vom heutigen Tage, vor der Gegenwârtigen, beschlossen hat, die Aufspaltung der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH" durchzuführen durch Übertrag an die neue zu gründende Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT" aines Telles ihrer

Bitte auf der letzten Soute des Tells B angeben : Auf der Vordersette : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Dutten gegenüber zu verfreten

Auf der Rückselte : Name und Unterschrift.

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Vermügenwerte, ist diese Aufspaltung abgeschlossen sobald die Gründung der gegenwârtigen neuen Gesellschaft, herrührend aus der Aufspaltung, beurkundet ist.

Die Aufspaltung und die Gründung sind Dritten entgegenhaltbar ab dem Tage der Verüffentlichung in den Anlagen des belgischen Staatsblattes.

B. BERICHTE

Die vorgenannten Vertreter legten die folgenden Dokumente vor, welche den Anteilhabern ohne Kosten innerhafb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen übermittelt wurden:

- das Aufspaltungsprojekt welches durch die Geschâftsführung der aufgespalteten Gesellschaft erstellt wurde.

Die gegenw5rtigen Generalversammlung stellte fest, dass in Anwendung des Artikel 749 des Gesetzbuches über die Handelsgeselfschaften (GBH) die Generalversammlung der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH" einstimmig beschloss, auf die Erstellung des ausführlichen und schriftlichen Berichtes des Verwaltungsorganes, des Berichtes des Kommissars, des Betriebsrevisors oder externen Buchprüfers, vorgeschrieben durch die Artikel 745, 746 und 748 GBH sowie deren Übermittfung gemSf3 Artikel 748 GBH zu verzichten, beschlïel3t die gegenw5rtige Generalversammlung ebenfalls einstimmig auf die Erstellung des ausführlichen und schriftlichen Berichtes des Verwaltungsorganes, des Berichtes des Kommissars, des Betriebsrevisors oder extemen Buchprüfers, vorgeschrieben durch die Artikel 745, 746 und 748 GBH sowie deren Übermittlung gemff3 Artikel 748 GBH zu verzichten

Der Artikel 749 GBH lautet wie folgf:

 Die an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften brauchen die Artikel 745 [...] und 748 nicht anzuwenden, Letzteren insoweit er sich auf die Berichte bezieht, sofern alle Gesellschafter und aile Inhaber von Wertpapieren, die in der Generalversammlung Stimmrecht gewShren, auf ihre Anwendung verzichten.

Dieser Verzicht wird durch ausdrückliche Abstimmung in der Generalversammlung, die über die Beteiligung an der Aufspaltung zu beschliel en hat, festgelegt.

In der Tagesordnung dieser Generalversammlung wird die Absicht der Gesellschaft angegeben, diese Bestimmung anzuwenden, und werden die AbsStze 1 und 2 wiedergegeben,"

Daher wurde weder ein Bericht der GeschSftsführung, noch efn Bericht eines Betriebsrevisors oder eines externen Buchprüfers erstellt,

Die Vertreter der vorgenannten Gesellschaft erklârten im Übrigen, dass, in Anwendung von Artikel 748 des GBH die in den Artikel 745 und 746 aufgeführten Dokumente mindestens eiven Monet vor dem heutigen Tage am Sitz der Gesellschaft den Anteilhabem zur Einsicht zur Verfügung standen.

Die GeschSftsführung ist nicht verpflichtet

- die bereits erteilten lnformationen zu aktualisieren;

eine Zwischensituation zu erstelfen.

Die Vertreter der vorgenannten Gesellschaft bestâtigten, dass die auf3erordentliche Generalversammlung vor dem unterzeichnenden Notar vom heutigen Tage, vor der Gegenwârtigen, das Gründungsprojekt sowie die Satzungen der gegenw5rtigen Gesellschaft gutgeheilBen haben, dies in Anwendung von Artikel 753 des GBH,

Die Vertreter der aufgespalteten Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH" erklârten, Bass die GeschSftsführung dieser Gesellschaft am 18. Dezember 2014 das Aufspaltungsprojekt erstellt hat. Dieses wurde hinterlegt bei der Kanzlei des Handefsgerichtes von Eupen am 29, Dezember 2014 und in den Anfagen zum befgischen Staatsblatt am 09. Januar 2015 unter der Nummer 15004259 verüffentlicht.

C. KONTROLLE DER RECHTMP,f3IGKEIT

Der Notar bestâtigt, in Anwendung von Artikel 752 GBH, das Vorhandensein und die sowohl interne als externe Gesetzmâf3igkeit der Rechtshandlungen und Formalitâten, die der Gesellschaft obliegen.

D. BERICHTE

Herr Alain KOHNEN, Bebriebsrevisor in Eupen, Lascheterweg 30 hat am 25. April 2015 einen Bericht in

Anwendung von Artikel 219 GBH erstellt, Dieser endet wie folgt:

 Schlussfolgerungen

Dieser Bericht erfofgt in Anwendung der Artikel 219 und 746 des Gesetzbuchs der Handelsgeselfschaften im

Fall von Geselfschaftsgründungen durch aus Biner Spaltung hervorgehenden Sacheinlagen.

Die Festlegung der Bewertung und Vergütung der Sacheinlagen erfolgte durch die GeschSftsführung der zu

spaltenden Gesellschaft  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH".

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Die Sacheinlagen bezüglich deren Annahme, Bewertung und Vergütung Ihnen heute die Entscheidung obliegt, setzen sick zusammen aus dem Unternehmensbereich  Immobilienverwaltung" der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH", der verschiedene Aktiva und Passiva beinhaftet gem fS dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2014 und die aus der Teifspaltung dieser Gesellschaft hervorgehen und in die Privatgesellschaft mit beschrânkter Hartung  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT" in Gründung eingebracht werden ,zusammen mit den darauf lastenden Schulden und Verpflichtungen.

Unsere Prüfung umfasste sümtliche Prüfungshandlungen, welche wir unter den gegebenen Umstânden für erforderlich hielten, sowohl bezüglich der Eigentumsverhâftnisse und Ausweis und Bewertung, wie mdglicher Belastungen der Sacheinlagen, in Übereinstimmung mit den durch das institut der Betriebsrevisoren (IRE) erlassenen Prüfungsgrundsützen in Bezug auf Gesellschaftsgründungen durch Sacheinlagen.

Die Einbringung erfolgt mit 1. Juli 2014, sodass sümtliche seit diesem Zeitpunkt damit in Zusammenhang stehende Geschâftstâtigkeiten ausschlieGlich zu Gewinn und Verlust der Gesellschaft in Gründung gehen. Die Beteiligung der Gesellschafter an den Ergebnissen der  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT" erfolgt ebenfalls ab 1. Juli 2014, verhâltnismâilig zu ihrerjeweiligen Beteiligung.

Seit dem 1. Juli 2014 sind uns keine Ereignisse bekannt, welche einen bedeutenden rückwirkenden Einfluss auf die Eivlagen haben würden.

In diesem Bericht nicht ausdrücklich erwâhnte Güter, Rechte und Verpflichtungen der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH" sind von der gegenwârtigen Einbringung ausgeschlossen.

Wie in unserem Bericht m den Einzelheiten dargestellt, sind die Sacheinlagen bewertet mit 324.765,63 ¬ . Die eingebrachten Aktiva und Passiva aus der Spaltung der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH" , sind zu Buchwerten mit 324.765,63 ¬ ausgewiesen und bewertet, sowie diese aus der Bilanz der gespaltenen Gesellschaft zum 30, Juni 2014 hervorgehen. Die Eigentumsnachweise sowie die erforderlichen Nachweise und Belege wurden erbracht.

Wie ebenfalls in unserem Bericht begründet, betragen die Nettoaktiva lhrer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung 324.765,63 ¬ , wovon bei der  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT" 18.600 ¬ in das Gesellschaftskapital und der Restbetrag von 306.165,63 ¬ in die übrigen Vermügenskonten, d.h, 1.007,47 ¬ in die gesetzlichen Rücklagen und 11.587,47 ¬ in die investitionsrücklagen, 271,389,62 in die Gewinnvortrâge und 22.181,07 in die Kapitalsubventionen.

Die Vergütung der Sacheinlagen erfolgt durch die Zuteilung an die Gesellschafter der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH" von 1.000 Anteilen der Pgmbl-i  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT' mit einem Pariwert von je 18,60 E. Diese so geschaffenen Anteile werden den Gesellschaftem zugeteilt im genauen Verhâltnis ihrer jeweiligen Beteifigung an der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH" vor der Spaltung.

Das gezeichnete und durch die vorbezeichneten Sacheinlagen vollstândig freigemachte Gesellschaftskapital von 18.600 ¬ wird dargestellt durch 1.000 Anteile gleicher Art und gleichen Rechts, ohne Bezeichnung eines Nennwerts,

Die Spaltung der INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGMBH" wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der buchhalterischen Kontinuití3t durchgeführt, wie durch Artikel 80 des Kdniglichen Erlasses vom 30. Januar 2001 in Ausführung des Gesellschaftsgesetzbuches definiert. Ebenso vuurden einerseits der gem il Artikel 211 des Kiirpeschaftsgesetzbuchs definierte Grundsatz der steuerlichen Neutralitât berücksichtigt, wie auch und insofern anwendbar, Artikel 11 des Mehrwertsteuergesetzbuchs.

AbschlieI end, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsâtzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) in Bezug auf Gesellschaftsgründungen durch Sacheinlagen

bestâtigen wir, dass:

.die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit klar und übersichtlich erstellt wurde;

" die Bewertung der Sacheinlagen nach den allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsâtzen erfoigte und der so ermittelte Wert nicht niedriger ist als der Pariwert der zu deren Vergütung auszugebenden Aktien.

Wir weisen darauf hin, dass unser gesetzlich definierter Auftrag in einer Würdigung der Beschreibung und der Bewertung der Sacheinlage besteht. Auch haben wir die Vergütung der Sacheinlage darzustellen. Unser Auftrag erfordert keine Stellungnahme bezüglich der Rechtmâiligkeit und Angemessenheit der begutachteten Transaktion.

Der vorliegende Bericht wurde in Ausführung von Artikel 219 des Gesetzbuchs über die Nandelsgesellschaften erstellt im Rahmen der bei der PGmbH  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT' anstehenden Gesellschaftsgründung, die mit Sacheinagen durchgeführt werden soli. Er darf nicht für einen anderen Verwendungszweck benutzt werden"

Die Gründer haben einen Bricht gemâil Artikel 219 GBH verfasst.

F. GRÜNDUNG DURCH ÜBERTRAG EINES TEILS

DER VERMÔGENSWERTE DER AUFGESPALTETEN

GESELLSCHAFT

Die vorgenannten Vertreter der aufgespalteten Gesellschaft ersuchten den unterzeichnenden Noter folgendes zu beurkunden:

1. Aufspaltungsprojekt und Berichte:

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Die Generalversammlung der aufgespalteten Gesellschaft hat einstimmig beschlossen die Artikel 745, 746 und 748 GBH nicht anzuwenden.

2. Aufspaftungsbeschluss:

Der Übertrag eines Teils der Vermügenswerte (Aktiva wie Passiva) zu den Bedingungen des Aufspaltungsprojektes wurde durch die auVerordentliche Generalversammlung vor dem unterzeichnenden Noter vom heutigen Tage, vor der Gegenwârtigen, einstimmig beschlossen,

wobei folgendes Pestgehalten wurde:

" Buchhalterisch erfolgt die Obertragung auf Grundlage der Aktiva und Passiva Situation zum 30. Juni 2014. Alle Operationen betreffend des übertragenen Vermügens durch die aufgespaltete Gesellschaft sind seit dem 1, Juli 2014 für Konto und zum Vor- und Nachteil der der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Intec Im-mobiliengesellschaft" gecoacht.

" Um alle Streitigkeiten über die Aufteilung der Vermügenswerte zu vermeiden, und unter der Berücksichtigung, dass die Beschreibung nicht ausreichend wâre und zu Auslegungschwierigkeiten führen künnte, wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Verrnügenswerte (Aktiva wie Passiva) welche nicht klar zugewiesen werden kdnnen der aufgespaltenen Gesellschaft INTEC SOFTARE ENGINEERING zugewiesen werden.

3. Anderes:

Die Generalversammlung der aufgespaltenen Gesellschaft stellte ebenfalls, in Anwendung von Artikel 743, § 2, 8° GBH fest, dass die Verwaltungsorgane der Gesellschaft keinerlei Vorteile erhalten haben.

4, Teilübertrag der Vermügenswerte durch die aufgespaltene Gesellschaft:

Der Obertragung eines Teils der Vermügenswerte (Aktiva wie Passiva) der aufgespaltenen Gesellschaft erfolgt mittels Ausgabe an die Anteilhaber von eintausend Anteilen ohne Nennwert ans der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT",

Diese Anteile sind von derselben Art, haben dieselben Rechte und Pflichten und werden am Gesellschaftsresultat ab dem Gründungstage tellhaben.

Durch die Aufspaltung werden die folgenden Vermügenswerte auf die gegenwârtige Gesellschaft  INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT" übertragen:

INTEC Immobifieng. PGmbH

01.07.2014

AKTIVA 338.724,82 ¬

Anlagevermügen 338.724,82 ¬

Immaterielle Anlagewerte ¬

Sachanlagen 338.724,82 ¬

Finanzanlagen . ¬

Umlaufvermdgen - ¬

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - ¬

Vorrâte und in Ausführung befindiiche Bestellungen ¬

Forderungen innerhalb Jahresfrist - ¬

Geldanlagen - ¬

Fliissige Mittel - ¬

Rechnungsabgrenzungsposten - ¬

PASSIVA 338.724,82 ¬

Eigenvermogen 324.765,63 ¬

Kapital 18.600,00

Neubewertungsrückiagen ¬

Rücklagen 12.594,94 ¬

Resultatvortrag 269.055,26 ¬

Resultat des Geschâftsjahres 2,334,36 ¬

Subventionen in Kapitalform 22.181,07¬

Rückstellungen und aufgeschobene Steuem 13.768,03

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Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen ¬

Aufgeschobene Steuem 13.768,03

Verbindlichkeiten 191,16 ¬

Verbindlichkeiten von mehr als 1 Jahr - ¬

Verbindlichkeiten innerhalb Jahresfrist 191,16

Rechnungsabgrenzungsposten ¬

Sachanlagen: hierbei handelt es sich um:

Grundstücke 74.506,88¬

Gebâude 264.217,94¬

Die Beschreibung der Immobilien, Eigentumsnachweis, allgemeine und be-sondere 9edingungen sind hiernach beschrieben.

Beschreibung der Immobilien :

Gemeinde St.Vith  Gemarkung St.Vith :

Flur B Nr. 92/T, Eifel-Ardennen-StraBBe Nr. 2, Bürogebâude, zweitausendzwei Quadratmeter (2002 m2)  Katasterwert : achttausendvierhundertachtundzwanzig Euro (8.428,00 E)

Bedingungen der Übertragung

Buchhalterisch erfolgt die Übertragung auf Grundiage der Aktiva und Passiva Situation zum 30. Juni 2014. Alle Operationen betreffend des übertragenen Vermogens durch die aufgespaltete Gesellschaft sind seit dem 1. Juli 2014 für Konto und zum Var- und Nachteil der der Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung  tntec immobiliengesellschaft" gemacht,

Um alle Streitigkeiten über die Aufteilung der Vermflgenswerte zu vermeiden, und unter der Berücksichtigung, dass die Beschreibung nicht ausreichend wâre und zu Auslegungschwierigkeiten führen kónnte, wird ausdrücktich vereinbart, dass alle Vermbgenswerte (Aktiva wie Passiva) welche nicht klar zugewiesen werden kinnen der aufgespaltenen Gesellschaft zugewiesen werden.

Die neue Gesellschaft durch Aufspaltung hat das Eigentum an allen materiellen und immateriellen Anlagenvermügen und wird in alle Rechte, Vertrâge, Verpflichtungen und Schulden, welche ihr durch die aufgespaltete Gesellschaft übertragen werden, eingesetzt, ohne dass hieraus eine Schuldumwandlung (novation) ergeben würde.

Die neue Gesellschaft durch Aufspaltung muss alle Vertrâge, Vereinbarungen und Verpflichtungen, welche die übertragenen Verregenswerte betreffen, übemehmen.

Alle Streitigkeiten und Aktionen, gerichtlicher wie aufBergerichtlicher Art, als Klüger oder Beklagter, welche die übertragenen VermSgenswerte betreffen, mussen durch die neue Gesellschaft durch Aufspaltung übemommen werden und dies in venger Entlastung der aufgespalteten Gesellschaft.

Allgemein beinhaltet die Übertragung der Vermdgenswerte für die neue Gesellschaft durch Aufspaltung die Verpflichtung

" sâmtliche Rechte, Verpflichtungen, gerichtliche und auflergerichtliche Verfahren, Verwattungsverfahren, eventuelle laufende Enteignungsverfahren, persOnliche Garantien, zugunsten oder zulasten der aufgespalteten Gesellschaft Driften, auch i ffentlichen Einrichtungen gegenüber, zu übemehmen;

" die gesamte übertragene Passiva Driften gegenüber zu übemehmen, auch diejenige welche die sich aus vor dem heutigen Tage resultierenden Verpflichtungen ergeben würde und welche spâter erst f ilig wâre und dies aus gleich wetchem Grunde und in válliger Entiastung der aufgespalteten Gesellschaft;

" die Archive und Dokumente der übertragenen Vermi genswerte aufzubewahren;

Die neue Geselischaft durch Aufspaltung garantiert die aufgespaltete Gesellschaft gegen jeden Rekurs von Driften für die übertragenen Vermügenswerte.

F. ATZUNG

Die Vertreter der aufgespaltenen Geselischaft stellten fest, dass durch den gegenwârtigen Übertrag, die Gesellschaft über ein Kapital von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) verfügt, dargestelit durch eintausend (1,000) nominative Anteile, ohne Nennwert, welcher je Eintausendstel des Gesetlschaftskapital vertritt und welche die gleichen Rechte und Pflichten haben.

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Diese Gesellschaftsanteile werden wie folgt zugewiesen:

-Herm Joseph ENGEL, geboren in Manderfeld am 24. Mai 1955 (RN 550524-327-46), wohnhaft in St.Vith, Amelscheid Nr. 24, zehn Anteile;

-Herra Oswald Albert HENKES, geboren in Manderfeld am 3. Juni 1958 (RN 580603-331-63)wohnhaft in St.Vith, Ortstraffe Nr. le-2-1, zehn Anteile:

-der Privatgeselischaft mit beschrnkter Hartung  FMB & PARTNERS", mit dem Sitz in 1380 Lasne, Chaussée de Louvain 431G, Unternehmensnummer 0436.854.247, neunhundertachtzig Anteile;

Dies festgestelit wurden die Satzungen der Gesellschaft wie foigt festgehalten:

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1,- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrànkter Hartung, und wird gegründet unter dem Namen "INTEC iMMOBILIENGESELLSCHAFT'.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Veri ffentlichungen müssen var oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgeseilschaft mit bes-'chrânkter Hartung" , oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" Oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuemummer/Untemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustândige Handelsgericht tragen.

Artikel 2; Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4780 Sankt Vith, Eifel-Ardennen-StraSe Nr. 2.

Er kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Die Generalversammiung kann Zweigstelien, Agenturen und Depots errlchten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

Erwerb, VeréufFerung, Valorisierung, Aufrechterhaltung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Patzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion von immobilien, sowie sâmtliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlielllich des Leasings von Immobilien jedoch unterAusschluss der Handlungen als Immobilienmakler.

Zu diesem Zweck kann sie aile Vetwaltungs- und Verfügungshandlungen vomehmen, alle Mietverhâltnisse, Erbpachtverhâltnisse oder nicht, selbst für sehr lange Zeit abschliellen, alle Vermagensanlagen ohne Einschrénkung, in beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Portefeuillebestandteilen, Anlagen, Darlehen und so welter vomehmen, ihr Vermogen verwalten und darüber verfügen.

Die Gesellschaft kann generelf alle Ma(nahmen durch-'fûhren, die sie für die Verwirkfichung ihres Unternehmens-izieles für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne dass ihr entgegengehalten werden kann, dass sie in der obigen Aufzéhlung nicht enthalten sind.

Sie kann ebenfalls ais Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann 1hren Gegenstand sowohi in Belgien ais auch im Ausland verwirklichen, auf aile Arten und gemàl3 den Modalitéten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spéteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verdffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 1. Juli 2014 für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Geseilschatter nicht aufgelást werden

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Titel il : Kapital, Anteile

Artikel 6; Kapital

Das }Capital der Geselischaft wird auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) festgesetzt, dargestellt durch eintausend Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstfindig gezeichnet und freigemacht,

Titel III ; Gesellschaftsanteile

Artikel 8- Rechtsgleichheit

teder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falie von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Geselischaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde,

In Ermengelung einer Einigung bei Nutznie¬ 3ung und nacktem Eigentum vertritt der Nufzniei3er allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10-

Die Gesellschaftsanteile sind nominatie.

Die Rechte der einzelnen Tellhaber ergeben sich ausschlieglich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmeig erfolgten Anteilsübertragungen

teder eeselischafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen.

Artikel 11,-Abtretung und Obertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwel Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Geseilschafters miiglich,

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bel Abtretung an eine Persan der Familie. Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich,

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einep Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiernach erklârt festgelegt,

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Geseilschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wens mindestens die HâIfte der Gesellschafter, welche mindestens die l- Ifte des Kapitals vertreten mussen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm-lung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Geseilschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

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Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Geselischafters bei der Generalversammlung, die über die Frege beschlieI t, es sei denn er habe schriftlich abgestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt für je-'den weigen StimmzetteL

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-'gatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruhIich. Die Geseilschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit einen Küufer zu finden, anderenfalls sie ver-rpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-rstimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nàchsten ordentlichen Gene-'ralversammlung bindend und kann nur zwischen'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeündert werden. Der Preis ist zahlbar spütestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhliiltnis zwischen dem Zedenten und dem Übernehmer zu vertellen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab-'tretung.

" In keinem Fatl kann der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, auf3er wenn die Zah-lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu-*stimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wur ide.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter. - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Vermüchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gemàf3 den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

b)Falls die Gesellschaft mer als zwei Anteilhaber hat, kunnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Nülfte der Geseilschafter, welche mindestens die Walfte des Kapitals vertreten müssen, unterAbzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gem der unter tb) aufgeführten Prozedurzu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermáchtnisnehmer, welche nicht Geseilschafter werden kunnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehrner berechtigt, die Auflü-rsung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhühung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhühung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschlief3en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsánderung vorgeschrieben ist.

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Artikel 13,-

Die Erben, Glâubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kunnen sich in keinem Fall in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegefung von Gütem und Werten der Geseilschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem,

Titel 1V : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Geseilschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Geseilschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschàfte zu übernehmen.

Die Geschâftsführung kann ebenfaUs durch eine moralische Person gewührfeistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stândigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte fur die Geschâftsführung der Geseilschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sümtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15,-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben aile Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Geseilschaft verpflichten auner diejenigen der tâglichen Geschâftsführung, das heifat aile Urkunden über Verfügungshandlungen, mossen rechtmeig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschâftsführer, fur die Dauer die sie bestimmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen,

Disse Person erhâlt gegebenenfalls den Titel  beauftragterGeschüftsf"ührer".

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljâhrlich am zweiten Freitag des Monats Dezember um siebzehn Uhr dreif3ig Minuten. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statt.

Artikel 18.-

Die aui3erordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Geseilschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

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Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vestreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden.

lm Falle eines einstimmigen Beschlusses der Geselischafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Form gemâss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentiiche und aul3erordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Oit statt.

Artikel 21.-

JederAnteil verfügt über eine Stimme.

JederAnteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist m6glich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst ais Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwfirtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt,

Titel VI ; Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Juli eines jeden Jahres und endet am dreif3igsten Juni des darauffolgenden Jahres.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25e.

Vom Reingewinn sind jâhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat,

Auf Vorschlag des Geschâftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Auflósung der Gesellschaft

Artikel 26.-

1m Falle der Auflüsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

"

A Y

Dem Belgischen Staatsblett vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seite des Tells i3 angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erml chligt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhíltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunáchst das Gleichgewicht wieder her, idem alle Geschâftsanteile auf absolut gleichen Full gestelit werden, sei es durch Zahiung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-Iten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hüheren Verhâltnis freigemachten Geschâftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

Zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wâhlen alle Geseilschafter, Geschâftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo aile Mittellungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustel lungen rechtsgültig gemacht werden kiinnen.

G, GENERALVERSAMMLUNG

Sdmtlïche vorgenannten Gesellschafter, vertreten wie gesagt, erklârten eine erste Generalversammlung abzuhalten um folgendes zu beschliefSen;

Finanzplan.

Ein Fïnanzierungsplan wurde vor der Unterzeichnung des Gegenwârtigen dem unterzeichneten Notar überreicht.

erstes Geschâftsjahr.

In Abweichung von Artikel 23,- der Satzungen beginnt das erste Geschâftsjahr am 01, Juli 2014, Datum des Teilaufspaltungsbeginns der  INTEC SOFTWARE ENGINEERING PGmbH" und endet am dreil3igsten Juni zweitausendsechzehn.

erste Hauptversammlung.

In Abweichung von Artikel 17 der Satzungen findet die erste ordentliche Generalversammiung im Jahre zweitausendsechzehn statt.

Ernennungen,

Die Generalversammiung der Gesellschaft ernannte für die Dauer der Gesellschaft zum Geschâftsführer:

Herr Oswald HENKES

Er het die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein sdmtliche Akten der Gesellschaft, Er erklârte dieses Amt anzunehmen. Das Mandat wird nicht entlohnt.

Die Generalversammiung der Gesellschaft ernannte zum stándigen Vertreter der Gesellschaft Herrn Oswald HENKES, Er erklârt, dieses Amt anzunehmen.

Kommissar,

Es wird kein Kommissar emannt.

für analytische Auszug

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht des Betriebsrevisors, Bericht der Gründung,

Coordonnées
INTEC IMMOBILIENGESELLSCHAFT

Adresse
EIFEL-ARDENEN-STRASSE 2 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne