ISIGOING

Divers


Dénomination : ISIGOING
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 846.362.216

Publication

03/07/2014
ÿþMOD 32

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zutrt Belgischen Staatsbiattzu veriiffentlichen ist

Unternehmensnr : 0846.362.216

Name der Vereinigung / Stiftung J Organismen

(ausgeschrieben) Isigoing

(abgekürzt)

Rechtsform : Vereingung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Kaplan-Amolds-Str. 26 Lq.100 p .

Gegenstand

der Urkunde : Aufb5sung der Vereinigung

Durch die aullerordentliche Generalversammlung vorn 19.06.2014 wurde beschiossen, die VoG isigoing aufzulbsen.

Den Mitgliedem des Verwaltungsrates wird Entlastung erteilt.

Der Verein war nie aktiv. Das Konto ist auf null und bereits aufgelast.

Daher muss kein Liquidator emannt werden.

Die Unterlagen werden wâhrend eines Zettaums von 7 Jahren an folgender Adresse, Monschauer Sir, 108, 4700 Eupen, aufbewahrt.

Pütz Beate

Vizeprâsiclentin

Cunibert Alexandra

Kassiererin

Bank Marion

Prâsidentin

Anlage: Protokoll Generalversammlung 19.06.2014

Elitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die cfazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterschrift.

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Dem Belgischen Staatshiatt vorbehalten

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der Greffier Kanziej

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

14/06/2012
ÿþUnternehmensnr. : OBid_ 3 6°9. 'Name der Vereinigung/StiftunglOrganismus : (Ausgeschrieben) : Isigoing

(Abgekürzt) :

Rechtsforaº% : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Kaplan -Arnolds - Stalle 26, 4700 Eupen

Geoonstand Gründung der Urkunde :

Satzung der V.o.G. "Isigoing"

Die erschienenen Gründungsmitgiieder:

Bank, Marion

Monschauerstraf&e 108, 4700 Eupen

Bank, Hanna

Monschauerstrafle 108, 4700 Eupen

Cunibert, Alexandra

Kaplan-Arnolds-Straffe 26, 4700 Eupen

HaseIbach, Astrid

Gospertstrafle 102 A, 4700 Eupen

Haselbach Gaby

Haagen 34, 4700 Eupen

Pütz, Beate

Kaplan-Arnolds-Stralle 30, 4700 Eupen

Ruck, Mike

Kaplan Arnolds-StrafFe 30, 4700 Eupen

vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemdf3 Gesetz vom

27-Juni 1921 zu gründen. Sie legen ihre Satzung wie foigt fest.

Aus Gründen der Lesbarkeit schlie! t die mânnliche Form im folgenden Text die weibliche Form mit ein.

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Bitte suf des ietzten Se'ste des Tells B angeben ; Act der Vordesseite ; Nama und Eigenschaft des beuslcundenden Notais eder der Personen, d'se

dazu ermáchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung ader die Organismus

Dritten gegenüber zu snertreten

Asai der Rticitseite : Name und Unterschrift

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD3,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver4ffentlichen ist

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der Greffier

0 5 -08- 2012

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MOD 3,2

Fortsetzung

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Kapitel 1- Bezeichnuna. Sitz, Zielsetzunq, Dauer

. Artikel 1

Bezeichnung

Die Vereinigung führt den Namen  lslgoing", Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Artikel 2

Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 Eupen, Kaplan-Arnolds-Stra3e 26

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3

Zweck

Ziel und Zweck der Vereinigung ist:

I. Kindem, Jugendlichen und Erwachsenen mit geestigen und (oder) kürperlichen Behinderungen oder Verhaltensauffttlligkeiten mit unterschledlichen Ursachen und Auswirkungen, psychiatrischen oder

psychosomatischen oder sonstigen herausfordemden Auffâlligkeiten eine bessere Entwioklung zu ermüglichen, ihnen ;

Gesundheitsfürsorge und Heilbehandlung angedeihen lassen,

"

2. Dies geschieht, indem wir über Therapeutisches Reiten (Reitiherapie, Hippotherapie, Heilpádagogisches Reiten und .

Voltigieren, Reiten als Sport für Behinderte) informieren, es unterstützen und bestrebt sind, das therapeutische Reiten fachgerecht durchzuführen und dafür geeignete Fachkrttfte zu verpflichten. Weiterhin geschieht dies durch die Fbrderung integrativer Projekte und die Errichtung geeigneter Anlagen und durch das Bereitstellen entsprechender Krtttte und Hiifsmittel. (Pferde, Sttttel usw.)

3. Ideen zum heraus bringen an die (ffentlichkeit:

- FlyerArsitenkarten

- intemetprttsens

Pressemitteilungen

Artikel 4

Mittel des Vereins

, Die Vereinigung kann alle bewegiichen und unbeweglichen Güter, die zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung erforderlich sind, entweder in der Farm eines Nutzniel ungsrechts oder als Eigentum besitzen.

Die Millet zur Erfüllung seiner Aufgaben erhâlt der Verein durch:

1. Mitgliederbeilrttge, die in einer Mindesthbhe von jedem Mltglied zu zahlen sind und von der Mitgllederversammlung festgelegt werde

2, Geld- und Sachspenden

3. Eventuelle Subventionen

4. Erfrage aus der Durchführung des therapeutischen Reltens

5, Sonstige Zuwendungen

Artikel 5

Dauer

Die Vereinigung werd auf unbestimmte Zeit begründet, sie kann jederzeit aufgeltist werden.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ennâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten

Auf dor Rücksoite ; Name und Unterschrift

Dem Bèlgischen Staatsblatt vorbehalten

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~G61 n - Fortse]zung MOD 3,2

 " -

Kapitelll - Mitglieder

Artikel 6

Mitgliéder

Die Vereinigung schliel t ordentliche (aktive), ft rdernde (angeschlossene) und Ehrenmitglieder mit eln. Fdrdernde (passive) und Ehrenmltglieder haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Ansonsten haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. Ehrenmitglieder sind zusetzlich von den finanziellen Verpflichtungen gegentlber dem Verein entbunden. Aktive Mitglieder des Verein stellen sich zur unmittelbaren Unterstützung zur Verfügung,

Dle nahl der Mitglieder ist unbegrenzt, Sie dari jedoch nicht weniger ais drei betragen.

. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

, Artikel 7

Erwerb der Mitgliedschaft

' Über die Aufnahme never Mitglieder entscheldet in letzter Instanz der Verwaltungsrat.

Die Mitgliedschaftwird in einer Beitrittserkldrung (schriftlich) beantragt.

. Die Ablehnung des Gesuchs um Aufnahme bedart kelner besonderen Begründung.

Artikel 8

Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt und der Ausschluss von Mitgliedem erfolgen unter dan in Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 Ober die Vereinigung ohne Gewinnerzlelungsabslcht festgelegten Bedingungen. "

Elne Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Eine Kündigung mues schriftllch mit einer Frist von vier Wochen zum 30.06.Oder 31.12. eines Jahres erfolgen.

Artikel 9

Dle Entziehung der Gescheftsfühigkeit eines Mitglleds hat von Rechts wegen deren Austritt eus der Vereinigung zur Folge.

Artikel 10

Zurückgetretene, ausgeschlossene oder wegen der Entziehung der Gescheftsfehigkeit ausgeschlossenen Mitglieder sowie "

: deren Erben haben keinertei Anspruch auf das Vereinigungsverm8gen. Sie dürfen die Beitrflge, die sie selbst eingezahlt haben, nicht zurückfordem.

Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventar anfordem oder beantragen.

Artikel 11

Beitrüg e

Die Verbindlichkeft eines jeden Mitgiiedes ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt.

Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf eiven einheitlichen Beitrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Betrag für jedes Mitglled jedoch nicht titiller sein dart ais 60E. Der Beitrag ist jdhrlich füllig.

Kapitel III  Organe der Vereiniqunq

"

"

Artikel 12

Organe der Vereinigung

' Die Organe der Vereinigung sind;

1. Die Generalversammlung

2. Der Verwaltungsrat

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben ; Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft, des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ennâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismes

Dritten gegenüberzu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Tel e - Fortsetzung MOD3.2

' Die Generalversammiung ist das oberste Organ der Vereinigung.

Sie ist insbesondere zustendig for:

1. Anderung der Vereinssatzung

2. Die Emennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglleder

3. Die BiLligung der Haushaltsplene und der Abrechnung

" 4. Die freiwillige Aufidsung der Gesellschaft

5. Den Ausschluss von Mitgliedem

6. Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich oder aufgrund der Satzung veriiehenen Befugnisse hinausgehen.

Dem Belgischen Staatsbiaft vorbehalten

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Artikel 13

Generalversammlung

Jades Jahr muss mindestens eine Generalversammlung abgehalten werden; diese findet im ersten Halbjahr statt.

Es kann so oft eine auflerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es fur die Interessen der Vereinigung

erforderlich lst. Eine aufrerordentliche Generalversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens ein fünftel der

" Mitglieder dies beantragt.

Jede Versammlung findet an dem Tag, zu dem Zeitpunkt und an dem Ort statt, die in dem Einladungsschrelben angegeben sind.

Jedes Mitglied muss dazu eingeladen werden.

Artikel 14

' Einberufung, Tag esordnung

Die Einladung wird vom Verwaltungsrat mündiich oder durch einen einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens acht Tage var der Versammlung zugesandt und im Namen des Rates, vom Presidenten, von einem gescheftsführenden Verwaltungsrastmitgliedes oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben wird. Darm wird die Tagesordnung angegeben, Die Versammlung kann nur Ober die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beraten.

Artikel 15

Ablatif

In der Versammlung führt der Président oder, bei dessen Verhinderung, eins der anderen anwesenden Verwaltungsratsmiigliedern den Vorsitz.

Der President benennt einen Schriftführer.

Artikel16

Jedes Mitglled hat das Recht der Versammlung beizuwohnen und daran teilzunehmen und zwar entweder persenlich oder durch einen Beaufiragten cahier Wahi, der selbst Mitglied lst, kein Beauftragter darf über mehr ais ein Mandat verfügen. Alle Mitglieder Naben das gleiche Sfimmrecht und jedes verfügt über eine Stimme.

Artikel 17

1m Allgemeinen ist die Versammlung ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfehlg. Sie fase ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Bel Síimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten ausschiaggebend.

Artikel 18

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden in Protokollen festgehalten, die vom Presidenten, von einem Schriftführer sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aueerdem in ein besonderes Verzeichnls eingetragen. Auszüge daraus, die var Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden vom Presidenten oder von zwei Verwaltungsratsmitglledern unterschrieben, Dlese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die eh berechtigtes Interesse daran nachweist ausgehendigt.

Die Beschlüsse bezüglich der Satzungsenderungen, des Ausschlusses von Mitgliedem oder der freiwilligen Aufldsung der Vereinigung mussen gemef3 der Bestimmungen des Artikels 9 des Gesetzes vom 27.07.1921 vertiffentlicht werden.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseito : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermechtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenfber zu vestreten

Auf der Rücksoito : Name und Unterschrift

MOD 3,2

- Forfsetzung Artikel 19

Verwaltungsrat, Einberufung, Tagesordnung, Ablauf der Beschlussfassung

, Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei M¬ tgliedern besteht Dieser wird für drei Jahre von der Generalversammlung gewdhlt und kann zu Jeder Zeit von ihr abberufen werden.

Elne Wiederwahl ist für weitere drei Jahre mágfich,

Jades Verwaltungsmitgiied, dass zur Besetzung eines wührend ihrer Dauer Frei gewordenen Mandats ernannt wird, wird nur ftlr . die Zeit emannt, die erforderlich ist, um diese Mandat zu

Ende zu führen.

pem Reigischen Staatsblatt vorbehalten

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Artikel 20

Der Verwaltungsrat wtihlt unter seinen Mitgliedern einen Prâsidenten, einen Vizeprâsidenten und einen Kassierer.

lm Falie der Abwesenheit oder Verhinderung des Prâsidenten wird dessen Amt von einem anderem Verwattungsmitglied

wahrgenommen.

Artikel 21

Auílistuna Verwattunesrat:

Bank, Marion

Cunibert, Alexandra

. Pütz, Beate

Artikel 22

. Die Sitzungen des Verwaftungsrates werden vom Prâsidenten oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem wenigstens einmal pro ' Jahr einberufen. Er ist nur beschiussftihig, wenn die Mehrhelt seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten getroffen, bei der Stimmengleichheit ist die Stimme des Prtisidenten oder seineen Stellvertreter

" ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden ins Sitzungsprotokoll eingetragen, vom Prâsidenten und vom Vizeprtisidenten unterschrieben und in eln besonderes Verzeichnis aufgenommen,

: Auszüge daraus, die ver Gericht oder anderswo vorgeiegt werden müssen, werden vom Prtisidenten oder,von zwei Verwaftungsratsmitgliedem unterschrieben.

. Artikel 23

Der Verwaltungsrat Ist für aile Handlungen zustándig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Vereinigung gehóren. in diesem Zusammenhang kann er insbesondere aile Zahlungen tátigen und in Empfang nehmen sowie Quittungen darüber

" verlangen oder ausstellen, abilefern bzw. Hintertegungen ttitigen oder in Empfang nehmen, jegliche boweglichen Güter sowohi kostenlos als auch gegen Entgeit erwerben, tauschen oder verüufsern sowie mieten oder vermieten, und dies selbst für mehr als neun Monate, private oder bffentliche Zuschüsse und Subventionen jeglicher Art annehmen und in Empfang nehmen, Vermtichtnisse und Schenkungen jeglicher Art annehmen und in Empfang nehmen, sein Einversttindnis zu Vertrâgen, Geschiftsauftrtigen und Arbeiten erteïien und sowie abschlief3en, Anieihen jeglicher Art mit oder ohne Garantie die aufnehmen, zu sgmflichen Einsetzungen in die Rechte anderer sowie zu sâmtiichen Bürgschaftsleistungen sein Einverstândnis erteiien oder sie annehmen, die unbeweglichen Giller der Vereinigung mit Hypotheken betasten, Darlehen und Vorauszahlungen jeglicher Art aufnehmen bzw, gewáhren, auf bindende oder dingiiche Rechte jeglicher Art sowie suf diingiche Garantien oder ' Personaikautionen jeglicher Art verzichten, die t_bschung von Hypotheken oder Vorzugseinlragungen jeglicher Art vor oder nach eiher Zahtung veraniassen, Obertragungen, Umschreibungen, Pfândungen oder sonstige Verhinderungen vornehmen, vor allen Gerichten sowohi als Kitiger wie auch als 13ekiagter prozessleren und aile Urteile ausführen oder ausführen lassen, Vergieiche schitefSen, Schiedsvertrtige schlief3en.

Artikel 24

Der Verwaltungsrat kann einem geschtiftsführenden Mitglied die tâgliche Verwaltung der Verelnigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht überfragen; er legt dessen Befugnis und etwaige Entlohnung Eest. Er kann ebenfails gleich weichen Beaultragten seiner Wahl Sondervollmachten jeglicher Artverleihen.

Artikel 25

Für aile anderen Handlungen, die nicht zur ttigllchen Verwaltung geh&ren und nicht Gegenstand einer Sondervoilmacht sind,

genügen die gemeinsa men Unterschriften von zwei Verwaltungsratsmitgliedem, damit die Verelnigung vor Drittpersonen gilitig

" vertreten let; dazu brauchen dlese Verwraltungsratsmitgileder keinen Beschluss, keine Genehmigung und keine Sondervollmacht nachzuweisen.

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Bitte auf der letzten Serte des Tells B angeben ; Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermtichtigtsind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüberzu vertreten

Auf der Rückseite ; Name und Unterschrift

Teg] e- Portsetz{rng MOD 3,2

Artikel 26

Gerichtsverfahren werden sowohl als Kiâger wie auch als Beklagter im Namen der Vereinigung vom Verwaltungsrat eingeleitet oder geführt, dies erfotgt auf Betreiben des Prâsidenten oder gegeben talle dem geschâftsführenden Verwaltungsratsmitgiledes.

Kapitel N--Geschâftsiahr, Jahresabschluss und Haushaltspian,

Tâtiqkeitsbericltt

"

Artikel 27

" Das Geschâftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr,

Rechnungen des abgelaufenen Jahres werden am 31.12 des abgelaufenen Jahres abgeschlossen und der Haushaltsplan fer . das folgende Jahr aufgesetzt. Die Abrechnung und der Haushaitsplan werden der Generalversammlung zur Billigung unterbreitet.

' Kapitel V- Satzungsânderung, Aufldsunq, Schlussbestimmunq

Artikel 28

lm Falle der freiwilligen Aullósung benennt die Generalversammlung zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

Artikel 29

In allen Fâllen der freiwilligen oder gerichtiich ausgesprochenen Auflbsung wird ungeachtet des Zeitpunktes und des Grundes, sus dem dies geschieht, der nach der Tiigung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbleibende Nettobestand des Vereinsvermügens einer von der Generalversammlung beslimmten Einrichtung zur Verfügung gestelit, die eine âhnliohe Zielsetzung verfoigt wie diese Vereinigung.

Artikel 30

Haftungsausschluss

" Der Verein haftet gegeneber seinen Mitglíedern nicht bei Unfâllen, Diebstahi oder sonstigen Schâdigungen, die bei der Ausübung des therapeutischen Reitens und beim Aufenthalt in den Aniagen des Vereins oder der jeweiligen angestellten oder freiberufiich arbeitenden Therapeuten sowie bel anderen sportfichen oder sonstigen Veranstaltungen einfreten.

' Artikel 31

Gründungsversammiung

' In diesem Augenbllck treten die Gründungsmltglieder in einer Generalversammlung zusammen und es werden Verwaltungsrastmltglleder gewâhlt.

Der Verwaltungsrat het gewâhlt:

als Prâsidentim Bank, Marion

ais Vizeprâsidentin: Pütz, Beate

ais Schriftführerin: Pütz, Beate

ais Kassenführerin: Cunibert, Alexandra

" Geschehen zu Eupen am 04.06.2012 in zwei Urschritten.

Unterschriften:

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenUberzu verfreten

Auf der Rüekseite: Name und Unterschrift

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vorbehalten

Coordonnées
ISIGOING

Adresse
KAPLAN-ARNOLDS-STRASSE 26 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne