JGV EINTRACHT SCHONBERG, ABGEKURZT : JGV EINTRACHT SCHONBERG

Divers


Dénomination : JGV EINTRACHT SCHONBERG, ABGEKURZT : JGV EINTRACHT SCHONBERG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 630.971.043

Publication

11/06/2015
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Ausfertïgung,n rack t-lh>ttec[egurrg der Ekkunde. in den; Anlage.n zuna. Belgischen S#aatehlattzu; verá#fen-tlickien iat

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Hinterlegt bei nier Kanzlei

01 -06- 2015

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der Greffier

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urrtar¬ ;altrrt:~rtsnr~ : o 6.30 - Q~~ M. ~ `rt 3 -

Narge der Veretgung I Stiftung f Qroardsrirtert

tausQese:ri : (1 F.,i.n.trach.t:SehQtlherg 1COC

iee5üezo : .1GV' Eintracht Schcinberg lloG

Rechtefonrt : Vereinigung ohne Geº%nrinrterziefungsabsicht

Stiz : K F;-Schinlcelstra(3e 1 1~ 4789,St;Vith Belgïen

Ger~~sI

der tllrkunde : Statuten.

JGV' Eintracht: Sohonbera. VoC

Vereinigung ohne. Gewinne.szieltangsahsicht

Sehbnberg K-~-Schinkelstral3e 1r1,

4782SanktVifh.

CRONDUN.G SATZU,NGirN; ERNENNt.II`I.CaENs

1' GRÜNf}UN,G

ZWiechern den, Unteizeichnendert

Herrn Keller Manuel,. wahnhafti.n St. Vith,, S,chgnberg,, Murtrier±erstrafk 1;,

Hem Gallia Florian-,, wohnhaft: in St Vith, Ari:telscheid ZA;;

Herrn Gillasaen,Ybnni.ck, wohnhaft ih St Vith,, Schánberga, Backes.weg° 2;

E"rr.aU Giltesserri l3ettina,, wo.hnhaftirr St, Vith Recht, Bergatral3ei24e14;

Herrn, Tr" st Benjamin,, w.ohnhaft in St Vith Si,. Vith,, Schwarzer Weg 61.211

Erau- Brodai: Susanna,, wtohnlíaft in St. Vith, Andler~

Hem Pfeiffer Manuel', wQhnhaft in; St Vith, Schdnherl, BleialferStral3e 21;,

Herrn: Ha Fabini i?e#.er wQhnhafttin. St;. Vitii,. ScNraberg,, Dorib,crgt 1:5;"

F lerrrt: beller. JeeY- Wolfgeng,, wohniaaft in; St. Vith;, Schánlzerg LC F-Schinkelstrat3e:1,1

Herrn Meyer Peter Job ann wQhnhaftirr St,Vith, SchRnberg,, Mühlenkarrl.

Herrn; Hele Andrea.s Johann,.wohnhait in, Stwltith, StVith lVlühlenbachstra%e 18A1012,

isthe.ute den: Oit. Mârz.2SIe

eine Ver.einrg,ung ohne Cewinneazielungsabsiçht .lG1l Elntracht S'chanberg VQG" gegrürtde.tworden,

~- SATZLlNGf~M

Die Satzunger>b werden" wiefoigt testgehalten::

MAP-lTEiL,h; BeZEIChINl1NG',, Slire, GEGENS''i`-AND,, DAUER:

Artikel. 8ezeichnung,

Die l3ezelchnung der Vereinigung ohne GewiztnetziiKlungeabsicht larktei: nJ.GV E*intrachtïSchánberg,uQGw

Bitte auf der letzten Seite des Teils angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermi3chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

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Artikel 2: Sitz

Der Sitz ist in 4782 Sankt Vith, Schönberg, K F.-Schinkelstralle 11,

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Zielsetzung - Dauer

Die Vereinigung ist für eine unbestimmte Dauer gegründet,

Zielsetzung der Vereinigung ist

-die Fórderung der Interessen von Junggesellen;

-die Fbrderung und Pfiege von Geselligkeit und Eintracht;

-die Forderung der Solidaritât der Junggesellen;

-die Fgrderung des Gemeinschaftsleben im Dort, sowie die Pflege des lokalen Brauchtums in Einklang mit

der Dorfgemeinschaft;

-die Organisation der Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine;

-die Fürderung der Einigkeit der Jugendlichen;

-die Ftrderung des kuiturellen Lobons und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Jugendlichen;

-der Erhait des Brauchtums;

-die Erhaltung von Tradition und Kultur;

-die Fï rderung sinnvoller Freizeitgestaltung der Jugendiichen;

-die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Unterhaltungsfesten und sonstigen Veranstaltungen mit

sozialem Zweck sowie Beteiligung an kirchlichen und weltlichen Feiertagen.

Die Aufgaben sind ausschiiel3lich gemeinnützig und verfoigen weder direkt noch indirekt politische Ziele.

Die Vereinigung kann sich im Rahmen der Verwirklichung Ihrer Ziele an bestehende Pfarrverbânde und überârtliche Interessengemeinschaften anschhie13en.

Die Vereinigung kann diese Zielsetzungen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen verwirklichen.

Die Vereinigung ist auf unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II: DIE MiTGLIEDER

Artikel 4: Bedingungen zur Mitgliedschaft

Jede Person oder Vereinigung, die im Aufnahmejahr das 16. Lebensjahr erreicht, kann effektives Mitglied der  JGV Eintracht Schönberg VoG" werden, wenn sie nicht im ehelichen Stand lebt, die Satzungen bejaht, den festgesetzten Jahresbeitrag zahlt und in den Ortschaften Schönberg, Andier, Eimerscheid oder Amelscheid wohnt. Falls ein aktives Mitglied in ein anderes Dort zieht, so ist es lm gestattet Mitglied der  JGV Eintracht Schiinberg VoG" zu bleiben. Falls eine Person aus einem anderen Dort der  JGV Eintracht Schönberg VoG" beitreten wilt, hat die Generalversammiung in einfacherer Mehrheit darüber zu entscheiden.

über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Als Mitglied verpflichtet man sich, nach besten Krâften den Vereinszweck zu fürdem und an der jâhrlichen Generalversammlung teilzunehmen. Bei allen iiffentlichen Auftritten der  JGV Eintracht Schönberg VoG" muss die Vereinskleidung getragen werden. Ansonsten kann eine Geldstrafe von maximal 10 Euro durch den Vorstand auferlegt werden.

Bei Veranstaltungen, welche durch die  JGV Eintracht Schbnberg VoG" organiseert werden und wo eine Arbeitsaufteilung erstellt wurde, mussen die Mitglieder pünktlich anwesend sein und gewissenhaft ihre Arbeiten verrichten. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Vorstand dem Mitglied eine Strafe von max, 100 Euro auferlegen.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels schriftlicher Mitteilung an den Vorstand austreten.

Eine Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis 1 Monet nach der Generalversammlung hat die Auflósung der Mitgliedschaft zur Folge. Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahit haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen. Die Verbindlichkeit eines jeden Mitgliedes ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbetrag für jedes Mitglied nicht heiher sein dart als 20 Euro.

Der Ausschluss eines effektiven Mitglieds erfolgt gemâR Artikel 12 des Gesetzes vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig.

Artikel 5: Pflichten der Mitglieder

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MOD 3.2

Als Mitglied verpflichtet man sich, nach besten Kaften den Vereinszweck zu fdrdern und an der jâhrlichen Generalversammlung teilzunehmen.

Bei allen affentiichen Auftritten der  JGV Eintracht Schônberg VoG" muss die Vereinskleidung getragen und der vom Vorstand vertangte Geidbetrag bezahlen werden. Falls ein Mitglied nicht teilnehmen kann, sa ist es verpflichtet sich fristgerecht und form-gerecht abzumetden. Ansonsten kann eine Geldstrafe von maximal 10 Euro durch den Vorstand auferlegt werden.

Bei Veranstaltungen, welche durch die  JGV Eintracht Schönberg VoG" organisiert werden und wo eine Arbeitsaufteilung erstelit wurde, müssen die Mitglieder pünktlich anwesend sein und gewissenhaft ihre Arbeiten verrichten. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Vorstand dem Mitglied eine Strafe von max, 100 Euro auferlegen.

Artikel 6; Art und Zahl der Mitglieder

Die "JGV Eintracht Schönberg VoG" setzt sich aus aktiven Mitgliedem zusammen_ Die Zahl der Mitglieder

ist unbegrenzt, sie dart jedoch nicht weniger als drei sein.

Die Gründer sind die unterzeichnenden Mitglieder.

Artikel 7: Mitgllederregister

Am Vereinssitz führt der Vorstand ein Mitgliedsregister. Dieses Register enthdlt Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder (wenn juristische Person; Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes), sowie deren Beitritts- und ggf. Austrittsdatum. Gem dem Gesetz vom 27. Juni 1921, Art. 10 Abs. 2, wird jedem Mitglied Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL III" GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 8: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der "JGV Eintracht Schönberg VoG'. Sie ist insbesondere

zust;3ndig für.

1. die Anderung der Satzung;

2. die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,

3, die den Verwaltungsratsmitgliedem zu erteilende Entlastung;

4. die Billigung des Haushaltspians und des Jahresabschlusses;

5. die freiwillige Auflosung der "JGV Eintracht Schönberg VoG";

6. den Ausschluss eines Mitgliedes;

7. die Umwandlung der "JGV Eintracht Schönberg VoG" in eine Gesellschaft mit sozialer oder kultureller Zielsetzung;

8. alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaitungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, der Generalversammlung beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes per schriftlicher Mitteilung vertreten lassen. Jedes Mitglied kann nur eine Vertretung wahmehmen.

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27.6.1921, Art.8, vorgesehen sind.

Artikel 9: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden, diese findet im ersten Halbjahr statt und zwar am zweiten Sonntag nach Kameval.

Es kann so oft eine aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul3ergewáhnliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Vorstand durch jedweiche Kommunikationsmittel vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10: Tagesordnung

Die Tagesordnung der jâhrlichen Hauptversammlung muss folgende Punkte enthalten:

- den Tàtigkeitsbericht des Vorsitzenden;

- den Kassenbericht;

- die Entlastung des Kassierers durch die Generalversammlung;

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten,

die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht fût Beschlüsse betreffend Ausschluss eines

Mitglieds, Autiosung, Jahresabschtuss und Haushaitspian oder Satzungsânderungen.

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MOD 3.2

Artikel 11: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Gen eralversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben werden, Sie werden in eïn besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder leder Drittperson, die ein berechtigtes interesse daran nachweist, ausgehündigt. Die Beschlüsse der Generalversammlung kunnen von den Mitgliedem beim Schriftführer auf Anfrage eingesehen werden.

KAPITEL IV: Verwaltung

Artikel 12: Vorstand

Die Generalversammlung wahlt aus seiner Mitte, in geheimer Wahl, den Vorstand, der sich aus neun Personen zusammensetzt und weicher die Vereinigung teitet, Falls die JGV Eintracht Schönberg VoG jedoch weniger als zehn Mitglieder zâhlt, muss der Vorstand mindestens ein Mitglied weniger eethalten als die Generalversammlung. Die Personen, die der ,JGV Eintracht Schönberg VoG" neu beitreten, werden von dieser WahI ausgeschiossen.

Sie werden turnusmfiRig jedes Jahre in geheimer Wahl in der ihnen zugedachten Funktion emannt oder bestütigt.

Dem Vorstand obliegt die tügliche Geschâftsführung der "JGV Eintracht Schönberg VoG". Der Vorstand übertrügt die tügliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem Mitglied des Vorstandes.

Der Vorstand tritt je nach Bedarf zusammen und ist beschlussfühig, wenn wenigstens sechs Mitglieder anwesend sind.

Der Vorstand fassi seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Siimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Slimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters maRgebend.

Artikel 13: Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes

Die neun Vorstandsmitglieder sind der Vorsitzende (Prüsident), der Vize-Prâsident, der Schriftführer, 2.

Schriftführer, der Kassierer, der 2. Kassierer, zwei Beisitzer sowie der Vertreter im Verkehrsverein.

Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren kann in den Vorstand gewtthit werden. Das Amt des Prüsidenten und

des Vize-Prâsidenten darf nicht von einem weiblichen Mitglied ausgeführt werden.

Bel Bedarf werden andere aktive Mitg lieder hinzugezogen.

lm Dringlichkeitsfall kann der Vorsitzende zum Wohle der "JGV Eintracht Schönberg VoG" erforderliche

Ma1nahmen ergreifen.

Die "JGV Eintracht Schönberg VoG" wird geleitet und vertreten durch den Vorsitzenden, der den Verein

koordiniert, die Versammlungen leitet und die Ausführung der Beschlüsse überwacht.

Der Vize-President vertritt den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit,

Der Schriftführer verwaltet den Schriftverkehr und führt Protokoll. Er hat Vollmacht zur Unterschrift des

Schriftverkehrs, doch mussen die Schriftstücke, die Abmachungen betreffen und die die ,,JGV Eintracht

Schönberg VoG" gegenüber Driften verpflichten, vom Vorsitzenden gegengezeichnet sein.

Der Kassierer verwaltet den Kassenbestand und führt die Kassenbücher, Jeder Betrag ab 500 Euro in bar

ist auf ein Konto der Vereinigung zu überweisen.

Die Mitglieder des Vorstands üben ihr Mandat unentgeltlich aus und gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten

der "JGV Eintracht Schbnberg VoG" keinertei persünliche Verpflichtung ein. Ihre Hartung ist begrenzt auf die

Ausführung ihres Mandats.

Artikel 14: Ausschüsse

Der Vorstand kann Ausschüsse bilden und legt deren Mandatsdauer, Zusammensetzung, Kompetenz und

Arbeitsweise fest.

KAPITEL V: Vertretung, Hartung

Artikel 15: Vertretung der Vereinigung

Damit die "JGV Eintracht Schönberg VoG" vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist, ist fur alle Handiungen der mehrheitliche Beschluss des geschâftsführenden Vorstandes erforderiich. Dieses Gremium braucht keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Bei Gerichtsverfahren, sei es als Klager oder Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschâftsführenden Vorstand geführt, Betreibungen oder Ersuchen durch den Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person veranlasst.

Für aile Rechtsgeschâfte, insofern sie nicht durch den Verstand anderen Personen übertragen worden sind, genügt, um die Vereinigung zu binden, die Unterschrift des Prüsidenten und des Vize-Prâsidenten oder des Prüsidenten oder Vize-Prâsidenten und eines Vorstandsmitgliedes. Diese mussen jedoch, wie vorerwâhnt, den Beschluss des Vorstandes vorweisen.

KAPITEL VI: Jahresabschluss

MOD 3.2

Telt B.: Fet2.etzung

Artikel t6..,lahresabschluas,, Haushaltsplan

Das, Gescheftsjahr beleuft sïchi aufr t2 Monate und, beginnt am, zweiten, Sonntag nacht Karnaval, und enclet am, zweten Samatag; nacn Kamevat des folge.nden.Jahres,

Das erster Gescheftsjahr, beginrit bet Unterzeichnung Bléser Utkunde und endgit am. zwetten Satnstag nacht KarnevaL dea darauffolgenden dahres,

.Iedesa .iahr,, am zwepen Sonntag~ nanti, Kaminval,, werden. die Kanten dea abgelaufenen ,lahres dure den, Kassierer abgeschlossen, Dieser wird einee Bericht über die Tetigkeiten der Vereinigun sowie den, HáushaltspJan des nachfolgendetz Gescheftsjahres und den .lahresabschlusa des abgelaufenent ' Gescheftsiahrea aufsetzen., Konten, Haushalt und. Berichte, werden der ordentlichen; Ge neralversammJung am,

zweiten,Sonntagnacht Kamevalzur Billig ing vargelegi, -

Die Buchhaltung wird geme. Artikel 17 des, Gesetzes vont 2.1. Jura' 1921 und dessen Ausführungserlassen,

geregelt.

KAPUE4VIt Satzungeânderung, Aufli.tsung.

Artikel' 1T Satzungsenderung

Die Satzung dart nur gem ders Bestimmungerc der Art 81 und 20 dea Gesetzea vom 21, Jure 1921.

geendertwerden

Artiket 18: Auflbsung

lm; Faite der Autldsung dtarch die Generalversammlun wird dîese. zwel L' iquidatoren ernennen und ihre Hefugnisse: festsetzen, Dasverbleibende Ver.einsvermbgerr nactu der, Tilgung; der Schulden, wir.d für. S,tahre: auf ein: Kont°, festgesetztu danacJa.wird e.a sozialen: oder" kulturellen. Vereinen von. Schi3nber.g, zugefi7hrr" ,.

3, ERNENNli1:N,GENi

Die. Generalversammiung emennt einstimmigfolgende Personen in den Vorstand

President; Herr Keller- Manuel:, geboren in St ,Vith. am; 2.& August 1989, wohnhaft Schenberg,,

, KurtrierersJraf3,e;1.;;

Vize-President. HerrGallo Florian. geboren, in Sf, Vith.arn 3...luli 1,995~ wohnhaft in, St, Vith,, Amelacheid 2A;

Kaasieren Herr- Gillesserr Y.annick geboreni inz Str. Vith am; 12: Juli 1991,wohnhaffr in St Vith,, Schifnberg, Hackesweg, 2;

1/ize-iCassiererin, Frau Gillessen, ffettina,, geboren in St Vith ana 24, ,lult 1993, wohnhalt', in St Vith, Recht,, 6ergstraR.e, 54/211;,

Schrifffiühr,en. Herr7rost Benjamin,, gebor;en. in Malmedy ami 14., Februar 199.1,, wohnhaft in: St. Vith, St. Vith,, SclZwarze.rul(eg, 6121.1;

Vize,Schrifffiührerin: Frau: Br.odel: Susanne4 geboren Vith am 2&; Dezember 1992 wohnhaft in: St Vith,

Andler, 3;;

Beisitzer, Herr Pfeiffer Menuet geboren in St Vith ara 3Q September 1994,, wohnhaft in St Vith,, Schünbe.rg,, Bleialfer. StraRer21;;

6eisitzer: Herr Haas. Fabio geboren in St. Vith am 30, Merz 1995, wohnhaft in, St Vith, Schc4rtberg, DQrfberg,

Vertreter. ira V,erkehrsvereln:. Herr Keller J.oey.. ,W,Qlfg,ang,, geboren in; St. Mill April, wohnhaft in

St Vtih Schánberg iGF: SchinkelstraRe 11.

Voriiegendees PrQtokollwi r.d v.onc allent 1lesxr+altungsratsmitglie.d.errr. unte.rsehrieben:. Schbnberg, den 27.Ma'i 2015.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
JGV EINTRACHT SCHONBERG, ABGEKURZT : JGV EIN…

Adresse
K-F.-SCHINKELSTRAßE 11 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne