JUGENDBURO DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : JUGENDBURO

Divers


Dénomination : JUGENDBURO DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : JUGENDBURO
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 417.701.794

Publication

08/05/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/05/2014 - Annexes du Moniteur belge

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentiichen ist

Gesellschaftename : Jugendbüro clP9ti Uoitte ~p(2,Q,

Rechtsform V.o.G. . ~

Sitz: Hütte 79/16 in 4700 EUPEN Unternehmensnr : 41770/794

Gegenstand Wahl der Verwaltungsratsmitgtieder der Urkunde :

Die Generalversammlung wdhlt aut ihrer Sitzung vom 04.04.2014 folgende Personen in den Vorstand

Vorsitzende ; Kerstin Duyster, Hauptstr. 119 d in 4730 Raeren

Schriftfiihrer : Pascal Collubry, Selterschlag 13 in 4700 Eupen

Kassiererin: Christiane Weling, Aachener Str. 12 in 4700 Eupen

Beisitzerin : Nicole de Palmenaer, Kirchstr. 46 in 4730 Hauset

Folgende Person trilt am 4.4.2014 aus dem Vorstand aus:

Peter Ohn, Hochstr. 35 In 4700 Eupen.

Folgende Persan trilt am 4.4.2014 In den Vorstand ein:

Nicole de Palmenaer, Kirchstr. 46 in 4730 Hauset

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu berechtigt Sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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04/12/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

" Gesellschaftsname ; Jugendbüro

Reciltsform : V.o.G.

Sitz : Hütte 79/16 in 4700 EUPEN

Unternehmensnr : 417701794

Gegenstand Anpassung der Satzungen

der Urkunde ;

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Kapitel I  Name, Sitz, Dauer

Artikel 1. Die Vereinigung trâgt den Namen  Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft" VoG,'

abgekürzt  Jugendbüro", und hat ihren Sitz im Quartum Center, Hütte 79116 in 4700 EUPEN. Der zustândige

Gerichtsbezirk ist der Gerichtsbezirk Eupen.

Die Vereinigung wird auf unbestimmte Zeit gegründet.

Kapitel fl  Zielsetzung und Aufgabenbereich der Vereinigung

Artikel 2. Die Vereinigung setzt sich zum Ziel, Jugendeinrichtungen in Fragen der Jugendarbeit zu beraten, in der Offenen und Mobilen Jugendarbeit tátig zu sein, den durch die Deutschsprachige Gemeinschaft gefSrderten Jugendrat zu betreuen (nachfolgend  Jugendrat" genannt), die Strategie des Lebensiangen Lernens zu fürdern, zu betreuen und umzusetzen, mit anderen Jugendeinrichtungen im ln- und Ausland zu kooperieren und sich mit internationaler Jugendarbeit zu befassen sowie Daten und Informationen über die Jugend im deutschen Sprachgebiet zu sammeln und zu verarbeiten.

Kapitel III - Mitgliedschaft

Artikel 3. Die Mitglieder des Jugendbüros setzen sich wie foigt zusammen:

-maximal 9 Mitglieder des Jugendrates, wovon mindestens 1 Persan dem Verwaltungsrat des Jugendrates: angehiren muss;

-maximal 5 Kooptierte, die von der Generalversammlung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher, Stimmenmehrheit gewühlt werden (aus den Personen, die entweder von den gefôrderten Jugendeinrichtungen; vorgeschiagen wurden oder sich aus eigener Initiative gemeldet haben);

Vertreter der Regierung und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft dürfen den Sitzungen; der Generalversammlung beiwohnen.

Der Aufruf, worauf alle gefSrderten Jugendeinrichtungen interessierte Personen zur Kooptation in die; Generalversammlung vorschiagen kónnen, und worauf sich des Weiteren Personen aus eigener Initiative: melden kunnen, muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

Artikel 4. Es ist trein Mitgliedsbeitrag zu zahien.

Kapitel IV  Der Verwaltungsrat

Artikel 5: Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat von mindestens 3 Personen und maximal 6 Personen verwaltei, wovon mindestens 1 Vertreter dem Verwaltungsrat des Jugendrates angehôrt. Zusâtzlich kann ein Vertreter der Regierung und eïn Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Sitzungen des Verwaltungsraies beiwohnen.

Die Generalversammlung wâhlt den Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassierer und die Beisitzer für die Dauer von einem Jahr. Die Funktion des Vorsitzenden dart nicht von einer Persan wahrgenommen werden, die ein politisches Mandat ausübt oder Angestelfte von politischen Mandatstrâgern ist.

Artikel 6. Der Verwaltungsrat enischeidet über alle die Vereinigung betreffenden Angelegenheiten, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz, diese Statuten oder eine innere Geschaftsordnung ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Verwaltungsrat ist beschlussfáhig, wenn die Hâlfte der Mitglieder anwesend ist.

Die Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengfeichheit liegt die Entscheidung beim Vorsitzenden.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzelchnung.

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em Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B : Fortsetzung

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden auf eigene Entscheidung oder auf Antrag eines Verwaltungsratsmitgliedes einberufen.

Artikel 7. Der Verwaltungsrat kann ein Mitglied oder einen Angesteliten der Vereinigung mit der Geschüftsführung beauftragen und mit einfacher Stimmenmehrheit wieder entziehen, Der Bevolimgchtigte trâgt die volle Verantwortung und hat dem Verwaltungsrat über seine Tátigkeit Rechenschaft abzulegen.

Artikel 8. Alle die Vereinigung bindenden Akte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und durch den Vorsitzenden oder zwel Verwaltungsratsmitglieder unterzeichnet werden.

Kapitel V  Die Generalversammlung

Artikel 9. Die Generalversammlung wird auf Beschluss des Verwaltungsrates einberufen. Sie findet mindestens einmal im Jahr staff, kann aber auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder auf Beschluss des Verwaltungsrates jederzeit einberufen werden.

Artikel 10. Statutenânderungen, die die Zielsetzungen, die Aufgabenbereiche, die Mitgliedschaft oder die Zusammenarbeit mit dem Jugendrat betreffen, kunnen nur durch Vierfünftelmehrheit der Generalversammlung nach Zustimmung des Jugendrates beschlossen werden.

Sümtliche anderen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmenglelchheit liegt die Entscheidung beim Vorsitzenden.

Artikel 11. Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung einmal im Jahr die Konten des vergangenen Geschâftsjahres und einen Vorschlag für das Budget des kommenden Geschâftsjahres vor, die von der Generalversammlung gutgeheil en werden mussen.

Die Protokolle der Generalversammiungen werden ln einem besonderen Register festgehalten, im Sitz der Vereinigung aufbewahrt und kí nnen jederzeitvon den Mitglledem eingesehen werden.

Kapitel VI -- Die Zusammenarbeit mit dem Jugendrat

Artikel 12. Auftrfige, die die Vereinigung vom Jugendrat erhâlt, werden durch Abkommen zwischen dem

Jugendrat und der Vereinigung geregelt.

Kapitel VII  Sonstige Bestimmungen

Artikel 13. Bei freiwilliger Aufliisung der Vereinigung im Rahmen des Artikels 20 des Geselzes vom 27, Juni

1921 emennt die Generalversammlung zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

Die nach aller Schuldbereinigung verbleibenden Aktiva fallen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Artikel 14. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung einen Vorschlag für eine innere Geschâftsordnung vorlegen, deren Annahme oder Abânderung mit einfacher Stimmenmehrheit erfolgt.

Artikel 15. Alle Fragen, die nicht durch die vorliegenden Satzungen oder eine innere Geschâftsordnung geregelt sind, werden geme der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geregelt.

Eupen, den 4.11.2013

Peter OHN, Vorsitzender

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

18/05/2012
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-w Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist



Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschat) des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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der enreffierKanzlei

Gesellschaftsname ; Jugendbüro

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Hütte 79/16 in 4700 EUPEN

Unternehmensnr : 417701794

Gegenstand Anpassung der Satzungen und Wafd der Verwaltungsratsmitglieder der Urkunde :

Kapitel I  Name, Sitz, Dauer

Artikel 1. Die Vereinigung tr"ágt den Namen Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft" VoG, abgekürzt "Jugendbüro", und hat ihren Sitz im Quartum Center, Hütte 79116 in 4700 EUPEN. Der zustândige Gerichtsbezirk ist der Gerichtsbezirk Eupen.

Die Vereinigung wird auf unbestimmte Zeit gegründet.

Kapitel II  Zielsetzung und Aufgabenbereich der Vereinigung

Artikel 2. Die Vereinigung setzt sich zum Ziel, Jugendeinrichtungen in Fragen der Jugendarbeit zu beraten, in der Offenen und Mobilen Jugendarbeit tátig zu sein, den durch die Deutschsprachige Gemeinschaft gefôrderten Jugendrat zu betreuen (nachfolgend  Jugendrat" genannt), mit anderen Jugendeinrichtungen im In-und Ausiand zu kooperieren und sich mit internationaler Jugendarbeit zu befassen sowie Daten und Informationen über die Jugend im deutschen Sprachgebiet zu sammein und zu verarbeiten.

Kapitel III - Mitgiiedschaft

Artikel 3. Die Mitglieder des Jugendbüros setzen sich wie folgt zusammen:

-maximal 9 Mitglieder des Jugendrates, wovon mindestens 1 Person dem Verwaltungsrat des Jugendrates angehiiren muss;

-maximal 5 Kooptierte, die von der Generalversammlung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewâhlt werden (aus den Personen, die entweder von den gef5rderten Jugendeinrichtungen vorgeschiagen wurden oder sich aus eigener Initiative gemeldet haben);

Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dürfen den Sitzungen der Generalversammlung beiwohnen.

Der Aufruf, worauf alle gefôrderten Jugendeinrichtungen interessierte Personen zur Kooptation In die Generalversammlung vorschlagen kónnen, und worauf sich des Weiteren Personen aus eigener Initiative melden kónnen, muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

Artikel 4. Es ist kein Mitgliedsbeitrag zu zahien.

Kapitel lV  Der Verwaltungsrat

Artikel 5: Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat von mindestens 3 Personen und maximal 6 Personen verwaltet, wovon mindestens 1 Vertreter dem Verwaltungsrat des Jugendrates angehórt. Zusâtzlich kann ein Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Sitzungen des Verwaltungsrates beiwohnen.

Die Generalversammlung wâhlt den Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kasslerer und die Beisitzer für die Dauer von einem Jahr. Die Funktion des Vorsitzenden darf nicht von einer Person wahrgenommen werden, die ein politisches Mandat ausübt oder Angestellte von politischen Mandatstrâgem ist.

Artikel 6. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle die Vereinigung betreffenden Angelegenheiten, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz, diese Statuten oder eine innere Geschâftsordnung ausdrücklich

Teil B : Fortsetzung

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die sliftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Verwaltungsrat ist beschlussfühig, wenn die Hâifte der Mitglieder anwesend ist.

Die E ntscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit liegt die Entscheidung beim Vorsitzenden.

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden auf eigene Entscheidung oder auf Antrag eines Verwaltungsratsmitgliedes einberufen.

Artikel 7. Der Verwaltungsrat kann ein Mitglied oder einen Angesteliten der Vereinigung mit der Geschditsführung beauftragen und mit einfacher Stimmenmehrheit wieder entziehen. Der Bevolimâchtigte trâgt die volle Verantwortung und hat dem Verwaltungsrat über seine Tâtigkeit Rechenschaft abzulegen.

Artikel 8. Aile die Vereinigung bindenden Akte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und durch den Vorsitzenden oder zwel Verwaltungsratsmitglieder unterzeichnet werden.

Kapitel V  Die Generalversammlung

Artikel 9. Die Generalversammlung wird auf Beschluss des Verwaltungsrates einberufen. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt, kann aber auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder auf Beschluss des Verwaltungsrates jederzeit einberufen werden.

Artikel 10, Statutenünderungen, die die Zielsetzungen, die Aufgabenbereiche, die Mitgliedschaft oder die Zusammenarbeit mit dem Jugendrat betreffen, kiinnen nur durch Vierfünftelmehrheit der Generalversammlung nach Zustimmung des Jugendrates beschlossen werden.

Smtliche anderen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit liegt die Entscheidung beim Vorsitzenden.

Artikel 11. Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung einmal im Jahr die Konten des vergangenen Geschâftsjahres und einen Vorschlag für das Budget des kommenden Geschüftsjahres vor, die von der Generalversammlung gutgeheillen werden mussen.

Die Protokolle der Generalversammiungen werden in einem besonderen Register festgehalten, im Sitz der Vereinigung aufbewahrt und kï nnen jederzeit von den Mitglledem eingesehen werden.

Kapitel VI  Die Zusammenarbeit mit dem Jugendrat

Artikel 12. Auftráge, die die Vereinigung vom Jugendrat erhâlt, werden durch Abkommen zwischen dem Jugendrat und der Vereinigung geregelt.

Kapitel VII  Sonstige Bestimmungen

Artikel 13. Bei freiwilliger Auf Tsung der Vereinigung im Rahmen des Artikels 20 des Gesetzes vom 27. Juni

1921 emennt die Generalversammlung zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

Die nach aller Schuidbereinigung verbleibenden Aktiva fallen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Artikel 14. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung einen Vorschlag für eine innere Geschí3ftsordnung verlegen, deren Annahme oden Abânderung mit einfacher Stimmenmehrheit erfolgt.

Artikel 15. Alle Fragen, die nicht durch die vorliegenden Satzungen oder eine innere Geschâftsordnung geregelt sind, werden gemâll der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geregelt.

VERWALTUNGSRAT

Die Generalversammlung wâhlt auf ihrer Sitzung vom 20. Mürz 2012 folgende Personen in den Vorstand

Vorsitzender : Peter Ohn, Hochstr. 35 in 4700 Eupen

Schriftführer : Pascal Collubry, Bachstr. 5 in 4730 Raeren

Kassiererin: Kerstin Duyster, Hauptstr. 119 d in 4730 Raeren

Beisitzerin : Cynthia Lemaire, Selterschlag 13/20 ln 4700 Eupen

Beisitzerin : Christiane Weling, Aachener Str. 12 in 4700 Eupen

Beisitzer: Daniel Franzen, Dellenstr.16 in 4750 Nidrum

Folgende Personen treten am 20. Mdrz 2012 aus dem Vorstand zurück:

Goenen Sabrina, Klátzerbahn 32 in 4700 Eupen

Niessen Marc, Aachener Str. 66 in 4700 Eupen

Wintgens Christa, Gospertstr. 1 in 4700 Eupen.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

08/09/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist

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Hinterlegt bai der Kanzlei

des Handelsgerichis EUPEN

2 9 -08- 2011

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Gesellschaftsname : Jugendbüro

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Htltte 79/16 in 4700 EUPEN

Unternehmensnr : 417701794

Gegenstand Besetzung des Verwaltungsrates

der Urkunde :

Auf seiner Generalversammlung vom 27. April 2011 treten folgende Verwaltungsratesmitglieder zurück:

Isabelle SCHIFFLERS, KlStzerbahn 32, 4700 Eupen

Celine LIESSEM, Buchenweg 14, 4700 Eupen

Folgende Vertreter werden einstimmig in den Verwaltungsrat gewâhlt:

Vorsitzender : Peter Ohn, Hochstr. 35 in 4700 Eupen

Schriftführer : Marc Niessen, Aachener Str. 66 in 4700 Eupen

Kassiererin : Kerstin Duyster, Hochstr. 5 in 4711 Astenet

Beisitzerin : Christa Wintgens, Gospertstr. 1, 4700 Eupen

Beisitzerin : Sabrina Goenen, KlStzerbahn 32, 4700 Eupen

Beisitzerin : Cynthia Lemaire, Selterschlag 13/20 in 4700 Eupen

Beisitzer: Daniel Franzen, Dellenstr. 15 in 4750 Nidrum

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij fièt Belgisch Staatsblad - 08/09/2011- Annexes du Moniteur belge

04/06/2015
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Die Generalversammiung wâhlt auf ihrer Sitzung vom 26.03.2015 folgende Personen in den Vorstand :

Folgende Person treten somit am 26.3.2015 in den Vorstand ein:

Inga Werding, Kâskorb 47, 4720 Neu-Moresnet

Catherine Müller, Vervierser Str. 12 a in 4700 Eupen

Folgende Personen treten aus:

Daniel Franssen, Dellenstr. 15 in 4750 Nidrum

Cynthia Lemaire, Selterschlag 13/20 in 4700 Eupen.

Der Verwaltungsrat beauftragt die Angestelite Irene Engel mit der alltüglichen Geschüftsführung.

Vorsitzende : Kerstin Duyster, Marienthalstr. 8 a in 4730 Raeren Schriftlührerin : Inga Werding, Kâskorb 47, 4720 Neu-Moresnet Kassiererin: Christiane Weling, Aachener Str. 12 in 4700 Eupen Beisitzerin : Nicole de Patmenaer, Kirchstr. 46 in 4730 Hauset

" Beisitzerin: Catherine Müller, Vervierser Str. 12 a in 4700 Eupen

Beisitzer. Pascal Collubry, Selterschlag 13 in 4700 Eupen

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

Gesellschaftsname : Jugendbüro otek âllitock,/0 au Me

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Rechtsfarm : V.o.G. ü

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Sitz : Hütte 79/16 in 4700 EUPEN Unternehmensnr : 417701794

Gegenstand Wahl der Verwaltungsratsmitglieder der Urkunde :

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Bitte auf der letzten Bette des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Elgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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19 -05- 2015

IN Kanzlei

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das Handelsgerichts EUPEN

Coordonnées
JUGENDBURO DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAF…

Adresse
HUTTE 79/16 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne