JUGENDHEIM KETTENIS

Divers


Dénomination : JUGENDHEIM KETTENIS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 413.249.395

Publication

04/04/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vereffentlichen let

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Unternehmensnr : 413.249.395

Name der Vereinigung I Stiftung Organismen

(ausgeschrieben) : Jugendheim Kettenis

(abgektirzt) :

Rechtsform : V.O.G

Sitz : Grasbenden 9 4701 Kettenis

Genenstand

der Urkunde : Verüffntlichung der Statuten.

Jugendheim Kettenis

Heus der offenen TOr

Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht

4701 Kettenis Vyllgasse 1

Unternehmensnummer

413.249.395

Liste der VenNaltungsratsmitglieder hach Generaiversammiung vom 07.01.2014

Herr Jason Vomberg Feldstrasse 9 4701 Kettenis Prâsident

Herr Yannick Vandriessche Kehrweg 53 4700 Eupen Sekretâr

Frau Laetitia Cornely Feldweg 1 4701 Kettenis Kassiererin

Herr Stephan Cari Raerenpfad 6 4701 Kettenis Beisitzer

Herr Meyer Raphael Talstrasse 54 4701 Kettenis Beisitzer

Rücktritt folgender Personen:

Jensen Philippe Prâsident

Soiron Stephanie Kassiererin

Cfoot Ann-Christine Sekretâr

Wahl folgender Personen:

Bitte ouf der letzten Seite des Tells B angeben : Atsf der yo_rdes_s_eite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, We dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegentiber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3,2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Jason Vonnberg Prâsident

Comely Laetitia Kassiererin

Vandriessche Yannick Sekretâr

Kapitel 1 Bennenung, Sitz, Zweck, Dauer

Artikel 1

Die Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht tràgt die Bezeichnung « Jugendheim Kettenis » Haus der offenen Tür

Arttkel 2

Sitz der Vereinigung ist Vyllgasse 1, in 4701 Kettenis, Der Gescietssitz kann durch Beschluss des Verwaftungsrates verlegt werden ; die Verlegung wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers durch den Verwaltungsrat verdiffentlicht.

Artikel 3

Zweck der Vereinigung ist es im Rahmen des Leistungsauftrages der Offenen Jugendarbeit, Jugenclarbeit zu leisten.

Artikel 4

Die Vereinigung ist für eine unbestirnmt Dauer gegründet.

Artikel 5

Für die Vereinigung zustândige Gerichtsbezirk ist Eupen.

Kapitel 11 Mitglieder, Rücktritt, Ausschluss, Annahme.

Artikel 6

Das Jugendheirn ist ein offener Jugendtreff und für alle zugânglich die im Rahmen des Jugendidekretes ais Zielpublikunt bezeichnet sind. Ein Hausverbot/Ausschluss kann net durch den Verwaltungsrat ausgesprochen werden.

Alle Jugendheimbesucher sind zur jâhriichen Besucherversammfung eingeladen, jedoch nicht zur Generaiversammlung. Die Verwaltungsratsmitglieder und die Beisitzer haben stimmrecht in der Generalversammlung,

Artikel 7

Das Jugendheim Kettenis ist eine offene und dffentliche Einrichtung und erhebt keine Mitgliedsbeitrâge. Jedes lagliedfflesucher ist ire' zu kommen und zu gehen wir er fiechte,.

Artikel 8

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MOD 3.2



Die Mitglieder der Vereinigung künnen von derselben auf keine Art und Weisse und aus keinem irgendweIchem Grund Entschadigungen oder Schulenersatz fordern für infolge der Tetigkeit der Vereinigung verursachte Schaden.

Kapitel : Generalversammlung und Verwaltungsrat.

Artikel 9

Die Generallversammlung ist dass hüchste Organ der Vereinigung, aie lat zustândig für:

" Satzungsabanclerungen

'Wahl und Abberufung der Verwaltungsratsmitgliedem

" Genehmigung des Haushaltes und der Rechungen

Aufibsung der Vereinigung

" Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedem

Beschiüsse für die der Verwaltungsrat nicht zustandig ist

Die Generallversammlung wird vom Prasidenten oder seinem Sekretar oder seinem Kassferer geleitet

Artikel 10

Die ordentliche GeneralversammIung muss jahrlich im 1. Trimester abgehalten werden

Artikel 11

Die Mitglieder werden wenigstens 14 Tage var dem vorgesehenen Datum eingeladen.

Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwâhnen, die Versammlung kann

nur über diese Punkte beraten und Beschlüsse fassen.

Artikel 11

Jedes Mitglied ist berechtigt, der Versammlung beizuwohnen und an derselben teilzunehmen.

Die Vertretung durch Voilmacht ist ausgeschlossen.

Artikel 12

Die Versammlung ist beschlussfahig, welche auch die Zahl der Anwesenden Mitglieder sel. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jedes ordentliche Mitglied het eine Stimme. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters entscheidend.

Artikel 13

Die Beschlüsse der Generaiversammiung werden aufgezeichnet in einemProtokoll, welches unterschrieben vuird durch den Vorsifzenden und den Schriftführer vnd sofern aie es wünschen von den VersammIungstellnehmern.

Verwaltungsrat

Artikel 14

Die Vereinigung wird verwaltet durch den Verwaltungsrat. Dieser besteht aus mindestens drei Mitgliedern die für die Dauer von sechs Jahren gewahlt werden.

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MOD 3.2

Wiectetwaht ist zuiâssig.

Der Verwaltungsrat bestimmt aus semer Mitte einen Vorsitzenden, einen Sekretâr und einen Kassierer.

Artikel 15

Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht persOnlich haftbar, ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandates.

Artikel 16

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden oder seinem Vertreter so off einberufen, wie es für die

interessen der Vereinigung, eriorderilob jet, aber miundesiens viermal im Jar.

Ausserdem kann der Verwaltungsrat zu Ieder Zeit von zwei Verwaltungsratsmitgliedem einbenden werden.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimrnengleichheit ist die Slimme des Vorsitzenden entscheidend. Der Vorsitzende entscheidet Ober die Art und Weise der Abstimmung.

Artikel 17

Der Verwaltungsrat besitzt die ausgeclehntesten Befugnisse für die Geschetsführung und Verwaltung der Vereinigung, sowle es das Gesetz vorschreibt.

Artikel 18

Ein Verwaltunsratsmitglied kann jederzeit zurücktretten,

Der Verwaltungsrat kann den zurückgetretenen durch Kooptierung erselzen. Bel der nâchsten

Generalversammlung muss der Betreffende bestâtigt werden.

Artikel 19

Der Verwaltungsrat wird Dritten gegenüber gültig durch zwei Verwalter vertreter ohne einen Beschluss, eine

Genehmigung oder eine Sondervollmacht nachweisen zu müssen. "

Von diesen beiden gemeinsam handelden Verwaltungsratsmitgliedem muas zut- rechtgültigen Vertretung des Verwaitungsrates notwendigerweise ein Verwalter entweder der Vorsitzende, der Schriftführer oder der Kassierer sein.

Kapitel IV

Artlkel 20

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreisigsten Dezember.

Die Rechnungslegung des verflossenen Jahres und der neue Haushaitsplan werden der Generalversammlung vorgelegt.

Artikel 21

Die Einnahmen der Vereinigung setzen sich zusammen sus:

" Zuschüssen

sirgendwelchen Spenden

M003.2

Tel B Fortsetzung

" Aus Projekten oder Aktivitâten

Artikel 22

Der eventuele Einnahmelberschuss wirci zur Bildung eines Reservefonds verwendet. Dieser Fonds kann dienen,Amortisetlonen vorzunehmen, aussergeweihnliche Kosten zu ciecken, ungenügende -Einnahmen auszugleichen oder andere durch die Generalversammlung beschlossene Ausgaben beziehungsweise Kosten zu decken,

Kapitel V

Artikel 23

lm Fane der Preiwilligen Aufilisung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt Befugnisse lest.

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Drimf t Belgisohen Staatsblatt vorbehalte

n

Artikel 24

In allen -Mien der Auflüsung, eus gleich welchen Gründen, wird das Vereinigungsverredgen, nach Abzug der Schulden und Begleichungen der Lasten, einem Verein oder einer Organisation übertragen bezeihungsweise zugeführt, deren Zweck und Ziel am ehesten den Zweck der gegenwârtigen Vereinigung entsprechen.

Artikel 25

Hinsichtlich aller in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkte, geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Vereinigungn ohne Gewinnerziehlungsabsicht.

COR t(E y LA ri- eisoid tic.A.kkG-

Fra SSiZgRie

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben Auf der VorderseIV Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Riiciseite : Name und Unterzerchnung.

Coordonnées
JUGENDHEIM KETTENIS

Adresse
GRASBENDEN 9 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne