JUNGGESELLENVEREIN WUSEL 1983 EUPEN (ABGEKURZT) JGV WUSEL

Divers


Dénomination : JUNGGESELLENVEREIN WUSEL 1983 EUPEN (ABGEKURZT) JGV WUSEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 526.919.638

Publication

30/04/2013
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(pg Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

M003.2

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Unternehmensnr: 05:4 gig b 3e

Name der Vereinigung 1 Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Junggesellenverein Wusel 1983 Eupen

(abgekürzt) : JGV Wusel

Rechtsform ; VOG

Sitz : WinkeIstraffe 32 in 4701 Eupen, BELGIEN

Gegenstand

der Urkunde : Gründungsurkunde

Gründungsversammlung

lm Jahre zweitausendunddreizehn, am 17. April fanden sich in 4700 Eupen, im Cafe "Marktschânke"

" Werthplatz 10 nachstehende Personen ein:

" Brockhans Dominic,Arbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, KI5tzerbahn 3

" Luchte Sacha, Angestellter, wohnhaft in 4701 Kettenis, Walhornerstrasse 16

" Radermacher Roger, Lehrling , wohnhaft in 4700 Eupen , Vervierserstrasse 44

" Kaivers Daniel, Arbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Simarstrasse 67

-Klein Alexander, Arbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Klosterstrasse 1

" Pankert Pierre-Emmanuel, Studend, wohnhaft in 4700 Eupen, Stockem 50b

" Lizin Benoit, Selbsstândig, wohnhaft in 4700 Eupen, Werthplatz 15

" Kreuer Roger, Angestellter, wohnhaft in 4700 Eupen, Selterschlag 13

" Post Raphael, Selbsstândig, wohnhaft in 4700 Eupen, Schulstrasse 30

" Rennertz Christoph, Angestellter, wohnhaft in 4700 Eupen, Mühlenweg 11

'Post Sebastian ,Arbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Aachenerstrasse 8

" Wollgarten Patrick, Angestellter, wohnhaft in 4700 Eupen, Hiselsgasse 34

" Clooth Cedric, Arbeiter, wohnhaft in 4701 Kettenis, Winkelstrasse 32

" Birnbaum Christian, Selbsst5ndiger, wohnhaft in 4700 Eupen, Stockem 50c

" Schmitz Christopher, Arbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Werthplatz 48

die beschlossen haben eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten, gem(3 dem Gesetz vomi 27.Juni 1921, mit der Benennung "JUNGGESELLENVEREIN WUSEL 1983 EUPEN" zu gründen. Sie legen deren Satzungen wie folgt fest

«Junggesellenverein Wusel 1983 Eupen»

KAPITEL 1 Benennung, Sitz, Vereinigungszweck, Dauer

Artikel 1 : Benennung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht tragt die Bezeichnung «Junggesellenverein Wusel 1983

Eupen», abgekürzt « JGV Wusel»

Artikel 2 : Sitz der Vereinigung

Sitz der Vereinigung ist in 4701 EUPEN, Winkelstraf e 32. Der Geschâftssitz kann durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden, diese Verlegung wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers : durch den Verwaltungsrat veriiffentlicht.

Die Vereinigung tanterstebt_dem G.erichtsbezirk Eupen.(Belgien) . ........ . ....... .. . ... . _.. .

Bitte aut der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermáchtigt sind die Vereinigung, die Stifiung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 32

Artikel 3 : Vereinszweck

Ziel und Zweck der Gesellschaft ist es, die Traditionen und Brauchtümer der Eupener Region zu pflegen.

Die Gesellschaft kann jede Art von Veranstaltungen durchführen, Immobilien erwerben und/oder verwasten, sowie alle Handiungen vomehmen, die direkt oder indirekt zur Fdrderung der Traditionen oder Brauchtümer im vorgenannten Sinne beitragen.

Artikel 4 : Dauer

Die Gesellschaft ist fur eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL 2  Mitglieder, Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Mitgliederregister

Artikel 5 : Aktive Mitglieder Ehrenmitglieder- Mindestanzahl

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, dart jedoch nicht weniger ais drel betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder. Die Gesellschaft umfasst aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder.

a)Aktives Mitglied kann jede Persan werden, soweit sie unverheiratet sst und aus der Eupener Umgebung stammt oder wohnhaft ist.

b)Ehrenmitglieder: die Generalversammlung kann soiche Personen, welche sich um die Geseilschaft in besonderer Weise verdient gemacht haben, als Ehrenmitglieder ernennen.

Artikel 6 : Aufnahme neuer aktiver Mitglieder

Jeder Antrag auf Aufnahme in die durch Gegenwartiges gegründete Gesellschaft, und zwar als aktives

Mitglied, ist an den Verwaltungsrat zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet und eine eventuelle

Ablehnung nicht rechtfertigen muss.

Die Eigenschaft ais ordentiiches aktives Mitglied wird offiziell durch die Generalversammlung verkündet,

Die Aufnahme neuer aktiver Mitglieder wird gültig durch Eintrag in das Mitgliederregister eb dem Datum der

Eintragung.

Aktive Mitglieder genieflen aile vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte.

Artikel 7 : Austritt aktiver Mitglieder

Jedes Mitglied scheidet durch Heirat aus der Gesellschaft aus. AuSerdem kann jedes Mitglied mittels aine

schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Artikel 8 : Ausschluss aktiver Mitglieder

Die Generalversammlung kann ein Mitglied wegen Interessenlosigkeit der Vereinigung gegenüber, grober Verletzung der Grundsatze und der Satzungen der Vereinigung, hartnackigen Widerstand gegen die gefassten Beschtüsse ausschlieI en, nachdem das Mitglied aufgefordert worden ist, sein Verhalten vor der Generalversammlung zu ereren. Der Ausschluss kann nur mit zwei Driftel der Anwesenden ausgesprochen werden.

Artikel 9 : Ansprüche ausgeschiedener oder ausgeschlossener Mitglieder

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder und ihre Erben haben keinen Anspruch auf das

Gesellschaftsvermiigen und kunnen aus keinerlei Gründen ihre Betrâge ganz oder tefiweise fordern.

Sie kónnen weder die Vorlage der Gesellschaftsdokumente und Buchführungsunterlagen der Gesellschaft,

noch ein lnventarwert aus irgendeinem Grund fordern.

Artikel 10 : Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedsbeitrage werden durch die Generalversammlung festgelegt. Der Háchstbetrag darf hundert

Euro (100 E) pro Jahr nicht überschreiten.

Artikel 11 : Haftung

AufBerhalb der Deckung durch etwaige Versicherungsvertrâge Iehnt die Gesellschaft jede Verantwortung bei Unfallen gleich welcher Art ab, die den Mitgliedem der Geseilschaft bei Teilnahme an Ausfahrten, Besuchen von Veranstaltungen, Umzügen, Ausfahrten, Ausflügen, Musikfesten, Versammlungen und anderen durch die Gesellschaft oder Dritte organisierten Veranstaltungen, zustol en ki nnten. Das Gleiche gilt fur Unfâlle, die anlasslich dieser Veranstaltungen, durch die Mitglieder verursacht, Drittpersonen zustoI en kónnten.

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MOQ 3.2

Artikel 12 : Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, dass alle Abânderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich in das Mitgliederregister eingetragen werden.

KAPITEL 3 Generalversammlung

Artikel 13 : Zusammensetzung der Generalversammlung

Die Generalversammlung setzt sich aus allen aktiven Mitgliedem und Ehrenmitgliedem der Vereinigung

zusammen.

Artikel 14 : Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammiung ist das háchste Organ der Gesellschaft und hat die ihr gesetzlich oder

satzungsmi flig zustehenden Befugnisse, insbesondere

" Satzungsânderu ngen;

" Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedem;

" Emennung und Abberufung von Kommissaren;

" Entlastung des Verwaltungsrates;

" Entlastung der Kommissare;

" Genehmigung des Budgets und der Jahresendrechnung;

" Freiwillige Auflásung der Gesellschaft;

" Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedem;

" Umwandlung der Vereinigung;

" Veriegung des Sites der Vereinigung;

" Alle Beschlüsse, für die der Verwaltungsrat nicht zustândig ist;

Artikel 15: Sitzungen der Generalversammlung

Die Generaiversammlung muss jdhrlich einmal wâhrend den ersten zwei Monaten des Jahres abgehalten

werden.

Welters auf3erordentliche Generalversammlungen finden staff:

" wenn 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. Der Antrag hat dem Prâsidenten des Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen. Die von diesen Mitgliedem beantragte Tagesordnung muss beigefügt sein. Diesem Wunsch auf Einberufung einer aullerordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattzugeben;

jedes Mal, wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich hâlt,

Die Einladungen werden den Mitgliedern durch den Verwaltungsrat durch einfachen Brief undloder E-Mail mindestens acht Tage vor dem für die Versammlung vorgesehenen Datum zugesandt; die Einladung wird durch den Prâsidenten oder durch zwei Verwaltungsratsmitgiieder unterschrieben.

Die Einladungen müssen die auf der Tagesordnung stehenden Punkte erwâhnen; die Versammlung kann nur über diese Punkte beraten und Beschlüsse fassen.

Weitere Antrâge sind schriftlich bis spâtestens 4 Tage vor der Generalversammlung beim Verwaltungsrat ein zu reichen.

Den Vorsitz der Versammlung führt der Prâsident des Verwaltungsrates oder in seiner Abwesenheit der Schriftführer oder in dessen Abwesenheit der Kassierer.

Artikel 16: Beschlussfassung

Die Versammlung ist beschlussfâhig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sel. Jedes aktive Mitglied hat Anrecht auf eine Slimme.

Ehrenmitglieder, die nicht gieichzeitig aktive Mitglieder sind, Naben kain Stimmrecht kdnnen den Sitzungen der Generalversammlung jedoch mit beratender Stimme beiwohnen.

Alle Beschlüsse der ordentlichen und auflerordentlichen Generalversammiung werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder, vorbehaitlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen. Bel Stimmengleichheit ist die Slimme des Prâsidenten oder dessen Steilvertreters entscheidend.

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MOD 3.2

In Abweichung des Ersten Absatzes des gegenwertigen Artikels kunnen die Beschlüsse der Versammiung betreffend Anderung der Satzungen, Ausschtuss von Mitgliedern oderfreiwillige Auflosung der Geselischaft nur gefasst werden, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind, die durch die Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht vorgeschrieben sind. (Bedingungen betreffend Anzahl der anwesenden Mitglieder, erforderliche Mehrheit und gegebenenfalis gerichtliche Bestetigung  Homologation).

Artikel 17 : Voll machten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch einen Bevollmâchtigten verfreten lassen. Der Bevollmâchtigte muss selbst Mitglied der Generalversammlung sein. Die Bevollmechtigung hat schriftlich zu erfalgen. Jedes Mitglied dart nur eine Bevollmâchtigung wahrnehmen.

Artikel 18 : Protokolle

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll. Die Auszüge werden

jedem dies beantragenden Mitglied ausgehândigt.

Alle Satzungsenderungen mussen beim fur den Sitz der Vereinigung zustândigen Gericht offengelegt werden. Gleiches gilt für aile Ernennungen, Abberufungen oder Rücktritte von Verwaltungsratsmitgliedern, Gescheftsführem oder besonderer Bevollmechtigter.

KAPI7EL. 4  Verwaltungsrat

Artikel 19 : Verwaltungsrat -.Zusammensetzung

Die Gesellschaft wird verwaltet durch einen Verwaltungsrat. Dieser besteht aus mindestens drei und hüchstens zwS1f Mitgliedern, die durch die Generalversammlung gewâhlt werden. Die Verwaitungsratsmitglieder mussen ihrerseits Mitglieder der Vereinigung sein. Sie sind jederzeit durch die Generalversammlung abrufbar. Die Generalversammlung ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrates für unbestimmte Dairen Der Prâsident fungiert innerhaib der Geselfschaft als Geschâftsführer.

Artikel 20 : Vakanz

Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes kinnen die restiichen Verwaltungsratsmitglieder eine "vorleufige Ersatzwahi vomehmen. Die nâchste darauffafgende Generalversammlung schreitet dann'zur definitiven Ernennung. Das Ersatzmitglied führt die Restlaufzeit des Mandates des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedes zu Ende.

Artikel 21 : Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat die weitestgehendsten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungsziels. Zu seiner Zustândigkeit gehoren all jene Geschafte, die das Gesetz oder die vorliegende Satzung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten.

Artikel 22 : Gescheftsführender Verwaltungsrat

Ais gesohaftsführender Verwaltungsrat geiten:

1. President

2. Schriftführer

3. Kassierer

Bel Verhinderung des Prâsidenten übt der Schriftführer oder bei dessen Verhinderung der Kassierer die Funktion des Prâsidenten aus.

Artikel 23 : Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wird durch den Prâsidenten oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder sooft einberufen,

wie dies für die Interessen der Gesellschaft erforderlich ist.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Prâsident acier, bei dessén Verhinderung, der Schriftführer oder,

bei dessen Verhinderung, der Kassierer.

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MOD 3.2

Artikel 24 : Beschlussfassung

Der Verwaltungsrat kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung zur Verwaltungsratssitzung vermerkten Tagesordnung aufgeführt sind.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfâhig, wenn mindestens die Hâlfte seiner Mitgiieder anwesend oder vertreten sind, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen.

Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglleder, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen. Bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prâsidenten oder, in dessen Abwesenheit, die des Vorsitzenden der Verwaitungsratssitzung.

Artikel 25 : Vollmachten

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch einen Bevollmüchtigten vertreten lassen. Der Bevollmàchtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollmâchtigung hat schriftlach zu erfolgen. Jedes Verwaltungsratsmitglied darf nur eine Bevollmâchtigung wahmehmen.

Artikel 26 : Vertretung der Vereinigung

Unbeschadet der Vertretungsbefugnisse des Gesch ftsführers im Rahmen der tâglichen Geschâftsführung sowie unbeschadet besonderer und spezieller Bevollmâchtigungen, die der Verwaltungsrat an ein oder mehrere Personen erteilen kann, wird die Vereinigung Driften gegenüber rechtsgültig vertreten durch einen Vertreter des geschâftsführenden Verwaltungsrates, ohne einen Beschluss, eine Genehmigung oder Bine Sondervoilmacht nachweisen zu müssen.

Prozesse, bei denen die Vereinigung als Kiâgerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung vom Prâsidenten des Verwaltungsrates oder dessen bezeichneten Vertreter geführt.

Artikel 27 : Protokolle

Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstelit, welches insbesondere die Beschlüsse des

Verwaltungsrates festhâlt.

Artikel 2B Verantwortiichkeiten

Unbeschadet der ailgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Aflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der perstinlichen Haftung.

Artikel 29 : Vergütung

Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder sind unentgeltlich.

Artikel 30 : Tâgliche Geschâftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Geschâftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im Rahmen der tâglichen Geschâftsführung an einen oder mehrere Geschâftsführer, Verwaltungsratsmitglieder oder nicht, übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse des (der) Geschâftsführer(s) fest.

KAPITEL 5  Geschëftsjahr

Artikel 31 : Geschüftsjahr der Vereinigung

Das Geschâftsjahr begínnt am ersten Januar und endet am einunddreilligsten Dezember.

KAPITEL 6  Rechnungslegung

Artikel 32 : Kommissare

Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen zur Bezeichnung eines Kommissars, hat die Generalversammlung das Recht einen oder mehrere Kommissare zu ernennen. Aufgabe des oder der Kommissare ist insbesondere die Uberprüfung der Jahresabschlüsse der Vereinigung. Die Generalversammlung bestimmt ebenfalis die Dauer des Mandates der Kommissare.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehatten

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M0U3.2

Tell B : Fortsetzung

Artikel 33 : Jahresendabrechnung

Jedes Jahr, spâtestens im Monet Januar, hat der Verwaltungsrat die Jahresendabrechnung über das verflossene Geschâftsjahr aufzustellen, aus dem klar und deutlich die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Diese Jahresendabrechnung wird durch den oder die eventueil bezeichneten Kommissare geprüft ' und der Generalversammlung zwecks Genehmigung unterbreitet,

' KAPITEL 7 -- Aufliïsung der Vereinigung

Artikel 34 : Aufliïsung

Die Vereinigung kann gemi l3 den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordemissen aufgeli st werden.

Artikel 35 : Liquidator

lm Falle der freiwilligen Aufli Sung bestimmt die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren und

legt deren Befugnisse fest,

Artikel 36 : Verbleibendes Nettovermogen

In allen Füllen der Aufli3sung wird das Gesellschaftsvermdgen, nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der

Vereinigung, einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit âhnlichen Zielsetzungen zur Verfügung ,

gestelit, "

Das Eigentum des Vereins wird einer dies annehmenden Instanz oder einer akzeptierenden Persan zur Aufbewahrung anvertraut, um bei sich bletender Gelegenheit einem neuen Junggesellenverein oder einer Gesellschaft mit ehnlicher Zielsetzung wieder zur Verfügung gestellt werden zu kbnnen.

" Letzten Endes entscheidet hierüber die Aufldsungsversammlung.

KAPITEL 8  Verschiedenes

Artikel 37 : Verschiedenes

Aile Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den

Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Kapitel 9 - tJbergangsbestimmung

Artikel 38: Gründungsversammlung

In diesem Augenblick treten die Grûndungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es

werden zu Verwaltungsratmitgiiedem gewâhlt:

- als Prüsident: CLOOTH Cedric

- als Schriftführer: BIRNBAUM Christian

- als Kassierer: WOLLGARTEN Patrick

- als Materialwacht: BROCKHANS Dominic

- als Beisitzer: SCHMITZ Christopher

Cedric CLOOTH Christian BIRNBAUM, Patrick WOLLGARTEN,

Prdsident Schriftführer Kassierer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten gegenuber, zu vertreten.

Auf der Rückselte : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
JUNGGESELLENVEREIN WUSEL 1983 EUPEN (ABGEKUR…

Adresse
WINKELSTRABE 32 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne