K.W.P. INVEST

Divers


Dénomination : K.W.P. INVEST
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 526.789.578

Publication

24/04/2013
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist



1111IIVV~~IIIVIIII IMIIVII~WI

o~oza"

bel uer rcanzle,

des Handelsgarichts EUPEi,

15 -04- 2013



iAj Kanziei

der Greffier



Gesellschaftsname

(vol' ausgeschrieben) : K.W.P. INVEST

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrrnkter Haftung Sitz : Gewerbestrafle 34, 4731 Eynatten-Raeren

Unternehmensnr : 0.5 2.4 T 5

Gegenstand Gründung - Ernennung

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt var assoziiertem Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 12. April 2013, noch nicht einregistriert, geht hervor dass

1, Herr KURTH Wolfgang, geboren zu Stolberg (Deutschland), am 7. Mârz 1967, NN. 67.03.07-499-40, ledig und erklârend keine gesetzliche Zusammenwohnenserklârung gemacht zu haben, wohnhaft in 4731 Eynatten-Raeren, Gewerbestrafle 34, eine Handeisgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "K.W.f , INVEST", Privatge-seffschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Ge-'selischaft sowie ihre Verbffentlichungen mussen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Hartung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 Eynatten-Raeren, Gewerbestrafle 34.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verrffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland) :

1/ Immobilienverkaufstâtigkeiten betreffend Wohngebâude und Wohnhâuser, Nutzbauten, Grundstücke und

Land

2/ Verkauf von eigenen Geschâfts- oder Firmenwerten wie Pachtansprüche und Abstandssummen

3/ Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebâuden und Wohnungen

4/ Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebâuden und Wohnungen fur Dritte

5/ Nutzung von Immobilien im Time-Sharing

81 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Nichtwohnimmobilien mit Ausnahme von

Grundstücken

7/ Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

8/ Elektrotechnische Installationsarbeiten an Gebâuden

81 sonstige Bauinstallationen wie etwa: Di3mmung gegen Kâlte, Warme, Schall und Erschütterung sowie der

Einbau in Gebâude und anderen Bauten von Wârmeschutz-, Schallschutz- und Vibrationsschutzmaterial

10/ Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

11/ Unternehmensberatung

12/ Betreibung von alternativen Energieanlagen

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten"Sinne

auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmnnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird fur Bine unbestimmte Dauer gegründet.

____Sie kann _V.erpflichtu ngen. eingehen die eventuelles Auflbsu.ngsdaturn_Oberschteiten...._ _ _ _ _ _ _.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 5.

Das Geaellschaftskapital wird festgesetzt auf zweihunderttausend Euro (200.000,00 ¬ ),

Es zerfâllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einero/hundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermigens.

ARTIKEL 6,

Diese einhundert (100) Geschâftsanteile werden vollstândig durch Herrn Wolfgang KURTH gezeichnet, das

heifat für die Summe von zweihunderttausend Euro (200.000,00 ¬ ) oder einhundert Anteile (100).

Die Anteile sind augenblicklich freigemacht bis zum zweihunderttausendsten Euro (200.000,00 ¬ ) und die

zur Freimachung eingezahiten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft

bei der BKCP Bank unter der Nummer 109-6597407-88 hinterlegt worden. Der Erschienene erlart und erkennt

an, dass die Gesellschaft demnach ab sofort über einen Betrag von zweihunderttausend Euro (200.000,00 ¬ )

verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschàftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anver-'trauen und jedem Bevollmâchtigten

bestimmte Sondervolimachten übertragen.

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tütigkeit der.

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungs-+handlungen vornehmen zu kbnnen. Gerichtliche

Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen

Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteilten oder

Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15,

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemüf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16,

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschifte zu bersten,

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentfiche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monats Juni, um neun Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt,

Die Generalversammlung kann ebenfalls auI erordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammiung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erórtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhit übt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt ani ersten Januar uni am einunddreil3igsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstellt die

Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft,

Von diesem Reingewinn werden zunttchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einfZehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat,

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliellt.

Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Ver-teilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeldst werden, lm Falle

der Auflbsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellscheften fest,

Teil B .. Fortsetzung

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunàchst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemess der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftem verteilt.

ERNENNUNG-BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleïchen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Geselischafter zusammengetreten, welche einstimmig beschlielMt:

1) Herrn Wolfgang KURTH, NN, 67.03.07-499-40 als Geschefts-+führer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, weicher dieses Mandats annimmt.

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage, um am 31. Dezember 2014 zu enden.

Die erste ordentiiche Generalversammlung findet demnach am ersten Freitag des Menais Juni

zweitausendfünfzehn um neun Uhr statt.

Für gleichiautenden analytischen Auszug

Antoine R1JCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

" Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten



Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenUber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

03/08/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 05.06.2015, DPT 30.07.2015 15362-0220-012

Coordonnées
K.W.P. INVEST

Adresse
GEWERBESTRASSE 34 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne