KARIDENT

Divers


Dénomination : KARIDENT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 836.433.473

Publication

21/08/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 07.06.2013, DPT 14.08.2013 13429-0004-013
05/04/2012
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Tri Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsbîattzu ,vet;iiffentlichen ist

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Unternehmensnr.: 0836.433.473

Gesellschaftsname

(vol] aasgeschrieben) : KARIDENT

(abgekürzt) :

Rechtsform : Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer GmbH

Sitz : Hufengasse 55, 4700 EUPEN

(vorstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Bericht des Geschâftsführers

Verbffentlichung des Geschàftsführerberichtes vom 02. Februar 2012 betreffend Erwerb von Gesellschaftsgründem gehürenden Gütern durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsforen einer GmbH.

Karin WERTZ,

Geschâftsführerin.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selle des Tafia B angelen : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der

Personen, die dazu ermChtígt sind die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Name und tinterschrift.

Auf der Rückseite

01/06/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

Geselischaftsname

(voll ausgeschneben) : KARIDENT

Rechtsfarm : Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer GmbH

Sitz : 4700 EUPEN  Hufengasse,f 55

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Unternehmensnr - 3~ . ~ 33 . L! ~ 3

Gegenstand GRl1NDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getaligt vor uns Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter, mil dem Amissitz in Eupen, am

11. Mai 2011, mit folgendem Vermerk  Registriert drei Bluter ohne Zusatz in Eupen, am 20. Mai 2011, Band

199 Blatt 09 Fach 04, Erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL geht hervar dass Frau WERTZ

Katharina Maria Margareta, geboren zu Eupen, am 02. Januar 1951, belgischer Staatsangehi rigkeit, NN

510102-042-06, Ehegattin von Herrn RECKER Ludwig, wohnhaft in 4700 Eupen, Binsterweg, 50, eine

Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "KARIDENT", Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der

Rechtsforen einer Privatgesellschaft mit beschrdnkler Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte " Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der

Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrnkter Haftung" oder die Abkürzung "GbR/PGmbH", sowie die

Einlragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des

Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hal, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Hufengasse, 55. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschdftsleilung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verüffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat die Ausübung der Zahnheilkunde im weitesten Sinne zum Gegenstand, darin

einbegriffen alle sich daraus ergebenden Ableitungen die mil der Ausübung der Zahnheilkunde im-

Zusammenhang stehen : die konservierende, die chirurgische, die prothetische, kieferorthopadische, und

parodontale Zahlbehandiung von Kindern und Erwachsenen sowie die Begleitung von Praktikanten im

gesetzlich vorgeschriebenen Praktikumsjahr in der Funktion des Praklikumbegleiters.

Den Erwerb, die Erschlief3ung und die Konzession aller intellektuellen Rechte, die mit den hiervor

aufgelisteten Aktivitàten im Zusammenhang stehen.

Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen und finanziellen Handlungen mobilarischer und

immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftszweck beziehen.

Sie kann sich unter anderem mittels Einbringung, Zeichnung , finanzieller Intervention oder sonst wie, an

allen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand

haben und die geeignet sind, die Entwickiung ihres Unternehmens zu begünstigen.

Sie kann ihren Gesellschaftsgegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf die Art

und Weise und geme den Modalitiàten die ihr am besten geeignet scheinen.

Die berufliche Verantwortung eines jeden Gesellschafters ist immer unbegrenzt.

Die Honorare werden im Namen und für Rechnung der Gesellschaft kassiert.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpftichlungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfiàllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermiigens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschaftsanteile werden durch Frau Karin WERTZ, vorgenannt, gezeichnet.

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben . Auf der Vorderseite. Marne und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertrelen.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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20 -05- 2011

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der Greffier Kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/06/2011- Annexes du Moniteur belge

Jeder Anteil ist augenblicklich zu zwei Drittel freigemacht, dass heifat die Summe von zwülftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der BNP PARIBAS FORTIS BANK in Eupen, unter der Nummer 001-6418877-75 hinterlegt worden. Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwi ilftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterzeichnet, die sich Britten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemaf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monats Juni um achtzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls au(Serordentlich, gemeS den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erórtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einep Gesellschafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschàftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiI igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AufSerdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieflt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeil durch Beschluss der Generalversammlung aufgelást werden. lm Falle der Auflásung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemass der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Geselfschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine aufierordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliefMt:

Teil B - Fortsetzunq

1)Der Frau Karin WERTZ, vorgenannt, als Gesch2ftsführerin für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der

dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTI MMUNGEN

Das erste Gesch2ftsjahr beginnt am 1. Juli 2011 um am 31. Dezember 2012 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammiung findet demnach am ersten Freitag des Monats Juni 2013 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammiung

"

Uem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte au? der letzien Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notais ader der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung

21/09/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 16.09.2015, DPT 17.09.2015 15589-0023-013

Coordonnées
KARIDENT

Adresse
HUFENGASSE 55 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne