KGL. KARNEVALSKOMITEE RAEREN 1952 V.O.G., ABGEKURZ : KKKR

Divers


Dénomination : KGL. KARNEVALSKOMITEE RAEREN 1952 V.O.G., ABGEKURZ : KKKR
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.719.280

Publication

23/06/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt ver6ffentlicht ist MOD3.0

lidleF"7

111111 1.1,11.11.1 le11111111





des Handelsgerichts EU

1 Z 201k

Kanzlei

de.



!rem.

Gesellschaftsname (ausgeschrieben) :

Rechtsforrn :

Sitz :

Unternehmensnr :

Gecienstand der Urkunde

Kgi. Karnevalskomitee Raeren 1952 V.o.G.

Vereinigung ohne GewinnzWahsioht

1-039 kjeA om  4_ \(,(1 A ,

0841.719.280

Wahl eines neuen Verwaltungsrates auf der Generalversammiung vom 01.06.2014

lelett

Auf der ausserordentlichen Generalversammlung vom 01.06.2014 wurden folgende Personen in den Verwaltungsrat gewâhlt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/06/2014 - Annexes du Moniteur belge

ais Prâsident wurde ernannt:

Herr Raxhon, Jean-Pierre, Heidberg7, 4700 Eupen, geb. 24.08.1958

als Vize-Prâsident:

Herr Lang, Raphaël, Schulstr. 8, 4730 Raeren, geb 22.04.1933

als Kassierer:

VVaauff, Olivier, Bergstr. 12-14, 4710 Lontzen, geb. 13.07.1985

als Schriftführerin:

Frau Raxhon, Donna, Wesselbend 9, 4730 Hauset, geb. 09.10.1992

Rücktritt:

Herr Mennicken-Lentz, E3emd, Schüne Aussicht 14, 4731 Eynatten, geb. 21.03.1967

Herr Pitz, Oswald, Hochstr. 15 A, 4730 Raeren, geb.08.08.1962

Frau Kreitz, Sabine, Schône Aussicht 14, 4731 Eynatten, geb. 26.06.1967

Herr Wolf, Henry Philipp, VValheimer Str. 38 A, 4730 Raeren, geb. 14.06.1989

Herr Keutgen, Manfred, Schulstr. 12, 4730 Raeren, geb 09.09.1966

Herr FAYS, Frédéric Jean Michel, Alter Malmedyer Weg 15 A, 4700 Eupen, geb. 13.11.1977

Auf der ausserordenlichen Generalversammlung wurde die Artikel 2 und 3 wie folgt abgeândert:

Artikel 2:

Sitz

(1) Die Vereinfgung ohne Gewinnzieiungsabsichten hat ihren Sitz in 4700 Eupen, Heidberg 7

Artikel 3:

Zweck

Das Suchen und Betreuen und Begleiten eines Kamevalsprinzen für die Gemeinde Raeren. Das Organisieren von einer Prinzenproklamation.

Die Abânderung der Satzung wurde von allen anwesenden Mitgliedern einstirnmig angenommen.

Bitte eut der letzten Seite des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die Vereinigung oder die Sliftung Driften gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite Name und Unterschriti,

07/03/2013
ÿþ MOD 3.0

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anfagen zum Belgischen S atsblatt veróffentiicht ist

i7tiltel'EgL:lE3e~S des i-,anct~~istir:r;chis CCiPEN

" Gesellschaftsname

(ausgeschrieben) : Kgl, Karnevalskomitee Raeren 1952 V.o.G.

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnzielabsicht

Sit : Raeren 49 ? v . ci,uL sb-G-(3e 42-Unternehmensnr : 0841,719.280

Gegenstand

der Urkunde : Wahl eines neuen Verwaltungsrates auf der Generalversammiung vom

25.05.2012

Auf der Generalversammiung vom 25.05.2012 wurden folgende Personen in den Ve wattungsrat gewéhit

ais Président wurde ernannt:

Herr Keutgen, Manfred, Schulstr. 12, 4730 Raeren, geb. 09.091966

als stelivertretender Président:

Herr Raxhon, Jean-Pierre, Heidberg7, 4700 Eupen, geb. 24.08.1958

ais Kassierer.

Herr FAYS, Frédéric Jean Michel, Alter Malmedyer Weg 15 A, 4700 Eupen, geb. 13.11.1977

als stelivertretender Kassierer:

Herr Mennicken-L.entz, Semd, Schi3ne Aussicht 14, 4731 Eynatten, geb. 21.03.1967

als Schriftführer:

Herr Pitz, Oswald, Hochstr. 15 A, 4730 Raeren, geb.08.08.1962

als Beisitzerin:

Kreitz, Sabine, Schone Aussicht 14, 4731 Eynatten, geb. 26.06.1967

als Beisitzer:

Wolf, Henry Philipp, Walheirner Str. 38 A, 4730 Raeren, geb. 14.06.1989

. Rûcktritt:

Gillet, Alain, Rue Ernest Solvay 104, 4830 Limbourg

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Etgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermáchtigt sind, die Vereinigung oder die Stiltung Dritten gegentiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

22/12/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist M003.2

--

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen,

die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

rNITEUI~ ~ i : 171REGTir.. .J

4.42- 2r,

- Hinteriegt bei der Kanz.e+ des t-iandeisgerichts C-I- -- ~.

28 -11- 'La

i

_ __ _ ~

1

1 B STT/V I Si._ l.!',' : . 'iA! C~amazlei . _ .~

iJlr~~

- ~er Ger

r- - -

wiiisassa*

D Belgt Staa vorbE

Unternehmensnr : .4(94 ?- A 9 Z á8

Name der Vereinigung ! Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) : Kgl. Karnevaiskomitee Raeren 1952 V.o.G.

(abgekürzt) : KKKR

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : Schulstr. 12, 4730 Raeren, Belgien

Geqensgand

der UrEzunde : Grûndung der V.o.G. "Kg1. Kamevalskomitee Raeren 1952 V.o.G."

Satzung des " Kgl. Kamevalskomitee Raeren 1952 V.o.G"

Die erschienen Gründungsmitgglieder:

Keutgen Manfred, Schulstr. 12, 4730 Raeren

Raxhon Jean-Pierre, Heidberg 7, 4700 Raeren

Gillet Alain, Rue Ernest Solvay 104, 4830 Limbourg

Mennicken-Lentz Bemd, Schone Aussicht 14, 4731 Eynatten

Pitz Oswald, Hochstr.15 A, 4730 Raeren

vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnzielungsabsicht gemáii Gesetz vom 27. Juni 1921 zu grimden. Sie legen deren Satzung wie foigt fest:

Kapitel I - Bezeichnung, Sitz, Zielsefzung, Dauer

Artikel 1

Bezeichnung

Die Vereinigung führt den Namen " Kgl. Kamevalskomitee Raeren 1952 V.o.G."

Artikel 2

Sitz

(1) Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten hat ihren Sitz in 4730 Raeren, Schulstr. 12

(2) Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

Artikel 3

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

MOO 3.2

Zweck

Das Suchen, Betreuen und Begleiten eines Kamevalsprinzen und Kinderprinzen für die Gemeinde Raeren. Das Organisieren von Prinzenproklamation und Kinderprinzenproklamation, sowie das Organisieren und Durchführen eines Kamevalszuges am Kamevalssonntag in der Gemeinde Raeren_

Die Gesellschaft verfolgt weder politische, noch weltanschauliche Ziele und untersagt sick diesbezügliche Betâtigungen.

Artikel 4

Dauer

Die Vereinigung wind Mr eine unbestimmte Dauer gegründet.

Kapitel II - Mitglieder

Artikel 5

Mitglieder

(1) Die Vereinigung besteht aus den:

a) ordenllichen Mitgliedem;

b) Ehrenmitgliedern.

(1)Die Ehrenmitglieder werden durch den Verwaltungsrat emannt.

(2) Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als 3 (drei) betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitgliieder.

Artikel 8

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden.

(2) Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag, durch Beschluss der Generalversammlung.

(3) Die Aufnahme von Minderjâhrigen ist nur müglich, wenn eines der Eltemteile Mitglied der Vereinigung ist.

Artikel 7

Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet:

1. durch Tod;

2.durch Austritt, dieser hat schriftlich an den Verwaltungsrat zu erfolgen;

3. durch Ausschluss; dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied:

-trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beitràgen in Verzug ist.

-Wegen eines schweren Verstolees gegen die Interessen des Vereines.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

MOI) 3.2

Der Ausschluss kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden ausgesprochen werden.

(2) Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlôschen alle Ámter und Rechte in der Vereinigung. Geleistete Beitrâge werden nicht zurückerstattet. Ein Anspruch an dem Vermogen der Vereinigung besteht nicht. Ausgetretene oder ausgeschiossene Mitglieder dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbnngung von Siegein, noch ein Inventur anfordem oder beantragen. Vereinigungspapiere sind zurückzugeben.

Artikel 8

Schadensersatzforderungen

Die Mitglieder kinnen keine Entschâdigungen oder Schadenersatz von der Gesellschaft fodem, die durch Ausführung der Tâtigkeiten der Gesellschaft verursachten Schâden.

Artikel9

Beitrâge

Die Verbindlichkeiten eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt_ Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf eiren einheitlichen Betrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht hiiher sein dart als 100 ¬ . Der Beitrag ist einmal jâhrlich fâllig_

Artikel 10

Mitgliederregister

(1) Am Vereinigungssitz fiihrt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vooramen und Wohnsitz der Mitglleder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder Ausschluss von Mitglledem, sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt, einzutragen.

(2) Gem dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt. (Art. 10 Abs.2 des Gesetztes vom 27. Juni 1921)

Kapitel UUI

Artikel 11

Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung sind:

1. die Generalsversammlung

2. der Verwaltungsrat

Artikel 12

Generalversammlung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

(1) Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zusttndig fur.

1) die Ânderung der Satzung

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter

3) die Bestellung und Abberufung der zwei Kassenrevisoren;

4) die den Vetwaltem und Kassenrevisoren zu erteilende Entiastung;

5) die Billigung des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Auflôsung der Vereinigung;

7) den Ausschtuss von Mitgliedem;

8) die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

9) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat geseizlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinaus gehen;

10) den Beitritt von Mitgliedem

(2) Jedes ordenitiche Mitglied, welches nachweislich den Mitgliedsbeitrag bis zum Tag der

Generalversammlung entrichtet hat, hat das Recht den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen.

(3) Die Kassenprüfer werden mit der finanziellen Prüfung der Gescháftslührung des Verwaltungsrats beauftragt und mussen der Generalversammlung Bericht erstatten. Die Kassenprüfer werden aus den Reihen der Mitglieder gewâhlt.

Artikel 13

Einberufung; Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der Generalversammlung

(1) Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diere findet im Mai statt.

(2) Es kann sa oft eine au6erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es fur die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aullerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

(3) Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat jedem ordentlichen Mitglied mindestens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt. Darin werden Tagesordnung, die Zeit und der Oit der Versammlung bekannt gegeben.

(4) Auf Antrag von 213 der anwesenden Verwaitungsratmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnug stehen. Dies gilt jedoch nicht fur Beschtneee betreffend Ausschluss eines ordentlichen Mitgiiedes, Auflôsung, Jahresabschluss oder Satzungsgnderungen.

(5) Die Generalversammlung wird von dem Prâsidenten, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

(6) Alle ordentlichen Mitglieder haben gleiches Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt Ober eine Stimme.

Die Abstimmungsmodalitáten entsprechen derven, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind. (Art. 8 des Gesetzes vom 27.Juni 1921)

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Artikel 14

Verwaltungsrat

(1) Die Vereinigung wird von einem Verwattungsrat geleitet, der sick aus mindestens 3 (drei) Personen zusammensetzt. Diese werden durch die Generalversammlung oer eine unbestimmte Dauer gewâhit und kdnnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden.

Der Verwattungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedem einen Prâsidenten, einen Schriftführer und einen Kassenführer.

(2) f=ine Wiederwahl ist môglich.

(3) Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

(4) Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persónliche Verpflichtungen ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

(5) Mitglieder des Verwattungsrates müssen nicht unbedingt Mitglieder der Vereinigung sein.

Artikel 15

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

(1) Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens einrnal pro Jahr einberufen.

(2) Die Tagesordnung wird am Tag der Sitzung festgelegt.

(3) Der Verwattungsrat ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

(4) Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigen. Bei Síimmgleichheit ist die Slimme des Prâsidenten oder bei dessen Abwesenheit die Slimme seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Artikel 16

Protokolierung von Beschlûssen

Über die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates ist unter Angabe von Ort,

Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von dem Schriftfiihrer

zu unterschreiben.

Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Prâsidenten des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratmitgliedem unterschneben. Diese Auszüge werden auf einem entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Die Mitglieder werden über die Beschlüsse des Verwaltungsrates informiert.

MOD 3.2

Kapitel IV - Tâgliche Geschâftführung, Vertretung, Finanzen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Artikel 17

Vertretung der Vereinigung

(1) Für alle juristischen Handlungen ist der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung vor Driftpersonen rechtsgüttig vertreten ist.

(2) Gerichtsverfahren, sei es als Klâger oder als Beklagter, werden lm Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat gefuhrt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Prâsidenten oder eine hierzu beauftragte Persan.

(3) Unbeachtet der Vertretungsbefugnisse des Geschâftsführers lm Rahmen der tâglichen Geschâftsführung, sowie unbeachtet besonderer spezieller Bevollmâchtigungen des Verwaltungsrates, wird die Vereinigung rechtsgülfig vertreten durch die Unterschrift des Prâsidenten des Verwaltungsrates oder zwei gemeinsam handeinder Verwaltungsratsmitglieder.

Artikel 18

Geschâttsjahr, Jahresabschluss und Tátigkeitsbericht

(1) Das Geschâftsjahr der Vereinigung ist vom 1. Mai bis Ende April.

(2)Die Buch- und KasserrMhrung der Vereinigung wird gemâl3 Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dessen Ausfuhrungserfassen geregett. Danach wird der Verwattungsrat den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten und Berichte werden der ordentiichen Generalversammlung im Laufe des Monats Mai zur Billigung vorgelegt.

(3) Gemâls Artikel 12 entscheidet die Generalversammlung über die Entlastung des Verwaltungsrates.

(4) Der Verwaltungsrat ersteilt jâhrlich einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung.

Kapitel V - Sat.zungânderung, Auftósung, Beschlussbestimmung

Artikel 19

Satzungsânderung

Die Saizung darf nur gemâl3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1927 geândert werden.

Artikel 20

Auflüsung

lm Fall der freiwilligen Auflüsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und ihre Befugnisse festsetzen_ Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden muss bel der Gemeindeverwaltung hinterfegt werden. Die Gemeindeverwaltung muss innerhalb von 48 Stunden von dieser Entscheidung durch den bis dato diensttuenden Prâsidenten schriftlich informiert werden. Der Gemeindeverwaltung obliegt es Jann, das Vermágen zu verwalten und Jemanden mit der Neugründung eines Kamevalskomitees zu beauftragen. Deren Zielsetzung die gleiche sein muss, wie der der aufgelíisten Vereinigung.

MOD 3.2

Ta 8 : Fortsetzung

Artikel 21

Grûndungsversammlung

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es werden zu Verwaltungsratsmitgliedem gewahfi:

-Keutgen, Manfred

-Raxhon, Jean-Pierre

-Gillet, Alain

-Mennicken-Lentz, Bemd

-Pitz, Oswald

Der Verwaltungsrat hat gewáhlt:

- als Prásidenten : Keutgen, Manfred

-als Viize-Prásidenten: Raxhon, Jean-Pierre

-als Kassierer. Gillet, Alain

-als zweiter Kassierer. Mennicken-Lentz, Bemd

-als Schritïführer: Pitt, Oswald

Geschehen zu Raeren, am 31. Oktober 2011 in 2 (zwei) Urschriften.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/12/2011- Annexes du Moniteur belge

. Dem

B,elg;isch.3n Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenuber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
KGL. KARNEVALSKOMITEE RAEREN 1952 V.O.G., AB…

Adresse
SCHULSTRASSE 12 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne