KGL. KARNEVALSPOLIZEI EUPEN

Divers


Dénomination : KGL. KARNEVALSPOLIZEI EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 430.581.515

Publication

10/10/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist MOD 3.2

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Unternehmensnr : 430.581.515

Name der Vereinigung J Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) : Kg!. RarnevaIspolizei

(abgekf.irzt) :

Rechtsfarm : VoE

Sitz : Judenstraf3e 4, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Anderung der Statuten, des Verwaltungsrates und des Sitzes der

Gesellschaft -- Generalversammlung vom 13. Mai 2011

Président : Michael GRAEVEN , H. Zimmermannstr. 31 in 4700 Eupen

Vizeprasident : ERNST Gerd, Nispert 10 in 4700 EUPEN

1. Schriftführer : ERNST Sandra, Nispert 10 in 4700 EUPEN

2. Schriftführer : HARRINGS Michael, Marktplatz 15 in 4700 Eupen

1. Kassierer : SIMON Pierre, Rue de l' Invasion 13 in 4837 Baelen

2. Kassierer : KREMER Kathy, Kahnweg in 4720 Kelmis

Zeug-und Hallenwart : SCHUMACHER Daniel, Eichenberg 9 in 4700 Eupen

Beisitzer : PLUYMEN Klaus, GülcherstraI1 e 59 in 4700 EUPEN

Sitz der Gesellschaft : Nispert 10 in 4700 EUPEN

Rücktritt :

Nyssen Hubert, Weserstrasse 4 in 4700 Eupen

Bonny Carine, Weserstrasse 4 in 4700 Eupen

Pauwels Svenja

Dosquet Rosmarie, Nórether Stresse 98 in 4700 Eupen

Breuer Fritz

Knauf Dagmar , Am Kalkoten 23 in 4701 Kettenis

Karnevalspolizei Eupen

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

4700 EUPEN / Nispert 10

Gegenstand der Urkunde : Anpassung der Satzungen an die neue Gesetzgebung (privatrechtlich) und Anderung des Verwaltungsrates und des Sitzes der Gesellschaft

Am Freitag, 13. Mai 2011, um 20.00 Uhr , ist die auflerordenttche Generalversammlung in der Gaststube Jagerhof, Kehrweg in Eupen zusammengetreten.

Die Tagesordnung umfasst unter anderem die Satzungsanpassungen gemâfl der neuen Gesetzgebung vom 2. Mai 2002, sowie die Abanderung der Bezeichnung.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 10/10/2011 - Annexes du Moniteur belge

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KAPITEL I - Benennung, Sitz, Zweck, Dauer

Artikel 1

Die Bezeichnung der Vereinigung ist

"KARNEVALSPOLIZEI EUPEN", Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Alle Schriftstücke, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Briefe, Bestellscheine und sonstigen Belege

müssen hinter der Vereinsbezeichnung leserlich die Worte  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder

die Abkürzung  V.o.G. tragen, sowie die Eintragungsnummer im Register der Rechtspersonen und die Adresse

der Vereinigung.

Artikel 2

Der Sitz der Vereinigung ist in Eupen, Nispert 10, und untersteht dem Gerichtsbezirk

Eupen. Er kann durch Beschluss der Generalversammtung an jeden anderen Ort innerhalb dieses

Gerichtsbezirks verlegt werden.

Artikel 3

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht hat als Gegenstand die Fürderung des kulturellen Lebens im allgemeinen und namentlich die Durchführung von karnevalistischen, folkloristischen und kulturellen Veranstaltungen.

Sie verfolgt weder politisch noch weltanschauliche Ziele und untersagt sich diesbezügliche Bestâtigungen. Die Vereinigung kann sich im Rahmen der Verwirklichung ihrer Ziele an bestehende Fachverbrinde und überortliche Interessengemeinschaften anschlielRen.

Artikel 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il  Mitglieder, Rücktritt, Ausschluss, Annahme

Artikel 5

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht weniger als drei betragen.

Die Vereinigung umfasst aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder..

Lediglich die aktiven Mitglieder haben Stimmrecht bei der Generalversammlung.

Die Erschienenen sind die ersten ordentlichen Mitglieder der durch gegenwdrtige Urkunde gegründeten

Vereinigung.

Artikel 6

Jeder Antrag auf Aufnahme in die durch Gegenwârtiges gegründete Vereinigung, und zwar als ordentliches Mitglied ist an den Verwaltungsrat zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet und eine eventuelle Ablehnung nicht rechtfertigen muss.

Der durch den Verwaltungsrat angenommene Kandidat wird erst nach Entrichtung des von ihm geforderten Beitrages tatsâchliches Mitglied.

Die Eigenschaft als ordentliches Mitglied wird offiziell durch die Unterschrift im Register der ordentlichen Mitglieder.

Artikel 7

Die Mitgliedsbeitrage werden jâhrlich durch die Generalversammlung festgelegt.

Artikel 8

Die Mitglieder der Vereinigung Kinnen von derselben auf keine Art und Weise und aus keinem irgendwelchen Grund Entschádigungen oder Schadenersatz fordern, für infolge der Tâtigkeit der Vereinigung verursachten Schâden.

Artikel 9

MDD 3.2

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MOD 3.2

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung ausscheiden, und zwar durch ein Rücktrittsschreiben, per Einschreibebrief an den Verwaltungsrat. Dieser Rücktritt wird erst nach Annahme durch den Verwaltungsrat endgültig.

Artikel 10

Als ausscheidendes Mitglied wird betrachtet, jedes Mitglied welches gegen die Bestimmungen der gegenwârtigen Satzungen verstoot, welches durch seine Aufrerungen den Namen der Vereinigung schadet oder welches seinen Beitrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem durch den Verwaltungsrat festgesetzten Datum entrichtet hat.

Artikel 11

Mitglieder der Gesellschaft kdnnen nur durch Beschluss der Generalversammlung mit einer Stimmenmehrheit von zwei Drittel ausgeschlossen werden,

Artikel 12

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder und ihre Erben haben keínen Anspruch auf das Vermogen und kunnen aus keinerlel Gründen ihre Beitrâge ganz oder teilweise fordern.

Sie kunnen weder die Vorlage der Vereinigungsdokumente und Buchführungsunterlagen der Gesellschaft, noch ein Inventer aus irgendeinem Grunde fordern.

Kapitel 3  Generalversammlung

Artikel 13

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das souverane Entscheidungsgremium der Vereinigung. ihre Zustándigkeit u mfa sst

CSatzungsdnderung

CDie Ernennung und die Abberufung der Mitglieder und des Verwaltungsrates

CDie den Verwaltungsmitgliedern zu erteilende Entlastung

Die Genehmigung des Hauptplans und der Jahresabrechnung

CDie Auflïisung der Vereinigung

°Den Ausschluss eines Mitglieds

°Alle Entscheidungen, die die Befugnisse überschreiten, die dem Verwaltungsrat aufgrund der

gegenwártigen Satzungen vorbehalten sind.

Jedes Mitglied het das Recht den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen, Alle Mitglieder Naben das gleiche Stimmrecht. Sie kdnnen sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Jedes Mitglied kann nur eine Bevollmíichtigung wahrnehmen.

Die Abstimmungsbedingungen sind diejenigen, die im Gesetz vom 27.Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 14

Die ordentliche Generalversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, und zwar im Monet Merz. Der

President des Verwaltungsrates übemimmt den Vorsitz aller Versammlungen. In dessen Abwesenheit, wird er durch den Vize-Prâsidenten oder das âlteste Verwaltungsmitglied vertreten. Der Verwaltungsrat kann jederzeit eine aufferordentliche Generalversammlung einberufen , wenn die Interessen der Vereinigung es verlangen. Eine aul,erordentliche Generalversammlung muss obligatorisch einberufen, wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder dieses Schriftlich beantragt. Die Einladung werden schriftlich durch den Verwaltungsrat vorgenommen. Die Vorladung muss einem jeden Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor dem vorgesehenen Termin zugestellt werden. Sie muss die Tagesordnung, die Uhrzeit und den Ort an welchem die Versammlung stattfindet enthalten. Vorschlâge fur Satzungsânderung oder für eine vorzeitige Aufldsung der Vereinigung kann nur dann gültig beschlossen werden., wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und mit einer

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MOD 3.2

zwei Drittel Stimmenmehrheit. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, so kann eine zweite Versammlung einberufen werden, welche dann gültig beschliel3en kann, gleich wie hoch die Zahl der anwesenden Mitglieder ist. Es wird keinerlei Beschluss angenommen; der nicht mit einer zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wurde.

Artikel 15  Tagesordnung

Wenn zwei Drittel der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder es beantragen, kann die Versammlung auch über Punkte beschliet3en, die nicht auf der Tagesordnung vermerkt sind. Dieses ist jedoch nicht mbglich wenn es sich um den Ausschluss eines Mitgliedes, die Auflë Sung der Vereinigung, Die Jahresabrechnung, den Haushaltsplan oder Satzungsenderung handelt.

Artikel 16  Protokolle der Generalversammlung

Die bei den Generalversammlungen gefassten Beschlüsse werden in eineet Protokoll festgehalten, welches durch den Presidenten des Verwaltungsrates, den Sekreter und die Mitglieder, die es wünschen, unterschrieben wird.

Diese Protokolle werden in ein speziell dahir vorgesehenes Register eingetragen, welches stândig am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird und nicht an einen andern Ort gebracht werden darf. Auszüge aus diesem Register, die den Behi rden oder sonst wo vorgelegt werden müssen, werden durch den Presidenten des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsmitglieder unterschrieben. Alle Mitglieder und interessierte Drittpersonen haben das Recht, Einsicht in das Register zu nehmen. Falls ein Mitglied Auszüge aus dem Register verlangt, werden ihm durch den Vorsitzenden oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats unterschriebene Ausfertigungen ausgehândigt.

Kapitel 4 - Verwaltung

Artikel 17  Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, dessen Mitgliederzahl

Auf mindestens drei (3) begrenzt ist. Diese werden durch die Generalversammlung für eine Dauer von vier

Jahren ernannt und kbnnen auch jederzeit von ihr abberufen werden. Die ausschneiden Mitglieder sind wieder

wëhlbar, ausgenommen sie sind zurückgetreten.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

ein Président,

ein Sekretâr,

ein Schatzmeister.

Der Verwaltungsrat kann neue Mitglieder aufnehmen, deren Mandat jedoch erst ab der ersten nachfolgenden Generalversammlung betétigt werden kann.

Der Verwaltungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet um die Interessen der Vereinigung zu vertreten. Alles was durch die gegenwertigen Satzung oder auf Grund der Gesetzgebung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, feilt in seine Zustendigkeit

Alle Handlungen und Gesché te welche die Vereinigung verpflichten werden durch zwei Verwaltungsratsmitgrieder unterschrieben; die sich nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Rates Dritten gegenüber auszuweisen brauchen.

Das gleiche gilt für jegliches Erscheinen vor Gericht, vor dem Noter oder jeder anderen bffentlichen gegenüber Verwaltung oder Verfahrensakte

Artikel 18

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen wie er es für nOtig erachtet. Die Beschlüsse werden bei einfacher Stimmenmehrheit getroffen, auRer in den Fellen wo das Gesetz oder die gegenwertige Satzung es anders bestimmen.

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MOD 3.2

Bei Stimmengleichheit, ist die Stimme des Prâsidenten ausschlaggebend. Die Tagesordnung wird auf den Einladung vermerkt.

Die Vorstandsmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

Der Sekretiir verschickt die Korrespondenz, ersteilt die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Generalversammlung.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in ein speziell zu diesem Zweck angelegtes Register eingetragen. Jedes Protokoil wird durch alle bei der Versammlung anwesenden Mitglieder unterzeichnet. Die bei Gericht oder sonst wo vorzulegenden Auszüge aus diesem Register, werden durch den Verwaltungsratsprásidenten oder durch zwei Verwaltungsmitglleder unterschrieben.

Die Verwaltungsmitglieder sind für die Verpflichtungen der Vereinigung nicht persbnlich hartbar, lhre Verantwortung beschrankt sich auf die Ausfürung des ihnen anvertrauten Mandats.

Artikel 19  Jahresabrechnung  Haushaltsplan

Der Verwaltungsrat muss der ordentlichen Generalversammlung, die

im Márz eines jeden Jahres stattfindet, seine Geschâftsführung darlegen.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreilligsten Dezember eines jeden

Jahres

Die am Ende eines jeden Geschâftsjahres abgeschlossene Kontenführung sowie Gewinn und-

Verlustrechnung werden bei der ordentlichen Generalversammlung vorgelegt

Kapitel 5  Satzungsánderungen  Aufliisung der Vereinigung

Kapitel 19  Satzungenderungen

Die Satzung kónnen nur gem den dafür anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abgeândert werden Die Vorschlâge zu Satzungs nderung oder zur vorzeitigen Aufliisung der Vereinigung werden formel) auf der Tagesordnung verwerkt.

Artikel 20  Aufldsung

Es wird keine Entscheidung angenommen, die nicht mindestens mit zwei drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.

lm Falle der freiwilligen Auflsung der Vereinigung, wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren benennen und deren Befugnisse festiegen.

Jede Entscheidung bezüglich der Auflbsung der Vereinigung, die nicht mindestens mit einer zwei Drittel Stimmenmehrheit beschlossen wurde, bedart der gerichtlichen Genehmigung des Zivilrechts.

Die Netto-Aktiva des Vermogens der Vereinigung wird einer anderen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht überweisen, deren Zweck derjenigen der gegenwártigen Vereinigung am meisten dhnelt

Hinsichtlich aller in der vorliegenden Satzung nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung über Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht..

.........************************************

Der Verwaltungsrat der Vereinigung setzt sich derzeit wie folgt zusammen :

Prdsident : Herr Michael Graeven, Hugo-Zimmermann-Strafre 31 in 4700 Eupen

NN : 590706-055.83

Vize-Ptásident : Herr Gerd Ernst, Nispert 10 in 4700 Eupen

NN : 720212-065.34

MOD 3.2

Dem Yeii B : Fortsetzung

Belgischen

Staatsblett Erster Schriftführer : Frau Sandra Peeters, Nispert 10 in 4700 Eupen

I verbehaiten NN : 771219-014.50

Zweiter Schriftführer : Herr Michael Harrings, Marktpiatz 15 in 4700 Eupen

NN : 820408-079.73

Erster Kassierer : Herr Pierre Simon, Rue de I` invasion 13 in 4837 Baelen

NN : 540903-047.90

Zweiter Kassierer : Frau Kathy Kremer , Kahnweg in 4720 Kelmis

NN : 490322-160.36

Zeug-und Hallenwart : Herr Daniel Schumacher, Eichenberg 9 in 4700 Eupen NN : 681121-045.54

Beisitzer : Herr Klaus Pluymen, GülcherstrafRe 59 in 4700 Eupen

NN : 610404-055.67

Sitz der Gesellschaft : Nispert 10 in 4700 Eupen

gezeichnet : Michael Graeven Pierre Simon

Vorsitzender Kassierer

Bitte auf der leizien Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
KGL. KARNEVALSPOLIZEI EUPEN

Adresse
JUDENSTRASSE 4 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne