KOCH INVEST

Divers


Dénomination : KOCH INVEST
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 474.011.086

Publication

07/03/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verrjffentlichen ist

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Hnterlogt bei d:r F'rarE?lai

F-iandelegarlcht~- EF. iPEN

z 6 -82- 2013

Kanziei

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Unternehmensnr. : 0474.011.086

Gesellschaftsnamie

° (voll ausgeschrieben) : KOCH INVEST KG

Rechtsform : EINFACHE KOMMANDITGESEI_LSCHAFT

Sitz : 4750 BiJTGENBACH (WEYWERTZ), IN DER HATTENBACH NR 15 Gegenstand

der Urkunde : BESCHLUSSFASSUNG IM HINBLICK AUF DIE VERSCHMELZUNG MITTELS ABSORBIERUNG DURCH DIE GESELLSCHAFT DER AKTIENGESELLSCHAFT "KOCH PAUL A.G."

Aus einem Protokoil der einfachen Kommanditgesel{schaft  KOCH INVEST KG", mit dem Sitz zu 4750; Bütgenbach (Weywertz), In der Hattenbach Nr 15, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Nummer 0474.011.086, abgehalten vor Noter Erwin MARAITE, Noter mit dem Amtssitz zu Malmedy,; geschâftsführender Noter der Zivilgesellschaft in Form einer Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung  Erwin; MARAITE, Noter", am achtundzwanzigsten Dezember zweitausendzwdlf, einregistriert in Stavelot, am elften Januar zweitausenddreizehn, in Band 435 Blatt 47 Fach 7, sieben Blatter ohne Zusatz, fünfundzwanzig Euro; (25 EURO) erhoben, gez. die Einnehmerin S. BERGS », geht hervor, dass folgende Beschlüsse einstimmig. gefasst worden sind:

Erster Beschluss:

Der Vorsitzende überreichte dem unterzeichnenden Notar Erwin Maraite eira Exemplar des Fusionsentwurfs,' wovon in der Tagesordnung die Rede ist.

Die Versammlung bestâtigte ausdrücklich, dass die Gesamtheit der vorausgehenden in den Artikelra 719,1 720 und 721 vorgeschriebenen Formalitüten korrekt und vollstândig ausgeführt wurden und zwar sowohl durch die gegenwârtige Gesellschaft, ais auch durch die absorbierte Gesellschaft  KOCH Paul A.G.".

Zweiter Beschluss :

Die Versammlung steilte fest, dass die beabsichtigte Verschmelzung in den Anwendungsbereich des; Artikels 676 des Gesellschaftsgesetzbuches fâllt und dass die im Artikel 682 des Gesellschaftsgesetzbuches. vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen somit keine Anwendung (inden.

Darüber hinaus steilte die Versammlung fest, dass der Gesellschaftsgegenstand der absorbierten' Gesellschaft und der absorbierenden Gesellschaft kompatibel sind, dergestalt, dass der' Gesellschaftsgegenstand der absorbierenden Gesellschaft kei-ner Abânderung bedarf.

Drifter Beschluss

Die Versammlung billigte den vorerwâhnten Fusionsentwurf und beschliellt die Fusion der einfachen Kommanditgeselischaft  KOCH INVEST KG" mit dem Sitz in 4750 Bütgenbach (Weywertz), In der Hattenbach Nr 15, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Unternehmensnummer 0474.011.086 mit der ge-genwârtigen Gesellschaft  KOCH INVEST KG" durch Obertragung an die Gesellschaft  KOCH INVEST KG" infolge der Auflüsung ohne Liquidation der absorbierten Gesellschaft  KOCH Paul A.G." der Gesamtheit ihres Vermogens aktiver und passi-ver Natur gemâll den in dem vorerwâhnten Fusionsbericht enthaltenen Bedingun-gen, webef festgehalten wird

a) dass die Übertragungen auf der Grundlage der Zwischenbilanz der absorbierenden Gesellschaft "KOCH INVEST KG" und der absorbierten Gesell-schaft  KOCH Paul A.G.' erfolgen, welche jeweils am 30.. September 2012 aufgestellt wurden;

b) das aus buchhalterischer Sicht die Vorgânge der absorbierten Gesellschaft  KOCH Paul A.G." als; abgeschlossen geiten für Rechnung der absorbierenden Gesellschaft  KOCH INVEST KG" und zwar mit' Wirkung ab dem 1.Oktober 2012;

c) dass das Eigenkapital der absorbierten Gesellschaft  KOCH Paul A.G.." nicht in den Büchern der: absorbierenden Gesellschaft  KOCH INVEST KG" aufgenommen wird, dies vor dem Hintergrund, dass die: Gesellschaft  KOCH INVEST KG" die Gesamtheit der Kapitalaktien der absorbierten Gesellschaft  KOCH Pauli A.G." besitzt und die Fusion somit ohne Kapitalerhühung und ohne Schaffung von neuen Anteilscheinen

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Au¬ der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der

Personen, die dazu erindchfigt sind. die juristische Person Dritten gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite - Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

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erfoigt; die durch die Aktienge-selischaft  KOCH Paul A.G," ausgegebenen Kapitalaktien werden annulliert gemâll den Bestimmungen des Artikels 726 §2 des Gesellschaftsgesetzbu-ches;

d) dass die Gesellschaft  KOCH INVEST KG" in ihrer Eigenschaft als einzige Aktionârin der Aktiengesellschaft  KOCH Paul A.G." handeind anstelle der Generaiversammlung aufgrund eines durch den unterzeichnenden Notar Erwin Maraite am achtundzwanzigsten Dezember zweitausendzwüif, jedoch vor dem Beginn der gegenwârtigen Generalversammlung aufgestellten Protokolls entsprechend des vorerwâhnten Fusionsentwurf die Fusion mit der gegenwârtigen Gesellschaft beschiossen hat durch Obertragung an die ge-genwürtige Gesellschaft infolge der Auflüsung ohne Liquidation der Aktien-gesellschaft  KOCH Paul A.G." der Gesamtheit ihrer Aktiva und ihrer Passiva ohne Vorbehalt noch Ausnahme.

Die Versammiung hat beschiossen gemül3 :

-den Bestimmungen des Artikels 724 des Gesellschaftsgesetzbuche, dass der Gesellschaftsgegenstand der absorbierten Gesellschaft mit dem Gesell-schaftsgegenstand der absorbierenden Gesellschaft kompatibel ist;

-den Bestimmungen des Artikels 719, 4° des Gesellschaftsgesetzbuches, dass den Mitgliedem der Geschâftsführung der absorbierten und der absorbieren-den Gesellschaft kein besonderer Vorteil zuteilwird.

Entsprechend den Bestimmungen des Artikels 722, §5 erklârten Herr Paul KOCH in seiner Eigenschaft als Komplement8r, als auch Frau Cindy KOCH und Herr Gino KOCH in ihrer Eigenschaft als Kommanditisten ihr unwiderrufliches Einverstândnis zu der gegenwârtigen Verschmelzung.

Auf der Grundlage des vorstehenden Beschiusses ersuchte die Versammiung den unterzeichnenden Notar zu beurkunden dans die Gesamtheit des Vermogens (Aktiva und Passiva) der Aktiengesellschaft  KOCH Paul A,G," an die gegenwürtige ab-sorbierende Gesellschaft  KOCH INVEST KG" übertragen wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der absorbierenden Gesellschaft  KOCH INVEST KG" um eine einfache Kommanditgeseilschaft handelt, ist der Komplementâr, Herr Paul KOCH im Prinzip solidarisch und untellbar haftbar für die Verpflichtungen der Aktiengeselischaft  KOCH Paul A.G." welche der Fusion vo-rausgehen. Die Versammiung hat einstimmig beschiossen, Herrn Paul KOCH in seiner besagten Eigenschaft als Komplementâr von dieser Haftung zu entbinden.

Vierter Beschluss

In Ermangelun eines Betriebsrevisorberichtes ersuchte die Versammlung den un-terzeichnenden Notar zu beurkunden, dass das Vermogen der absorbierten Gesell-schaft  KOCH Paul A.G." auf der Grundlage der zum 30. September 2012 erstellten Zwischenbilanz sich wie folgt zusammensetzt

Aktiva

Anlagevermügen

Sachanlage 871.285,45 ¬

Umlaufvermügen

Forderungen innerhaib Jahresfrist 11.037,77 ¬

Geldanlagen 1.952,00 ¬

Flüssige Mittel 8.472,04 ¬

Rechnungsabrenzungsposten 3.997,61 ¬

GESAMTAKTIVA 896.744,87 ¬

Passiva :

Eigenkpaital

Kapital 62.000,00 ¬

Rücklagen 364.796,55 ¬

Resultatvortrag (-) 44.577,53 ¬

Resultat des Geschâftsjahres (-) 3.331,42 ¬

Rückstellungen und aufgeschobene Steuern :

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen 159.767,78 ¬

Aufgeschobene Steuem 179.583,21 ¬

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten innerhaib Jahresfrist 162.873,68 ¬

Rechnungsabgrenzungsposten 15.632,60 ¬

GESAMTPASSIVA 896.744,87 ¬

Seit dem 30, September 2012 hat sich die buchhalterische Situation der genannten Gesellschaft nicht wesentlich verandert.

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Die Versammlung erklerte, dass die an die absorbierende Gesellschaft  KOCH INVEST KG" übertragene, Aktiva folgende Immobilien umfasst

Bezeichnung der Immobilien

I. Gemeinde Bütgenbach Gemarkung 1 (Bütgenbach)

Einen unabgeteilten Anteif von 98/100 in Volleigentum der nachbezeichneten Immobilien : In dem Gebéudekomplex genannt  Residenz ZUR MÜHLE" zu errichten auf dem Grundstück gelegen Burgstralle Nr 5, katastriert oder früher katastriert Flur A, Nummer 163/H mit einer Flüchengrálle laut Katasterangaben und faut Eigen-tumstitel von zwülf Ar sechzig Centiar (12 a 60 ca):

a)die Wohnung Nummer 9 gelegen im zweiten Obergeschoss der Residenz umfassend:

D in Sonder- und Alleineigentum : die eigentliche Wohnung umfassend Eingang mit Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Wohn- und Esszimmer mit Kochecke, sowie die Exklusivnutzung eines Telles des im Dachgeschoss befindlichen Speichers mit Zugang über eine Auszieh-treppe;

Q' in Gemeinschaftseigentum und Zwangsgemeinschaft : 503/10.000 der gemeinschaftlichen Telle des

Komplexes, das Grundstück einbegriffen;

b)der Keller Nr 8 gelegen im Kellergeschoss umfassend :

D in Sonder- und Alleineigentum : den eigentlichen Keller:

Q' in Gemeinschaftseigentum und Zwangsgemeinschaft : 30/10.000 der gemeinschaftlichen Telle des

Komplexes, das Grundstück einbegrif-fen;

c)der Garagenabstellplatz Nr 2 gelegen im Kellergeschoss umfassend :

U in Sonder und Alleineigentum : den eigentlichen Autoabstellplatz;

D in Gemeinschaftseigentum und Zwangsgemeinschaft : 50/10.000 der gemeinschaftlichen Teile des Komplexes, das Grundstück einbegriffen.

So wie diese privaten und gemeinschaftlichen Telle néher beschrieben sind in der Basisurkunde getétigt durch den unterzeichnenden Noter Erwin MARAITE, am 27. Oktober 2009, abgeschrieben beim Hypothekenamt in Malmedy unter der Referent 38-T-26/11/2009-04489, abgeândert laut Urkunde des unterzeichnenden Notars vom 9. September 2010, abgeschrieben beim Hypothekenamt in Malmedy unter der Referenz 38-T-05/10/2010-03706.

Il. Gemeinde Bütgenbach  Gemarkung 3 (Weywertz)

Artikel 3051 der Katastermutterrolle

Das Volleigentum der nachbezeichneten Immobilien

1) Ein Mehrfamilienhaus mit allen Dependenzen und Grundstück gelegen in Weywertz, Brunnenstraffe Nr 45, dortselbst katastriert oder früher katastriert Flur B, Nummer 411E mit einer Grundstücksfléchengr5rre von dreí Ar vierundzwanzig Centiar (3a 24ca);

2) Flur B, Nummer 41/C,  Trippengasse", Grundstück mit einer Fléchengrbl3e von acht Ar vierundvierzig Centiar (8 a 44 ca),

3) Ein Wohnhaus mit allen Dependenzen und Grundstück gelegen in Weywertz, Wallbrückstraffe Nr 56, dortselbst katastriert oder früher katastriert Flur A, Nummer 2461E mit einer Grundstücksfléchengrif e von zwólf Ar zwanzig Centiar (12 a 20 ce);

III. Stadt Malmedy  Gemarkung 1 (Malmedy)

Das Volleigentum der nachbezeichneten Immobilien :

1) Ein Geschéftshaus mit allen Dependenzen und Grundstück gelegen in Malmedy, Place de la Fraternité Nr 9, dortselbst katastriert oder früher katastriert Flur C, Nummer 641/A mit einer Grundstücksfléchengrbf3e von sechsundsiebzig Centiar (76ca);

2) In dem Immobilienkomplex genannt  Résidence des Arsilliers", welcher errichtet warde einem Grundstück gelegen in Malmedy, rue des Princes Abbés Nr 1, dortselbst katastriert oder früher katastriert Flur D, Nummer 2201W/2 mit eiher Grundstücksfléchengrürre von dreihundertvierundsechzig Quadratmetern (364 Qm)

a) Die Wohnung gelegen im ersten Obergeschoss genannt « Wohnung Nummer B/1» umfassend

a.ln Sonder- und Exklusiveigentum: Flur mit Eingangsbereich, Garderobe, Wohnraum, zwei Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Toilettenraum, Abstellraum und zwei Balkone sowie den Kellerraum Nummer B/1 im Un-tergeschoss;

Lin Gemeinschaftseigentum und Zwangsgemeinschaft: 1.099/10.000 der gemeinschaftlichen Telle, darin einbegriffen das Grundstück;

b) Die Garage mit der Nummer 1 im Erdgeschoss umfassend :

a.In Sonder und Exklusiveigentum: die eigentliche Garage mit ihrem Tor;

b.ln Gemeinschaftseigentum und Zwangsgemeinschaft: 75/10.000 der gemeinschaftlichen Telle, darin

einbegriffen das Grundstück,

Diese Immobilie ist augenblicklich katastriert

Artikel 8602 der Katastermutterrolle

Flur D, Nummer 2201W/2, Rue des Princes Abbés 1, T. WOHN.AP.#

#A1/B11CB1-G1 mit einem nicht indexierten Katastereinkommen von siebenhundertfünfundneunzig Euro

(795 ¬ ).

 So wie diese privaten und gemeinschafihichen Telle-neher-beschrieben sind in der Biner Básisurkunde, aufgestellt durch Notar Guy Ernotte, vormals mit dem Amtssitz zu Malmedy und den unterzeichneten Notar Erwin Maraite, am vierzehnten Mai neunzehnhundertvierundachtzig, abgeschrieben beim Hypothekenamt in Malmedy, am folgenden dreizehnten Juni in Band 2432 Nummer 13, abgeândert faut Urkunde des unterzeichneten Notars Erwin Maraite vom sechsundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertdreiundneunzig, abgeschrieben beim Hypothekenamt in Malmedy, am folgenden zweiten Dezember in Band 3139 Nummer 28.

IV, Stadt Lüttich  Gemarkung 6

Einen unabgeteilten Anteil von 981100 in Volleigentum der nachbezeichneten Immobilie : Mehrfamilienhaus gelegen in Lüttich, rue de Fétinne Nr 71, katastriert oder früher katastriert Flur C, Nummer 4871L/2 mit einer GrundstücksflâchengrSf3e von einem Ar fünfzig Centiar (la 50ca).

Fünfter Beschluss :

Die Versammlung stellte fest und ersuchte den unterzeichnenden Notar zu beurkunden, dáss infolge der gegenwârtig gefassten Beschlüsse und in Anbetracht der Tatsache, dans die einzige Aktionârin der absorbierten Gesellschaft, handeind anstelle der Generalversammlung aufgrund eines am achtundzwanzigsten Dezember zweitausendzwi;lf ebenfalis durch den unterzeichnenden Notar erstellten Protokoils die gegenwârtige Fusion beschloss, hat die Fusion von Rechts wegen und gleich-zeitig folgende Auswirkungen

- die AuflSsung ohne vorherige Liquidation der absorbierten Gesellschaft, da diese aufhórt zu bestehen (unter Vorbehalt der Anwendung der Bestimmungen des Artikels 682, Absatz 1 des Gesellschaftsgesetzbuches);

- die durch die absorbierende Gesellschaft  KOCH INVEST KG" gehaltenen 100 Kapitalaktien der absorbierten Gesellschaft  KOCH Paul A.G." werden annulliert und entsprechend den Bestimmungen des s Artikels 726 § 2 des Gesellschaftsgesetzbuches werden keine Anteilscheine der absorbierenden Gesellschaft i ais Vergütung an die alleinige Aktionârin der absorbierten Gesellschaft zugeteilt;

-die Übertragung an die absorbierende Gesellschaft der Gesamtheit der Aktiva und der Passiva der absorbierten Gesellschaft, sowie alle Verpflichtungen und Risiken.

Frau SCHAUSS Rita, Ehefrau KOCH, wohnhaft in 4750 Bütgenbach (Weywertz), In der Hattenbach Nr 15 erhált alle notwendigen Vollmachten im Hinblick auf die Erledigung siâmtlicher Formalitâten in Bezug auf die Streichung oder die Übertragung beim zustândigen Handelsgericht und bei s5mtlichen Behürden, dies verbunden mit der Moglichkeit zur Befugnisübertragung.

Für gleichlautenden analytischen Auszug,

Erwin MARAITE, Notar.

Gleichzeitig hinterlegt : eine Ausfertigung des Generalversammlungsprotokolls

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der lforderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermrichtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rücksefte : Name und Unterschrift

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Dem Belgischen Staats Watt vorbehalten

27/11/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist



U II-



Hinterlegt bel der Kanziei des Handelsgericht_

1 6 -11- 2012

iA/

der Greffier

Kanz ei

Dem Belgischei Staatsblat vorbehalte

*iaisieas"

Geselischaftsname : KOCH INVEST KG

Rechtsforen : einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : ln der Hattenbach 15 - 4750 BUTGENBACH / WEYWERTZ

Unternehmensnr : 0474011086

Gegenstand Hinterlegung: Bericht zum Vorhaben einer Verschmelzung mittels Absorbierung (20/10/2012) der KOCH PAUL AG durch die  KOCH INVEST KG"

der Urkunde

In Übereinstimmung mit Artikel 719 des Gesetzbuches über die Handelsgeselischaften (GBH) unterbreiten wir nachstehend eineb Verschmelzungsentwurf mittels Absorbierung der  KOCH PAUL AG" durch die  KOCH INVEST KG",

Die Geschâftsführung sowie der Verwaltungsrat der vorgenannten Geselischaften haben beschiossen, der Generalversammiung eine Fusion der beiden Gesellschaften vorzuschlagen,

Bel der geplanten Handlung handelt es sick um eine Fusion mittels Absorbierung gemâf3 Artikel 671 und 714 des Gesetzbuches über die Handeisgesellschaften (GBH), aufgrund derer das gesamte Vermogen der absorbierten Geseilschaft (= KOCH PAUL AG) (mit allen Rechten und Pflichten) übertragen wird auf die absorbierende Geseilschaft (= KOCH INVEST KG), Das gesetzlich definierte Fusionsverfahren sieht vor, dass die absorbierte Gesellschaft hierdurch aufgelüst, aber nicht liquidiert wind,

1.1DENTIFIZIERUNG DER ZU FUSIONIERENDEN GESELLSCHAFTEN

1.1.KOCH INVEST KG (absorbierende Geseilschaft)

Die Gründung der absorbierenden einfachen Kommanditgesellschaft  KOCH INVEST KG", mit Sitz in 4750 BÜTGENBACH (Weywertz), In der Hattenbach 15, erfolgte privatschriftlich am 01.01.2001 und wurde im BELGISCHEN STAATSBLATT vom 05.02.2001 unter der Nummer 20010215-526 ver5ffentlicht.

Die Gesellschaft 1st bei der Zentralen Datenbank fair Unternehmen unter der Nummer BE 0474.011.086 eingetragen.

Das Kapital betrâgt 2.500,00 ¬ und ist dargestellt durch 100 namentliche Anteile von je 25,00 ¬ Nennwert.

Die Gesellschaft haf zum Gegenstand:

-Die Finanz- und Anlage-Beratung sowie die Beratung auf dem Gebiet der Geschüftsführung und Verwaltung. Sie kann dieses Ziel ausüben für sich selber aber ganz besonders for andere Unternehmen. Ebenfalls versteht sich die Gesellschaft als Investitions- und Finanzgesellschaft.

-Die Errichtung von Gebâuden für eigene Rechnung, An- und Vermietung von Liegenschaften, Tütigkeiten einer Immobilien-Leasing-Gesellschaft (Gewàhrung von Leasingvertrâgen bezüglich Liegenschaften aller Art).

Zu diesen Zwecken kann sie alle Verwaltungs- und Verfügungshandlungen durchführen, Mietverhltnisse  auch für eine sehr lange Dauer - abschlieBen, Geldanlagen ohne jede Einschrânkungen in beweglichen und unbeweglichen Güter, Wertpapiere, Anleihen und so welter vornehmen, Darlehen oder Kredite aufnehmen und gewâhren, gegebenenfalis mittels Vergütung dinglicher Sicherheiten für ihre Aktionâre oder Dritte bestellen.

Die Gesellschaft kann alle Geschâftshandlungen unbeweglicher, beweglicher, kaufmânnischer, industrieller oder finanzieller Art vornehmen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehen,

Die Gesellschaft Kann sich gleichfails durch Einbringungen, Anteilzeichnungen, Verschmelzungen, oder auf jede Art und Weise an allen anderen Geselischaften und Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder ühnlíchen Zweck verfolgen, oder die Ausdehnung und Entwicklung der hiermit gegründeten Gesellschaft begunstigen k0nnten.

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenober, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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1.2. KOCH PAUL AG (absorbierte Gesellschaft)

Die Gründung der absorbierten Aktiengeseilschaft  KOCH PAUL AG" mit Sitz in 4750 BÜTGENBACH (Weywertz), Brunnenstralle 45 erfolgte am 31.03.1988 vor Herrn Notar E. MARAITE mit dem Amtssitz in Malmedy - unter der Handelsbezeichnung  KOCH PAUL AG"  und wurde im BELGISCHEN STAATSBLATT vom 30.04.1988 unter der Nummer 213 verïiffentlicht. Es geht aus dem Bericht der ailgemeinen Generalversammlung der Gesellschaft vom 25.Juni 2010 hervar, dass die Gesellschaft eine Sitzverlegung an nachstehende Adresse vornahm: In der Hattenbach 15, 4750 BÜTGENBACH (Weywertz). Dies wurde ebenfalls im BELGISCHEN STAATSBLATT verï ffentlicht, am 30.06.2010 unter der Nummer 0101431.

Die Gesellschaft ist bei der Zentralen Datenbank für Unternehmen unter der Nummer BE 0433.946.623 eingetragen.

Das Kapital betrügt - laut Artikel 5 der koordinierten Satzungen - 62.000,00 ¬ und ist dargestellt durch 100 AKtien ohne Bezeichnung eines Nominalwertes.

lhr Gesellschaftsgegenstand lautet folgendermal3en;

Die Vermittlung von Versicherungen, die Verwaltung von Versicherungsbest5nden mit allen im ailgemeinen dazugeht renden Tâtigkeiten im weitesten Sinne des Wortes.

Gegenstand der Gesellschaft ist ebenfalls die Vermittlung der Bankgeschâfte sowie alle geschâfflichen T9tîgkeiten einer Bank- oder Sparkassenagentur.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Errichtung des Gesellschaftszwecks und --gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschâften und Mallnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an solchen Unternehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften und zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In-und Ausland berechtigt.

Die Gesellschaft kann aile kaufmânnischen und finanziellen Handfungen mobiliarischer und immobiliarischer Art, die mit dem Gegenstand des Unternehmens mitieibar oder unmittelbar in Verbindung stehen, vomehmen.

2.VERMÜGENSLAGE DER BETROFFENEN GESELLSCHAFTEN

Die Fusion der Gesellschaften erfolgt auf Basis der Zwischenbilanzen zum 30,. September 2012.

In Anwendung des Artikels 719 des Gesetzbuches Ober die Handelsgeseflschaften (GBH) werden alle Transaktionen der  KOCH PAUL AG" ab dem 01, Oktober 2012 in die Buchhaltung der  KOCH INVEST KG" aufgenommen.

2.1. Zwischenbilanz zum 30.09.2012 der KOCH INVEST KG und der KOCH PAUL AG

KOCH INVEST KG KOCH PAUL AG Situation 30.09.2012

Situation 30.09.2012

AKTIVA 749.063,82 ¬ 896.744,87 ¬

Anlagevermi9gen 666.355,62 ¬ 871.285,45 ¬

Immaterielle Anlagewerte - ¬ - ¬

Sachanlagen - ¬ 871.285,45 ¬

Finanzanlagen 666.355,62 ¬ - ¬

Umlaufverm6gen 82.708,20 ¬ 25.459,42 ¬

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - ¬ - ¬

Vorrâte und in Ausführung befindliche Bestellungen - ¬ - ¬

Forderungen innerhalb Jahresfrist 82.534,45 ¬ 11.037,77 ¬

Geldanlagen - ¬ 1.952,00 ¬

Flüssige Mitte - ¬ 8.472,04 ¬

Rechnungsabgrenzungsposten 173,75 ¬ 3.997,61 ¬

PASSIVA 749.063,82 ¬ 896.744,87 ¬

Eigenkapital -159.617,16 ¬ 378.887,60 ¬

Kapital 2.500,00 ¬ 62.000,00 ¬

Neubewertungsrücklagen - ¬ - ¬

Rückiagen - ¬ 364.796,55 ¬

Resuitatvortrag -42.928,36 ¬ -44.577,53 ¬

Resultat des Geschâftsjahres -119.188,80 E -3.331,42 ¬

Subventionen in Kapitalform - ¬ - ¬

Rückstellungen und aufgeschobene Steuern ¬ 339.350,99 ¬

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen - ¬ 159.767,78 ¬

Aufgeschobene Steuern ¬ 179.583,21 ¬

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Verbindlichkeiten 908.680,98 ¬ 178.506,28 ¬

Verbindlichkeiten von mehr ais 1 Jahr - ¬ - ¬

Verbindlichkeiten innerhalb Jahresfrist 906.180,98 ¬ 162.873,68 ¬

Rechnungsabgrenzungsposten 2.500,00 ¬ 15.632,60 ¬

2.2, Inhaberin der Aktien der absorbierten Gesellschaft  KOCH PAUL AG"

Das Gesellschaftskapital der absorbierten Gesellschaft  KOCH PAUL AG" ist in 100 Aktien ohne

Bezeichnung eines Nominalwertes eingeteilt. Die absorbierende einfache Kommanditgeselischaft  KOCH

1NVEST KG" ist Inhaberin der 400 Aktien der  KOCH PAUL AG".

Diese Aktien erscheinen in der Zwischenbilanz zum 30.09.2012 unter der Rubrik:

Anlagevermbgen

Finanzanlagen 658.355,62 ¬

Aus der Zwischenbilanz zum 30.09.2012 geht hervor, dass die KOCH INVEST KG Inhaberin von 100 Aktien der absorbierten Gesellschaft ist, sodass sie Inhaberin der Gesamtheit der Aktien der KOCH PAUL AG ist.

Es geht aus den Artikeln 676 und 719 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften (GBH) hervor, dass, wie im gegenwârtigen Fall, bei der Vereinigung s5mtlicher Aktien in einer Hand, die hier berücksichtigte vereinfachte Verschmelzungsprozedur Anwendung findet.

Gemâl3 Artikel 676 GBH ist bel einer vereinfachte Verschmelzungsprozedur die Erstellung eines Sonderberichts der Geschâftsführung, ein Verwattungsratsbericht sowie ein Bericht des Betriebsrevisors nicht erforderlich,

3.TAUSCHVERHALTNIS DER ANTEILE

Da es sich um eine Verschmelzung durch Vereinigung aller Aktien der KOCH PAUL AG in der KOCH INVEST KG handelt, und gemJf3 Artikel. 726, §2 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften (GBH), wird dieser Vorgang nicht zu einer Kapitalerhdhung führen und somit auch nicht die Schaffung neuer Aktien begründen.

Demnach muss kein Tauschverhâltnis der Anteile berechnet werden.

Es geht aus den Artikel 676, 2° des Gesetzbuchs Ober die Handelsgesellschaften (GBH) hervor, dass vorbehaltlich gegenteiliger Gesetzesbestimmungen folgende Rechtshandlungen mit der Fusion durch übernahme gleichgesetzt werden:  die Rechtshandlung, durch die eine oder mehrere Geselischaften infolge ihrer Auflbsung ohne Liquidation ihr Gesamtvermbgen, sowohl Rechte als Verbindlichkeiten, auf eine andere Gesellschaft übertragen, wenn die Gesamtheit ihrer Aktien und die anderen Wertpapiere, die in der Generalversammlung Stimmrecht gewâhren, entweder dieser anderen Gesellschaft oder Zwischenpersonen dieser Gesellschaft oder diesen Zwischenpersonen und dieser Gesellschaft gehoren."

4.BEGRONDUNG DER FUSION

Die Zweckmí3JJigkeit dieser geplanten Umstrukturierung wird, sowohl rechtlich und wirtschaftlich als auch verm5gensrechtlich dadurch gerechtfertigt, dass eine Konzentration der Geschâftsaktivitâten die Organisation der Betriebsnachfolge im Interesse der Aktionâre vereinfacht.

Die Fusion dieser beiden Vermbgensgesellschaften erlaubt es, Kosten einzusparen und die beiden Aktivitüten zu zentralisieren.

5.MODALITATEN DER FUSION

Die Fusion erfoigt zu Buchwerten aufgrund der Situation zum 30. September 2012 der KOCH INVEST KG" und der  KOCH PAUL AG", Ab dem 01. Oktober 2012 sind aile durchgeführten TStigkeiten der  KOCH PAUL AG AG" ausschiief3lich zu Gewinn und Verlust der  KOCH INVEST KG".

Die Fusion mittels Absorbierung beinhaltet das gesamte Vermogen, Aktiva und Passiva, sowie die Rechten und Pflichten der absorbierten Gesellschaft  KOCH PAUL AG".

Die durch die Fusion entstandene Gesellschaft  KOCH INVEST KG" übernimmt die gesamten Verpflichtungen und Risiken der absorbierten Gesellschaft ohne Ausnahmen.

Da es sich um eine Verschmelzung durch die Vereinigung aller Aktien der KOCH PAUL AG in der KOCH 1NVEST KG handelt, wird dieser Vorgang nicht zu einer Kapitalerhühung führen und somit auch nicht die Schaffung neuer Aktien begründen.

Da es sich bel der absorbierenden Gesellschaft  KOCH INVEST KG" um eine Kommanditgeselischaft handelt, ist der Komplementár, Herr KOCH Paul, solidarisch und unbestimmt haftbar für die Verpflichtungen der  KOCH PAUL AG", welche der Fusion vorausgehen. Die Geschâftsführung und der Verwaltungsrat beschliel3en, den Kompfementâr, Herr KOCH Paul, von dieser Haftung zu befreien.

,

Teil B - Fortsetzung

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Die Fusion erfolgt gemâl3 den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der buchhalterischen Kontinuitât einerseits sowie der steuerlichen Neutralitât andererseits (Artikel 211 und 212 des Einkommensteuergesetzbuches, Artikel 117 § 1er und 120 des Gesetzbuches über die Registrierungsgebühren und Artikgl 11 und 18 § 3 des MwSt-Gesetzbuches).

Der vorliegende Verschmelzungsentwurf wird durch die beiden Gesellschaften beim Handelsgericht in Eupen hïnterlegt.

Paul KOCH

Geschâftsführer

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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