KOHN PASCAL

Divers


Dénomination : KOHN PASCAL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 524.979.539

Publication

11/04/2013
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t i Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Unternehmensnr. : 0 5-9.14. eu? -.539

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : KOHN PASCAL

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

(abgekürzt) : p.t,`'t~a4I?

Rechtsform : Kommanditgeseflschaft

Sitz : Heppenbach, Lehmkauf 4 - 4770 AMEL (volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenwértige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet,

unter der Bezeichnung  KOHN PASCAL".

Herr Pascal KOHN gilt als Komplementér (commandité), Herr Michaël KOHN gilt ais einfacher

Kommanditist.

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Veráffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft

muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz  Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt  KG", der

Geschéftssitz, sowie die Untemehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist in 4770 HEPPENBACH, Lehmkaul 4.

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementârgesellschafters an jeden

anderen Ort Belgiens verlegt werden.

Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers vert ffentlicht.

Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschéftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen,

Geschéftsbüros oder Kontore in Belgien oder lm Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft ist im In- als auch im Ausland:

S; mtliche Schmiede- und Schlosserelarbeiten, insbesondere Bauschiosserei und dies im weitesten Sinne des Wortes. Fertigung dieser Produkte, An- und Verkauf, Import und Export, Gross- und Kleinhandel aller Materialien und Maschinen, welche lm weitesten Sinne des Wortes damit zu tun haben.

Zu diesem Zweck, kann sla alle Verwaltungs- und Verfügungshandlungen, alle kaufmënnischen und; finanziellen Handlungen bezüglich Mobilien und Immobilien vomehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf: den Gegenstand der Gesellschaft beziehen.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Mal3nahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Geseilschaften und Untemehmen beteiligen, die einen, gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen konnten.

Die Gesellschaft kann die Geschâftsleitung übernehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen.

Sie kann über Einlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

Die Gesellschaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenwârtiger Urkunde.

Sie kann gegebenenfalls aufgeldst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter,

unter.Befolguag derfiit dieAbânderung der_Statutettvorgesehen Bestiromungen.

Bitte auf der letzten Seita des Teils B engeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der

Personen, die dazu ermáchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseife : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

KAPITEL I!; Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betrëgt tausend (1.000,-) EURO und ist eingeteilt in elnhundert (100) namentliche

Anteile.

Artikelti: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1. Herr Pascal KOHN, 990,00 EUR dargestellt durch 99 Anteile;

2, Herr Michaël KOHN, 10,00 EUR dargestellt durch 1 Anteil.

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde gânzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Geselischaft Oberwiesen,

Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEiLE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch eiven der

Geschëftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedenen Eigentümern eines Geschâftsanteils kunnen durch die

Geschëftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses

Geschëftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacKtem Eigentum vertritt der Nutznieller allein alle

berechtigten Personen.

Die Gesellschaftsanteile sind namentlich.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlielllich aus den gegenwërtigen Statuten, den

eventuellen Abënderungen derselben, sowie aus den rechtmâBig erfolgten Anteilsübertragungen.

ARTIKEL 10: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstëndnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glëubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschëftsvermdgen oder die Schriftstücke der Gesellschaff Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschëftsführung einzumischen.

KAPITEL III: Geschíftsführung

Artikel 11: Ernennung eines Geschditsführers - Befugnisse

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Komplementâre gesichert, der/die

allein befugt ist/sind, die Leitung der Geselischaft zu übernehmen.

Der oder die Geschëftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu

handetn, aile irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschëfte

vorzunehmen, und die Geselischaft rechtsverbindliche zu verpflichten.

Der oder die Geschëftsführer besitzen sëmtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme

derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Der oder die Geschëftsführer kunnen die Volimachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen,

Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft.

Jeder Geschëftsführer kann Dritten Sondervolimachten gewëhren.

Die Kommanditisten dürfen sich - vorbehaltlich des hiernach vorgesehenen Kontrollrechts - nicht in diese

Geschëftsführung einmischen.

Der Komplementër, Pascal KOHN, wird N'errait zum Geschëftsführer fur unbegrenzte Dauer ernannt.

Artikel 12; Vergütung der Geschëftsführer

Das den Geschâftsführern zustehende Gehait, sowie ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammiung der Gesellschafter festgesetzt, Reisekosten und andere durch die Geschëftsführer im Dienst der Geselischaft gemachten Auslagen werden durch die Geseilschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet,

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden

Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschëftsführer gehoren, zu beraten und zu beschiiel3en.

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Artikel 14: Beschlüsse

Die Generalversammlung ist das souverâne Machtorgan der Gesellschaft.

Sie beschlief3t, gem den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über

die Generalversammlungen.

ln den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für aile bindend.

Artikel 15: Datum

Alljghrlich findet am ersten Montag des Monats Juni um 18 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft staff.

Sollte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann aufFerdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert.

Sie muss auf schriftlichen Antrag von Geseilschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschâftsführung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

Die ordentiichen und aullerordentiichen Generalversammlungen tinden am Geschâftssitz oder an eineet

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17 ; Einladungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschâftsführung durch eingesohriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobel die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ast beschlussffhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstânde ohne eine Einladung nachweisen zu mussen, wenn aile Gesellschafter anwesend oder vertreten sind,

Die Generalversammlung kann in schriftlacher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfülit sind.

Artikel 18: Stimmrecht

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kánnen sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmgchtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Lelztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt. Für den Vormund des Minderjghrigen oder Entmündeten, für den Niellbraucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt maf3gebend.

KAPITEL V: Geschâftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Geschâftsjahr

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreif3igsten Dezember.

Artikel 21: Gewinn

Der nach Abzug aller Lasten, Geschâftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VI: Autldsung der Gesetlschaft

Artikel 22; Aufldsung

Die Gesellschaft wird nicht aufgeltsst durch Rechtsunfâhigkeit, Konkurs, Zahlungsunfâhigkeit oder Tod eines

Gesellschafters oder eines Geschâftsführers.

tm Falle des Verlustes der fi lfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschâftsführung der

Generalversammlung die Frege der Auflbsung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aufldsung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschiiel3t, durch

den oder die im Amt befindlichen Geschâftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung fret, diese Befugnisse einzuschrânken oder ausreichende

Garantien für eine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen.

Naoh Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen

Gesellschaftern verteilt.

KAPITEL VII; Allgemeine Übergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz über die Gesellschafter

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

lm Übrigen geiten für alles, was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 ' und foigende der Gesetze über die Gesellschaften enthaltenen Vorschriften.

Artikel 25: Erstes Geschâftsjahr und erste Generaiversammiung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tag um am einunddreiIlgsten Dezember

zweitausenddreizehn zu enden.

Die erste ordentiiche Generalversammiung findet im Jahre zweitausendvierzehn, am zweiten Juni statt.

Als stândiger Vertreter im Falie der Emennung der  KOHN PASCAL als Verwalterin oder Geschâftsführerin

einer anderen Gesellschaft wird der Geschâftsführer, Herm Pascal KOHN bezeichnet.

Ausgestellt in vier Exemplaren zu Heppenbach, den 25, Marz 2013

KOHN Pascal Geschâftsführer

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Bitte auf der letzten Serte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
KOHN PASCAL

Adresse
HEPPENBACH, LEHMKAUF 4 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne