KONIGLICHER EUPENER EIFEL-ARDENNEN-VEREIN, ABGEKURZT : E.A.V.

Divers


Dénomination : KONIGLICHER EUPENER EIFEL-ARDENNEN-VEREIN, ABGEKURZT : E.A.V.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 406.514.330

Publication

26/02/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veraffentlichen ist

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des Handelsgereis EUPEN

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Gesellschaftsname : Kóniglicher Eupener Elfel-Ardennen-Verein Rechtsform : VoG

Sitz : TalstraE3e 60 / 4701 Eupen I Kettenis

tlnternehmensnr : 406594330

Gegepstand Koordinierte Statuten und Ernennungen des Verwaltungsrates der Urkunde :

Durch die Generalversammlung vom 1. Februar 2014 wurde der Gesellschaftssilz geándert.

1. NAME

Der Verein ist eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht und tr'agt den Namen:

KSniglicher Eupener Eifel-Ardennen-Verein (Abgekürzt: E.A.V.).

Die verleihung des Titels "KSniglich" wurde am 4, April 2009 auf der Akademischen Sitzung anlasslich des

50 Jahrigen bestehens der Geselischaft im Saale Bosten durch den Herrn Bürgermeister Dr, Elmar Keutgen;

überreicht. Von nun an dart sich der Verein: "Kónigiicher Eupener Eifel-Ardennen-Verein" nennen.

2. SITZ

Der Sitz des Vereins befindet sich Libermé 7 in 4701 Kettenis.

Gerichtsbezirk: Eupen

Der Sitz kann durch einfachen Beschluss der Generalversammiung an jede Adresse innerhalb der:

Gemeinde Eupen verlegt werden.

3, ZWECK

Der Verein ist gemeinnützig, Er rechte Bewunderung, Begeisterung, Liebe erwecken, steigem und Sichem:

für die heniichen Waider und das einzigartige, jedoch bedrohte Hochvenn, seines Gebietes und ' Zusammenfinden mit anderen Naturfreunden diesseits und jenseits der Grenzen zur gemeinsamen: Erschlieflung, VerschÔnerung und Verteidigung soicher Naturgeschenke,

" Der Verein ist ermchtigt, alle damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhhngenden Zwecke zu verfolgen.

4. DAUER

Der Verein ist gegründet für eine unbegrenzte Dauer. Er kann zu jeder Zeit bei einer Zweidritteimehrheit der:

aktiven Mitglieder aufgel5st werden.

5,

MITGLIEDERZAHL

Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, darf aber nicht weniger betragen als sieben. 6. MITGLIEDER

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedem. Der Mitgliedsbeiirag berechtigt zur; Teilnahme an allen Veranstaltungen des E.A.V. Jelles Mitgiied zahit eihen Jahresbeitrag. Durch enge} Verbundenheit mit den  Amis de la Fagne", Verviers, und dem deutschen Eifelverein steht den Mitgliedern des: E.A.V. auch das Schrifttum dieser beiden Vereine zum gleichen Preise zur Verfügung wie deren eigenen) Mitgliedem.

Der H5chstbeitrag der Mitglieder betrâgt: 50,00 ¬ ,

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf dor Vorderseite: Name und Eigenschaft des beur¬ cundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein ader die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rüekseite : Name und Unterzeichnung.

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7. MITGLIEDERREGISTER

Am Vereinssitz führt der Vorstand ein Mitgliederregister. Dieses Register entheit Name, Vernemen und Wohnsitz der Mitglieder (wenn juristische Person: Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes). Die Beschlüsse zum Heitrits, Austritt oder zum Ausschluss von Miigiiedern sind einzutragen binnen 8 Tegen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verstand Kenntnis des Beschiusses erhfilt.

Gem dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewfihrt.

8, MITGE.I>=DSCHAFT

Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedem entscheidet der Vorstand. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

9. Al1SSCHEIDEN

Jades Vereinsmitglied kann beim Vorstand seinen Austritt beantragen. Als ausgetreten gift jedes Mitglied, das seinen Beitrag nicht bezahlt. Das ausgetretene oder ausgeschiossene Mitglied hat trein Anrecht auf Rückzahlung von geleisteten Beitrâgen.

10. GESCHAFTSJAHR

Als Geschüftsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Beitrâge werden wâhrend des ersten Halbjahres eingezogen. Wer lm Laufe des Geschâftsjahres Mitgiied wird, musc einen vollen Jahresbeitrag entrichten.

11. VORSTAND

Der Verstand bestehi

1. Aus 7 bestimmenden Vorstandsmitgliedem:

a) Dem Vorsitzenden

b) Dem Schriftführer

c) Dem Kassenwart

d) Dem steliv. Vorsitzenden

e) Dem Wanderwart

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Dem Naturschuizwart

g) Dem Berichterstatter der Wanderungen

2. Aus mindestens 3 und hóchstens 6 beratenden Vorstandsmitgliedem, Belette genannt.

Dabei handelt es sich um von den Vereinsmitgliedem zu wâhlende Vertreter,

Die Beirâte haben das Recht, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen.

Siizungen des Vorstandes sind den Vorstandsmitgliedern mindestens eine Woche im voraus schriftlich mitzuteilen.

3. Der Vorsitzende leitet die Versammlungen. Bei Stimmengleichheit gibt er den Ausschlag.

Der Schriftführer erledigt die schriftlichen Arbeiten und führt das Protokolibuch; er verschickt die Einladungen zu den Versammlungen und Veranstaltungen und trâgt die Tagesordnung nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden ver. Zu Beginn jeder Versammlung hat er das Protokoll der letzten Versammlung zu verlesen, Darüber hinaus bat er alljhrlich der Generalversammlung einen ausführlichen Jahresbericht vorzulegen.

Der Kassenwart verwaltet die finenziellen Angelegenheiten und sorgt für pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeitrâge. Er erstattet dem Vorstand bzw. dem Verein nach jeder Veranstaltung Bericht über die finanzielle Lage. Der Generalversammlung bat er einen ausrührlichen Jahreskassenbericht vorzulegen,

12. WAHL DER VORSTANDSMITGLIEDER UND DER BEIRATE

Jedes Jahr werden mindestens zwei bestimmende Vorstandsmitglieder fi.ir die Dauer von drei Jahren neu gewâhlt, und zwar :

-1m ersten Jahr (erstmals 1963) : Der stellv. Vorsitzende und der Berichterstaiter der Wanderungen.

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-Im zweiten Jahr (erstmals 1964) ; Der Schriftführer, der Wanderwart und der Naturschutzwart.

-lm driften Jahr (erstmals 1965) : Der Vorsitzende und der Kassenwart,

Das Mandat der 6 wáhlbaren Beirâte erstreckt sich auf ein Jahr.

Wiederwahl ist in allen Fâiien zulâssig,

Ober die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes Oder eines Beirates enischeidet die Generalversammlung.

13. GENERALVERSAMMLUNG

Die jâhrliche ordentiiche Generalversammlung findet in den drei ersten Monaten des folgenden Jahres statt, Sie wind durch die Presse oden durch Rundschreiben einberufen, 11w sind urger anderem vorbehalten;

a) Festsetzung der Jahresbeitrâge für die verschiedenen Mitgliedergruppen,

b) Wahl oderAbberufung der bestimmenden Vorstandsmitglieder und derwi:ihlbaren Beirâte.

c) Genehmigung von Jahresbericht und Jahresabrechnung.

d) t=rnennung von Ehrenmitgliedern.

e) Wahl der Kassenrevisoren.

14, BESCHLUSSE

Die Generalversammlung beschlieflt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Die BeschlUsse der Generalversammlungen werden den Mitglledem schriftlich mitgeteilt, Ein besonders Interessierter oder betroffener Dritter wird ebenfails schriftiich, notfalis durch eingeschriebenen Brief, benachrichtigt.

15,SATZUNGSANDERUNGEN

Die Satzung kann nur durch Zweidrittelmehrheit einer beschlussfâhigen Generalversammlung abgeândert werden. Beschlussfetig wird these Versammlung erst, wenn zwei Drittel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind, Sind weniger als zwel Drittel anwesend, se wird für frühestens zwel Wochen nach dieser Versammlung eine weitere Generalversammlung einberufen mit Angabe der Tagesordnung. Diese Versammlung ist in jedem Falle beschlussfâhig, Die gleiche Bedingung ist erforderlich für die Autli sung des Vereins. Bei Aufl5sung des Vereins fâI1t das Vermógen einer Vereinigung mit gteicherZielsetzung zu.

16. KASSENFfJHRUNG

Der Kassenwart ertiffnet ein Konto für den Verein, Die Unterschrift des Kassenwarts aitein ist gültig fier Ein-

und Auszahlungen jederArt.

Volimacht hat jedoch auch der Vorsitzende sowie der Schriftführer.

17, VERTRETUNG UND HAFTUNG

Für alle Handiungen ist der Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erforderlich, damit der Verein vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder als Beklagter, werden im Namen des Vereins durch den Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person im Namen des Vorstandes geführt.

Die Vorstandsmitglieder gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perst nliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Jeder Mitwanderer ist selbst verantwortlich für Unfâiie gleich welcher Art, die vor, wâhrend Oder nach einer Wanderung passieren. Der Verein, bzw. der Wanderführer, kann für keinen Schaden hartbar gemacht werden.

18. Unterschriften

Die Unterschrift des Vorsitzenden ist bindend für den Verein, Der Vorstand kann weitere Unterschriftsberechtigte bezeichnen.

19. SCHLUSSBESTIMMUNG

Für alles, was in dieser Satzung nicht vorgesehen ist, berufen sick die Grûnder auf das Gesetz vom 27, Juni 1921,

Teli B : Fortsetzung

Mitglieder des Verwaltungsrates

Keutgens Hubert Vorsitzender*27.3.9945 Talstrasse 60, 4701 Kettenis

Rotf Kolvenbach: Schriftführer *12.3.1944 Stendrich 7, 4700 Eupen

Cormann Raiptt Kassenwart *13.21964 Ltbenné 7, 4701 Kettenis

Bosten Christs: Vize-Vorsitzende *7.7.1942 Hochstra6e 29, 4730 Raeren

Ernst Elisabeth: Wanderwartin *25.4.1943 Maria--Theresia-Stralle 24, 4700 Eupen

4hn Edgar. Naturschutzwart *16.3.1934 Steinroth 32, 4700 Eupen

Ernst Heinz: Berichterstatter *15,7.1941 Maria-Theresia-Strate 24, 4700 Eupen

Nicole Bertrand: Beirat *6.12.1946 Chemin du Ruyff 13, 4837 Baelen

Ftjatkowski Ria; Beirat *6.9.1946 Theodor-Moorenstra(e 11, 4700 Eupen

Gerstges Anni: Beirat *16.6.1937Judenstrar&e 9, 4700 Eupen

Reul Manfred: Beirat *28.3.1941 Vervierser Stral e 30, 4700 Eupen

Rücktritt: Kâthe Cormann *20.3.1926 Aachener Stalle 70, 4700 Eupen

Keutgens Hubert: Vorsitzender

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Bitte auf der tetzten Seite des Tus B angeben ; Auf der Vorderseite; Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars odes der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenfiber, zu vertreten. Au¬ der Rücksgite : Naine und Unterzeiciinung.

19/05/2011
ÿþ Ausfertigung, dle nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

Geselischaftsname : Kiiniglicher Eupener Eifel-Ardennen-Verein

Rechtsforen : VOG

Sitz : Obere Ibem 33 / 4700 EUPEN

linternehmelisnr : 40651E4330

Geg-eDsiand Koordinterte Statuten und Ernennungen des Verwaltungsrates der Urkunde :

Durch die Generalversammlung vom 29. Januar 2011 wurde der Gesellschaftssitz gedndert. 1. NAME

Der Verein ist eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht und trrgt den Namen:

K6nlglicher Eupener Eifel-Ardennen-Verein (Abgekürzt E.A.V.).

Die veriehung des Titels "KOniglich' wurde am 4. April 2009 auf der AKademischen Siizung anlâsslich des

50 Jâhrigen bestehens der Geselischaft im Saale Bosten durch den Heren Bürgermeisier Dr. Elmar Keutgen

überreicht. Von nun an dart sich der Verein: i(óniglicher Eupener Eilef-Ardennen-Verein" nennen.

2. SITZ

Der Sitz des Vereins befindet sich Talstrasse 60 in 4701 Kettenis.

Gerichtsbezlrk: Eupen

Der Siiz kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung an jede Adresse innerheib der

Gemeinde Eupen verlegt werden.

3. ZWECK

Der Verein ist gemeinnützig. Er rn6chte Bewunderung, Begeisterung, Liebe erwecken, steigern und sichem for die herriichen Wolder und das einzigartige, jedoch bedrohte Hochvenn, seines Gebietes und Zusammenfmden mit anderen Naturfreunden diesseits und jenseits der Grenzen zur gemeinsamen ErschMeRung, Verschnnerung und Verleidigung soicher Naturgeschenke.

Der Verein ist ermOchtigt, aile darnit mittelbar oder unmittelbar zusammenhdngenden Zwecke zu verfalgen.

4. DAUER

Der Verein ist gegründet MF eine unbegrenzle Dauer. Er kann zu jeder Zeit bei Biner Zweldrittelmehrheit der antiven Mitglieder aufgeli st werden.

5. MITGLIEDERZAHL

Die Mitgliederzaht ist unbegrenzt, dart aber nicht weniger betragen ais sieben.

6. MITGUEDER

Der Verein besteht aus antiven Miigliedem und Ehrenmitgriedem. Der Mitgredsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an ellen Veranstaftungen des E.A.V. Jedes Mitgiied zahit einen Jahresbeitrag. Durch enge Verbundenheit mit den ,Amis de la Fagne, Verviers, und dem deutschen Eifelverein steht den Mitgliedem des E.A.V. auch das Schriftum dieser beiden Vereine zum gleichen Preise zur Verfügung wie deren eigenen M itgliede m.

Der H5chstbeitrag der Mitglieder betrâgt 50,00 é.

Bitte auf der letzten Seite des Teilse, angeben : puf derMordsefte: Name und Eïgenschatt des beurinindenden Notars ocrer der Personen, die dazu berechtigt sïnd der Verein oder die stithmg Dritten gegenüher, zu vertreten.

Auf der Rtt.ckseite : Name und Unterzeicl nung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/05/2011 - Annexes du Moniteur belge

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7. AA ITGLI EDERREGISTER

Am Vereinssitz führt der Vorstand ein Mitgiiederregister. Dieses Register enthâit Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglleder (wenn juristische Person: Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes). Die Beschlüsse zum Beitnitt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem sind efnzutragen binnen B Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vorstand Kenntnis des Beschiusses erhâlt.

Gemâf3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird Mn Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

B. MITGLIEDSCHAFT

über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedem entscheldet der Vorstand. Eine Begründung ist nicht erforderiich.

9. AUSSCHEIDEN

Jedes Vereinsmitgiied kann beim Verstand seinen Austritt beantragen. Ais ausgetreten gilt jades Mitglied, das seinen Beitrag nicht bezahlt. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat kain Anrecht auf Rückzahlung von geleisteten Beitrágen.

10. GESCHAfTSJAHR

Als Geschâftsjahr gilt das Katenderjahr. Die Beitrâge werden wâhrend des ersten Hatbjahres eingezogen. Wer im Laufe des Gescháftsjahres Mitglied wird, muss einen vollen Jahresbeitrag entrichten.

11. VORSTAND

Der Vorstand besteht

1. Aus 7 bestimmenden Vorstandsmitgliedem:

a) Dem Vorsilzenden

b) Dem Schriftfiihrer

c) Dem Kassenwart

d) Dem sleily. Vorsitzenden

e) Dem Wanderwart

f) Dem Naturschutzwart

g) Dem Berichterstatter der Wanderungen

2. Aus mindestens 3 und h6chstens 6 beratenden Vorstandsmitglledem, Beirâte genannt.

Dabel handelt es sick urn von den Vereinsmitgliedem zu wâhlende Verlreter.

Die Beirâte haben das Recht, an Mien Varstandssitzungen teilzunehmen.

Sitzungen des Vorstandes sind den Vorstandsmitgliedern mindestens eine Woche im voraus schriftlich nvtzuteilen.

3. Der Vorsitzende leitet die Versammtungen. Bel Stimmengleichheit gibt er den Ausschlag.

Der Schriftführer ertedigt die achriftlichen Arbeiten und führt das Protokollbuch; er ierschickt die Einladungen zu den Versammiungen und Veranstaltungen und trâgt die Tagesordnung nach Rrùcksprache mit dem Vorsitzenden vor. Zu Beginn jeder Versammlung hat er das Protokoil der letzten Versammlung zu vertesen. Darüber hinaus hat er alljâhrlich der Generalversammlung einen ausführlichen Jahresbericht vorzulegen.

Der Kassenwart verwaltet die finanziellen Angelegenheiten und sorgt für pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeitrâge. Er erstattet dem Verstand bzw. dem Verein nach jeder Veranstaltung Bericht über die frnanzielle Lage. Der Generalversammlung hat er eiven ausfûhriichen Jahreskassenbericht vorzulegen.

12. WAHL DER VORSTANDSMITGLIEDER UND DER BEIRÁTE

Jades Jahr werden mindestens zwei bestimmende Vorstandsmitgiieder fflr die Dauer von drei Jahren neu gewâhft, und zwar

-1m ersten Jahr (erstmals 1963) : Der steiiv. Vorsitzende und der Berichterstatter der Wanderungen.

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" -1m zweiten Jahr (erstmals 1964) : Der Schriftführer, der Wanderwart und der Naturschutzwart.

-Im dritten Jahr (erstmals 1965) : Der Vorsilzende und der Kassenwarl.

Das Mandat der 6 wiilhibaren Beirdte erstreckt sich auf ein Jahr.

Wiederwaht ist in allen Fflflen zulëssig.

Über die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes odereines Beirates entscheidet die Generalversammiung.

13. GENERALVERSAMMLUNG

Die jáhriiche ordentifche Generalversammlung Lindet in den drei ersten Monaten des folgenden Jahres statt. Sie wird durch die Presse oder durch Rundschreiben einberufen. Ihr sind unter anderem vorbehalten:

a) Festsetzung derJahresbeitrage für die verschiedenen Mitgliedergruppen.

b) Wahl oden Abberufung der bestimmenden Vorstandsmitgiieder und der wwhlbaren Beirâte.

c) Genehmigung von Jahresbericht und Jahresabrechnung.

d) Emennung von Ehrenmitgliedern.

e) Wahl der Kassenrevisoren.

14. BESCHLÜSSE

Die Generalversanpniung beschlialst mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmber+echtigten Mitglieder.

Die Beschlüsse der Generalversammlungen werden den MitgGedem schriftlich mitgeteilt. Ein besonders interessierter oder betroffener Dritfier wird ebenfalls schriftlich, notfalls durch eingeschriebenen Brief, benachrlchtigt.

15. SATZUNGSÂNDERUNGEN

Die Satzung kann nur durch Zweidrittetmehrheit einer beschtussfáhigen Generalversammlung abgedndert werden. Beschlussfdhig wird diese Versammiung erst, wenn zwei Drittel der eingeschriebenen Mitglleder anwesend sind. Sind wener als zwei Drittel anwesend, sa wird für frühestens zwei Wochen nach dieser Versa mmlung eine weitere Generalversammiung einberufen mit Angabe der Tagesordnung. Diese Versammiung isi in jedem Faite beschlussfhhig. Die gleiche Bedingung ist erforderllch für die Auflbsung des Vereins. Bei Auitësung des Vereins MM das Vermogen einer Vereinigung mit gleicher Zielsetzung zu.

16. KASSENFiiHRUNG

Der Kassenwart eróffnet ein Konto für den Verein. Die Unterschrift des Kassenwarts aiiein ist gükig für Ein-

und Auszahlungen jeder Art.

Voilmacht hat jedach auch der Vorsitzende sowie der Schriftführer.

17. VERTRETUNG UND HAFTUNG

für alle Handlungen ist der Mehrheitsbeschluss des Voretandes erforderlich, damit der Verein vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sei es als Kldger ader als Beklagter, werden im Namen des Vereins durch den Vorsitzenden oder eine hierzu beaufiragte Person im Namen des Vorstandes gefiihrt.

Die Vorstandsmitglieder genen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persônliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Jeder Mitwanderer ist selbst verantwortlich für UnffIle gleich welcher Art, die vor, wghrend oder nach einer Wanderung passieren. Der Verein, bzw der Wanderführer, kann fût keinen Schaden haftbar gernacht werden.

18. Unterschriften

Die Unterschrift des Vorsitzenden ist bindend für den Verein. Der Verstand kann weitere Unterschriftsberechtigte bezeichnen.

19. SCHLüSSBESTIMMUNG

FOr alles, was in dieser Satzung nicht vorgesehen ist, ben.ifen sich die Gronder auf das Gesetz vom 27. Juni 1921.

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Mitglieder des Verweltungsrates

Keutgens Hubert: Vorsitzender Rolf Kolvenbach: Schriftführer Cormenn Ralph: Kassenwart Bosten Christa: Vrze-Vorsitzende Ernst Elisabeth: Wandenuarlin Ohn Edgar Naturschutzwart Ernst Heinz: Berichterstatter Cormann Kâthe: Beirat

Kerrens Anne-Marie: Beirat Fijalkowsid Ria: Beirat

Gentges Anni: Beirat

Reul Manfred: Seul

Keutgens Hubert: Vorsitzender

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/05/2011 - Annexes du Moniteur belge

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Coordonnées
KONIGLICHER EUPENER EIFEL-ARDENNEN-VEREIN, A…

Adresse
TALSTRASSE 60 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne