KONIGLICHER SCHACHKLUB ROCHADE EUPEN-KELMIS, ABGEKURZT : KSK ROCHADE EUPEN-KELMIS

Divers


Dénomination : KONIGLICHER SCHACHKLUB ROCHADE EUPEN-KELMIS, ABGEKURZT : KSK ROCHADE EUPEN-KELMIS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 460.442.865

Publication

25/11/2013
ÿþ MOD 3,2

,;VallaOf 1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist



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*13176465*

Unterrtehmensnr, 460.442.86

Name der YereinigurtglStiftungfOrgarllsrrrus :

(Ausgescftriebert) : KiâNIGLICHER SCHACHKLUB ROCHADE EUPEN-KELMIS VOG

(Abgekürzt) : KSK ROCHADE EUPEN-KELMIS

Rechtsforrri : VOG

Sitz : EUPEN 4700, KEHRWEG 11f2

Gegenstand QNDERUNG.DES VERWALTUNGSRATES

der Urkunde

Durch die Generalversammlung vom 28.06.2013 zur Kenrltnis genommener Rücktiitt des Kassierers Herrn Alfred Mathar, simule die Emennung des neuen Kassierers durch Abstimmung Herm Koonen Xavier, Adresse: Rue Max Eerbeek, 23 4840 Welkenraedt

Rifssler Eckhard, Prâsident

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der ccrePtfe~~

Hinterfegt bel der Kanzlel des }ieí~l_erlchtsEUt'EiV

13 -11- 2013

Kanzlel

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der leuten Seite des 'relis B angeben ' Auf der Verderse;te : Name und Eigenschaft des beurkundenden Ilotes oder der Personen, die

dazu ermâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Oritten gegenaber zu verfreten

Auf der Rückselte : Name und Unterschrlft

30/11/2012
ÿþ 1Y o W;K 1 3 Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte MDD 2.2

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter l'association, la fondation ou l'organisme à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/11/2012 - Annexes du Moniteur belge

IMNIW'IW~BI~IMIIWMI~IN

*12194693*

Hinterlegt bei der Kanziei

des Handelsgerichts EUPEN

2 0 -11- 2012

Greffe

N° d'entreprise : 460.442.865

Dénomination

(en entier) :

-der°Greffier

Schachklub Rochade Eupen-Kelmis VOG

(en abrégé) : SK Rochade Eupen-Kelmis VOG

Forme juridique : VOG

Siège : EUPEN

Objet de l'acte ; Modification

Vorbemerkung

Der Schachklub Rochade Eupen-Kelmis wurde am 13,12.2008 vom Kónigshaus zum Küniglichen Schachldub Rochade Eupen-Kelmis emannt. Die Generalversammlung vom 29.06.2012 wàhlt einen neuen Verwaltungsrat und stimmt über die Statutenénderungen ab,

Kapitel I : Bezeichnung, Sitz, Vereinigungszweck, Dauer

Artikel 1, Die Bezeichnung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trdgt die Bezeichnung:  Kdniglicher Schachklub Rochade

Eupen-Kelmis VoG", abgekürzt  KSK Rochade Eupen-Kelmis VoG".

Artikel 2, Der Sitz

Der Sitzt der Vereinigung ist in 4700 Eupen, Kehrweg 1112. Er kann durch Beschluss des Verwaltungsrates an jeden beliebigen Ort in der deutschsprachigen Gemeenschaft verlegt werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3. Der Zweck

Der Zweck der Vereinigung ist die Ausübung des Schachspiels und dessen Fiirderung.

Artikel 4. Die Dauer

Die Vereinigung wird für unbestimmte Dauer gebildet. Sie kann zu jedem Zeitpunkt durch die

Generalversammlung aufgeli st werden.

Kapitel II : Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Haftung, Mitgliederregister

Artikel 5. Effektive Mitglieder  Mindestanzahi

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, wenigstens jedoch 3 Mitglieder. Die Vereinigung besteht aus

effektiven Mitgliedern<

Artikel 6. Aufnahme neuer Mitglieder

Die Aufnahme der Mitglieder wird vom Verwaltungsrat durch einfache Stimmenmehrheit beschlossen. Ein entsprechender Antrag muss beim Verwaltungsrat gestellt werden, der seine Entscheidung nicht begrùnden muss.

Artikel 7 Austritt

Ein Mitglied kann jederzeit aus der Vereinigung austreten. Ein Austrittsschreiben muss schriftlich an den Verwaltungsrat gerichtet werden. Der Austritt wird durch Streichung im Mitgliederregister durch den Verwaltungsrat besti#tigt.

Artikel 8 Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der

anwesenden und stimmberechtigten Vertretern ausgesprochen werden.

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MOD 2.2

Artikel 9 Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder

Ausgeschiedene Mitglieder, sel es infolge eines freiwilligen Austrittes oder eines Ausschlusses, haben keinerlei Recht auf Vermügensteile der Vereinigung, Sie dürfen die Beitràge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahlt haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen. Gleiches gilt im Falie der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschlossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.

Artikel 10 Haftung der Mitglieder

Die Verbindliohkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Sie haften nicht

für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Artikel 11 Mitgliedsbeitrag

Der lhrliche Mitgliedsbeitrag wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Dieser darf jedoch 125 Euro nicht

übersteigen.

Artikel 12 Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthglt Name, Vomame und Wohnsitz der Mitglieder. Der Verwaltungsrat trâgt alle Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Beschlusses durch den Verwaltungsrates ins Mitgliederregister ein.

Gemâss dem Gesetz vom 27, Juni 1921 (Art, 10 Abs. 2) wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

Kapitel RI Die Generalversammlung

Artikel 13. Die Generalversammiung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Ihrer Zustândigkeit sind vorbehalten; Anderung der Setzungen, Ernennung und Abberufen von Verwaltungsratmitgliedern, Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschâftsführung, Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, freiwillige Auflásung der Vereinigung, Umwandlung der Vereinigung, Ausschluss von Mitgliedern, und sârntliche Beschlüsse, die nicht zum Zustttndigkeitsbereich des Verwaltungsrates gehoren, Die Generalversammiung beschlief3t, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und vom 2, Mai 2002, eine innere Satzung. Die ínnere Satzung regelt hauptsachlich die Bedingungen und Modalitâten des Beitritts, Austritts und Ausschluss von Mitgliedern, die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Aullerdem kann ein erweiterter Verwaltungsrat ernannt werden, dem der Verwaltungsrat seine Befugnisse übertragen kans.

Jedes Mitglied het das Recht an der Generalversammiung teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Jedes Mitglied kann sich mittels einer schriftlichen Voilmacht von einem anderen Mitglied vertreten lassen. Jedes Mitglied kann nur eine Voilmacht haben.

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 und vom 2. Mai 2002 vorgesehen sind.

Artikel 14. Einberufung

Die ordentliche Generalversammiung findet mindestens einmal im Jahr staff, und zwar im Laufe des Monats

Juni.

Weitere auf3erordentiiche Generalversammlungen finden staff;

- Wenn ein Fünftel der Mitglieder diesen Wunsch schriftlich 5ul3ert. Diesem Wunsch auf Einberufung einer

aul3erordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattzugeben.

- oder wenn der Verwaltungsrat dies als erforderlich erachtet.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen sind den Mitgliedern sp;testens 8 Kalendertage vorher durch einfachen Brief zuzustellen. Aus den Einladungen sind die Punkte der Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung zu ersehen. Die Generalversammiung darf nur über die auf der Tagesordnung stekende Punkte beraten.

Artikel 15. Die I3eschlussfassung

Die Generalversammiung ist beschlussfâhig unabhângig der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Ausnahme: Bei Beschlüssen einer Statutenânderung, Ausschluss eines Mitglieds oder Auflüsung der Vereinigung müssen die speziellen Bestimmungen des Artikels 8, 12 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 berücksichtigt werden,

Die Generalversammlung wird vom Prfisidenten des Verwaltungsrates geleitet oder, bei dessen Verhinderung, der Vize-Prâsident oder, bel dessen Verhinderung, das âIteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

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Moi] 2.2

Artikel 16 Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in einem Bericht festgehalten, der vom Président und vom Schriftführer unterschrieben wird. Sie werden in eïn Protokolibuch eingetragen, das am Sitz der Vereinigung durch jede Person eingesehen werden kann, die ein legitimes interesse nachweist.

Kapitei IV : Verwaltung

Artikel 17. Der Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat von wenigstens drei Personen verwaltet. Ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausübung des Mandates, Die Generalversammlung wâhlt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Dauer von 2 Jahren. Elne Wiederwahl ist miglich.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaitungsratmitgliedes kannen die restlachen Verwaltungsratsmitglieder eine voriâufige Ersatzwahl vornehmen. Die ní'tchste darauffolgende Generalversammlung schreitet dann zur definitiven Ernennung. Das Ersatzmitglied führt die Restlaufzeit des Mandates des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedes zu Ende

Artikel 18. Die Verwaltungsratsmitglieder gehen keine persbnlichen Verpflichtungen der Vereinigung ein. Ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausübung des Mandates.

Artikel 19. Présidium

Der Verwaltungsrat ernennt unter seinen Mitgliedern einen Prâsidenten, einen Kassierer und einen

Schriftführer.

Artikel. 20. Sitzungen

Der Verwaltungsrat versammett sich auf Vorladung am Sitz der Vereinigung, es sei Benn, dass in den Vorladungen ein anderer Ort genannt wird.

Er ist nur beschlussffhig, wenn mindestens die Hâlfte der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten oder seines Stellvertreters ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten.

Artikel 21. Tâgliche Verwaltung

Der Verwaltungsrat verfügt für sâmtliche die Vereinigung betreffenden Verwaltungsgeschâfte und Anordnungen über die ausgedehntesten Vollmachten,

Zu seiner Zustândigkeit gehoren smtliche Geschâfte, welche das Gesetz oder die voriiegende Satzung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehâlt.

insbesondere ist der Verwaltungsrat befugt, von sich aus aber sâmtliche Operationen zu entscheiden, welche zur Aufgabe der Vereinigung gehoren.

Der Verwaltungsrat darf sâmtliche Zahlungen leisten und entgegennehmen und darüber Quittungen verlangen und ausstellen. Ferner darf er sâmtliche Hinterlegungen tâtigen und entgegennehmen, erwerben, austauschen oder verâuflem, sowie emtliches bewegliches Eigentum pachten oder verpachten, jede Übertragung von beweglichem oder unbeweglichem Eigentuin annehmen, welches den Zwecken der Vereinigung zugeführt werden solt, sâmtliche Subsidien und Beihilfen iffentficher oder privater Art an- und entgegennehmen, Vertrâge, Kâufe und Unternehmen tâtigen, Anleihen mit oder ohne Garantieleistungen aufnehmen, Subrogationen und Kautionen stellen und annehmen, die Gebâude der Vereinigung hypothekarisch belasten, Anleihen und Vorschüsse aufnehmen und bewilligen, auf sâmtliche Verbindlichkeits- und materielle Rechte, sowie alle materiellen und persiinlichen Garantien verzichten, vor oder nach erfolgter Zahlung sâmtliche bevorrechtigten oder hypothekarischen Eintragungen, Oberschreibungen, Pfândungen oder sonstige Behinderungen lüschen, sowohl als Klager als auch als Verteidiger ver allen Gerichten auftreten, sâmtliche Urteile vollstrecken oder vollstrecken lassen, gerichtliche oder auf ergerichtliche Vergieiche abschliel en. Es ist gegebenenfalls der Verwaltungsrat, der durch sich selbst oder dure Vertretung das Persona! und die Mitglieder der Vereinigung emennt und absetzt und deren Befugnisse und Entgelt festiegt.

Artikel 22 Vertretung der Vereinigung

Der Verwaltungsrat kann die laufende Geschaftsführung der Vereinigung verbunden mit dem Recht, für die Vereinigung zu zeichnen, einem aus der Mitte seiner Mitglieder gewahlten geschaftsführenden Administrator oder auch einem Driften übertragen, dessen Befugnisse und eventuelle Besoldung er festiegt. Ferrer kann er allen Beauftragten seiner Wahl sâmtliche Sondervollmachten übertragen.

Samtiiche Gerichtsverfahren, sowohl Klager wie als Beklagter, werden durch den Verwaltungsrat oder einer hierzu beauftragten Person verfoigt.

Alle Akten, die die Vereinigung verpflichten, alle Vollmachten und Befugnisse, jegliche Abberufung von Agenten, Angestellten und Arbeitnehmern der Vereinigung werden, aufler faits ein besonderer Beschluss des Verwaltungsrates vorliegt, durch einen der Verwaltungsratmitglieder unterschrieben, der sich nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Rates, Driften gegenüber, auszuweisen braucht.

Réservé

au

Moniteur

belge

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Artikel 23. Jahresabschluss, Haushaltsplan

Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung jéhrlich eine detaillierte Abrechnung über das verflossene Geschéftsjahr vorzulegen und ersteilt einen Haushaltsplan für das néchste Geschéftsjahr, woraus kaar und deutlich die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Das Geschéftsjahr beginnt am 1. Juni eines jeden Jahres und endet am 31. Mai des néchsten Jahres.

Artikel 24. Satzungsânderungen

Die Satzung darf nur geméss den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und

vom 2. Mai 2002 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht geéndert werden.

Artikel, 25. Auflbsung

Die Vereinigung kann aufgeldst werden, wenn sich hierzu eine auilerordentiiche Generalversammlung unter Beachtung des Artikels 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und vom 2. Mai 2002 ausspricht. Die Generalversammlung kann nach Ausgleich der Verbindlichkeiten bestimmen, welche genaue Verwendung das Nettovermogen der Vereinigung erhalten soli,

Artikel 26. Für alle in gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehenen Fâlle erkléren die Unterzeichneten, sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu beziehen.

Beschlüsse der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Vereinigung hat einstimmig folgende Entscheidungen getroffen

Folgende Personen wurden in den Verwaltungsrat gewéhlt.

1. Eckhard Ri:.9ssler

2. Heinz Niessen

3. Alfred Mathar

Beschluss des Verwaltungsrates

Der neu gewéhlte Verwaltungsrat der Vereinigung hat am heutigen Tag folgende Entscheidungen einstimmig getroffen,

Der Verwaitungsrat setzt sich wie foigt zusammen

Président : Eckhard Rüssler

Sekretér : Heinz Niessen

Kassierer: Alfred Mathar

Folgende Mitglieder sind aus dem vorherigen Verwaltungsrat ausgeschieden:

Président: Günter Delhaes

Schriftführer: Raphael Sproten

Getagt am 29. Juni 2012 in Eupen

Gezeichnet

Volet B - Suite

MOD 2.2

Mentionner sur la dernière page du Volet B: Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter l'association, la fondation ou l'organisme à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Coordonnées
KONIGLICHER SCHACHKLUB ROCHADE EUPEN-KELMIS,…

Adresse
KEHRWEG 11, BTE 2 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne