KREMA

Divers


Dénomination : KREMA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 546.965.578

Publication

12/03/2014
ÿþ 2s" il~i l ._.'_...5 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung. ~

Gesellschaftsname

(voif ausgeschrieben) : "KREMA"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Neustraf3e 61

Unternehmensnr : oSQ.CD " E3GS.5~g

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt var Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft; bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT &: Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 26. Februar 2014, die zur Registrierung vorliegt,, geht hervor, dass:

Frau KREINS Anja, geboren zu Sankt-Vith, am 26. Juli 1986, (NN 860726 280-19), ledigen Standes, belgischer Staatsangehtirigkeit, wohnhaft in 4700 Eupen, Neustraf1e 61;

eine Handeisgesellschaft in der Rechtsforen einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet" hat.

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet : "KREMA", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veróffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung, RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Neustrafle 61.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veráffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand

- Dienstieistungen und Beratungen aller Art im Hareca-Gewerbe, auch bekannt unter der Bezeichnung Restaurateur-Dienstleistungen (Koch, Service, Sommelier, Empfang, Rezeption, Verkauf, usw.., );

- Diensfletstungen in Betriebslehre, Anlernen von Arbeitskrâften, Ausbildungen aller Art in den oben genannten Bereichen;

- Büroarbeiten aller Art urn die tâglichen Arbeiten zu realisieren (Korrespondenz, Klassierungen, Erfassen der Daten, Kassenführung, Bankgeschâfte ...);

- den Einzelhandel mit überwiegend Nahrungsmitteln aullerhalb von Spezialgeschâften (Kode NACE 47112);

- den Import und Export sowie den Grofs- und Einzelhandel von Weinen, Weinprodukten und von Getrânken im ailgemeinen, den Verkauf sowie die Vermietung von jeglichem Material, welches sich direkt oder indirekt auf den Bereich der Gastronomie bezieht, sowie den An- und Verkauf von jeglichen Nahrungsmitteln, die Herstellung sowie den Verkauf von Mahizeiten, die Ausrichtung von Banketten und aller sonstigen Derivaten, die in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen mit den Tâtigkeiten eines Partyservice, im franzbsischen Sprachgebrauch  service traiteur" genannt.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft ebenfalls als Gegenstand die Betreibung von Restaurants und Hotels mit allen dazugehvrenden Tâtigkeiten im weitesten Sinne des Wortes.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispleisweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwickiung ihres Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immabilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/03/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/03/2014 - Annexes du Moniteur belge

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufl6sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteite, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsverm5gens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile werden durch die vorgenannte Frau KREINS Anja gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich zu zwei/Drittel (2/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  AXA Bank Europe" unter Nummer BE63 7512 0690 7508 hinterlegt worden, Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehândigt worden.

Die Erschienene erklfirt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwdlftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (snwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Gescháftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statuten5nderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliefrt, erhüht oder ermi Bigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Geselischaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Tell des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschüftsführung beschliel3t und teilt den Geselischaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerh6hung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als liigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (enwendbar im Falie von mehreren Geselischaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Geselischafter übertragen. Dies warde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschüftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschüftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschüft5führer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tütigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse Und Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kunnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hóhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. pas Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemáf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, uni über alle sie interessierenden Gescháfte zu bersten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Montag des Monates August um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt,

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufFerordentlich, gemâf3 den durch das Geseiz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

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vorbehalten

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Teil B - Fortsetzung

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erártert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17,

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten April um am einunddreilligsten Mgrz eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Gescheftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AuI erdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die Ober dessen Bestimmung beschlief1t. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Falle der Auflüsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemf3 Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gem der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschüftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr hat rückwirkend mit dem ersten Januar zweitausendvierzehn begonnen um am einunddreilMgsten M9rz zweitausendfünfzehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Montag des Monates August zweitausendfünfzehn.

Alle im Namen der sich In Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestâtigt.

AUI3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist die vorgenannte Gesellschafterin zu einer aullerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschliellt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâre Geschâftsführerin zu emennen, die eingangs vorgenannte Frau KREINS Anja, die dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
KREMA

Adresse
NEUSTRASSE 61 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne