LBF GMBH

Divers


Dénomination : LBF GMBH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 628.669.371

Publication

21/04/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*15306748*

Déposé

17-04-2015

Kanzlei

0628669371

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

LBF GMBH

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Antoine Rijckaert, in Eupen, am 13. April 2015, noch nicht einregistriert, geht hervor dass :

1. Herr FRANK Léon Hermann Joseph, geboren zu Eupen, am 13. März 1958, NN. 58.03.13-333-31, geschieden, wohnhaft zu 4720 Kelmis, Lütticherstraße 172/4; und

2. Frau HEBESTREIT Barbara Gertrude Petra, geboren zu Aachen (Deutschland), am 24. Januar 1966, NN. 66.01.24.-118-70, verwitwet, wohnhaft zu 4720 Kelmis, Steinkaulstraße 15, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesell¬schaft mit beschränkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesell¬schafts¬ver¬trag abgeschlossen haben : ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "LBF GMBH", Privatge¬sellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Ge¬sellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesell¬schaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4720 Kelmis, Albertstraße 42.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland) den Betrieb einer Fritüre und, unter anderem:

- schnelle Küche und Imbissstand;

- Cateringservice;

- die Organisation von Veranstaltungen aller Art;

Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten Sinne auszule¬gen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen mobilari¬scher und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

Sie kann allen Gesellschaften Geld leihen und sich für sie verbürgen, selbst auf hypothekarische Weise.

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Albertstrasse 42

4720 Kelmis

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer ge-gründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfällt in hundertsechsundachtzig (186) Gesellschafts-anteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/Hundertsechsundachtzigstel (1/186) des Ge-sell-schaft-svermögens.

ARTIKEL 6.

Diese hundertsechsundachtzig (186) Geschäftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

- durch Herrn FRANK Léon , vorgenannt, die Summe von fünfzehntausend Euro (15.000,00 ¬ ) oder

hundertfünfzig Anteile (150),

- durch Frau HEBESTREIT Barbara, vorgenannt, die Summe von dreitausendsechshundert Euro

(3.600,00 ¬ ) oder sechsunddreif3ig Anteile (36).

Die Anteile sind augenblicklich frei-gemacht bis zum sechstausendzweihundertsten Euro (6.200,00

¬ ) und die zur Freima-chung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu

gründenden Gesell-schaft bei der ING BANK unter der Nummer BE10-3631-4686-4104 hinterlegt

worden. Die Erschienenen erklären und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über

einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle

für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren

Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschaf-ter oder nicht, anver-trauen

und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmach-ten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indi-rekt an einem Unter-nehmen beteiligen,

welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmach-ten übertragen, um alle zur Tätigkeit der

Gesellschaft er-forder-lichen Leistungs- und Verwaltungs-handlungen vornehmen zu können.

Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft

durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befug-nisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Ange-stellten oder

Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit

einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuwei-sen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschäftsführern können feststehende oder veränder-liche Entschädigun-gen gewährt werden,

die aus den allgemei-nen Kosten zu entnehmen sind.

Das Mandat eines Geschäftsführers kann ebenfalls unent-geltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäf3 den gesetzlichen Bestim-mun-gen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie

interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag im Monat Juni, um fünfzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm-lung auf den nächst-folgenden Arbeitstag

verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemäf3 den durch das Gesetz

vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies

erfor-dert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung

zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan¬zes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reser¬vefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Ver-teilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversamm¬lung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rück¬zahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frei-gemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesell¬schaftern verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschäftsfüh¬rer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vor¬ladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalver¬sammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1) Herrn FRANK Léon, NN. 58.03.13-333-31, vorgenannt,

als Geschäfts¬führer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche dieses Mandat annehmen.

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tage, um am 31. Dezember 2016 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Freitag des Monats Juni im

Jahr 2017 um fünfzehn Uhr statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Coordonnées
LBF GMBH

Adresse
ALBERTSTRASSE 42 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne