LEU-RIDERS

Divers


Dénomination : LEU-RIDERS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 546.858.383

Publication

06/03/2014
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Aiï ertigun- die nach11inférlegung der Urkafl h den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu rº%eráffentlichen ist

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalter

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A.

r Gr.::ttic,Kanzlei

Unternehmensnr o514 258. 3 $3

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : LEU-RIDERS

(abgehürzt)

Rechtsform ; VOG

Sitz : Martinusstrasse 97 A/P1 4770 MEYERODE

Gegenstartd

der Urkunde : GRÜNDUNG, SATZUNGEN, VORSTAND

in der Gründungsversammiung am 26. Dezember 2013 in MEYERODE, die folgenden Gründungsmitglieder zwecks Gründung eirter Vereinigung erschienen:

Cappoen David

Martinusstrasse 97A/P1 B-4770 Meyerode

Nr: 91,11,15-171,09

Limburg Joshua

Wi;ichebacherstrasse 23 B-4770 Deidenberg

Nr: 90.04.26-247.18

Backes Sebastian

Alle Hofstrasse 59 B-4770 Amel

Nr: 93.03,25-369.79

Heinen David

Buchenweg 28 B-4770 Eibertingen

Nr: 94.06.17-417.22

Heiven Jerome:

Buchenweg 28 8-4770Eibertingen

Nr: 86.02.22-249.38

Weber Kenny:

Heiderfeld 43 B-4770 Amel

Nr: 90.12.19-289.48

Brüls Tobias:

Kirchweg 27 B-4770 Amel

Nr: 91.01.15-331.70

Heck Dennis:

Aite Hofstrasse 12 B-4770 Amel

Nr: 94.03.10-329.08

Zians Yannick:

Zur Breitenbach 18 B-4770 Amel

Nr: 91.12.02-101.88

Böhm Jenna:

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Elgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Mon 3.2

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Eupenerweg 13 B-4750 Elsenbom

Nr: 91.12.29-158.94

Peters Maxime:

Auf der Hall 12 B-4770 Deidenberg

Nr: 98.03.16-471.61

Die Gründungsmitgiieder vereínbaren, eine Vereinigung ohne Gewínnerzielungsabsicht gemi f3 dem Gesetz vom 27, Juni 1921 zu gründen, Sie legen deren Satzung wie folgt fest:

Kapitel 1 : BEZECHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DADER

Artikel 1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielabsicht lautet  Leu-Riders

Artikel 2: Sitz

Der Vereinigungssitz ist in Martinusstrasse 97A/P1 B-4770 Meyerode

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 : Zielsetzung

Die VoG hat zum Ziel den Betrieb und die lnstandhaltung einer Crossstrecke, gelegen in Medeli

Gemarkung 13 , Flur C , Nr.209 R2  Auf der Leu ,,,

Die vorerwâhnte Parzelle ist Eigentum der Gemeinde Amel.

Die VoG wird diese Parzelle im Rahmen eines abzuschliellenden Vertrages mit der Gemeinde netzen. Die VoG richtet Crosstrainingsfahrten sowohl für die eigenen Mitglieder als auch fur Drittpersonen aus. Gieichzeitig sorgt die VoG für den [interhalt und die Instandsetzung der bestehenden Crossstrecke,

Artikel 4; Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Kapitel Il : MITGLIEDER

Artikel 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedern.

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dart jedoch nicht weniger als drei betragen. Die ersten

Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Ober die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat

austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der

Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahlt haben, nicht

zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von

Siegeln, noch ein inventer anfordern oder beantragen.

Artikel 7 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enth5lt

Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder, Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss

von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des

Beschlusses erhâlt.

Gemâi3 dem Gesetz vom 27, Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gew5hrt.

KAPITEL 111 < Generalversammlung

Artikel 8 Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustündig für;

1) die Anderung der Satzung;

2) die Besteilung und Abberufung der Verwalter;

3) die Bestellung und Abberufung der Kommissare;

4) die den Verwaltem und Kommissaren zu erteiiende Entlastung;

MOD 3.2

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5) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

7) den Ausschtuss eines Mitglíedes;

8) die Umwandtung der Vereinigung in eine Geseilschaft mit sozialer Zielsetzung;

9) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hal das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder

haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Slimme.

Die Abstimmungsmodalitdten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 9 : Einberufung

Jedes Jahr müssen wenigstens zwei Generalversammiungen einberufen werden; die erste

Generalversammlung muss spiitestens Ende Mbrz einberufen werden, wehrend die zweite Generalversammlung spâtestens Ende Dezember einberufen werden musse

Es kann so oft eine auI erordentiiche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die

lnteressenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine aullerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfache E-Mail (oder Brief) vorgenommen, die jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der"Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10 : Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflüsung, Jahresabschluss und Haushallsplan oder Satzungsnderungen.

Artikel 11 : Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Prolokollen festgehaiten, die vore

Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben

werden; sie werden auí3erdem in el besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht

oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2

Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem

Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Die Beschlüsse erhâlt jedes Mitglied mit elektronischer Post oder Postzustellung.

KAPITEL IV ; Verwaltung

Artikel 12 : Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus vier Mitgliedern

besteht; diese werden von der Generalversammlung für die Dauer von 2 Jahre gewâhlt und kunnen zu jeder

Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mbglich.

Der Verwaltungsrat wehit einen Prâsidenlen einen Schriftführer, einen Kassenführer und Vize-Kassenführer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlioh aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden wenigstens 2 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfehig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des

Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichhelt ist die Stimme des Presidenten oder seines Stellvertreters ausschlaggebend,

Artikel 13 : Tâgliche Verwaltung,_

Der geschâftsführende Vorstand ist identisch mit dem Verwaltungsrat

IDieser übertrâgt die tegliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene

Unterschriftsrecht dem Presidenten und dem Schriftführer.

KAPITEL V : Vertretung, Haftung

Artikel 14 : Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des geschâftsführenden Vorstandes

erforderlich, damit die Vereinigung vor Driftpersonen rechtsgültig vertreten ist. Diese Personen brauchen

keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

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Bélgischen 4 Staatsblatt vorbehalten

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Teïl.B-:-Fortsetzung

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den ;

geschüftsführenden Vorstand geführt, Beitreibungen und ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu ;

beauftragte Person.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindliohkeiten der Vereinigung keinerlei persánliche

Verpflichtung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15 : Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den

Verwaltungsrat abgeschlossen." " Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschüftsjahres . und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschàftsjahres aufsetzen, Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats Mârz zur Billigung vorgelegt.

' Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschâftsführenden Vorstandes. Die Buchhaltung wird geml3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen

Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI ; Satzungsânderung, Aufliisung

Artikel 16 Satzungsânderung Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921

Die Satzung dart nur gemâll den geândert werden.

Artikel 17: AuflQsung

lm Felle der freiwilligen Auflüsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere

Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der

Schulden wird einer sozialen Einrichtung zugeführt.

KAPITEL VII ; Übergangsbestimmungen

Artikel 18 : Gründungsversammlung

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es ' werden zu Verwaltungsratsmitgliedern mit den nachfolgenden Funktionen gewâhlt:

Prâsident:

Cappoen David

Martinusstrasse 97A/P1 B-4770 Meyerode

Nr: 91,11,15-171.09

Schriftführer

Limburg Joshua

Wolchebacherstrasse 23 B-4770 Deidenberg

Nr. 90.04.26-247.18

Kassierer

Backes Sebastian

Alte Hofstrasse 59 B-4770 Amel

Nr: 93.03.25-369.79

Vize-Kassierer

Heinen David

Buchenweg 28 B-4770 Eibertingen

Nr; 94.0617-417.22

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereínigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreeten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Coordonnées
LEU-RIDERS

Adresse
MARTINUSSTRASSE 97 A/P1 4770 MEYERODE

Code postal : 4770
Localité : Meyerode
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne