LG MARAITE

Divers


Dénomination : LG MARAITE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 627.639.389

Publication

09/04/2015
ÿþN° d'entreprise : Dénomination

(en entier) : LG MARAiTE

(en abrège):

Forme juridique : SOCIETE AGRICOLE

Siège : Schoppen,Makejaas 11,4770 Amel,

(adresse complète)

Objet(s) de l'acte :CÔNSTITUTION

Sind erschienen :

1. Frau Irène MARAITE, wohnhaft in 4701 KETTENIS, Langenbend 13, geboren am 20.101968, als Kommandatistin

2. Herrn Jean-Luc MARAITE{ wohnhaft in 4770 AMEL Schoppen, Makejaas 11, geboren in Malmedy, am 23.9,1971 , ais Geschâftsführer und aktiver Teilhaber

LGRÜNDUNG:

Die Erschienenen erklâren dass sie zwischen sich ab dem heutigen Tage wie nachstehend erwâhnt eine Landwirtschaftliche Gesellschaft unter der Bezeichnung "LG MARAITE" gründen mit einem Kapital von 7,500 ¬ vertreten durch 100 namentliche Anteilscheine ohne Bezeichnung eines Nominalwertes.

Zeichnung des Kapitals durch Bareinlagen

Die Erschienenen erklürten, dass das Gesellschaftskapital 7.500 ¬ betrègt und vertreten ist durch 100 namentliche Antellscheine ohne Bezeichnung eines Nominalwertes; diese Anteilscheine werden augenbticktich wie folgt durch Bareinlagen gezeichnet und zwar durch :

- Frau irène MARAITE : 99 Anteilscheine, also für 7.425 ¬ , welcher voilsti3ndig durch Bareinlage freigemacht wurde;

- Herrn Jean-Luc MARAITE : 1 Anteilschein also für 75 ¬ , welcher vollstdndig durch Bareinlage freigemacht wurde,

Das freigemachte Gesellschaftskapital in Hihe von insgesamt 7.500 ¬ wurde vor dem heutigen Tage auf dem Konto Nummer BE 32 7512 0746 9502 der Bank AXA auf ein Sonderkonto auf Namen der gegenwártig gegründeten Gesellschaft in bar eingezahlt. Sourit steht der Gesellschaft augenblicklich ein Eetrag in Rohe von 7.500 ¬ zur Verfügung. Ein Dokument der vorgenannten Bank, auf dem die Hinterlegung dieser Summe bescheinigt wird, bleibt dem gegenwrtigen Vertrag als Anlage beigefügt,

Verpflichtungen

Herr Jean-Luc MARAITE, vorgenannt verpflichtet sich als geschéftsführender Gesell-schafter für die Dauer der Gesellschaft die kdrperllche Arbeit für den landwirtschaftlichen Betrieb auszuführen, Er wird infolgedessen: wenigstens 50 % seiner Arbeitszeit dazu verwenden und wenigstens 50 % der Erwerbseinkünfte aus dieser Tütigkeit verdienen. Diese Verpflichtung, für welche ihm keine Gesellschaftsanteile zugeteilt werden, gibt ihm die Eigenschaft als geschèftsführender Gesellschafter.

Frau Irène MARAITE, vorgenannt fungiert als einfache Kommanditistin.

Mentionner sur la dernière page du Volet B Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte a

MOD WORD 11.1

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

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II, STATUTEN :

Sodann erklfiren die Erschienenen die Statuten der somit gegründeten Landwirtschaftlichen Gesellschaft wie foigt festzulgen

BEZEICHNUNG  S1TZ  GEGENSTAND  DAUER

Artikel 1 Bezeichnung

Die Gesellschaft wird gegründet mit der Bezeichnung « LG MARAITE».

Artikel 2  Sitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4770 AMEL, Schoppen, Makejaas 11.

Er kann durch einen Beschluss der Generalversammiung die wie bei Satzungsânderungen beschlief3t, geândert werden

Artikel 3 - Gegenstand

Hauptgegenstand der Gesellschaft ist die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes, Arbeiten für Dritte (Lohnunternehmen), die Milch- und Fleischproduktion und der An- und Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln und  maschinen.

Die Gesellschaft hat ebenfalls als Gegenstand folgende Tâtigkeiten :

" Code Nacebel 1410 : Zucht von Milchkühen;

" Code Nacebel 1420 : Zucht von anderen Rindem;

" Code Nacebel 1610 : die Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau;

" Code Nacebel 4312011: das Aufrâumen von Baustellen;

" Code Nacebel 4399906 : die Montage und Demontage von Gerüsten und Arbeits-plattformen;

" Code Nacebel 46216: der Grollhandel mit Landwirtschaftsprodukten und Viehfutter (Volisortiment);

" Code Nacebel 81300: der Garten- und Landschaftsbau sowie die Erbringung von sonstigen gârtnerischen Dienstleistungen;

Die Gesellschaft kaan auf3erdem alle Handlungen vollziehen, die mit diesem Gegenstand direkt oder indirekt in Verbindung steken. Sie kann insbesondere auch alle Handlungen ausführen, welche Bestandtell einer normalen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung sind, inbegriffen die Beteiligung an anderen Betrieben,

Artikel 4  Dauer

Die Dauer der Gesellschaft ist unbegrenzt mit Wirkung ab dem Tage der Gründung,

Unbeschadet einer gerichtlichen Auflüsung, erfordert die Auflosung der landwirtschaftlichen Gesellschaft einen Beschluss der Generalversammlung der geschâftsführenden und der teilha-benden Gesellschaft-ler gemâf3 Artikel zweiundzwanzig dieser Satzungen

'CAPITAL UND ANTEILE

Artikel 5  Kommanditeinlagen

Die Gesamtsumme der Bareinlagen beluft sich auf 7.500 ¬ . Das Kapital wird vertreten durch 100 namentliche Gesellschaftsanteile ohne Bezeichnung eines Nominalwertes.

Artikel 6  Namensanteile  Geseilschafterverzeichnis

Die Anteile sind immer Namensanteile.

Am Gesellschaftssitz wird ein Gesellschaftserverzeichnis geführt in dem folgendes vermerkt wird

1.die Personalien eines jeden Gesellschafters und die Anzahi der ihm gehbrenden Anteile 2.die getâtigten Einzahlungen

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3.jede Übertragung von Anteilen mit entsprechendem Datum ; dieser Vermerk muss durch den Abtretenden und den Empfdnger datiert und unterzeichnet werden ;

4.die Übertragung von Todeswegen und die Zuweisungen durch Teilung mit dem je-weiligen Datum ; diese Vermerke sind durch die geschaftsführenden Gesellschafter und die Rechtsnachfolger zu datieren und zu unterzeichnen,

Die Übertragungen und Zuweisungen kónnen erst ab dem Datum ihrer Eintragung in das Ver-zeichnis der Geselfschaft gegenüber geltend gemacht werden. Die Geselfschaft kann sich jedoch vor diesem Datum darauf berufen.

Jeder Geselischafter oderjeder interesssierte Drille kann dieses Verzeichnis einsehen. Artikel 7  Abtretung und Übertragung

Die das Kommanditkapital darstellenden Anteife kónnen sowohl im Todesfall wie unter Le-benden neu übertragen werden

-an einen Geselischafter ;

-an den Ehegatten des Abtretenden ;

-an die Abkiimmlinge in direkter Linie und ihre Angehbrigen, einschlieillich der Adoptivkinder,

Sie kinnen an andere ais die im vorigen Absatz erwahnten Personen neu übertragen oder abgetreten werden mit der Zustimmung aller geschaftsführenden Geselischafter einerseits und der Mehrheit der Kommanditisten andererseits, gem den Bestimmungen des Artikels einundzwanzig dieser Satzungen,

Artikel 8  Übemahmeverpflichtung

Faits der Grund des vorhergehenden Artikels die Abtretung der Anteile verweigert oder bei Todesfall die Eigenschaft als Geselischafter zurückübertragen würde, mussen die Geselischafter, die sich der Abtretung oder der Übertragung widersetzen, diese Anteile übemehmen. Falls mehrere Gesellschafter an der Übemahme der Anteile interessiert sind, und unter Vorbehalt der Wahmehmung des Vorkaufsrechtes der geschaftsführenden Gesellschafter, wie dies im nachstehenden Artikel vorgesehen ist, werden diese Anteife im Verhaltnis zur Anzahi Anteile, die den erwerbenden Geselischaftem gehoren, aufgetelft. ln Ermangelung eines gütlichen Einvemehmens, wird der Preis durch den Richter, unter Berücksichtigung des Vermogens und des Ertrages der Gesellschaft festgelegt. Der Richter kann for die Zahiung keine Frist gewâhren, die langer als ein Jahr dauert. Der Erwerber der Anteile darf diese nicht übertragen, sofange der Preis der übemommenen Anteile nicht volt beglichen vuurde,

Artikel 9 - Vorkaufsrecht

Jede Übertragung unter Lebenden unterliegt dem Vorkaufsrecht der geschâftsführenden Ge-selischafter. Unbeschadet der freien Übertragung gemàr. vorstehendem Artikel acht muss der Geselischafter, der Anteile übertragen will, die geschaftsführenden Geselischafter per Ein-schreibebrief von seiner Absicht und den Übertragungsbedingungen in Kenntnis setzten.

Das Vorkaufsrecht muss innerhaib von zwei Monaten nach der hi vorigen Absatz erwahnten Benachrichtigung ausgeübt werden.

Falls mehrere geschâftsführende Gesellschafter an dem Ankauf der Anteile interessiert sind, werden diese den betreffenden Gesellschaftem im Verhaltnis zu ihrer Kapitalbeteiligung über-tragen.

Falls das Vorkaufsrecht for die Gesamtheit oder einen Teil dieser Anteile nicht ausgeübt würde, kann die beabsichtigte Übertragung der Anteile, für die das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde, bei Zustimmung der Mehrheit der Kommanditisten und gernal3 den Bedingungen des Artikels acht dieser Statuten in gültiger Weise erfolgen.

Falls das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, werden der Preis und die Zahlungsmodalitaten gem Artikel acht dieser Statuten festgefegt.

Artikel 10  Verpflichtung zur voflstündigen Einzahfung

Derjenige, der Anteile übemimmt, schuldet den auf die übernommenen Anteile noch einzu-zahfenden Betrag.

Der Abtretende bleibt gesamtschuldnerisch mit, dem Erwerber gegenüber der Geselfschaft verpflichtet, den Einzahfungsforderungen nachzukommen, die für die Übertragung beschlossen wurden, sowie auch spâteren Einzahlungsaufforderungen, die notwendig waren, um Schulden zu begfeichen, die vor Bekanntmachung der

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Übertragung entstanden sind. Der Abtretende hat ein Rückgriffsrecht gegenüber demjenigen, dem er seinen Anteil übertragen hat und gegenüber den spâteren Übemehmenden, auller wenn die Parteien andersiautende Vereinbarungen getroffen haben.

Artikel 11 - Ernennung

Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere geschâftsführende Gesellschafter verwaltet.

Geschüftsführender Gesellschafter ohne zeitliche Begrenzung ist Herr Jean-Luc MARAITE vorgenannt,

welche(r) dies annimmt.

Falls mehrere geschâftsführende Gesellschafter ernannt werden wird der verbleibende ge-schàftsführende Gesellschafter beim Ableben eines geschâftsführenden Gesellschafters oder im Falle der vollstândigen Arbeitsunffhigkeit der oder die anderen geschüftsführenden Ge-sellschafter von Rechtswegen die Geschâftsführung übernehmen,

Artikel 12  Neue geschâftsführende Gesellschafter

Neue Gesellschafter ktinnen nur geschâftsführende Gesellschafter werden, wenn sie sich an-lí3sslich einer Satzungsânderung verpflichten, die notwendige Arbeit zur Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu verrichten und wenigstens fünfzig Prozent ihrer Tâtigkeit dafür widrnen, um wenigstens fünfzig Prozent ihres Arbeitseinkommens daher zu beziehen, vorausgesetzt wird aul3erdem die Zustimmung aller anderen Gesellschafter.

Artikel 13  Freiwilliger Rücktritt der geschiftsführenden Gesellschafter

Die geschâftsführenden Gesellschafter kunnen ihren Rücktritt mittels einer zweijâhrigen Kündigungsfrist einreichen ; alle anderen Gesellschafter sind vor der Kündigung schriftlach in Kenntnis zu setzen.

Die Gesellschaft kann diese Frist ündern durch einen Beschluss, der einerseits einstimmig von den anderen

geschüftsführenden Geseilschaftem, und andererseits durch die Mehrheit der Kommanditisten gem den

Bestimmungen des Artikels einundzwanzig dieser Satzungen gefasst werden muss, Der ausscheidende geschâftsführende Gesellschafter bleibt Kommanditist für seine Kapitalanteile.

Artikel 14  Gezwungene Amtsniederlegung der gescháftsführenden Gesellschafter

Ein geschâftsführender Gesellschafter kann nur aus schwerwiegenden Gründen seines Amtes enthoben werden. Der Beschluss dazu muss durch die anderen Gesellschafter gema& den Bestimmungen des Artikels einundzwanzig dieser Statuten gefasst werden.

Artikel 15  Besoldung der geschüftsführenden Gesellschafter

Abgesehen von dem Anteil, welcher ihm an den Betriebsergebnissen zusteht, wird jeder ge-schâftsführende Gesellschafter eín Recht auf Bine Entlohnung für seine Arbeitsleistung haben und zwar auf der Grundlage des Gehalts eines Facharbeiters in der gleichen Berufssparte.

Die Anzahl der Arbeitsstunden, die für diese Entlohnung in Betracht kommt, belduft sich auf einhundert Stunden pro Woche (fünfzig Stunden pro geschâftsführender Gesellschafter) solange es zwei geschâftsführende Gesellschafter gibt.

Falls es nur noch einen geschüftsführenden Gesellschafter gibt, belauft sich die Anzahl auf fünfundfünfzig Stunden die Woche.

Der Lohn wird jedes Jahr durch einen Beschluss der Generalversammlung für das kommende Geschâftsjahr festgelegt gemâl3 Artikel einundzwanzig dieser Statuten,

Artikel 16  Interne Verwaltung

Die interne Verwaltung der Gesellschaft wird durch den oder die geschüftsführenden Gesell-schafter ausgeübt,

Sie kunnen alle für die Gesellschaft notwendigen oder nützlichen Handlungen vornehmen, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz ausschlieI Zich der Generalversammiung vorbehalten sind.

Artikel 17  Vertretung

Jeder geschâftsführende Gesellschafter ist alleine handlungsberechtigt.

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Artikel 18  Verpflichtung der geschâftsführenden Gesellschafter und der Kommanditisten

Die geschâftsführenden Gesellschafter haften unbeschrânkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Driftpersonen gezwungen werden, die ihm gezahlten Zinsen und Dividenden zurückzuerstatten, falls diese nicht aus dem tatsdchlichen Gewinn der Gesellschaft stammen ; liegt in diesem Fall Betrug, Büswilligkeit oder grobe Nachlassigkeit seitens der geschâftsführenden Gesellschafter vor, so kann der Kommanditist diese gerichtlich auf Erstattung der Betrâge belangen, die er zurückerstatten muss.

AUFSIGHT

Artikel 19  Aufsichtsrecht der Kommanditisten

Die Kommanditisten sind berechtigt, zweimal j hrlich an Ort und Stelle die Bücher und Un-terlagen der Gesellschaft einzusehen. Sie kunnen schriftfiche Fragen zur Geschâftsführung stellen, auf die schrifflich Antwort erteilt werden muss.

Dieses Recht wird zur Mitte und am Ende des Geschaftsjahres ausgeübt.

Die Kommanditisten kánnen sick von einem Sachverstrindigen beraten lassen.

Letzterer kann von den geschâftsführenden Gesellschaftem abgelehnt werden. In diesem Fall wird ein Sachverstândiger auf Ersuchen der Kommanditisten durch den Gerichtsprâsidenten benannt.

GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 20  Jàhrliche Generalversammlung

Die jâhrtiche Generalversammlung findet am letzten Freitag des Monats Februar uni 20 Uhr am Gesellschaftssitz statt.

Artikel 21  Generalversammlung der Kommanditisten

Es bedarf eines Beschlusses der Generalversammlung der Kommanditisten für

1.Die Entlastung der geschâftsführenden Gesellschafter aus der Geschâftsführung ;

2.Die Verteilung des Betriebsergebnisses;

3.Die Entlohnung der geschâftsführenden Gesellschafter.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme,. Die geschâftsführenden Gesellschafter sind berechtigt den Versammiungen beizuwohnen, selbst wenn sie nicht Anteilseigner sind

Artikel 22 -- Generalversammlung der geschâftsführenden Gesellschafter und der Kommandi-tisten

Es bedarf eines Beschlusses der Generalversammlung der geschâftsführenden Geseilschafter und der Teilhaber für

1.eine Satzungsânderung;

2.der freiwilligen Aufibsung der Gesellschaft.

Die Beschlüsse werden mit Einstimmigkeit der Stimmen der geschâftsführenden Gesellschafter und mit der drei Viertel Mehrheit der Kommanditisten gefasst.

Jeder Gesellschafter verfügt dabei über eine einzige Stimme.

Artikel 23  Einladung

Die Generalversammlungen werden auf Eigeninitiative der geschâftsführenden Gesellschafter ader auf Anfrage eines einzigen Kommanditisten einberufen mit Bekanntgabe der Punkte auf der Tagesordnung ; diese sind der Einberufung beigefügt,

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Artikel 24  Vollmachten

Die Kommanditisten kunnen sich durch einen Vollmachtnehmer vertreten lassen. Dieser Bevollmechtigte muss Geseilschafter sein und darf nicht mehr als eiven Geseilschafter vertreten.

Artikel 25  Ablauf der Versammlung

Die Versammlung wird in abwechselnder Reihenfolge durch einen der geschâftsführenden Geselischafter geleitet Sie fasst ihre Beschlüsse nach den üblichen Regeln der Versamm-lungstechnik.

Artikel 26  Anteite in ungeteilter Gemeinschaft  Nutznief3ung

Wenn ein Anteil mehreren Eigentümem gleichzeitig gehort oder mit einem Nutzniel3ungsrecht belastet ist, wird die Ausübung der entsprechenden Rechte solange aufgeschoben, bis eine einzige Person der Gesellschaft gegenüber ais Eigentümer bezeichnet wurde.

Wenn ein Anteil durch seinen Eigentümer verpfândet wurde beháit Letzterer sein Stimmrecht.

GESCHAFTSJAHR AUFTEILUNG DER GEWINNE

Artikel 27  Geschâftsjahr-- Aufteilung der Betriebsergebnisse

Das Geschâftsjahr beginnt mit dem ersten Januar und endet am einunddreilMigsten Dezember eines jeden Jahres.

Die Verteilung des Betriebsergebnisses geschieht wie folgt

1.Die Zustimmung der geschâftsführenden Geselischafter kann die Generalversammlung beschliefFen, den Saldo nach Auszahlung der im Artikel einundzwanzig dieser Statuten erwâhnten Entlohnung ganz oder teilweise zur Rücklagenbildung zu verwenden.

2.Falls der Saldo nicht ganz gemell vorliegendem Absatz zur Rücklagenbildung ver-wendet wurde, wird den verschiedenen Gescheftsantellen ein Betrag zugewiesen, der die gesetzlichen Zinsen auf das eingezahlte Kapital nicht überschreiten darf.

3.Die eventuelle Restsumme wird den gescheftsführenden Gesellschaftern als Entlohnung für ihre Arbeit sowie den verschiedenen Anteilen, im Verhâltnis zwei zu eins zugeteilt.

AUFLOSUNG UND LIQUIDIERUNG

Artikel 28  Auflüsungsbeschluss

Die Auflósungsmodalitâten der Gesellschaft werden durch den Artikel zweiundzwanzig dieser Satzungen festgelegt.

Artikel 29  Fortbestehen mit einem einzigen Geseilschafter

Wenn die Gesellschaft im Laufe ihres Bestehens nur noch aus einem einzigen Geseilschafter besteht, so bleibt sie als Rechtsperson erhalten, solange nicht die Aufliisung beschlossen wurde.

Wenn dieser Geseilschafter geschâftsführender Geselischafter sst, wird so vorgegangen, wie dies im nachstehenden Absatz gesagt wird.

Wenn die Gesellschaft in Folge des Rücktritts oder Todesfalls von geschâftsführenden Geseli-schaftem nur mehr aus Kommanditisten zusammengesetzt ist, kiïnnen letztere einen unter sich oder eine Drittperson bezeichnen, um die dringenden 1landiungen der teglichen Geschi3ftsfüh-rung innerhaib eines Monates auszuführen ; dieser vorbufige Verwaiter ist lediglich wie ein Bevollmrichtigter haftbar.

Wenn nur mehr ein einziger Kommanditist übrig bleibt, oder wenn die Kommanditisten sich nicht einigen ki7nnen, wird der vorlâufige Verwalter auf Antrag der Kommanditisten oder eines unter ihnen durch den Gerichtsprásidenten bezeichnet.

Artikel 30  Bezeichnung des oder der Liquidatoren

1m Fel! der Auflüsung werden die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen geschâftsführenden Geselischafter von Rechtswegen Liquidatoren sein, es ses denn, dass die Generalversammlung der

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geschftsführenden Gesellschafter und der Kommanditisten anders beschlossen habe. Die

Generalversammlung der geschüftsführenden Gesellschafter und der Kommanditisten kann jederzeit einee oder mehrere Liquidatoren mit einfacher Stimmenmehrheit bezeichnen oder des Amtes entheben

Sie beschliellt, ob die Liquidatoren, wenn mehrere vorhanden sein sollten, alleine oder zusammen und im Kollegium handeln müssen, um die Gesellschaft zu vertreten,

Die Ernennung der Liquidatoren und die Befugnisse derselben werden im Belgischen Staatsanzeiger veroffentlicht.

Artikel 31  Befugnisse der Liquidatoren

Die Liquidatoren haben von Rechtswegen alle Befugnisse, die im Gesellschaftsgesetzbuch vorgesehen sind, es sei deun, dass die Generalversammlung der" gesch2iftsführenden Gesellschafter und der Kommanditisten anders beschlossen habe.

Im Übrigen müssen sie sich nach den Bestimmungen richten, welche in den Gesetzen über die Geseilschaften bezüglich der Art und des Abschlusses der Liquidation vorgesehen sind.

WOHNSITZWAHL

Die geschâftsführenden Gesellschafter, die Kommanditisten und Liquidatoren, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden angesehen, als wenn sie Wohnsitz gewâhlt hâtten am Sitze der Gesellschaft, wohin alle Zustellungen und Ladungen bezüglich der Gesellschaftsangelegenheiten gültig erfolgen kdnnen.

111. GENERALVERSAMMLUNG

Unmittelbar nach Festlegung der Statuten treten alle vorgenannten Gründer und ersten Teilhaber der Gesellschaft zu einar ersten aufFerordentlichen Generalversammlung zusammen.

Die aullerordentliche Generalversammlung beschliefFt einstimmig

1, Abschluss des ersten Geschüftsjahres

Das erste Geschâftsjahr beginnend am 26.3.2015 endet am 31.12.2015.

Alle durch den vorgenannten geschâftsführenden Gesellschafter seit dem 23.3.2015 bis zum 27.3.2015 getütigten Operationen, die in direktem Zusammenhang mit dem vorangeführten Gegenstand stehen, wurden einzig und allein für Rechnung der gegenwârtig gegründeten Gesellschaft getâtigt.

Il. ERSTE GENERALVERSAMMLUNG

Die erste ordeniliche Generalversammlung findet statt am 26.2.2016 um 20 Uhr,

Jean-Luc MARAITE

Geschüftsführender Gesellschafter

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Mentionner sur la dernière page du Volet B . Au recto . Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso " Nom et signature

Coordonnées
LG MARAITE

Adresse
MAKEJAAS 1 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne