LIXHE COMPOST

Société anonyme


Dénomination : LIXHE COMPOST
Forme juridique : Société anonyme
N° entreprise : 847.747.039

Publication

12/06/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2014 - Annexes du Moniteur belge

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veri;ffentlichen ist

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der Greffier Kanzlei

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Britten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Gesellschaftsname : LIXHE COMPOST AG

Rechtsfarm : Aktiengesellschaft

Sitz : Peter-Becker-StrafRe 5, 4700 EUPEN

Unternehmensnr : 0847747039

Gegenstand Korrektur der Gründungsurkunde vom 06.07.2012 (rückwirkend zum 01.01.2012) I Rücktritt von Verwaltungsratsmitgliedern

der Urkunde :

Es geht aus dem Bericht der aufferordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2014 hervor, dass folgende Beschlüsse einstimmig angenommen wurden:

-Korrektur der Gründungsurkunde vom 06.07.2012 (rückwirkend zum 01.01.2012)

Nach Durchsicht der Gründungsurkunde der Gesellschaft vom 06.07,2012 wurde festgestelit, dass irrtümltcherweise Frau Irmgard MARAITE-MÜLLER als Vertreterin der  MABECO HOLDING AG" bezeiclinet wurde. Dies ist nicht korrekt,

Díe  MABECO HOLDING AG" wird, in Ihrer Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, durch ihren stàndigen Vertreter Herrn Christan MARAITE, vertreten.

Die Versammlung beschlielMt daher einstimmig, diese Korrektur rückwirkend festzuhalten.

-Rücktritt von Verwaltungsratsmitgliedern

Die Versammlung beschliel3t nunmehr einstimmig und mit sofortiger Wirkung

" den Rücktritt der  MABECO HOLDING AG", Unternehmensnurnmer: 0886.527.441, mit Sitz in 4770 AMEL -Halenfeld, Am Allerberg 22 A, vertreten durch ihren stàndigen Vertreter Herm Christian MARAITE, ais Verwaltungsratsmitglied zum heutigen Tag.

Herrn Christian MARAITE wird ici Namen der Gesellschaft Entiastung ertetit.

" den Rücktritt der  MARAITE INVEST KG", Unternehrnensnummer: 0863.797,272, mit Sitz in 4770 AMEL-Halenfeld, Am Allerberg 22, vertreten durch ihren stândigen Vertreter Herrn Christian MARAITE, als Verwaltungsratsmitglied zum heutigen Tag.

Herrn Christian MARAITE wird im Namen der Gesellschaft Entiastung erteiit.

Der Verwaltungsrat setzt sich sourit, ab dem heutigen Tag und bis zur aligemeinen Generalversammlung des Jahres 2017, wie foigt zusammen:

SO.TRA.EX, HOLDING AG,

vertreten durch ihren stândigen Vertreter,

Herrn Willy KREUSCH

Pràsidentin und delegierte Verwalterin

KREUSCH INVEST KG,

vertreten durch ihren stàndigen Vertreter,

Herrn Willy KREUSCH

Verwaltungsratsmitglied

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Bitte auf der fetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenitber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Dem Celgischen Staats bled vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2014 - Annexes du Moniteur belge

Tell B - Fortsetzung

die "SOTRAEX HOLDING AG",

vertreten durch ihren stgndigen Vertreter,

Herra Willy KREUSCH

delegierte Verwalterin

28/08/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 27.06.2014, NGL 22.08.2014 14462-0192-013
08/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 28.06.2013, NGL 01.08.2013 13392-0064-016
09/08/2012
ÿþMoowoRn 11 7

Sitz : Peter-Becker-Straf3e 5 - 4700 EUPEN

SrC" Ic;d'1C1ipE Bore,sP,t

Geqenstand

der Urkunde : Gründung einer Gesellschaft

Aus einem am 06, Juli 2012 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommenen Protoko11 einer aunerordentlichen Generalversammiung der Gesetlschaftter - im Wege der Einregistrierung - ergibt sich

Die Aktiengesellschaft SOTRAEX hier vertreten aufgrund Satzungen von der KREUSCH INVEST KG hiert vertreten von dem stdndigen Vertreter, Herrn KREUSCH Wilhelm,

Der Bericht, auferlegt durch Artikel 444 des Gesellschaftsgesetzbuches, ist bei Gründung der Gesellschaft wird der Urkunde beigefügt.

Besagte Gesellschaft legt dar, dass eine heutige Generalversammlung vor dem unterzeichneten Noter die Spaltung der Gesellschaft SOTRAEX durch Einbringung von Sacheinlagen in eine zu gründende Aktiengesellschaft "Lixhe Compost AG' entschieden het.

Dies dargelegt, im Rahmen der Gründung dieser Aktiengesellschaft, ersuchten uns die Erschienene folgendes zu beurkunden

I. STATUTEN ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung Aktiengesellschaft.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz ist in 4700 Eupen, Peter-Becker-Strasse, 5

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staats-'anzeiger zu verbffentlichen ist, kann der Gesell-+schaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt weiden. Auf einfachen Beschluss des Verwaltungnrates kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlas-+sungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

-Die Kompostierung von organischen Abfâllen, insbesondere Grùnabfftlllen jeglicher Art, die Betreibung diesbezüglicher maschineller Anlagen; die Herstellung und Vermarktung kompostbasierter Produkte sowie von Nebenprodukten, die Vorbehandlung, Filterung, Trennung organischerAbf~lle,

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2012

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

iautet  Lixhe Compost AG"

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

-]m Alrgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vomehmen die zivilrechtlichen oder handetsmâssigen finanzielien oder industriesten Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt gânzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht, oder geeignet wâre, die Verwirktichung dieses Gegenstandes zu erleichtern oder zu fiirdern;

-Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonst wie sich an Untemehmen beteiligen, die in Belgien oder im Austand bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen dhntichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

-Ganz aügemein kann die Gesellschaft sich wohl sowoht in Belgien als im Ausiand für industrielle, kommerzielie, kaufrnânnische, finanzíelle, immobiliarische und mobiliarische Handlungen interessieren und seiche vornehmen.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gengründeL Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuehtes Aufliïsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf einundsechzigtausendfünfhundert Euro (61.500,00 ë); es wird vertre-iten durch dreissig (30) Aktien, ohne Bezeich-nung eines Nominahwertes. Dieses Kapital ist gânzlich ge-rzeichnet und freigemacht, Jede Aktie entspricht einem/Dreissigstel (1/30) des Geselhschafts-rvermiïgens.

1m Falle der Kapitalerhdhung durch Bareintage wird das durch Artikeln 592 und folgenden des Gesellschaftsgesetzbuches über Gesellschaften vorgesehe-'ne Vorzugsrecht Anwendung finden.

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktiien.

Die Namensgeschditsanteile werden dargestellt durch eine Eintragung auf den Namen in den Registern der

Gesellschaft.

ARTIKEL 7

Gegenüber der Gesellschaft sind die Aktien unteilbar, Die Gesellschaft kann die sich auf die Gesellschaft bezie-Menden Rechte aufheben wenn bezüglich des Eigentums, der Nutzniel ung oder des nackten Eigentums Beanstandungen be-stehen.

Die Eigentümer, Glâubiger und Schuidner, bei denen die Aktien in Pfand gegeben sind, sind gehalten sich durch einen gemeinsamen Bevollmâchtigten vertreten zu lassen und müssen die Gesellschaft devon in Kenntnis setzen.

lm Faite des Vorhandenseins der Nutznieffung und mangels Bezeichnung eines gemeinsamen Bevollmdchtigten, wird der nackte Eigenttimer gegenüber der Gesellschaft durch den Nutznieller vertreten.

ARTIKEL 8

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen erhüht oder vemngert werden durch eine Entscheidung der Generalversammlung, die tinter den Bedingungen einer Satzungsdnderung entscheidet,

ARTIKEL 9

Die Gesellschaft wird durch einen Verwaltungsrat vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedem, Aktionre oder nicht, zusammensetzt. Die Mandate enden sofort naco der ordentiichen Generahversammlung des Jahres ihres Ablaufs.

Wenn die Gesellschaft jedoch nur durch zwei Gesellschafter gegründet ist oder, wenn, bel der Generalversammiung, festgestellt wurde, dal die Gesellschaft nunmehr aus zwei Aktionâren zusammengestelit ist, dart der Verwaltungsrat sich auf lediglich zwei Verwalter begrenzen.

Diese Begrenzung auf zwei Verwalter dart bestehen bis zu der ordentlichen Generalversammiung, bis aus irgendwelchen rechtlichen Feststetlungen folgt, dal die Gesellschaft sich aus mehr als zwei Aktiondren zusammenstellt,

Wenn eine moralische Persan als Verwalter emannt ist, dart sie, zwecks Ausübung ihrer Funktion, sich vertreten lassen durch ihren eigenen Verwaltungsrat oder durch eine Bevollmâchtigten oder noch zwecks diesbezüglicher Vertretung, eine natürttche Person ernennen.

Die Verwaltungsratmitglieder und der eventuelle Kommis-'sar werden durch die Generalversammiung der Aktiiongre ernennt, die deren Anzahi und die Dauer ihrer Mandate festsetzt. Die Generalversammiung kann zu jeder Zeit die Verwaltungs-ratmitglieder abberufen, Sie sind wiederwâhlbar.

Aufler bel Wiederwaht dürfen die Mandate der Verwahtungsratmitglieder die Dauer von sechs Jahren und die Mandate der Kommissare die Dauer von drei dahren nicht überschrehten.

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ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat wghlt innerhalb seiner Mitgiieder eiven Vorsitzenden um die Versammiungen des Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu teilen. Sollte der Vorsitzende verhindert sein, wird sein Verireter durch die anderen anwesenden Verwaltungsratmitglieder gewahit.

ARTIKEL -11

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie die lnte-'cessen der Geselhschaít es erfordern und zwar auf Antrag eines Verwaltungsratmitgliedes. Die Versamm-'Iungen werden an dem in der Einladung angegebenen Ort abgehalten.

Jedes verhinderte Vetwaltungsratmitglied kann schrift-'liich, per Telefax oder per E-Mail einero seiner Kollegen des Verwaltungsrates Voltmacht erteilen, ihn zu vertreten und an seiner Stelle an den Abstimmungen teilzunehmen. Jedoch kann kein Verwal-tungsratmit-'giied über mehr als zwei Stimmen verfügen, eine fur sich selbst und eine für den Vollmachtgeber.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfa-'cher Stimmenmehrheit gefasst

ARTIKEL 12

Die Beratungen des Verwaltungsrates werden restgehalten in Protokollen, die mindestens durch die Mehrheit der Mit,glieder, die an den Beratungen teilgenom-mien haben, unterschrieben werden.

Die Abschriften die bei Gericht oder anderswo vorzule-'gen sind, werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaitungsratmitnglieder oder aber durch das geschdftsführende Verwaltungsratmitglied unterschrieben.

ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Befugnis'sen ausgestattet, um alle Verfügungs- und Verwaitungshand'Iungen, die die Gesellschaft im Rahmen ihres Geselischaftsgegen-istandes interessieren, vorzunehmen.

lm Rahmen der ihm zugeteilten Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gemüa den in den gegen-iwdrtigen Satzungen vorgesehenen BeschlusafOhigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwurtigen Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammiung vorbe'haiten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tàgliche Geschaftsführung einem Oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der tâglichen Gesch ftsführung Ieder anderen Persan übertragen, die wiederum selbst, unter ihrer eigenen Verantwortung diese Voilmachten übertragen kann. Der Verwaltungsrat ist befugt die Vergütungen festzule-'gen, die er mit der Ausübung dieser Voilmachten übertragt

ARTIKEL 15

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muss lede die Geselischaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein' durch zwei Verwaltungsiratmitglieder unter-schrie- ben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft vor Gericht oder in allen Urkunden zu vertreten und die sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 16

Bei jeder Ernennung entscheidet die Generalversammiung, ob das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes durch Bine variable oder feststehende Vergütung zu Lasten der allgemeinen Kosten entlohnt wird. Sie kann den Verwaltungsratmitglie-'dern auch Anwesenheitsgelder zu Lasten der ailgemeinen Kosten zuerkennen. Die Generalver-sammiung kann auch bestim-.men, daR das Mandat des Verwaltungsrat-'mitgüedes unentgelt-'Iich ausgeübt wird.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Geselischaft geschieht gemR den gesetzlichen Bestim-mungen.

ARTIKEL 18

Die jahrliche Generalversammlung tritt von Rechtswegen, jades Jahr, am vierten

Freitag des Monats Juni um 18.00 Uhr zusam-inren.

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Soulte dieser Tag ein Feiertag sein, tritt die Versamm-lung am nachst folgenden Tag um die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche ais auch die aufIerordentliche Generalversammlung treten im Bezirk des Geselischaftssitzes zusammen und zwar am Gesellschaftssitz selbst oder an dem in den Einladungen vorgesehenen Ort. Bei der Sitzung kannen die Versamor-lungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgeleg-tem Datum verschoben werden.

Die Einladungen zu den Generatversammlungen erfolgen gemat; den gesetzlichen Bestimmun-gen.

ARTIKEL 19

Jeder Aktionür kann sich bei der Generalversammlung durch einen Sanderbe-voll-mdchtigten, der selbst Aktionar ist, verfreten lassen. Die Unfáhigen und die juristischen Perso-men werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten. Jede Aktie gibt An rechf auf eine Stimme.

Jede Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungs-rates geleitet und bei dessen Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreilligsten Dezember eines jeden Jahres,

ARTIKEL 21

Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene Oberschuss, nach Abzug der aligemeinen Kosten gleich welcher Art, der Soziallas-'ten und erforderlichen Ab-schreibungen, stept den Reingewlnn der Gesellschaft dar. Von diesem Gewinn werden jahrllch filnf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen,

Diese Entnahme ist nicht mehr verpíliichttend, wenn die Reserve einlZehntei des Gesellschaftskapitats erreicht bat.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzah-'longen auf Dividenden bestimmen und verteilen. Diese Ent-scheidung muss durch die nâchste ondentliche Generalversamm-lung der Aktionare mit besonderer Mehrheit ratifiziert wer-den.

ARTIKEL 22

lm Falle der Auflasung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Ver-waltungs-ratmitglie-.der, es sel denn, die Generalversammlung würde diesbezfiglich einen oder mehrere Liquidatoren emennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktio-nare im Verhaltnis der ihnen geharenden Aktien, die alle das gleiche Recht haben, verteilt.

ARTIKEL 23

Fer alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, wird sich auf das Gesetzbuch über Geselischaften bezogen.

ERNENNUNGEN

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, sind die Erschienenen zu einer auf3erordentlichen Generalversammlung der Aktionare zusammengetreten. Einstimmig beschlieRt die Versammlung:

1) die Anzahl der Verwaltungsratmitglieder auf drei (3) festzusetzen und übertrâgt diese Mandate für eine

Dauer von sechs (6) Jahren :

- Kreusch Invest KG hier vetreten durch Herrn KREUSCH Wilhelm;

- MABECO HOLDING AG, hier vertreten durch Frau Irmgard MARAITE MILLER;

-MARAITE INVEST KG hier vertreten durch Herm MARAITE Christian;

die dieses Amt annehmen.

Das Mandat der drei Verwaltungsratmitgfeder wird unentgeltuich ausgeübt.

2) keinen Kommissar zu ernennen.

Ferner ernennt der soeben gegrùndete Verwaltungsrat :

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- als Prdsident des Verwaltungsrates, Verwalter und Detegierter Verwalter : SO.TRA.EX HOLDING AG hier vertreten durch die delegierte Verwalterin, Kreusch Invest KG. vertreten durch den stgndigen Vertreter, Herrn KREUSCH Wilhelm.

Diese nehmen diese Mandate an.

Das gescháftsführende Verwaltungsratmitglied kann getrennt im Namen der Gesellschaft die tagliche Korrespondenz unterzeichnen, Bank- und Postscheck-konten erüffnen, aufldsen, sâmtliche Operationen auf diesen Konten titigen, Kontoauszüge unterzeichnen. Es kann die Gesellschaft rechtsgûltig vor allen Inslanzen und Gerichten vertreten, sowohl als Klàger wie auch als Beklagter. Aulaerdem genügt die Unterschrift des geschâftsführenden Verwaltungsralmitgliedes um sàmtlichen Behdrden und Amtern, sei dies nun Post-, Bahn-, Zoil- Telegraphen-, Telefon- Oder Postscheckamt, jegliche Entiastung über gleich welche Summe zu erteilen.

(Gez.) Jean-Marie Jakubowskl,

Noter.

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bel der Gerichtsschreiberei hinteriegt

werden:

Ausfertigung des Prolokolls.

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05/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 26.06.2015, NGL 30.07.2015 15373-0581-016
08/08/2016 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2015, APP 24.06.2016, DPT 05.08.2016 16400-0033-016

Coordonnées
LIXHE COMPOST

Adresse
PRE WIGI 20 4040 HERSTAL

Code postal : 4040
Localité : HERSTAL
Commune : HERSTAL
Province : Liège
Région : Région wallonne