LUXSYSPUR

Divers


Dénomination : LUXSYSPUR
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 833.474.973

Publication

17/12/2013
ÿþU ntern ehm ensnr. : 0833474973

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) LUXSYSPUR

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Kaplan-Arnolds-Straf3e 17

Gegensfand

der Urkunde : Verlegung des Gesellschaftssitzes

Es geht aus dem Protokoll der allgemeinen Generalversammtung vom 01.10.2013 hervor, dass folgende Entscheidung einstimmig angenommen wurde:

Verlegung des Gesellschaftssitzes auf Grund eines lrrtums vom 4700 EUPEN, Kaplan-Arnolds-Strafre 17 auf folgende Adresse ab dem 01.10.2013: 4700 EUPEN, Kaplan-Arnolds-Straffe 21

Bernd LAMBERTZ

Gescháftsführer

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1,~`~J IJ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der UJ:Kupde-15: i der Kanzlei

in den Anlagen zum B " ' ~ R e~reált b dl tt~z~i`~-~,erá entlichen ist

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Bijlagen bij. het Belgisch Staatsblad -17/12/2013 - Anuexes__duMoniteur helge

Bitte suf der letzten Selfs des Teils B angeben : Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oden der

Personen, die dazu ermachtbgt sind, die funstbsche Person Dutten gegenüber zu vertreten

Au! der Rückseita . Name und Unierschnft.

06/09/2013
ÿþUnternehmensnr. : 0833474973

Gesessschaitsname

(voll ausgeschrieben) : LUXSYSPUR

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Rotenbergerplatz 22 Gegenstand

der Urkunde : Verlegung des Gesellschaftssitzes

Es geht aus dem Protokoll der allgemeinen Generaiversammlung vom 19.06.2013 hervor, dass folgende Entscheidung einstimmig angenommen wurde:

Verlegung des Gesellschaftssitzes vom 4700 EUPEN, Rotenbergerplatz 22 auf folgende Adresse ab dem 19.06.2013 :4700 EUPEN, Kaplan-Arnolds-Strarre 17

Bernd LAMBERTZ Geschâftsführer

Mut 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgische n _StaatsbJ.att zu veraffentlichen ist

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Varderseite ; Name und Eigenschaft des beurkundenclen Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind. die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Name und Unferschrift.

Auf der Rückselte :

06/09/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 20.06.2012, NGL 31.08.2012 12531-0071-011
16/02/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentiichen ist

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des Handelsgerichts EUPEN

-il -02- 2011

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de G reffi eKanzlei

"LUXSYSPUR"

Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung 4700 EUPEN, Rotenbergplatz 22

0833,

GRÜNDUNG-ERNENNUNG

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

Geselischaftsname (voll ausgeschrieben) :

Rechtsform :

Sitz :

lJnternehmensnr :

Gectenstand

der Urkunde :

Aus einer Urkunde get2itigt vor Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 3. Februar 2011, die zur Registrie-rung vorliegt, geht hervor, dass:

1/ Herr LAMBERTZ Bernard Joseph genannt Bernd, geboren in Eupen, am zweiten August neunzehn-hundertdreiundsechzig, (NN 63.08.02 055-03), belgischer Staatsangehürigkeit, geschieden, wohnhaft in 4700 Eupen, Rotenbergplatz, 22;

2/ Frau LASCHET Dominique Simone Marianne Ghislaine, geboren in Verviers, am elften April neunzetin-hundertdreiundsechzig, (NN 63.04.11 176-69), belgischer Staatsangehbrigkeit, geschieden, wohnhaft in 4821 Andrimont, Avenue du Centre, 294;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschr5nkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "LUXSYSPUR", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre VerSffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die 'Norte "Privatgesellschaft mit beschrnkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Rotenbergplatz, 22.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verbffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand die Handelsvertretung auf Kommissionsbasis von Gütern aller Art ais Handelsunternehmen im weitesten Sinne, Import, Export, An- und Verkauf in eigenem Namen sowie im Namen und Auftrag für Dritte im M6belbereich und insbesondere Betten, Bettenroste und Matratzen sowie Zubeh6r.

Die Gesellschaft kann im Übrigen alle kaufmânnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes notwendig oder auch nur nützlich sind, oder die ihre Entwicklung erleichtern.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gemall den Modalitaten, die ihr als geeignete erscheinen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschriften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflüsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfâllt in hundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Hundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermbgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber. zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

- durch Herrn Bernd LAMBERTZ: 75 Anteile

- durch Frau Dominique LASCHET: 25 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Driftel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bel der  AXA Bank" unter Nummer 751-2052197-08 , hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehlfndigt worden. Die Erschienenen erkldren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieI t, ertidht oder ermalligt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschdftsführung beschliefMt und teili den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes 1m Falle von Kapitalerht hung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL B.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschdftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschdftsführung kann die tdgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschdftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschdftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschdftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, die die Gesellschaft verplichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschdftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschdftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kQnnen festsiehende oder veranderliche Entschâdigungen gewahrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hïhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschdftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem2,l3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter tieten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung staff und zwar am driften Mittwoch des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufFerordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmai wenn das interesse der Geselischaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschdftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erürtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschdftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreifligsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschdftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auf3erdem erstellt die Geschdftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschdftsführung Rechenschaft gibt.

Tell B - Fortsetzung

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildel den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunàichst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve , entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesell-schaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliei t. Es sel bemerkt, dag jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteitung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlul3 der Generalversammlung aufgeli st werden. lm Falle der Autbsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftem gema der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreil3igsten Dezember zweitausend-elf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach stad am driften Mittwoch des Monates Juni zweitausendzwalf um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestftigt.

AUt ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer aut erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlielM diese Generalversammlung for eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâren Geschâftsführer zu ernennen, den unter 1/ vorgenannten Erschienenen, Herrn Bernd LAMBERTZ, der dieses Amt annimmt. Das Mandat des Geschaftsführers wird entlohnt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlàgt den Finanzplan.

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Te ils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
LUXSYSPUR

Adresse
KAPLAN-ARNOLDS-STRASSE 17 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne