MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUEREI

Divers


Dénomination : MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUEREI
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 838.527.980

Publication

10/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 25.05.2013, NGL 05.06.2013 13155-0061-016
28/08/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verôffentlichen ist

}

Hinterlegt bel der Kanzlei des Handelsgerlchts EUPEN

17 -08- 2012

IN Kanzlei J

der Greffier

Geseiischartsnanie

(volt ausgeschneben) : MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUEREI

Rechtsfarm Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4730 Raeren, Roetgener Strasse, 94

Unternehmensnr : 0838 527 980

Gedenstand Hinterlegung des Berichts des Geschâftsführers und des Betriebsrevisors

der Urkunde :

Marcel Ziemons

Geschâftsführer

Bitte euf der letzten Seite des Tells B sngeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dezu berechtigt sind die juritische Persen flrittes} gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und tlnterzeichnung.

25/08/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlel in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veriiffentlichen ist

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Hlnterlegt bei der Kanzlei des Handelsgerichts EUPEN

12 -08- 2011 Kanziei -

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der Greffier

Gesellschaftsnarne

(von ausgeschrieben)

Rechtsform :

Sitz ,

Unternehmensnr : Q 838 ,5-.2 7. 'cie() Gepenatand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

"MARCEL ZIEMONS STEINBiLDHAUEREI"

Privatgesefischaft mit beschrânkter Haftung 4730 RAEREN, Roetgener Stral3e 94

der Urkunde

Aus einer Urkunde getatigt var Notas Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 10. August 2011, die zur Registrierung vorliegt,, geht hervor, dass:

Herr ZIEMONS Marcel Wilhelm, geboren in Aachen (D), am ersten April neunzehnhundertsechsundsiebzig, ledigen Standes, deutscher Staatsangehdrigkeit, wohnhaft in D-52224 Stolberg, Leuwstraf3e 89;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet" hat, in welche er folgende Sacheinlagen gemacht hat und wofür ihm die nachstehend angeführten Gesell schaftsanteile zugeteilt wurden :

< 1 > BERICHTE

1) Gem Artikel 219 des Gesetzbuches über Gesellschaften hat der Gründer der Gesellschaft

a/ den Herrn Alain Kohnen, Betriebsrevisor, von der Gesellschaft "PGmbH THiSSEN, KOHNEN, SIMON &. Partners", Betriebsrevisoren in 4700 Eupen, Lascheterweg 30, in bezug auf die in die Gesellschaft einzu-bringenden Sacheiniagen beauftragt einen Bericht zu erstellen. Aus diesem Bericht vom achtundzwanzigsten Juli zweitausendelf gehen foigende Schlussfoigerungen hervor :

«6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

In Ausführung von Artikel 219 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaf-ten haben wir die durch den Gründer der Privatgeseflschaft mit beschrânkter Haftung  MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUERE!" ermittelte Bewertung der gelegentlich der Gesellschaftsgründung einzubringenden Sacheinlagen zur Freirnachung eines Gesellschaftskapitalanteils geprüft,

lm übrigen umfasste unsere Prüfung smtliche Prüfungshandlungen, welche wir unter den gegebenen, Umstdnden für erforderlich hielten, bezüglich Eigentum, Bewertung, Vergütung und müglicher Belastungen der Sacheinlagen, in Übereinstimmung mit den durch das institut der Betriebsrevisoren (iRE) eriassenen Prüfungsgrundsâtzen in bezug auf Sacheinlagen.

Die Sacheinlagen werden eingebracht in vollem Eigentum, als frei von Hypotheken und sonstigen Lasten jegiicher Art.

In diesem Bericht nicht ausdrücklich erwâhnte, dem Einbringer gehorende Güter sind von der. gegenwartigen Transaktion ausgeschlossen.

Diese Sacheinlagen bestehen ausschlief3lich aus einem Grundstück mit einer Werkstaat, durch den Gründer insgesamt zum Verkehrswert bewertet mit 160.000 E.

Diese Wertschâtzung mit 160.000 ¬ ist unseres Erachtens aufgrund eines uns vorliegenden Sachverstündigengutachtens nicht überzogen.

Die Vergütung für diese mit 160.000 ¬ bewerteten Sacheiniagen durch die Zuteilung an den Einbringer von insgesamt 160 nominativen Geseflschaftsanteilen ohne Bezeichnung eines Nennwerts, mit einem Pariwert bei der Gründung von je 1.000 ¬ , insgesamt 160.000 ¬ wert, erfolgt somit aufgrund der Wertschâtzung dieser Einlagen.

Das gezeichnete und bei der Gründung durch Sacheinlagen volistandig freigemachte Gesellschaftskapital betrâgt somit 160.000 ¬ , dargestellt durch 160 nominative Anteile ohne Bezeichnung eines Nennwerts, gleicher Art und mit den gleichen Rechten versehen.

Abschliellend, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsi tzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) in bezug auf Gründungen durch Sacheinlagen, bestâtigen wir, dass:

- die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit klar und übersichtlich erstelit wurde;

- die Bewertung der Sacheinlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den aligemein anerkannten betriebswirtschaftiichen Grundsatzen erfoigte, und der so ermittelte Wert nicht niedriger ist als der Pariwert der zu deren Vergütung auszugebenden Geseffschaftsanteile.

Wir weisen darauf hin, dass unser Auftrag keine Steliungnahme erfordert bezügiich der Rechtmâfligkeit und

der Angemessenheit der gegenwârtigen Transaktion. _

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkunderiden Notars rider der Personen,

die daze berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/08/2011- Annexes du Moniteur belge

P.G.m.b.H. TKS & Partners, vertreten durch A. KOHNEN, Betriebsrevisor.

Eupen, den 28. Juli 2011.»

b/ seinen eigenen Bericht in Bezug auf die in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen aufgestellt.

< 2 > EINBRINGUNG

lm Anschluss an diese Berichte werden die nachbeschriebenen Sacheinlagen als Gründungskapital in die

Gesellschaft eingebracht.

Der Erschienene beschliePPt die nachbeschriebenen lmmobilien in die Gesellschaft einzubringen:

A. Beschreibung der eingebrachten Immobilien

GEMEINDE RAEREN - Gemarkung 1 - Raeren

Eine Werkstatt, auf und mit Grundstück, gelegen zu Raeren, Roetgener Straffe 94, und dortselbst katastriert

enter Flur G, Nummer 15/T/18, mit einer Flachengrá(e von zweitausendfünfhundertsiebenunddreif3ig

Quadratmeter (2.537 m2).

alert der eingebrachten Immobilien : einhundertsechzigtausend Euro (160.000,00 ¬ ).

Hypothekarische Lage

Der Erschienene, Herr ZIEMONS Marcel, erklârt, dass die vorbeschriebenen Immobilien frei von jeglichen

privilegierten oder hypothekarischen Eintragungen gleich welcher Art eingebracht werden.

< 3 > ZUTE1LUNG DER GESELLSCHAFTSANTE1LE

Als Gegenleistung für die vorbeschriebenen Sacheinlagen, wovon der Gründer der Gesellschaft erklârt genauestens Kenntnis zu haben, und in Erwâgung dessen, dass der alert der eingebrachten Sacheinlagen auf einhundertsechzigtausend Euro (160.000,00 ¬ ) geschtzt wird, wie dies aus dem beigefügten Bericht des Betriebsrevisors hervorgeht, werden die einhundertsechzig (160) vollstândig freigemachten Gesellschaftsanteile dem vorgenannten Gründer, Herrn ZIEMONS Marcel, in ihrer Gesamtheit zugeteilt.

< 4 > STATUTEN

lm Anschluss daran ersuchte der Erschienene den amtierenden Notar um Beurkundung der Gesellschafts-satzung:

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung : "MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUEREI", Privat-gesellschaft mit beschrdnkter Haftung.

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 RAEREN, Roetgener Straffe 94.

Die Veriegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes verdffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3

Gegenstand der Gesellschaft ist die Steinbildhauerei, Steinmetzbetrieb, Marmorwerk, das Verlegen und Versetzen aller Natursteinwerkstücke in Platten und Massiv, sowie Reinigen und Unterhatt derselben, sowie der An- und Verkauf, Einzel- und Grof3handel, Import und Export von jeglichen Baumaterialien, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von jeglichem Zubehflr für Friedhofsbedarf, Sandstrahlen und Fassadenreinigen, An- und Verkauf von chemisch-technischen Produkten und das Ausbeuten von Natursteinvorkommen.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschriften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiiigen, die eihen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmenischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für Bine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreifen_

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf einhundertsechzigtausend Euro (160.000,00 ¬ ).

Es zerfâllt in einhundertsechzig (160) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einemfEinhundertsechzigstel (1/160) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechzig (160) Gesellschaftsanteile sind volistandig gezeichnet und freigemacht durch die vorbeschriebenen Sacheinlagen.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falie von mehreren Geseflschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jade aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlief&t, erh6ht oder ermâl1igt werden.

In diesem Falle mossen die zu unterzeichneten Bareinfagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, lm Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschlief3t

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/08/2011- Annexes du Moniteur belge

und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im

Faite von Kapitalerhdhung durch Bareiniagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteiie. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-

schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden

sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem

eine Persan bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist.

Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falie von mehreren Gesetischaftem)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder

unentgeltiich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-

Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschaftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem ietzten Falle für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschiuss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevolfmachtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kannen. Gerichtliche Klagen,

sowohi ais Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern kunnen feststehende oder veranderliche Entschiadiigungen gewahrt werden, die aus

den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generaiversammfung der Gesellschafter

festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschditsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet ani Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Voriadungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generaiversammfung stalt und zwar am vierten Samstag des Monates Mai um zehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemal3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erbrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteif gibt

Anrecht auf eine Slimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zahit übt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des afleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreil3igsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem ersteflt die Geschafts-

führung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntef des Gesefl-

schaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliefMt.

Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Teil B - Fortsetzung

Die Gesellschaft kann zu ieder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeldst werden. lm Faite der Aufldsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunáchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbteibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwarfigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

Ü B E R GANG S BESTI MM UNG E N

Das erste Geschâftsjahr hat rückwirkend mit dem ersten Juli zweitausendelf begonnen um am einund-drei1 igsten Dezember zweitausendzwdlf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am vierten Samstag des Monates Mai zweitausenddreizehn.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestdtigt.

AUSSERORDENTLJCHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

" ist, ist der vorgenannte GesellschaftsgrLnder zu einer aul3erordentliche Generalversammlung zusammen-getreten, welche einstimmig beschlief,t :

1) den eingangs vorgenannten Herrn ZIEMONS Marcel, als nicht-statutdren Geschattsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der dieses Amt annimmt;

2) keinen Kommissar zu ernennen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde mit Volfmacht und den Berichten des

' Gründers und des Betriebsrevisors; man überschldgt den Finanzplan.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehatten

Bitte auf der retzten Seite des Toits B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
MARCEL ZIEMONS STEINBILDHAUEREI

Adresse
ROETGENER STRASSE 94 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne