MICHAEL STOLLENWERK SANITAR-, HEIZUNGS- UND KLIMATECHNIK

Divers


Dénomination : MICHAEL STOLLENWERK SANITAR-, HEIZUNGS- UND KLIMATECHNIK
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.885.341

Publication

31/07/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 30.06.2014, NGL 29.07.2014 14358-0457-013
09/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 07.06.2013, NGL 05.08.2013 13398-0228-013
12/04/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verofFentlichen ist

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wolf ausgeschneben) : "Michael STOLLENWERK PGmbH Sanitâr-, Heizungs- und

Klimatechnik"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Herbesthaler Stree 146

Unternehmensnr : Ochi. ,:ç2ce5. 394

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assozilerter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgeriichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mif beschrdnkter Hartung "Jacques RiJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 29. Mârz 2012, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass:

1/ Herr STOLLENWERK Michael, geboren in Simmerath (D), am einundzwanzigsten August neunzehnhun-dertdreiundsiebzig, deutscher Staatsangehbrigkeit, wohnhaft in D-52152 Simmerath-Eicherscheid, Bachstral3e 17;

2/ Herr MOLT_ Wolfgang Günther, geboren in Aachen (D), am sechsundzwanzigsten Mârz neunzehnhun-dertdreiundsechzig, deutscher Staatsangehbrigkeit, wohnhaft in D-52223 Stolberg, Breiniger Berg 23;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet "Michael STOLLENWERK PGmbH Saniter-, Heizungs- und Klimatechnik", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefoigt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz het, beenhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Geseilschaff ist in 4700 EUPEN, Herbesthaler Strate 146.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschüftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verbffentlicht, Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen In Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand : die Herstellung, Installation und den Vertrieb von Sanitâr-, Heizungs-und Klimatechnik sowie alle damit verbundenen Geschifte und Tâtigkeiten.

lm ailgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industrietien Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gânzlich oder teilweise mit dem Degenstand in Verbindung steht oder geeignet wâre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtem ader zu fdrdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflüsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn STOLLENWERK Michael : 80 Anteile

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückselte : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

durch Herrn MOLL Wolfgang : 20 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich vollstttndig freigemacht und die zur Freimachung eingezahiten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bel der  ING Bank" unter Nummer 363-1025764-29, hinterlegt worden, Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehündigt worden. Die Erschienenen erklâren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E) verfügen kann,

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammiung, welche zu den bel Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieflt, erháht oder ermâl igt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliet, und teilt den Geseischaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerh5hung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaitenen Geselischafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Soilten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Geseilschaft als Eigentümer anzusehen ist, Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. in diesem letzten Falle für eine Daver, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammiung beendet werden kans.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervolimachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um aile zur Tâtigkeit der Geseilschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kbnnen. Gerichtliche Klagen, sowohi als Kiüger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfoigt.

ARTIKEL 13.

Soilten mehr als zwei Geschüftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, aile Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteliten oder Lohnempfttngern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschdftsführern Winnen feststehende oder verânderiiche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hbhe durch die Generalversammiung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschetsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die llberwachung der Geseilschaft erfoigt gemSf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über aile sie interessierenden Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Geseilschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammiung statt und zwar am ersten Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nfichstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammiung kann ebenfalis auBerordentiich, gemE den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammiung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein soicher vorhanden ist, und erürtert die Bilanz,

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Asrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschüttsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiFFigsten Dezember eines joden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes, AuI erdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

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_ `Oem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft,

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen, Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat, Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliellt. Es sei bemerkt, dart jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgeldst werden. lm Falle der Aufltisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur

Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Geseilschaftern gem der Anzahl ihrer Anteile vertellt. ARTIKEL 20,

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaitsführer Domizil am Gesellschaffssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21,

Für Alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt am ersten Mai zweitausendzwálf um am einunddreifligsten Dezember zweitausendzwdlf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt ani ersten Freitag des Monates Juni zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

AUU?ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Geselischaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer auflerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschliefMt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren Geschâftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Erschienenen, den Herrn Michael STOLLENWERK, der dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzplan.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der tetzten Seite des Tells B angeben " Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Drttten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite Name und Unterzechnung

03/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 05.06.2015, NGL 27.07.2015 15363-0002-011
16/09/2015 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
16/09/2015 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
14/12/2016 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
14/12/2016 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)

Coordonnées
MICHAEL STOLLENWERK SANITAR-, HEIZUNGS- UND …

Adresse
HERBESTHALER STRASSE 146 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne