MIRATOOLS

Divers


Dénomination : MIRATOOLS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 544.333.613

Publication

22/01/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/01/2014 - Annexes du Moniteur belge

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verdffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : "MIRATOOLS"

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung Sitz : 4700 EUPEN, Textilstral3e 24 Unternehmensnr :p S ~y , 33 3 , (a1l Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getí3tigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form Biner Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 10. Januar 2014, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass;

Herr RADERMEKER Michel, geboren zu Verviers, am dritten Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig (NN 721003 217-14), wohnhaft in 4700 Eupen, Textilstraf[e 24;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet

hat.

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet ; "MIRATOOLS", Privatgesellschaft mit beschrânkter Hartung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonen register, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, TextilstralFe 24.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfoigt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in: den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verbffentlicht, Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand den Groll- und Einzelhandel von Werkzeugen, Berufskleidung und Bedarfsartikeln, unter anderem für das Handwerk. Die Gesellschaft hat ferner als Gegenstand die Ausführung von Gartenarbeiten aller Art.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrbnkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in leder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen,; die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Untemehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck', beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufli sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E).

Es zerfbllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einero/Hundert stel (1/100) des Gesellschaftsvermbgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden durch den vorgenannten Herrn Michel RADERMEKER; gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich volist ndig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf; ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" unter Nummer BE43'', 7450 7011 4501 hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden; Notar ausgehbndigt worden.

Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite; Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

tl Der Erschienene erkldrt und erkennt an, dass demnach die Geselischaft ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) verfügen kann.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/01/2014 - Annexes du Moniteur belge ARTIKEL 7, (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet,

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statuten nderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlief[t, erhaht oder ermâIligt werden.

In diesem Falie müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliellt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhi hung durch Bareinlagen mit,

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile, Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist, Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteiis.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteite im Wege der Abtretung unter Lebenden Oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen,

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generaiversammlung einem oder mehreren Geschftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kaan.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tgliche Verwaltung der Geseilschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen,

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wind,

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Geseilschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klüger wie auch ais Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfoigt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Geselfschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen,

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kdnnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Ndhe durch die Generaiversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt geml3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu eiher Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monates Juni um zehn Uhr. !st dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generaiversammlung kann ebenfalls aullerordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erártert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder far einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zl hit übt dieser die der Generalversammiung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des aileinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreit igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Teil B _ Fortsetzung

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verptlichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Geselischaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliefFt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelóst werden, lm Falle der Auflosung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gem fS Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemftr3 der Anzahl ihrerAnteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâh1t jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Voriadungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr hat rückwirkend mit dem ersten Januar zweitausendvierzehn begonnen um am einunddreifligsten Dezember zweitausendvierzehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Freitag des Monates Juni zweitausendfünfzehn.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese besttigt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der unterzeichnende Notar erklârt den gemâf? Artikel 215 des Gesetzbuches über Gesellschaften

vorgeschriebenen Finanzplan erhalten zu haben, welcher dem Gegenwârtigen als Anlage beigefügt bleibt.

Der Erschienene erklart ferner, dass der Betrag der Kosten, Auslagen, Vergütungen und Lasten, die der

Gesellschaft durch ihre Gründung entstehen, sich belâuft auf ungeffhr eintausendeinhundert Euro (1.100,00 E). AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist der vorgenannte Gesellschafter zu Biner aullerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschliefMt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâren Geschâftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Herrn Michel RADERMEKER, der dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Beite des Tells B angeben : Auf der Vorderseito: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/01/2014 - Annexes du Moniteur belge

Dem

Belgischen

$itaatsblatt

rvorbehalfen

Coordonnées
MIRATOOLS

Adresse
TEXTILSTRASSE 24 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne