MNO SERVICES

Divers


Dénomination : MNO SERVICES
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 847.689.136

Publication

10/08/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

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bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ast

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Gesellschaftsnarne

(volt ausgeschrieben) : "MNO Services"

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lnlerieyt bel der Kanzlel des Handelsgerlchts EUPEN

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Steinroth 48

Unternehmensnr: Og4 4 4:29 C

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Geselischaft

bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 18. Juli 2012, mit folgendem Vermerk  Registreert drei Blatt ohne Zusatz in Eupen, am 26. Juli 2012, Band 201, Blatt 39, Fach 10, erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor ai. A.F.MOCKEL", geht hervor, dass:

Herr NOWAK Marco, geboren zu Min, am 09. September 1971, deutscher Staatsangehárigkeit, Ehegatte

von Frau KOKKOTA Vassiliki, geboren zu D-Nürenberg, am 29. Februar 1972, zusammen wohnhaft in 4700

Eupen, Steinroth 48, erklârend noch keine Nationalregisternummer erhalten zu haben und geheiratet zu haben

ln Deutschland, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet'

hat:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Geselischaft wird geführt unter der Bezeichnung  MNO Services", Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen mussen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Steinroth 48,. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes vertiffentlicht.

Die Gesellschafterversamrnlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist:

" die Beratung und Unterstützung für Unternehmen und Behárden;

" Management-Aktivitâten (Projekt-, Risiko-, Change, Budget, Ressourcen usw.)

" Vertriebsmanagement

" Verwaltung von Immobilien für eigenen Bedarf

" Marketing

" Produkt Placement

" Networking

" Layout und Textverarbeitung

.Event-Organisation und Management

.Content-Erstellung und-Bearbeitung

" Editorial-und Publishing-Dienstleistungen

" Ausschreibung-Vergabe-Beratung

.Project Management

" Dienstleistungen im HR Bereich

" Beratung bei Staffing & Sourcing Aktivitâten.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwickiung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriealen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen', mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

bezïehen, _____ _ _______ _

Bitte eut der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

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ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflôsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5,

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerffllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/ einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermügens, ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteile werden durch Herrn Marco Nowak, vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich zu zwei Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Geseilschaft bei der BNPParibasFortis BANK in Eupen, unter der Nummer 001. 6756300-35 hinterlegt worden. Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwellftausendvierhundert Euro (12,400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bel Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieRRt, erhüht oder ermàl3igt werden.

ln diesem Falie müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschileat und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhühung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar, Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Persan bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist.,

Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9, (anwendbar im Falie von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeitlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todes wegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Ubertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. ln diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11,

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen,

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12,

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um aile zur Tàtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Geseilschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten cder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen,

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kunnen feststehende oder verânderfiche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hâhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden,

ARTIKEL 15.

Die überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den geseizlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Geseilschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am driften Fraitag des Monats Mai, um 18 Uhr.

[st dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemâf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Itiem Belgischen Staatsblatt vorbehatten Tell B - Fortsetzung



Die ordentiiche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein soicher vorhanden ist, und erortert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Geselischaft nur einen Gesellschafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten,

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden eh) Ganzes. Aufi;erdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft,

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Geseilscheftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschilelM. Es sel bemerkt, daas jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Geselischaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Palle der Aufliisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach pegieichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunachst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaftsführer Domizii am Gesellschaftssitz, wo aile Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbueh über Gesellschaften,

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gieichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Geselischaft gegründet ist, ist eine aufserordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschlielltt

1)den Herm Marco NOWAK sowie der Frau Vasiliki KOKKOTA, beide vorgenannt, als Geschâftsführern für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, die dieses Amt annehmen

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddrei(igsten Dezember zweitausend-dreizehn zu enden.

Die erste ordentiiche Generalversammlung findet demnach am driften Freitag des Monats Mai 2014 statt. Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gieichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschiagt den Finanzplan.









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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

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08/09/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 15.05.2015, NGL 30.08.2015 15577-0408-011
27/11/2015 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
27/11/2015 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)

Coordonnées
MNO SERVICES

Adresse
STEINROTH 48 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne