NATURSPORTVEREINIGUNG AMEL, ABGEKURZT : NSV AMEL

Divers


Dénomination : NATURSPORTVEREINIGUNG AMEL, ABGEKURZT : NSV AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 430.472.538

Publication

22/02/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veraffentlichen ist

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Gesellschaftsname : Natursportvereinigung AMEL

Reciltsforrrt : V.o.G.

Sitz : Medell, Depertzberg, 31 4770 AMEL

Unternehmensnr : 430.472.538

Gegenstand Anpassung der Statuten - Generalversammlung vom 11.12.11

der Urkunde :

KAf?ITI*i.1 - Benennungr Sitz, Zweck

Art. 1. Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht V.o.G. trâgt die Bezeichnung

Natursportvereinigung Amel (NSV Amel)

Art. 2 Der Sitz der Vereinigung beflndet sich in Medell, Gemeinde Amel,

Wohnort des Prâsidenten. Der zustündige Gerichtsbezirk ist EUPEN Medell,Depertzberg,4774AMEL Art. 3 Der Zweck des Vereines besteht darin, den Mitgliedem eine nützliche sowie gesunde

Freizeitgestaitung zu bieten.

KANTEL 2 - Mitgfieder, Beitritt, Auschluss

Art. 4 Der Beitritt als Mitglled steht jedem Bürger frei.

Mittels Antrag an den Vorstand kann jeder, der nicht einero anderen belgischen OL-Verein angehôrt und durch den Vorstand angenommen wird, Vereinsmitgfied werden. Die Jahresbeitrâge werden jâhriich auf der Generalversammlung (G.V.) festgesetzt.

Art. 5 Gilt ais ausgeschiossen, jener der nach mehrmaligen Ermahnungen seinen Jahresbeitrag nicht zahlt. Fiir unehrenhaftes Betragen innerhaib oder ausserhalb des Vereines sowie für probe und wiederholte Vergehen gegen die Statuten oder die Vereinsordnung kann die G.V. den Ausschluss beschliessen. Einfache Stimmenmehrheit genügt. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Gesellschaftsvermügen. Sie kunnen weder die Vorlage der Gesellschafts-dokumente und Buchführungsunterlagen noch ein Inventer fordem.

KAP1TEL 3 - Vorstand

Art. 6 Die Verwaltung der Gesellschaft obliegt dem Verstand. E'r besteht aus folgenden sieben Organe.

1. Dem Prâsidenten : Er vertritt die Gesellschaft als Reprftsentant. Er leitet die Vorstands- und Generalversammlungen.

2. Dem Vize-Prâsidenten : Er vertritt den Prâsidenten in dessen Abwesenheit und er kann mit Sonderaufgaben für die Vereinigung beauftragt werden.

3. Dem Schriftführer: Der Schriftführer ist mit den schriftlichen Arbeiten des Vereins beauftragt. Er lâdt die Mitglieder zu den Sitzungen und Generalversammlungen ein und führt dabei das Protokoll. Bei Beginn jeder neuen Sitzung flest er das Protokoll der vorigen Tagung vor und trâgt etwaige Mângel sofort ins Protokoll ein. Er het ausserdem die gesamte Korrespondenz des Vereines sorgfifltig zu erledigen.

4. Dem Schatzmeister : Der Kassierer ist mit der guten Verwaltung der Vereinskasse betraut, erhebt die Beitrâge und erledigt aile Finanzangelegenheiten. Aile Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei Jahresende legt er die Silanz der Generalversammlung vor, Die Einnahmen und die Ausgaben werden ver der Generalversammlung von zwei Kassenrevisoren überprüft und zur Entlasturfg wird das Buch des Kassierers unterschrieben.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber. zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Magen bij het tlelgisch Sl?aartsbira - 22t62/26't2 - Annexes áü Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

5. prei Beisitzer : Die Beisitzer vertreten bei den Vorstandsitzungen die Mitglieder. Alle Vorstands-mitgileder werden durch geheime Stimrnenabgabe von der Generalversammlung

gewâhlt. Die ausscheidenden Mitglieder sind wiedererwihlbar. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfoigt far eine Dauer von vier Jahren.

Art. 7. Die Aufgaben des Vorstandes sind die Beratung und die Beschlussfassung in allen Vereinsfragen. Vorstandsbeschlüsse kannen nur gefasst werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand stelit die Tagesordnung auf und beruft die G.V. eïn. Er prüft die Vorschlâge der Mitglieder und gibt ihnen Kenntnis von den jeweils getroffenen Entscheidungen. Er beschliesst unwiederruflich in dringenden Angelegenheiten und sorgt far die Anwendung und Beachtung der Statuten und der Richttinien des Vereins. Der Vorstand wird vom

Vorsitzenden sooft einberufen, wie es für die Interessen der Gesellschaft erforderlich ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend.

Art. 8. Der Vorstand besitzt die ausgedehntesten Befugnisse für die Geschditsführung und die Verwaltung der Gesellschaft. Er kann ins besondere : aile Akten oder Vertrâge tuigen oder tbtigen lassen; Vergleiche und Kompromisse schiiessen, aile Mobilien oder Immobilien erwerben oder verâussem, in Hypothek geben, mit oder ohne Hypothekenbestellung Dartehen aufnehmen, die Zwangsvoll-streckung vereinbaren, mit oder ohne Quittung, sowie mit oder ohne Zahlung, Leschung von allen Eintragungen von Amtswegen oder von allen anderen Eintragungen, von Eintragungen dispensieren;Miet- oder Pachtvertrdge fer jede Dauer abschliessen, aile Vermâchtnisse, Zuschüsse,Spenden und Ûbertragungen annehmen, auf alle realen Rechte und auf alle Auflôsungsklagen verzichten, alle Sondervolimachten an Bevollmitchtigte seiner Wahl erteilen, alle Bediensteten,Angestellten, Mitglieder des Persanals emennen, abberufen, ihre Befugnisse und Vergütungen festsetzen; faits es Infolge der Umstttnde erforderlich ist, kann der Verstand unter seiner Verantwortung eine Sonderkommission emennen, deren Befugnisse er bestimmt.

Art. 9. Vor Gericht und 1m allgemeinen Driften gegenüber wind der Verstand durch den Vorsitzenden oder durch seinen Stellvertreter und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gültig vertreten, ohne dass diese zwei Personen einen Beschluss, eine Genehmigung oder aine Sondervolimacht nachweisen mûssen. Alle mit den Unterschriften dieserzwei Personen versehenen Schriftstücke sind rechtsverbindlich.

Art. 10. Das Büro der Vereinigung besteht eus dem Prásidenten, dem Schriftführer, und dem Schatz-meister. in sehr dringendem Palle kann es galtigerweise einen Beschluss tassen.

KAPITEL 4. - Generalversammlung.

Art. 11. Die G.V. ist das hüchste Organ der Geseilschatt und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. In den Grenzen des Gesetzes und der Statuten sind ihre Beschlüsse für aile bindend, Die G.V fst unter ' anderem zustttndig für Satzungsabdnderungen, Wahl urtd Abberufung seiner Verwaltungsrats-mitglieder, freiwillige Auflüsung der Gesellschaft, Ausschluss von Mitglieder sowie für aile Beschfüsse, die nicht in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrates fallen. Die G.V. erhttlt Mitteilung von den Berichten und Tâtigkeiten des Vorstandes, erteilt den Verwaltungsrats-mitgliedem Entiastung von ihrem Auftrag, beschliesst den Haushaitsplan und verkündet die jührliche Gewinn- oder Vertustrechnung des Vereines.

Art. 12. Der Verstand beruft allji#hrfich wenigstens eine GV ein und zwar am Ende des Sportjahres. Die Einladung zu dieser GV erfolgt wenigstens einen Monet vorher durch Rundschreiben mit der Mitteilung der Tagesordnung. Die Tagesordnung vermerkt folgende Punkte

1. Verlesung des Protokolis der GV des Vorjahres.

2. Tâtigkeitsbericht des Vorstandes.

3. Kassenbericht und Bilanz

4. Neuwahl der Vorstandsmitglieder (ausscheidende Vorstandsmitglieder sind neuerwühlbar)

5. Abenderungen der Statuten.

fi. Interpellationen.

7. Jahresbeitrâge der Mitglieder.

Der Hóchstjahresbeltrag von 50 ¬ dari nicht überschritten werden.

8. Sonstiges.

Bezüglich der Punkte 5 und S mossen Abdnderungsvorschlüge sowie Interpellationen und

Vorschlâge dem Verstand vorher schriftlach eingereicht werden.

Abânderungen der Statuten bedürfen einerZweidrittelmehrheiit.

Art.13. Aussergewdhnliche GV : Weitere GV kbnnen abgehalten werden, wenn es der Vorstand oder die Hâlfte der Mitglieder wünschen. Die Einladung zu eiher soichen GV muas mittels Schreiben und Angabe der Tagesordnung mindestens drei Tage vorher erfolgen,

Art. 14. Die Beschlüsse der GV werden in das Protokoll eingetragen. Es wird vom Vorsitzenden sowie vom Schriftf ihrer und von Mitgliedem, die es wünschen, unterschrieben. Diese Beschlüsse

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- ûerra Belgtschen Staatsblatt vorbehalten

Telt B : Fortsetzung

werden in ein Speziairegister eingetragen. Die Auszüge werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben.

KAPITEL 5. - Besonderes

Art. 15. Das Geschuftsjahr beginra am 1.Januar und endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.

Art. 16. Die Einnahmen des Vereines setzen sich zusammen aus den Mitgtiedsbeitrâgen, demi Ertrag der investierten Kapitalien, den Zuschüssen, den Spenden usw.

Der eventuelle Einnahmeüberschuss wird zur Bildung eines Reservefonds verwendet. Dieser Fond kann dazu dienen, Amortisationen vorzunehmen, aussergewtthnliche Kosten zu decken, ungenügende Einnahmen auszugleichen oder andere Ausgaben zu decken.

Art.17 : lm Faite der freiwilligen Auflusung bestimmt die GV zwei Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Der Verein kann nicht aufgelüst werden, solange sich sechs Mitglieder beidt erkluren, den Verein weiterzuführen.

Das verbielbende Gesellschaftsvermtigen wird einer Gesellschaft zugeführt, die mbglichst gleiche Zwecke verfoigt.

Art.18. Hinsichtlich aller in den gegenwwrrtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkte geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend der V.o.G.

Ausserdem ist der Verstand in allen Fdllen fur guitige Beschiüsse zustándig.

Art.19. Dauer : Die Vereinigung ist für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Art.20. Mitgliederregister. Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kantei des zustdndigen Gerichts-bezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vernamen und Domizil bzw. im Falle von juristischen und iiffentlichen Personen die Bezeichnung, Rechtsform und Gesellschaftssitzanführt. Der Verwaltungsrat trâgtaile Abânderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich geinte den gesetzlichen Bestimmungen. in das Mitgliederregister ein und vervoltstàndigt die Akte der Vereinigung beim zustgndigen Gericht.

Art.21. Verscttiedenes : Alle Bereiche, die nicht ausdrücktictt in den vorliegenden Satzungen behandelt werden, unteriiegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 27.Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Nach der Wahl setzt sich der Verstand folgendermafaen zusarnmen. Der Verstand ist Eiar eine unbestimmte Dauer ernannt.

GENTEN Patrick Prâsident

. SOLHEID Michel Vizeprâsident

GENTEN Freddy Schriftfûhrer

VLIEGEN Elisabeth Kassiererin

GENTEN Lydia Beisitzer

GENTEN Herbert Beisitzer

GENTEN Albin Beisitzer

RÜCKTRITT : GENTEN Thérèse

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber. zu vertreter;

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung,

Coordonnées
NATURSPORTVEREINIGUNG AMEL, ABGEKURZT : NSV …

Adresse
MEDELL, DEPERTZBERG 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne