ODILIENQUELLE-V.O.G. ZUR FORDERUNG EINER SOZIALGESTALTUNG IN KULTUR, OKONOMIE UND GEISTESLEBEN - UBERPARTEILICH - INTERKONFESSIONELL (ABGEKURZT) ODILIENQUELLE-V.O.G.

Divers


Dénomination : ODILIENQUELLE-V.O.G. ZUR FORDERUNG EINER SOZIALGESTALTUNG IN KULTUR, OKONOMIE UND GEISTESLEBEN - UBERPARTEILICH - INTERKONFESSIONELL (ABGEKURZT) ODILIENQUELLE-V.O.G.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 525.763.754

Publication

16/04/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Unternehmensnr : 05`,2e .e3

Name der Vereinigung ! Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) : Odilienquelle-V.o.G. zur Fôrderung einer Sozialgestaltung in Kultur, Ôkonomie und Geistesleben - überparteilich - interkonfessioneil

(abgekürzt) : ODILIENQUELLE-V.o.G.

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4750 Bl1TGENBACH - BERG, An der Lei 1

Gegenstand

der Urkunde : GRIJNDUNG - SATZUNG

Aus einer Urkunde, die am dreiundzwanzigsten Márz zweitausenddreizehn durch Herrn Gido SCHÜR, Noter mit Amtssitz in Sankt Vith, aufgenommen wurde, geht foigendes hervor:

1- Herr BENKER Alexander Joseph, geboren in Bütgenbach am 17. April 1961, wohnhaft in 4750 Bütgenbach  Berg, An der Lei 1;

2- Frau WEY Margaretha, geboren in Bütgenbach am 15. Februar 1939, wohnhaft in 4750 Bütgenbach - Berg, Hohlweg 2;

3- Frau REINERTZ Cindy, geboren in Maimedy am 23. Mai 1975, wohnhaft in 4782 Sankt Vith, Amelscheid 8A

Naben eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht wie foigt gegründet:

Benennung:

Der Name der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Odilienquelle-V.o.G. zur Fárderung einer Sozialgestaltung in Kultur, Okonomie und Geistesleben  überparteilich  interkonfessionell", abgekürzt  Odilienquelle-V.o.G.".

Sitz - Gerichtsbezirk:

Der Sitz der Vereinigung ist in 4750 Bütgenbach -- Berg, An der Lei Nummer 1, Gerichtsbezirk Eupen. Dieser Sitz kann innerhaib des gleichen Gerichtsbezirks durch einen einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, verlegt werden.

Zielsetzung:

Zielsetzung der Vereinigung ist

-die Fárderung von Anbau und Vertrieb naturbelassener Lebensmittei und der Ostbelgischen Rotbunten Kuh

-die Fárderung der Artenvielfait in der Natur.

-die Fárderung von Kunst und Kulturleben.

-die Restaurierung der Burgruine und die Erforschung der Hügel am  Hermesborn" in Bütgenbach  Berg.

-die Fárderung des sozialen Miteinanders von Familie und Freundeskreis.

-der Schutz von Kindern und Frauen.

-die Inspiration der Jugend und die Pflege der Alteren.

-die Fárderung einer nachhaltigen Entwicklung In Okonomie, regenerativen Energien und Sicherheitsfragen.,

-die Planung und Konzeption einer Modeiïsiedïung.

-die Planung und Konzeption eines  Plan B" für den Fall einer gesellschaftlichen Krise.

Diese Zielsetzung soli verwirklicht werden mittels aller geeigneten Handlungsmittel, so unter Anderem durch "

die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung von Geldern, Gütern, Grund und Gebáuden, des durch unsere

Vorfahren hinterlassenen Erbes, die naturgemâfle Bewirtschaftung von Wiesen, und so welter.

Dauer:

Bitte auf der letzten Sotte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite ; Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

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MOD3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Die Vereinigung wird für ein unbegrenzte Dauer gegründet.

GESCHAFTSFÜHRUNG

Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus wenigstens drei Personen.

Wenn die Vereinigung jedoch nur drei Mitglieder haf, wird der Verwaltungsrat aus zwei Personen gebildet.

Die Verwalterzahl muss in jedem Fall geringer sein ais die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung.

Um zum Verwalter gewahit zu werden, muss man Mitglied der Vereinigung sein.

Die Verwalter werden durch die Generalversammlung ernannt, und sie kunnen zu gleich welchem Zeitpunkt

durch sie abgesetzt werden. Die Verwaitermandate werden unentgeitlich ausgeübt.

Wenn eïn Mandat vakant wird, kann die Generalversammlung einen neuen voriufigen Verwalter

bezeichnen. Dieser beendet dann das Mandat des Verwalters, den er ersetzt.

Befugnisse des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat führt die Geschafte der Vereinigung. Er verfügt über die weitgehendsten Befugnisse, um alle die Vereinigung betreffenden Verwaltungs- und Verfügungshandlungen zu verwirklichen, sofern diese Handlungen nicht der Generalversammlung faut Gesetz vorbehalten sind.

Vertretung der Vereinigung - Ti3gliche Geschâftsführung - Übertragung von Befugnissen:

Die Vereinigung wird bei allen gerichtlichen und auflergerichtlichen Handlungen rechtsgültig von einem Verwalter, der alleine handein kann, vestreten.

Unter seiner eigenen Verantwortung kann der Verwaltungsrat seine Befugnisse bezüglich der tâglichen Geschâftsführung der Vereinigung einem oder mehreren Geschâftsführern, die Mitglied oder Nicht-Mitglied sind, übertragen unter der Voraussetzung, dass diese Übertragung speziell ist und dass sie Dritten ordnungsgem.f3 zur Kenntnis gebracht wird.

In Ermangelung eines Beschlusses, durch den Befugnisse bezüglich der tâglichen Geschâftsführung übertragen werden und der Dritten ordnungsgemâf3 zur Kenntnis gebracht wurde, nimmt der Schriftführer die Aufgaben der tâglichen Geschâftsführung der Vereinigung wahr.

GENERALVERSAMMLUNG

Datum:

Die prdentliche Generalversammlung findet jedes Jahr entweder am Sitz der Vereinigung oder an jedem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort, am dritten Freitag im Monat Mârz statt. Wenn dieser Tag ein

Feiertag ist, wird die Versammiung auf den nâchsten Werktag, um die gleiche Uhrzeit vertagt.

GESCHÂFTSJAHR

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar; es endet am einunddreif3igsten Dezember.

AUFLOSUNG - LIQUIDATION - VERWENDUNG DER AKTIVA

Auflásung:

Die Aufli song der Vereinigung wird durch die Generalversammlung beschlossen, die wie bei Ânderungen

der Zielsetzung, für die die Vereinigung gegründet wurde, beschüef3t.

Liquidation:

Bei Auflüsung der Vereinigung aus gleich welchem Grunde wird die Verwendung der Aktiva durch die Generalversammlung oder in Ermangelung einer Generalversammlung durch die Liquidatoren festgelegt, die die Aktiva einem Verwendungszweck zuführen müssen, der der Zielsetzung der Vereinigung soweit wie mdglich nahe kommt.

ABSCHLIESSENDE UND VORÜBERGEHENDE BESTIMMUNGEN

Die Gründer erklaren, dass die folgenden Beschlüsse erst wirksam werden mit der Hinteriegung des Auszugs aus der Gründungsurkunde bei der Kanziei des Zivilgerichts. Die Vereinigung erhült in diesem Augenbiick ihre Rechtspersünlichkeit.

11 Erstes Geschaftsjahr und Generalversammlung:

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 23. Mârz 2013 und endet am einunddreillïgsten Dezember zweitausenddreizehn. Die erste ordentliche Generalversammlung wird folglich im Jahre zweitausendvierzehn stattfinden.

2/ Verwaltungsrat:

Die eingangs genannten Gründer wâhlen die ersten Verwaltungsratsmitglieder. Herr BENKER Alexander Joseph und Frau WEY Margaretha werden den Verwaltungsrat bilden. Die Mandate geiten für eine unbestirnmte Dauer.

31 Übernahme der Verpflichtungen im Namen der in Gründung befindlichen Vereinigung:

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Die Gründer erklâren, dass Verpflichtungen entstanden oder Tâtigkeiten unternommen worden im Namen und für Rechnung der in Gründung befindlichen Vereinigung, und zwar vor dem heutigen Tage.

Diese Verpflichtungen und Tdtigkeiten sind anzusehen, als seien sie von Anfang an durch die hiermit gegründete Vereinigung eingegangen beziehungsweise realisiert worden.

Sacheinlagen:

Frau WEY Margaretha, vorgenannt unter 2- bringt ohne Gegenleistung folgende Sacheinlagen in die

Vereinigung ein:

GEMEINDE BÜTGENBACH -- GEMARKUNG/BERG

1° ein ungeteiltes Drittel der Parzelle Flur C, Nummer 66L2, Unter Reinertz, Weg, grol 7,19 Ar.

2° Flur C, Nummer 66M2, Unter Reinertz, Viehweide, grol3 14,47 Ar,

3° Flur C, Nummer 66E2, Unter Reinertz, Viehweide, gror3 20,56 Ar.

Dem BMgi'sclién Staatsblatt vorbehalten

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GEMEINDE WEISMES  GEMARKUNG 2/ROBERTVILLE

4° Flur-C, Nummer 23, Rossay Pres, Weide, gros 25,82 Ar.

5° Flur C, Nummer 8F, Solerif, Acker, gros 93,73 Ar.

6° Flur A, Nummer 173B, Sarseyis, Acker, grof, 74,87 Ar.

GEMEINDE WEISMES -- GEMARKUNG 31OVIFAT

7° Flur C, .Nummer 175B, Prailse Bend, Weide, grol, 31,18 Ar.

Für analytischer Auszug:

Gido SCHOR, Noter

Gleichzeitig hinterlegt: beglaubigte Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
ODILIENQUELLE-V.O.G. ZUR FORDERUNG EINER SOZ…

Adresse
AN DER LEI 1 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne