OFFENE JUGENDARBEIT AMEL

Divers


Dénomination : OFFENE JUGENDARBEIT AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 832.561.391

Publication

18/01/2011
ÿþt . n j Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanziei In den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu ver tfentlichen jet

Gesellschaftaname

(volt ausgeschrieben) : Offene Jugendarbeit Agnel

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzlelungsabslcht V.o.G.

Sitz : Wittenhof 9 in 4770 Amel

Unternehmensnr : +~ 83L 54'4. 394

Genenstand Gründung der Verelnigung am 11.11.2010 - Emennung der Mitglleder des Verwaltungsrates - Wahl des Prâsldenten, des Schrlftführers und des Kassierers

der Urkunde :

Zwlschen den Unterzeichnenden :.

1. Frau Bock Gabriefila Maria, von Beruf mfthelfender Partner, iuxemburgischer Nationalitât, wohnhaft in Amel, Made:scheider Weg, Nummer 144;

2, Herr Dahir Thomas, Schgler, belgischer Nationalstiit, wohnhaft In Amef, Zum Knopp, Nummer 80A;

3. Herr David Jérôme Ewald Marcel, von Beruf t~raleher, belgischer Natlortalltát, wohnhaft in Deldenberg, Nummer 134, Gemelnde Amei;

4. New Ernst Uwe Heinrich Wilhekn. Invalide, belgischer Nationalitüt, wohnhaft In Schoppen, Nummer 73, Gemeinde Amel;

5. Herr Herik Dennis, Schüter, belgischer Natlonalltét, wohnhaft In Amel, Móderscheider Weg, Nummer 149;

8. Frau Hernes Nadia, Logopédin, belgischer Natfonalftát, wohnhaft in Iveldingen, Nummer 85, Gemelnde Amel;

7. Frau Kûches Karin Agnes, von Beruf Sozlelassistendn, belgischer Nationalitët, wohnhaft in Valander, Nummer 71, Gemeinde Amel;

8. Frau Vesthen Monika Gertrud Maria, von Beruf Angestelite, belgischer Natlonalltitt, wohnhaft in Medeli, Nummer 22. Gemelnde Amel

Wird In Arnel eine Vereinigung ohne Gewinnerzlekugsabsicht gegründet und deren Satzungen wie fofgt festgeiegt

TITEL I. - Bezeichnung

Aldra! 1. Der Name der Vereinigung lautet "Offene Jugendarbelt Amer, in Abkürzung : "OJAA', Vereinigung ohne Gewtnnerzietungsabsicht, lm folgenden "Verelnigung' genannt. Alle von der Vereinigung ersteliten oder verüffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzelgen und sonstigen Belege, mûssen hanter dem Namen der Verelnigung die Worte "Verelnigung ohne Gewirnerzlelungsabsicht' oder die Abkürzung V.o.G. vermerken.

TITEL Il. - Sitz und Dauer

Artikel 2. Die Vereinigung het ihren Sitz in 4770 Arnel. Wittenhof, Nummer 9, Sie untediegt der Zustündigkeit der Gerichte des Bezlrks Eupen.

Bitte auf der Ietzton Seita des_Auf der V .__ Name -.. ....-__-.. . der Personen.

ieils~ angoben :ordersef~: und Eigenschaft des beurkundenden Koters oder 1Personen,

die daze berechtigt sind der Verein oder die stiftung Driften gegenüber, zu vertreten. Auf er Rückselte : Name und Unterzeichnung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 18/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

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Der Sits der Vereinlgung kann durs Beschluss der Genereiversammlurg an frgendeinem Ort der Gemeinde Amel verlegt werden.

Artikel 3. Die Vereinigung /st für eine unbestimmte Dauer gegründet worden. Sie kann Jederzeit unter Einhaftung der gesetziic hen Bestimmungen aufgelóst werden.

TITEL III. - Zielsetzungen

Artikel 4. 1. Die Vereinigung setzt sich zum Ziel:

- dle Jugendarbeit in der Gemeinde Amel zu koordlnieren und zu betreuen.

Eindchtungen zu gronden, die den Jugendllchen Aufnahme und Mçgtichkeiten zur Animation bieten, ohne

verpfilchtende Tellnafine.

-

Animationen zu organisleren, an denen Jugendiiche ohne Einschrdnkung der politischen oder

weltanschaulichen Überzeugung teilnehmen k5nnen.

- den Jugendiichen eine active, kreative und bildende Freizeltgestattung zu ermagNchen, uni aine positive

Eniwickiung zu gewâhrleisten und dies ohne Beruckeichiigung der soziaten, sprachtichen und kulturellen

Zugehôrgkeit.

- Kontakte und Zusammenerbeit zwischen der offanen und organisierten Jugendarbeit zu fürdem.

TITEL IV. - Mitglieder

Artikel 5. Die Verelnigung setzt sich aus den von der Generalversammlung durch einfache Mehrheit angenommenen effektiven Mitgliedem zusamrrmn. Die Zahi der effektiven Mitglieder ist unbegre nzt, dart jedoch die Zaht von vier nicht unterschreiten.

Wenn die Vereinigung nur noch drel Mltgfieder umfasst, mues die Vereinigung aufgel5st werden

Neben den effektiven Mitgliedem umfasst die Vereinigung die nichteffektiven Mitglleder. Die nichteffektiven Mitglieder sind elle Animatoren und Besucher(Innen), die nicht von der Generalversammlung ais effektive Mltgiieder angenommen wurden.

Die Mitglieder der Vereinigung gehen keinertei peretinllche Haftung in Bezug auf die Verpflichtungen der Vereinigung eln.

Artikel 6. Der Rücklritt und der Ausschiuss der effektiven Mitglieder linden gemilB Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 statt.

Me ausscheidenden Mitglieder, so wie die Erben von veretorbenen Mitglledem haben keinerlei Anspru h auf das Vermogen der Vereinigung.

TITEL V. - Beitrâge

Artikel 7. Die Mitglieder sind zu keinerlei Beitrag verpflichtet und es wird weder jetzt noch In Zukunft ein Mitgliedsbeitrag eingefordert werden.

TITEL. VI. - Generatversamrniung

Artikel 8. Die Generalversammlung der Mltglieder der Vereinigung besteht aus allen effektiven Mitgliedem Artikel 9. Zu den effektiven Mitgiiedem zâhlen:

- aile interessierten Bürger aus rnüglichst vielen unters hiediichen Dórfem der Gemeinde Amel, um die Reprdsentativltát der gasarmen BevBlkerung zu gewâhrleisten.

- etn Vertreter je politischer Liste 1m Gemeinderat, jedoch mindestens drei Vertreter aus der Gemeindepoiltik.

- alle interesslerten Jugendliche aus den verschiedenen Treifs der Gemeinde.

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Artikel 10. Die Generalversammlung der MltgNeder versammeit sich mindestens zweimal lm Jahr. In der ersten JahreshMlfte findet aine ordentliche Versammlung zwecks Genehmlgung der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres sowie in der zwelten Jahreshâtfte Bine aullerordentliche Versammlung zwecks Genehmigung des Budgets des folgenden Jahres statL

Die Jahresabrechnung wird von zwel Rechnungaprüfem kantroltiert. Sie legen der Generalversemmlung gemeinsam amen Bericht vor.

Die Generalversammiungen finden entweder am Sitz der Verelnigung, oder an Jedem anderen in der Vorladung angegebenen Ort staff.

Die Generatversammlung ist das souverâne Entscheidur>gsgremium der Vereinigung. !hm Zustkindigkeit umfiasst .

1. Jegliche Salzungsândenrng

2. Die Emennung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats und gegebenenfalls der Kommissare

3. Die Aufnahme und der Ausschkrss der effektiven Mitglieder;

4. Die Genehmigung der Jahresabmchnungen und des Budgets

5. Die Sitzvertegung

6. Dle freiwillfge Aufltisung der Vereinigung

7. Aile ihr durch gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung vorbehaltenen Entscheidungen

Alle Mitglieder werden sohrltllch vom Verweitungsrat mindestens acht Tage im Voraus zur Generalversammiung eingeiaden. Die Tagesordnung muss der Elniadung betgeftlgt sein.

Eine au(3erordertliche Generalversammiung der Mitglieder muss durch den Venwaltungsrat elnberufen werden, warm ein effektives Mftglled oder der Prâsident den Antrag aient

Artikel 11. Die nicht In Artikel 10. ausdrückilch erwâhnten Zuslündlgkelten der Generahrersammiung sind In den Artikein 4 und 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht festgelegt.

Die Satzungslinderungen finden in Obereinstimmung mit Artikel 8. des Geselzes vom 27. Juni 1921 staff.

TITEL VII . - Verwattungsrat

Artikel 12. Die Vereinigung wird von einem Verw ltungsarat geleitel, dam folgende Vertreter angeh8ren:

- Sachs Bürger eus móglichst vielen unterschledllchen Darfem der Gemelnde Amel, um die Reprásentativvitft der gesamten Bevólkerung zu gewdhrlelsten

- Ein Vertreter Je poiltischer Liste lm Gemeinderat, jedoch maximal drol Vertreter aus der Gemeindepoiltik. Dle potitischen Vertreter Im Verwaitungsrat sollen die stândige Kommunikation mit der Gemeinde und die Mitverantwortung der polltischen Entscheidungstrüger In der offenen Jugendarbeit firdem.

- Zwad bis drol Jugendiiche pro Tref aus den verschiedenen Miriam der Gemeinde. Die jugendiichen Vertreter 1m Verwalungsrat sollen die stândige Kommunikation mit den verschiedenen Treffs und die Mitverantwortung der Jugendlichen für den Aufbau und die Geata ttung der offenen Jugendarbeit ftirdem.

- Die gegenwflrIigen Gründungsmltglieder emennan, Thomas Dahm, Uwe Ernst, Nadia Hennes und Karin Küches zu den Mitgliedem des Verwaltungerates. Diese bestimrnen unter sich, Nadia Hennes zur Prásiderrtin, Uwe Ernst zum Schriiüûhrer, Karin Kaches zur Kassiererin und Thomas Dahm zum zweiten Kassierer.

Artikel 13. Zu den Versanantungen des Verwaltungsmtes wird aus Gründen einar guten und effizisnten Zusammenarbeit sowie eioer reibungstosen Kommunikatlon derldie Jugendarbeiter(in) eingefaden. Derldle Jugendarbelter(In) haf jedoch nur eine beratende Slimme.

Artikel 14. Der Verwattungsrat kann zu jeder Zeit von der Zweidrlttetmehrheit der Generalversammlung der Mitglieder seiner Verantwortung enthoben werden. Jades Verwaitungsratsmitgled ist wieder wâhibar.

Dle Vorstandsmitglleder sind für die Verpllichtungen der Vereinigung nicht persânllch haftbar. litre Verantwortung beschrânkt sich suf die Ausidvung des limon anvertrauten Mandats.

Artikel 15. Der Verwattungsrat wâhtt unter seinen Mitgiiedem eine(n) Prâsidenten(in) und yzeprásidenten(in). Er vat* auI erdem elne(n) Schsfftführer(in) und elne(n) Kassierer(in). tm Faite von

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Abwesenhek oder Verhlndenrg des(r) Prâsidenten(In) oder seines(r) Steiivertreters(in) wird dessen Amt vom Mesten tinter den anderen Verwaltungsratsmitgliedem wahrgenommen.

Artikel 16. Der Venealtungsrat fassi seine Beschlilsse mit einfacher Mehrheit Er sst nur beschlussfühlg, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sst. Bel SUmmenglelchhelt entscheldet die Slimme des(r) Prâsidenten(In) oder seines(r) Stellvartneters(in).

Artiicei 17. Der Verwaltungsrat versammeit sick nach Bedart aber mindestens vier mal lm Jahr, oder jades Mal, wenn drel Mitglieder den schril lichen Antrag an den Prásidenten stellen.

Artikel 18. Der Verwaltungsrat kann gainer natüriichen ader jurislischen Persan dle tâglic ha Gescháfïsführung der Gesellschef sowle dle damit verbundene Prokura far die Konten übertragen; er legt die Befugnisse und Volimachten fest.

Artikel 19. Der Verwaltungsrat besitzt die umfassendsten Volimachten far die Durchführung der Ziele der Vereinlgung. Deshalb übt er alle Befugnisse aus, welche der Generalversammiung nicht ausdrücklich vorbehaiten sind. Er vertint die Vereinlgung bel allen gerichtfchen und auaergerichtiictien Mgeiegenheiten. Die Unterechditen von dry Mitglledem des Verwaltungsrats verpflichten die Vereinigung gegenüber Drftten.

Artikel 20. Die anderen nicht erwühnten Kornpetenzen des Verwaltungsrates werden In Anwendung des Geselzes vom 27. Juni 1921 Ober die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht geregen

TITEL VIII. - Verantwortung

Artikel 21. Die Jugendfichen sind fûr die Redaidion und die Einhaltung der Raum- und Hausordnung In den jewelfgen Trefl's verantwortlich. Der Verwaltungsrat genehmigt die Raum- und Hausordnung und überwacht dessen Elnhaitung durch die Besucher(Innen).

Artikel 22. Der Venvaltungsrat sst zudem verantwortlich für die Versicherung der Besucher(innen), der ehrenamtlichen Mitarbeiter(Innen) sowie der Râumlichkeiten.

Der Verwaltungsrat Iet ebenfalls aus pâdegogischer und ethischer Sicht verantwortllch fil die Besucher(Innen) und ehrenamtiichen Mitarbelter(lnnen). Der Ve, aitungsrat Ist (mlt)veraniwortiich far das gute Gelingen der padagogischen Admit in den Treffs und steht dem Jugendarbelter wohlwollend, unterstützend und beratend zur Selle.

Artikel 23. Der Verwaflungsrat der Vereinigung trligt Sorge für de Aus- und Weiterbiidung der ehrenamtichen Anlmatoren(innen).

TITEL IX. - Auflósung

Artikel 24. lm Felle der Auflôsung der Vereinlgung bestimmt doe Generalversammiung der Mitglieder dle Verwendung des Habens der Vereinigung. Sie ernennt den acier die lrquidatoren und legt deren Volmachten fest. Das Haben der Vereinlgung muss obligatorisch fûr eine Vereinigung mit maglchst âhnlichen Zielsetzungen wie die der Varelnigung selbst bestimmt werden, dle fhren Sitz In der Deutechsprachigen Gemeinscliaft hal.

TITEL )C - Verwaltung und Protokolle

Artikel 25.

1. Die BescMüsse der Generaiversanmrtung werden nach Genehmlgung derselben vom Prâsidenten und vom Schrififührer unterechrieben und ki einem Protokollreglster hlntertegt Das Register wird am Gesellschaftssiiz autbewahrt Me Mltglieder kannen vor On darin Einsfcht nekmen.

2. Die Protokolle des Verwaitungsrates werden nach Genehmlgung desselben vom Prâsidenten und vom Schriftfiihrer unterschrieben. Sie werden ebenfalls in ein Register eingetragen, welches beim Gesellschaftssitz aufbewahrt wird.

3. Alle Mitgiieder und aile Drittpersonen, die gain begründates interesse haten, kunnen Kaplan oder Auszüge der Protokolle der Generalversammiung oder der des Verwattrurgsrates anfragen.

4. Me Mitglieder müssen in einem Mitgiiederregister eingetragen werden. Das Register wird am Gesellschafssltz eufbewahrt.

- Dieh - Belgischen Staat,sblatt vorbehaiten

Tell B : Forlsetzung

Artikel 26. Das Rechnungsjahr beglnnt am assten Januar und endgit am einunddreilligsten Dezember aines >den Jahres.

Getâtigt und unterschrieben in Amel, in zehnfacher originaler Ausführung, lm Jahre Zwe tausendzehn, am enken November.

Nach Votlesung haben die gegenwârtigen Gründungu smitglleder unterschriaben

Elnregistriert fard Blatt ohne Zusatz In Sankt Vith, am 28. Dezember 2010 Band 35 Blatt 24 Fach 5, erhoben fünfundzwanzlg Euro {25,00 ¬ ) Der Einnehmer

Auszug aus dem Protokolt der Gr0ndungsversammlung vom 11. November 2010

Folgende Mitglleder wurden im Venaaltungsrat gewahlt:

Bitte eut der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des te urkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenûber, zu vestreten.

Au_f der Rückselte : Name und Unterzelchnung.

1. Dahm Thomas, Zum Knopp 60A, 4770 Amel

2. Ernst Uwe, Schoppen 73, 4770 Amel

3. Hennes Nadia, Iveldingen 85, 4770 Amel

4. Kfiches Kaorin, Vaiender 71, 4770 Amel

Auszug aus den Protokoll des Verwaltungsrates vom 11. November 2010

Die Mitglieder lm Verwaltungsrat haben unter sich folgende Wahl getâtigt:

1. Hannes Nadia, uArd zur Prâsldentin gewáhlt;

2. Ernst Uwe, wird zum Selvettir gewâhlt

3. Kaches Karin, wird zur ersten Kasslemrin gewàhlt;

4. Dahm Thomas, wlyd zum zweiten Kassierer gewâhlt;

Far die Richtigkeit der ob en gernachten Angaben unterzeichnen:

Hennes Nadia, PrIsIdentin

Ernst Uwe, Setcretâr

Küches Karts, Kaseiererin

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Coordonnées
OFFENE JUGENDARBEIT AMEL

Adresse
WITTENHOF 9 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne