OFFENE JUGENDARBEIT BUTGENBACH

Divers


Dénomination : OFFENE JUGENDARBEIT BUTGENBACH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.550.690

Publication

01/09/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

M003.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Unternehmensnr ; 0844.550.690

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieberi) : Offene Jugendarbeit Bütgenbach

(abgelc(irzt) : OJA Bütgenbach

Rechisform : Vereinigung ohne Gewinnerziefungsabsicht

Sitz : Dellenstral e 32B 1/1, 4750 Nidrum/Bütgenbach

Geuenstand

der Urkunde : Ariderung der Mitglieder des Verwaltungsrates und Anderung des

Sitzes der Vereinigung

Durch die Generalversammlung vom 18. Mârz 2014 wurde beschlossen:

- Der neue Sitz der VoG OJA Bütgenbach ist Desherenborn 11 in 4750 Bütgenbach/Elsenbom.

Folgende Mitglieder scheiden aus dem Verwaltungsrat aus (Amtsaustritt):

Sandra Michels (Schriftführerin)

Mike Thbnnes (Kassierer)

Charles Servaty (Beisitzer)

- Falgende Personsen werden als neue Mitglieder des Verwaltungsrates ernannt (Emennung):

Tatiana Cormann (Schriftführerin), Hochstraf3e 176, 4701 Kettenis/Eupen

Alain Boemer (Kassierer), Gartenstraf5e 11 E1, 4750 Bütgenbach

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30/03/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei ln den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

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Gesellschaftsname : Offene Jugendarbeit Bütgenbach

Rechtsfiorm : V.o.G.

Sitz : Dellenstr. 32 B 1/1 in 4750 Nidrum

Unternehmensnr : cri/ 9-~ ~D 6Y0

Gegenstand Gründung einer VoG und Wahl der Verwaltungsratsmitglieder der Urkunde :

Zwischen den Unterzeichnenden:

1. Herr Brüls Jérôme, wohnhaft Kalterherbergerstraf3e 10, 4750 Elsenbom,

2. Herr Faymonville Mike, wohnhaft im Kulei 3, 4750 Elsenbom,

3. Herr Pink Marius, wohnhaft Am Bom 13, 4750 Elsenbom,

4. Herr Franzen Daniel, wohnhaft Dellenstraf3e 15 , 4750 Nidrum,

5. Herr Kiinges Lothar, wohnhaft Lindenstraf3e 25, 4750 Weywertz,

6. Frau Michels Sandra, wohnhaft Dellenstraf3e 32 B 1/1, 4750 Nidrum,

7. Frau Schommer Marie-Pierre, wohnhaft Hauptstr. 48 in 4780 St. Vith,

8. Herr Servaty Charles, wohnhaft Am Schwarzbach 2 b, 4750 Küchelscheid,

9. Herr Thônnes Mike, wohnhaft Zum Büchelberg 1, 4750 Elsenbom.

10. Herr Willems Sascha, wohnhaft Bahnhofsstr, 26, 4750 Weywertz.

wird in Bütgenbach eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet und deren Satzungen wie folgt festgelegt:

KAPITEL I.  Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Artikel 1 - Bezeichnung

Der Name der Vereinigung iautet « Offene Jugendarbeit Bütgenbach» V.o.G., abgekürzt  OJA Bütgenbach" im folgenden  Vereinigung" genannt.

Artikel 2 - Sitz

Die Vereinigung hat ihren Sitz in 4750 Nidrum/Bütgenbach, Dellenstraf3e 32 B 111. Der Sitz der Vereinigung kans durch Beschluss der Generalversammlung an irgendeinem Ort der Gemeinde Bütgenbach verlegt werden.

Sie unterliegt der Zustôndigkeit des Gerichtsbezirk Eupen,

Artikel 3 - Zweck

Die Vereinigung setzt sich zum Ziel:

-die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach zu koordinieren und als Ansprechpartner zu fungieren.

-Einrichtungen zu fôrdem, die den Jugendlichen Aufnahme und Môglichkeiten zur aktiven, kreativen und bildenden Freizeitgestaltung geben, um eine positive Entwickiung zu gewâhrleisten und dies ohne Berücksichtigung der sozialen, sprachlichen und kulturellen Zugehôrigkeit.

-Aktivitôten zu organisieren, an denen Jugendliche ohne Einschrénkung der politischen oder weltanschaulichen Überzeugung teilnehmen kônnen und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden sind.

-Kontakte und Zusammenarbeit zwischen der offenen und organisierten Jugendarbeit im In- und Ausland zu fôrdem.

Artikel 4 - Dauer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegeniiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Dern Belgische Staatsbh vorbet'alt

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Die Vereinigung ist fur eine unbestimmte Dauer gegründet worden. Sie kann jederzeit unter Einhaltung der gesetziichen Bestimmungen aufgelrstwerden.

KAPITEL Il. - Mitglieder

Artikel 5  Mitglieder

Die Vereinigung setzt sich ausschlielIlich aus ordentlichen Mitgliedem zusammen. Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch die Zahl von drei nicht unterschreiten. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Artikel 6  Erwerb der Mitgliedschaft

Mitgiieder k5nnen werden:

-alle interessierten Bürger aus allen Altersgruppen und sozialen Schichten aus müglichst vielen

unterschiedlichen Orten der Gemeinde Bütgenbach.

-ein Vertreter des Gemeindekollegiums, jedoch maximal drei Vertreter aus dem Gemeinderat.

-interessierte Jugendliche aus den verschiedenen Treffis der Gemeinde.

-maximal zwel Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Bütgenbach haben.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss der Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist miïglich.

Artikel 7  Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat erfolgen kann.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertrekenden ausgesprochen werden.

Aile ausscheidenden Mitglieder, sowie die Erben von verstorbenen Mitgliedem haben keinerlei Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung.

Artikel 8 - Beitrâge

Die Mitglieder sind zu keinerlei Beitrag verpflichtet und es wird weder jetzt noch in Zukunft ein Mitgiiedsbeitrag eingefordert werden.

Artikel 9 - Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem sind binnen 30 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses enthâlt, einzutragen.

KAPITEL III -- Organe der Vereinigung

Artikel 10  Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung sind: die Generalversammlung und der Verwaltungsrat.

Artikel 11 - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Ihre Zustândigkeit umfasst:

1. Jegliche Satzungsânderung

2. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats aus den Mitgliedem der Generalversammlung und gegebenenfalls der Rechnungsprüfer

3. Die Aufnahme und den Ausschluss der effektiven Mitglieder

4 Die Genehmigung der Jahresabrechnungen und des Budgets

5. Die Sitzverlegung der Vereinigung

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6. Die freiwillige Auflüsung der Vereinigung

7, Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Artikel 12  Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der Generalversammlungen

Die Generalversammlung wird auf Beschluss des Verwaltungsrates einberufen. Sie findet mindestens einmal im Jahr im Márz statt, kann aber zusetzlich auf Antrag eines Fünftel der Mitglieder oder auf Beschluss des Verwaltungsrates jederzeit einberufen werden.

Alle Mitglieder werden schriftlich vom Verwaltungsrat mindestens acht Tage im Voraus zur Generalversammlung eingeladen. Die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt sein.

Die Generalversammlung wird von dem Vorsitzenden, bai dessen Verhinderung vom Schriftführer und in dessen Abwesenheit vom Kassierer geleitet.

Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht und jedes von lhnen verfügt über eine Stimme.

Artikel 13  Der Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der sich aus mindestens drei und hQchstens zwiilf

Mitgiiedern zusammensetzt. Diese werden durch die Generalversammtung für ein Jahr gewâhit und kunnen zu

jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mbglich.

Dem Verwaltungsrat kunnen folgende Vertreter angehüren:

-maximal fünf Bürger aus müglichst vielen unterschledlichen Orten der Gemeinde Bütgenbach,

-maximal einem Vertreter aus dem Gemeinderat,

-maximal zwei Jugendiiche pro Jugendtreff.

Der Verwaltungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden. Er wühlt aullerdem einen Schriftführer und einen Kassenführer. lm Faite von Abwesenheit oder Verhinderung des Vorsitzenden wird dessen Amt vom Schriftführer und in dessen Abwesenheit vom Kassierer wahrgenommen.

Artikel 14 Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

Die Sitzungen des Ve wattungsrates werden vom Vorsitzenden mit einer Tagesordnung einberufen. Der Verwaltungsrat versammelt sich nach Bedarf aber mindestens zwei Mal im Jahr, oder jedes Mal, wenn ein Fünftel der Mitglieder den schriftlichen Antrag an den Vorsitzenden stellt.

Zu den Versammlungen des Verwaltungsrates wird aus Gründen einer guten und effizienten Zusammenarbeit sowie einer reibungsiosen Kommunikation der Jugendarbeiter eingeladen. Der Jugendarbeiter hat jedoch nur eine beratende Stimme.

Der Verwaitungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist nur beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Verwaltungsrat kann einer natürlichen oder juristischen Person die tâgliche Geschâftsführung der Gesellschaft sowie die damit verbundene Prokura für die Konten übertragen; er legt die Befugnisse und Vollmachten fest.

Artikel 15  Protokollierung von Beschlüssen

Die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates werden in einem Protokoll mit Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis festgehalten und nach Genehmigung vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben und in einem Protokollregister hinterlegt. Das Register wird am Vereinigungssitz aufbewahrt. Aile Mitglieder kunnen darin Einsicht nekmen.

Alle Mitglieder, die ein begründetes Interesse haben, kinnen Kopien oder Auszüge der Protokolle der Generalversammlung oder des Verwaltungsrates anfragen.

KAPITL IV  Tegliche Gescheftsführung, Vertretung, Finanzen

Artikel 16  Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung von Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Dom Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B : Fortsetzung

Der Vorsitzende und een anderes Vorstandsmitglied vertreten die Vereinigung bei allen gerichtlichen und auflergerichtlichen Angelegenheiten.

Aile die Vereinigung bindenden Akten müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und durch den Vorsitzenden

oder zwei Verwaltungsratsmitglieder unterzeichnet werden.

Artikel 17  Geschâftsjahr, Jahresabschluss und Budget

Das Geschâftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

Die Buch- und Kassenführung der Vereinigung wird gemâf3 Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt. Danach wird der Verwaltungsrat das Budget des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats Mârz zur Billigung vorgelegt.

Gem Artikel 11 entscheidet die Generalversammlung über die Entlastung des Verwaltungsrates.

KAPITEL V Satzungsânderung, Auflâsung, Schlussbestimmung

Artikel 18 -- Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemel den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 19  Aullâsung

lm Falle der Aufiâsung der Vereinigung bestimmt die Generalversammlung die Verwendung des Habens der Vereinigung. Sie emennt den oder die Liquidatoren und legt deren Vollmachten fest. Das Haben der Vereinigung muss obligatorisch für elite Vereinigung mit müglichst âhnlichen Zielsetzungen wie die der Vereinigung selbst bestimmt werden, die ihren Sitz in der Deutschsprachigen Gemeenschaft hat.

Artikel 20 -- Gründungsmitglieder

ln diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es werden zu den Verwaltungsratsmitglledem gewâhlt:

" als Vorsitzender: Sascha Willems

" als Schriftführerin: Sandra Michels

" als Kassenführer: Mike Thánnes

" als Besitzer: Charles Servaty

" als Beisitzer: Daniel Franzen

Geschehen zu Bütgenbach, am 08.03.2012.

Unterschrift:

Sascha Willems

Bitte auf der tetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückselte : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
OFFENE JUGENDARBEIT BUTGENBACH

Adresse
DELLENSTRASSE 32, PB 1/1 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne