OFFENE JUGENDARBEIT RAEREN, ABGEKURZT : JURA VOG

Divers


Dénomination : OFFENE JUGENDARBEIT RAEREN, ABGEKURZT : JURA VOG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.868.515

Publication

12/04/2012
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Uricunde in den Anlagen zum Belgischen StWs-i`iTatt:zû)eeffentlichen

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Unternehmensnr : 0»9 ~a.,,5---A5

Name der Vereinigung I Stiftung ! Organismen .

(ausgeschrieben) : Offene Jugendarbeit Raeren VoG

iabgektírzti : JuRa VoG

FZechtsform : Vereinigung ohne Gewinne/f~~rz~~ie~~ lu//n~~sabsicht

Sitz : 4731 Eynatten ~N1 X~`~(M" r` S ~ r- ~ ~

Geqenstand

der Urkunde ; Gründung

Satzungen der offenen Jugendarbeit Raeren VoG im Folgenden  JuRa VOG"

Zwischen den Unterzeichneten:

Britz André, Hergenrather Strasse 5.4730 Hauset (Selbststândiger)

Delanuit Philippe, Binsterweg 43, 4700 Eupen (Angesteliter)

Halmes Nico, Paveestrasse 1, 4700 Eupen (Angestellter)

Homburg Claudia, Fossey 72, 4730 Hauset (Angestellte)

Hellebrandt Eric , Beriatt 13, 4731 Eynatten (Beamter)

Kirschvink David, Edeistrasse 18, 4700 Eupen (Produktmanager)

Kubeil Stephanie, Aachener Strasse 155, 4701 Kettenis ( Fotografin)

Ries Stephan, Eynattener Stresse 62, 4731 Eynatten ( Speditionskaufmann)

Scheiff Dieter, Lichtenbuscher Strasse 278, 4731 Eynatten ( Speditionskaufmann)

Wird eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegriindet und deren Satzungen wie folgt festgelegt:

Kapitel 1: Name  Sitz  Zielsetzung - Dauer

Art. 1: Name der VOG.

-Die Vereinigung trâgt den Namen: Offene Jugendarbeit Raeren VoG abgekürzt JuRa VoG.

Art. 2: Sitz der VOG

-Die Vereinigung bat ihren Sitz in 4731 Eynatten, Lichtenbuscher Strasse 27, Die Vereinigung untersteht

dem Gerichtsbezirk Eupen. Der Sitz kann auf einfachen Beschluss an jeden anderen Ort der Grof3gemeinde

Raeren verlegt werden.

Art. 3: Zwecke der Vereinigung:

-Die offene Jugendarbeit in der Groagemeinde Raeren koordinieren und durchführen.

-Die Personalführung der durch die Vereinigung angestellten Personen

-Die Weiterbildung des angestellten Personals und der Ehrenamtlichen zu gewâhrleisten und zu fordem.

- Die Umsetzung des Jugenddekrets zur Fdrderung der Jugendarbeit in der Deutschsprachigen

Gemeinschaft.

Art. 4: Dauer

-Die Vereinigung wird ffir eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann lederzeit tinter Einhaltung der

gesetzlichen Bestimmungen aufgelbst werden.

Kapitel 2: Mitglieder

Art. 1: Mitglieder:

-Mitglieder der Vereinigung sind:

a)Die VoG Jugendheim Raeren, vertreten durch drei Mitglieder ihres Verwaltungsrates

b)Die VoG Jugendtreff Inside, vertreten durch drei Mitglieder ihres Verwaltungsrates

-. -_-_- _ _c)4ieV_aGJugendheim.Hauset.vertretendur_chdr_ei.Mitglieder.ihresVerwaltungsrates __

iaat¬ e auf der Ietzten Seite des Teirs 13 ange ben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Netars oder der Personen.

die dam ermâc" htigi sind die Vereinigung, die Stiftyrig oder die Oryanismus gegerober, 2a verbreten. Ad der Rückseite : Name und Untersrhrift.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOA 3.2

Art. 2: Ende der Mitggliedschaft:

-Die Gereeralvers'arierilurig kaon jëderzeit dies Miígiiëdsch'aft entziiehen, wenn die betreffende VOG nicht

mehr in der Offenen Jugendarbeit tetig ist oder sich nicht mehr an das Dekret zut Fàrderung der Jugendarbeit

halt. Hierzu ist eine Mehrheit in der Generalversammiung von Nôten.

Art.3: Austritt:

" -Bin Mitglied kann jederzeit taus der Vereinigung austreten. Der Austritt wird der 'Generalversammlung schriftrch mitgeteilt.

-Die ausgetretenen oder ausgeschiossenen Mitgiieder haben keinerlel Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung, noch kunnen sie Rückerstattung fur geleistete Arbeit, Schenkungen, Stiftungen und dergieichen verlangen. Auch kannen Sie weder die Vorlage der Dokumente und Buchungsunterlagen der Vereinigung noch ein Inventer aus irgendeinem Grunde einfordem.

Kapitel 3: Organe der Vereinigung

Art. 1: Organe der Vereinigung sind:

a)Die Generalversammiung.

b)Der Verwaltungsrat.

Art.2: Generalversammlung.

-$ie ist zustdndig fi}r

a)Die Anderung der Satzung.

b)Die Bestellung und Abberufung des Verwaitungsrates.

c)Die zu erteilende Entrastung des Verwaltungsrates.

d)Die Billigung des Haushaltspians und des Jahresabschusses.

e)Die freiwillige Auflosung der Vereinigung.

f)Den Ausschluss eines Mitgliedes.

g)Alle Beschlüsse die über die Grenzen der den Verwaitungsrat gesetzlich und auf Grund der Satzung

veriiehenen Befugnisse hinausgehen.

-Die 9 Vertreter der angeschiossenen VoG's der Tragervereinigung haben bel der Generalversammiung gleiches Stimmrecht. Die Beschlüsse werden im Konsens der Mitglieder gefasst, vorbehaltiich der Felle, in denen das Geselz oder die Satzung etwas anderes bestimmt.

-Zur Generalversammlung wird aus Gründen einer guten und eftizienten Zusammenarbeit sowie einer reibungsbsen Kommunikation der/die Jugendarbeiter eingeladen. Der I die Jugendarbeiter haben jedoch nur eine beratende Stimme.

-Zur Generalversammlung wird aus Gründen einer guten und effizienten Zusammenarbeit sowie einer reibungslosen Kommunikation der/die Jugendschôffe der Gemeinde Raeren und ein Oppositionsmitglied des Gemeinderates der Gemeinde Raeren eingeladen. Der / die Jugendschoffe und das Oppositionsmitglied haben jedoch nur eine beratende Slimme.

-Die Generalversammiung ist nur beschlussfehig, wenn aire stimmberechtigten Mitglleder anwesend sind.

-Jades Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung. Eine Üibertragung des Stimmrechtes erfolgt über eine einzige schriftfiche Volimacht pro Mitglied,

Art. 3: Einberufung, Tagesordnung, Abiauf und Beschlussfassung der Generalversammlung

-Jades Jahr muss mindestens eine Generaiversammlung im ersten Quartai des Gescheftsjahres einberufen

werden.

-Es kann so oit eine auBerorxientiiche Generalversammlung einberufen werden, wie es fûr die Interessen der Vereinigung erforderiich int.

-Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat per Brief oder jeglicher Form der Datentibertragung vorgenommen. Dies geschieht mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung enter Angabe von On, Zeit und Tagesordnung.

Art.h: Verwaltungsrat

-Der Verwaltungsrat darf nur aus Mitgliedern der Generalversammlung bestehen.

-Die VereinIgung wird durch eiven Verwaltungsrat geleitet. Dieser setzt sich aus drel durch die Generalversammiung gewbhlten Personen zusammen. Dabel muss ieder Standort durch eine Person vertreten sein. Die Funktionen (Président, Kassierer und Schriítfiihrer) werden durch die Generalversammiung auf unbefristete Dauer gewehlt und kannen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden.

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

-Die BeSchlüsse werden im Konsens gefasst, vorbehaltlich der FâIle, in denen das Gesetz oder die Satzung etwas anderes bestimmt.

Art.5: Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

-Die Sitzung des Verwaltungsrates kann von jedem Verwaltungsratsmitglied einberufen werden. Der

Verwaltungsrat tagt mindestens einmal im ersten Quartal eines jeden Geschüftsjahres.

-Die Einberufung wird von einem Mitglied des Verwaltungsrats per Brief oder jeglicher Form der Datenübertragung vorgenommen. Dies geschieht mindestens vierzehn Tage vor dem Verwaltungsrat unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung.

Art.6 Protokollierung von Beschlûssen

-Die BeSchlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates werden in einem Protokoll mit Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis festgehalten und nach Genehmigung vom Vorsitzenden, Kassierer ; und vom 5chriftführer unterschrieben und in einem Protokollregister hinterlegt. Dieses Register wird am Vereinssitz aufbewahrt. Alle Mitglieder kunnen darin Einsicht nehmen.

Kapitel 4: Zusatzbestimmungen

Artikel 1: Allgemeines

-Alles was in diesen Statuten nicht vorgesehen ist, wird gem der koordinierten Gesetzgebung über die

VOG's gehendhabt oder durch eine Innere Geschi3ftsordnung festgelegt,

-Auflüsung: lm Falle der Auflüsung der Vereinigung, bestimmt die Generalversammlung der Mitglieder, die , Verwendung des Habens der Vereinigung. Sie ernennt den oder die Liquidatoren und legt deren Vollmachten fest. Das Vermogen der Vereinigung muss den angeschiossenen VoG zum gültigen Verteilerschlüssel zu Gute kommen.

-Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31r Dezember jedes Jahres.

Kapitel 5: Gründungsmitglieder

In diesem Augenblick treten die Grundüngsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es wird

zum Verwaltungsrat gewâhlt:

Prâsident: André Britz

Kassierer: David Kirschvink

SchriftfÜhrer: Stephan Ries

Getâtigt und unterschrieben in Raeren in dreifacher originaler Ausführung im Jahre 2012 am 29. Mi3rz, Nach Vorlesung haben die gegenwârtigen Mitglieder unterschrieben.L.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Dern Belgischen Siàegblatt uorbehalten

Bine auf der letzten Seite des TelCs BB angeben : Auf der Vardersseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiitung oder die Organísmus Dritte:i gegenùber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
OFFENE JUGENDARBEIT RAEREN, ABGEKURZT : JURA…

Adresse
LICHTENBUSCHER STRASSE 27 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne