OFFERMANN MANAGEMENT


Dénomination : OFFERMANN MANAGEMENT
Forme juridique :
N° entreprise : 839.912.706

Publication

30/04/2014 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2013, APP 25.04.2014, DPT 25.04.2014 14100-0599-013
14/05/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/05/2014 - Annexes du Moniteur belge

HOD WORD 11.1

rij, Ausfertigung, die nach Elinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ichen ist

el der KaniW

des Handelsgenc s

02 -05- 2Q14

INder ereee Kanzlei

Unternehrnensnr. : 0839.912.706

Geselischaftsname

(vol ausgeschrieben) OFFERMANN MANAGEMENT

(abgekbrzt)

Rechtsform : Privalgesellschaft mit beschrankter Haftung

REL fi 1.s

Sitz : 4728 HERGENRATH, Altenberger Strafle 28

(volstândige adresse)

Gedenstand

der Urkunde ; Verlegung Gesellschaftssitz und Betriebssitz.

Die aullerordentliche Generalversammlung vom 28. April 2014 het einstimmig, mit sofortiger Wirkung beschlossen den Sitz der Gesellschaft von Altenberger Strafle 28 in 4728 HERGENRATH nach Hergenrather Strafle, 35 in 4730 liNSET zu verlegen.

HiQêREW

OFFERMANN Sven

Gescheftsführer

II II





*14098927*

_

Bitte auf der letzten Selle des Teils B angeben Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundonrien Notera oder der

Personen, die dazu ermâchligt sind, die jutistische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückselte Name und Unterschrift.

06/05/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 26.04.2013, DPT 30.04.2013 13104-0567-009
14/10/2011
ÿþDern Belgischen Staatsblatt vorbehalten'

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

`11155173"

11111

Hen enegt oei der Kanzlai

des Hendeisgerichts EUPEN

0 4 -10- 2011

1N Kanzlei

der Greffier

Kanzlei

(voll ausgeschrieben) : "OFFERMANN MANAGEMENT"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4728 HERGENRATH, Altenberger Stral3e 28

tJnternehmensnr : 0839. 9A.2 . 7" 06

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Doctor juris Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschriànkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 30. September 2011, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass:

Herr OFFERMANN Sven, geboren zu Eupen, am siebten Februar neunzehnhundertneunundsiebzig, (NN 790207 199-03), belgischer Staatsangeh5rigkeit, in Gütern getrennt lebender Ehegatte von Frau GEHLEN Aline laut Ehevertrag des unterzeichneten Notars vom einunddreilligsten August neunzehnhundertneunundneunzig, wohnhaft in 4701 Kettenis, Aachener Stral3e 240;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet hal:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet : "OFFERMANN MANAGEMENT', Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veroffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4728 HERGENRATH, Altenberger Stral3e 28.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verf ffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausiand errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft het als Gegenstand sâmtliche Aktiviteen der Kundenbetreuung im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich, sowie die Beratung und das Management in finanziellen, kommerziellen oder verwaltungsmâFFigen Angelegenheiten im weitesten Sinne und das Marketing.

Die vorstehende Aufzâhiung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesetlschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indireki auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr. eventuelles Auflásungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf dreilligtausend Euro (30.000,00 ¬ ).

Es zerfâllt in dreihundert (300) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Drei-hundertstel (1/300) des Gesellschaftsvermigens.

ARTIKEL 6.

Diese dreihundert (300) Gesellschaftsanteile werden durch den vorgenannten Herrn OFFERMANN Sven gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich zu zwei/Drittel (2/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  AXA Bank" unter Nummer Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegen1ber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/10/2011 - Annexes du Moniteur belge

751-2055608-24 hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehandigt worden.

Der Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschaftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliel3t, erhOht oder ermeigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschtiefst und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhdhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen.Die Anteile sind unteilbar.

Sopten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbondenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft ais Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht, In diesem letzten Faite für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendei werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tdgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem BevoJimachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kdnnen. Gerichtliche Klagen, sowohl ais Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Gescheftsführern kunnen feststehende oder veranderliche Entschadigungen gewahrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfafls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemaf& den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um Ober aile sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung staff und zwar am fünfundzwanzigsten Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfafls auF erordentlich, gemafs den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn eín solcher vorhanden ist, und eretert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zahlt übt dieser die der Generalversammlung zufatlenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stelivertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiI igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

"

Teil B - Fortsetzung

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonio sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aufferdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozeni zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesell-schaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlief3t. Es sei bemerkt, dais jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgelóst werden. lm Falle der Auflesung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemàss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemal3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschëftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreirsigsten Dezember zweitausend-zwolf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach stad am fünfundzwanzigsten Juni zweitausend-dreizehn.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestàtigt.

AURERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist

der vorgenannte Gesellschafter zu einer auf3erordentiichen Generalversammlung zusammengetreten. Einstimmig beschlieFFt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren

Geschaftsführer zu emennen, den eingangs vorgenannten Herm OFFERMANN Sven, der dieses Amt annimmt. Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschldgt den Finanzplan.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehatten

Bijlagen bij-het-Belgisch Staatsblad =-14/1012011- Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juristische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
OFFERMANN MANAGEMENT

Adresse
ALTENBERGER STRASSE 28 4728 HERGENRATH

Code postal : 4728
Localité : Hergenrath
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne