ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT OSTBELGIENS APOSTELGLEICHER HEILIGER NINO

Divers


Dénomination : ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT OSTBELGIENS APOSTELGLEICHER HEILIGER NINO
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 832.369.371

Publication

11/01/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatswatt zu vertiffentiichen ist

Hinterlegt bei der Kenzie,

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 11/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

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(eo.r~~esChriebpn) ; "Orthodoxe Kirchengemeinde der deutschSplrachigen Gemeinschaft Ostbelgiens Apostelgleicher Heiliger Nino"

(nbgelçüud)

PealtSiblrft : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sim : Herbesthaler Str. 50, B-4700 - Eupen

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der tirkttneie

Zwischen forigenden personen:

1. Herr Popescu Aure priester, Rue de Preogres, 297, 1030 Bruxelles, geboren in Lipova (Rum) am. 28/0811952;

2. Frau Kavsadze Shorena, TheodordM noren Str. 21, 4700 Eupen, geboren in 7fbtlissi (Ge) am 28107/ 1977

3. Hérr Balici Dumitru,Herbesthater Str.50, 4700 Eupen, geboren in Vicovu de sus (Rum) am 11/1011970

4. Frau Krult Bene, Hufengasse Str.85, 4700 Eupen, geboren in Navotscheboksarsk (Ruls) am 07107/1978

5. Herr Dodict Adrian, Konig Albert Alee 32, 4700 Eupen, geboren in Piatra Neemt (Rum) am 20/011A 914

mit betglscher Staatsangeharigkeit, wird vereerart, eihen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu gronden, deren Statzungen fotgende sind:

Arbkcet 1. Der Verein wird gegriindet unter dem Namen "Orthodoxe Kirchengemeinde der deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens Aposteigteicher Heiliger lento" und het seinen Sltz in Eupen, Herbesthaler Str. 50. Gerichtsbezirk Eupen

Art. 2. Das Ziel des Vereins ist die Sicherstellung und Abhaltung des Orthodoxen Gottesdlenstes in Eupen'

" (unter der Schirntherachaft und dem Segen des Orthodoxen Erzbisiums von Belgien, geheirend zum

" bkumenlschen Patriachat von Konstantinopelllstanbul), das Wahren der Orthodoxen Spirifualitat, das Nachgehen aller sozialer und kultureller Aktivitâten sowie der Jugendarbeit, die hiermit verbunden ist

Art. 3. Der Verein wird gegrondet eut unbestimmte Dauer und kann jederzeit wieder aufgeltst werden.

Art. 4. Die Anzahi der Milglieder ist unbeschronkt, doch musa sie zumindest drei belragen. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird in der Allgemeinen Vollvversammlung mit Zweldrittetmehrheit beachtossen.

Jedes Mitglied muss nach seiner Aufnahme midleis t.lnterschrif ins Beratungsregister des Gescháflsrates den Statuten und Haussatzungen beisreten.

Art. 5. Der durch die Mitglieder zu bezahtende jàhrliche Belfrag dari nicht htlher als 1000 Euros sein. Dieser eeltrag wird durrh den Verwaltungsrat lestgelegt.

Art. 6. Die kfrtgaeder kannen eus dem Verein wieder austreten, indam sie ihre Kiindigung per Einschreiben

- an den Verwaltungsrat schaken. Sie ktfrmen nur unter rechtlichen Bedingungen durch enen Beschluss der: Aligemenen Voliversammiung wieder ausgeschlassen werden.

Art. 7. Die Mitglieder naben trein Recht auf gesellschaftfichen Besitz. Sie k8nnen weder Inventer enter; Angabe bzw. Vorlegung von Rechnungen, noch den Betrag von bereits ûberwiesenen Rechnungen. zurückfordem.

Ritte auf er letr.trrr Seite angc.tron : A,erf dew_Vo~^i6.e: Pdeine und Eif3e4richafe des bourlwntlnrtden Notars odcs der Personen,

die dtLlr en-nechtirgt sind die 1ieseinigung, die Ski6tursg cior dln C?euanisrrtus Dritten c,yegenübrar, zu verhotr.n.

ArsÆ exAi.elepfida : Marne und l,Snterec:Cariit.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 11/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

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Art. 8. Der Verein wind geleitet durch einen Verwaltungsrat, der sich aus mindestens drel Mitgliedem zusanunensetzt. Dieser wird von den Mitgitedem in der Aflgemeinen Vallversanuniung fer eine Periode von vier Jahren ernannt und kann als Mandat wiederemeuert werden.

Art. 9. Der Verwaltungeret wlihit unter seinen Netelledem eihen Vorsitzenden, eenen Sekrettir und einen Schatzmeister sus. Bei Abwesenheit des Presidenten werd diese Funktion durcit den Attesten des Verwaltungsrates wahrgenommen.

Ast. 10. Der Verwaltrsrat flat in den allermeisten Angelegenheiten des Vereins Vollzugsgewaft, es sel denn in ausdrücklich und exklusiv der Allgemeinen Vollversammiung gesetzlich und durch Geschefisregeln vorbehaltenen Belangen. Der Verwattungsrat representiert ohne dahir eine besondere Vollmacht zu bentitigen den Verein In aften rechtiichen und ausserrechtlichen Angelegenheiten, soweit sla 100.000 Euros nicht übersteigen. Welters kann der Veswaitungsrat alle Bezahiungen tâtigen und empfangen. Güter erhalten, austauschen und vereussem, alle Unterstützungen ennpfangen, elle Vermechtnisse und Geschenke entgegennehmen und aile Vertrâge absdMiessen, Hypotheken verfeggen, Kredite aufnehmen. auf Saduechte verzichten. aile Ver einbarungen beschliessen. aile Uiterie ausführen bzw. ausführen tassen etc etc

Art. 11_ Der Verwaltungsrat versammelt sich nach Einberufung durcir den Vorsitzenden oder zweler 1MGtglieder des Verwaltungsrates jedesmal, warm es die Notwendigkelten des Vereins erforders. Er kans nur tinette felsen, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Rates anwesend est und mehrhetüich dahir stimmt.

Die Beschlüsse werden protokolliert und in een Veraeícllrnis geschrieben, welche vom Vorsitzenden und dem Sekretsr unterschrieben werden.

Art. 12. Der Venwaltungsrat dari seine Amtsgewait insgesamt oder teilweise auf einen seiner Mitglieder °bertragers, der deun als Abgeordneter auftritt, um die teglichen Amtsgeschefte wahrzunehmen.

Art. 13. Jedes Jahr im Monet Januar muas eine Allgerneine Vollversammlung abgehalten werden. Auf Beschluss des Verwaltungsrates bzw. auf Ersuchen eines FOnitels der Mrlglieder tin kennen jedoch jederzeit Ausserardentliche Vollversammlungen einberufen werden. Dazu mussen alle Nlitglieder mindestens acht Tage davor brleflich eingetaden werden, inden die Tagesordrwng verfautbart wind. Per Vollmacht kennen sïch de Mitglieder durrlr ele anderen Mitgifed vertrteten lassen.

Art. 14. Jedes Jahr wird die iinanzielle Brienz des ebgelauferten Gesctreftsjahres gezogen und die Kosten fur das folgende beanschlagt. Beides wird auf der Altgemenen Vollversammlung dargesteflt. Das Ende des Gescheftsjahres wird auf 31. Dezember festgefegt.

Art. 15. ln der Ailgemeinen Vallversamnmlung führt der President des Verwattungsrates den Vorsitz. Nur die Alrgemeine Votiversamming let befugt, folgende Purgkte zu beschliessen:

e) Verenderung der Statuten

b) Nominierung und Verandering des Ven ftungsrates

c) Zustimmung zum Kostenvoranschlag bzw. zu den abgelaufenen Rechnungen

d) Freiwillige Auflasung des Veeeins

M. 18. lm Fade eiher Auttdsung des Vereins werden eventuelle unbeeregtiche Güter und das Veemagen - riach Begleichung von Rechnungen - an das Orthodoxe Erzblsfum von Befglen, geherend zurn lkumenischen Patriachat von Konstantinopellstanbul, ilbertragen.

Art. 17. Für alles, was durch diese Statuten nicht ausdriiddich erwdhnt ist, sollen die Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 11321 angewendet werden.

Ait. 18. Als Mitglieder des verwattungsrates werden errnannt:

Marrer Herr Popescu Aurel (President)

Frau Kavsadze Shorena (Vizepresident)

Herr t3allci Dumtiru (5ekretSr)

Frau Kruli Mena (Mitglied)

Kerr Dodici Adrian (Kassierer)

In diesem Strie vereinbart in Eupen. 30112/2010

Unterzeichnet:

Herr Popescu Aurel, Frau Kavsdze Shorena, Herr 8aíicf Dungitru, Frau Kru1F Efena, Herr poieci Adrian

Coordonnées
ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE DER DEUTSCHSPRACHI…

Adresse
HERBESTHALER STR. 50 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne