OSTBELGIEN DIREKT MEDIA

Divers


Dénomination : OSTBELGIEN DIREKT MEDIA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 848.500.471

Publication

18/09/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

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der Greffier Kanzlei

Gesellschaftsnarne

(vol] ausgeschrieben) : OSTBELGIEN DIREKT MEDIA

Rechtsforen : Genossenschaft mit beschrinkter Haftung Sitz : 4700 Eupen -- Kaperberg 86 Unternehmensnr : Q81-1 á , 58O - LEA Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziierter Noter Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 24. August 2012, registreert  fünf Blétter, ohne 2usatz in Eupen, am 30,, August 2012, Band 201, Blaft 47, Fach 17, erhalten 25 ¬ ,' der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL", geht hervar dass :

1. Herr CREMER Gerard Marie Joseph, geboren zu Eupen, am 6. Februar 1956, NN 560206-055-82,, wohnhaft in 4700 Eupen, Kaperberg, 86

2. Frau BECK Marie-Rose, Ehefrau des unter 1. vorgenannten Herrn CREMER Gérard, geboren zu Eupen, am 21, Juli 1956, NN 560721-050-60, wohnhaft in 4700 Eupen, Kaperberg, 86

3. Herr CREMER Boris Werner Xavier, geboren zu Eupen, am 13. Oktober 1981, NN 811013-019-04, wohnhaft in 4700 Eupen, Schmittgasse, 1,

4. Herr CREMER Gino David Corneille, geboren zu Eupen, am 10. August 1982, NN 820810-105-15, wohnhaft in 4700 Eupen, Kaperberg, 86, hier vertreten durch Herr Gerard CREMER, vorgenannt, aufgrund einer privatschrifttichen Vollmacht von 23. August 2012, welche den gegenwârtigen Urkunde als Anlage beigefügt bleibt.

5, Die Aktiengesellschaft "FINIMO S.A.", mit dem Sitz in 4700 EUPEN, Kaperberg, 86, eingetragen im Register der Rechtspersonen, in Eupen, unter der Unternehmensnummer 0453.394.925.

eine Genossenschaft mit beschrànkter Haftung gegründet haben, in welche sie die nachangeführten Bareinlagen eingebracht haben und wofür ihnen die nachstehend angeführte Anzahl von Anteilen zugeteilt wurden

- dem Herrn Gérard CREMER : tausend Euro (1.000,00 ¬ ) oder fünf (5) Anteile;

- dem Herrn Boris CREMER : tausend Euro (1.000,00 ¬ ) oder fünf (5) Anteile;

- dem Herrn Gino CREMER : tausend Euro (1.000,00 ¬ ) oder fünf (5) Anteile;

- der Frau Marie-Rose BECK tausend Euro (1.000,00 ¬ ) oder fünf (5) Anteile;

- die Aktiengesellschaft  FINIMO", sechzehntausend Euro (16.000,00 ¬ ), oder achtzig (80) Anteile.

Die Erschienenen erkléren und erkennen an, dass die Anteile zu 100 % Prozent freigemacht sind. Demnach,

stept der Genossenschaft ab sofort ein KapitalBetrag in HShe von zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ) zur,

Verfügung.

Dies geht ebenfalls aus einer durch die "ING BANK" in Eupen ausgesteliten Bankbescheinigung hervox.

Vorerwâhnter Betrag ist dort aufgrund der Bestimmun-'gen von Artikel 11 des Gesetzes vom sechsten Mârz

neunzehn-lhun-'dertdreiundsiebzig auf ein Sonderkonto mit der Nummer 363-1087739-21, welches auf den

Namen der zu gründenden Gesellschaft lautet, hinteriegt worden.

lm Anschluss daran haben die Erschienenen den unterzeichnenden Notar ersuchten um Beurkundung der

Gesellschaftssatzungen:

KAPITEL I  ART DER GESELLSCHAFT

ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "OSTBELGIEN DIREKT MEDIA" Genossenschaft mit beschrnkter

Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und lesertich die Worte "Genossenschaft mit beschrénkter

Haftung" oder die Abkürzung "Gen.m.b.H", sowie die Eintragungsnurnmer beim Register der Rechtspersonen

beinhalten, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in

weichem die Gesellschaft ihren Sitz hat.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4700 Eupen, Kaperberg, 86.

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staatsanzeiger zu verüffentlichen ist,

kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder;

'.Nlederlas-isungerLsowohl_in Belgien als.auch_imAusland.errichten, _-.... __

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 3

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland)

- die Herausgabe von Magazinen, in Papierform oder on-line (NACE Code 58140), insbesondere die

Herausgabe des Online Magazins  Ostbelgien direkt"

- die Produktion von Audio- und Videobeitrâgen (5911, 59201, 59203)

eine Presseagentur (63.910) : Presse- und Pffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne, Medienexpertisen

- Freier Journalismus (90.031)

- Fotoproduktionen (740201)

- Freier Fotojoumalismus (74202 & 74209)

Die Geseilschaft kann genereil alle Mal nahmen durchführen, die sie für die Verwirklichung ihres

Unternehmenszieles für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne daf3 ihr entgegengehalten werden kann, daf3 sie

in der obigen Aufxâhlung nicht enthalten sind.

ARTIKEL 4

Die Geseilschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr

eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

KAPITEL Il - GESELLSCHAFTSFONDS

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf zwanzigtausend Euro (20.000,00 E) es wird durch hundert

Anteile der Kategorie  A" verkt rpert, ohne Bezeichnung eines Nominalwer'tes.

Dieses Kapital ist gânzlich gezeichnet und vollstândig freigemacht. Jeder Anteil entspricht einem hundertstel

(11100) des GesellschaftsKapitals.

Das festgelegte Gesellschafts-Kapital dart in keinem Fall auf einen Betrag vermindert werden, der unter

ACHTZEHNTAUSENDSECHSHUNDERT EURO (18.600,00 ¬ ) oder dessen Gegenwert liegt, und die

Freimachung nie auf weniger als SECHSTAUSENDZWEIHUNDERT tURO (6.200,00 E) oder deren

Gegenwert, sei es aufgrund der Wegnahme von Anteilen, durch Demission, durch Ausschluss oder des Todes

eines Teilhabers.

Die Anteile von Teilhaber-Genossen, die nicht auf Grundlage von Bargeldeinzahlungen zugetellt wurden,

kunnen erst zehn Tage nach der Hinterlegung der zweiten Bilanz die ihrer Schaffung foigt abgetreten werden;

der Vermerk ihrer Art, ihres Schaffungsdatums und das sie zeitweilig nicht übertragbar sind, wird auf den

eventuellen Zertifikaten und im Teilhaberregister eingetragen.

Jeder Tellhaberanteil der Kategorie  A" gibt Anrecht auf eine Stimme, ohne Einschrânkung der

Wahlbefugnis..

Es kdnnen in Zukunft andere Teilhaber-Anteile anderer Kategorien geschaffen werden, jedoch mit

Einschrànkung der Wahlbefugnis.

KAPITEL IV  VERWALTUNG UND KONTROLLE

ARTIKEL 14  VERWALTUNG

Die Geseilschaft wird durch einen Mandatar-Verwalter verwaltet, Teilhaber oder auch nicht, der durch die

Generalversammlung für eine Dauer von sechs Jahren ernannt wird, oder durch einen Verwaltungsrat der sich

aus einen Person, zwei Personen oder hdchstens drei Personen zusammensetzt.

Das Mandat des Mandatars-Verwalters wird unentgeltlich ausgeführt oder aber es wird entlohnt, je nach

Beschluss der Generalversammlung.

lm Falle von widersprüchlichen Interessen zwischen dem Mandatar-Verwalter und der Gesellschaft, wird

besagter Mandatar-Verwalter umgehend eine Generalversammlung einberufen, die einen ad hoc-Mandatar-

Verwalter bestimmt, der mit der Operation beauftragt wird, Das Mandat des Mandatars-Verwalters ist jederzeit

durch die Generalversammlung widerrufbar, die mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder

vertretenen Teilhaber entscheidet.

ARTIKEL 15 VERTRETUNG DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft wird Driften gegenüber rechtsgültig durch die Unterschrift des Mandatars-Verwalters

vertreten, oder Auch des delegierten Verwalters, im Falie wo die Geseilschaft durch einen Verwaltungsrat

vertreten wird.

ARTIKEL 16  VERANTWORTUNG

Der Mandatar-Verwalter geht keinerlei persdnliche Verantwortung bezüglich der Verpflichtungen der

Gesellschaft ein.

ARTIKEL 17 = BEFUGNISSE

Die Kompetenzen des Mandatars-Verwalters umfassen sfimtliche Verwaltungs- und Verfügungshandlungen

in Konformitât mit dem Gesellschaftsgegenstand. Er verfügt über die weitest gehenden Befugnisse, mit

Ausnahme derjeriigen die das Gesetz oder die vorliegenden Satzungen der Generalversammlung vorbehült. Er

erstelit oder modifiziert die eventuelle interne Ordnung.

Der Mandatar-Verwalter kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Direktoren,

Gesellschahter oder nicht, anver-'trauen. Er kann ebenfalis Drittpersonen, die er bekannt gibt bestimmte

Sondervollmach-+ten übertragen,

Der Mandatar Verwalter bestimmt alleine die Vergütungen für die durch ihn übertragenen Delegierungen.

Der Mandatar Verwalter beantragt die Freimachung des gezeichneten Kapitals je nach Bedarf. 1m Faite der

Nichtzahlung durch den Teilhaber zwei Monate nach Zustellung der Anfrage der Freimachung, hat der

Mandatar-Verwalter das Recht das Wahlrecht zu suspendieren.

ARTIKEL 18  KONTROLLE

Die Oberwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

KAPITEL V  GENERALVERSAMMLUNG

ARTIKEL 19  ZUSAMMENSETZUNG UND BEFUGNISSE

Die rechtmâf3ig zusammengesetzte Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Teilhaber.

~ , Die Generalversammlung verfügt über die Befugnisse die ihr durch das Gesetz oder aufgrund der

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/09/2012 - Annexes du Moniteur belge gegenwârtfgen Satzungen zugesprochen werden. Sie verfügt insbesondere über die Befugnis, über folgende

Punkte zu beschliel3en

1° eine Abânderung der Satzungen ;

2° die Ernennung oder die Entlassung des Mandatars-Verwalters ;

3° die Annahme der Jahresendabrechnung ;

4° die freiwillige Auflüsung der Gesellschaft

5° den Ausschluss eines Teilhabers ;

6° die Ernennung eines ad hoc-Mandatars-Verwalters.

ARTIKEL 20  VERSAMMLUNG  VORLADUNGEN

Die ordentliche Generalversammlung tritt jedes Jahr am letzten Freitag des Monats Juni um achtzehn Uhr

am Sitz der Gesellschaft oder an jedem anderen durch den Mandatar-Verwalter oder dem Verwaltungsrat

festgelegten Ort zusammen.

Die Versammlung tritt auf Vorladung des Mandatars-Verwalters oder des Verwaltungsrates zusammen,

jedes Mal wenn die interessen der Gesellschaft es erfordern. Im Felle von Vakanz, von Interessenkonflikten

oder der Sperrung des Mandatars-Verwalters, versammelt sie sich auf Betreiben des eifrigsten Teilhabers.

Die Vorladungen enthalten die Tagesordnung und werden den Teilhabern wenigstens acht Tage vor dem

Termin der Generalversammlung mittels einfachen Briefes per Post zugestelit. Sie müssen entweder durch den

Mandatar-Verwalter, oder durch den Verwaltungsrat oder durch den oder die Teilhaber die gemâf3 dem

vorangehenden Absatz 2 vorladen, unterschrieben sein.

Die Versammlung kann nur Ober die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beschliel3en.

Wenn alle Teilhaber einer Versammlung zustimmen oder sich in dieser vertreten lassen, wird keine

Rechtfertigung bezüglich der Vorladungen benütigt.

ARTIKEL 21  VORSTAND

Der jüngste Teilhaber der Generalversammlung übernimmt deren Vorsitz.

Der Vorsitzende der Generalversammlung bezeichnet den Sekretâr der Versammlung, der nicht unbedingt

Teilha ber sein muss.

Die durch den Vorsitzenden und der Sekretàr der Versammlung unterschriebenen Beschlüsse der

Generalversammlung werden in ein dafür speziell angelegtes Register eingetragen, welches am Sitz der

Gesellschaft aufbewahrt wird, wo die Teilhaber, der Mandatar-Verwalter oder der Verwaltungsrat davon

Kenntnis nehmen k5nnen, ohne es jedoch von dort fortzubewegen. Im Falie, dass ein Drifter beantragen würde,

das Register einzusehen, so muss er dazu eín legitimes Interesse vorweisen kunnen. Die Einsichtnahme erfolgt

dann mittels Vorlage einer schriftlichen Befugnis, die durch den Mandatar-Verwalter oder den Verwaltungsrat

ausgestelit wurde.

KAPITEL VI  JAHRESENDABRECHNUNG  VERTEILUNG

ARTIKEL 24  GESCHAFTSJAHR

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreii3igsten Dezember eines jeden

Jahres.

ARTIKEL 25  JAHRESENDABRECHNUNG

Der Mandatar-Verwalter oder der Verwaltungsrat erstellen jades JAHR EIN Inventar und die

Jahresendabrechnung, welche die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Anlagen umfasst ; der Mandatar-Verwalter und der Verwaltungsrat erstellen auf3erdem ihren Tâtigkeitsbericht über die Verwaltung fur das abgelaufene Jahr.

ARTIKEL 26  ZUSTIMMUNG ZUR JAHRESENDABRECHNUNG

Die Generalversammlung hort den Bericht des Mandatars Verwalters oder des Verwaltungsrats und statuiert anschliel3end über die Annahme der Jahresendabrechnung. Nach dieser Annahme beschliefMt die Generalversammlung in einer speziellen Wahl über die Entlastung des Mandatars-Verwalters oder des Verwaltungsrates.

Die Jahresendabrechnung wird innerhalb von dreif3ig Tagen nach ihrer Annahme durch die Generalversammlung zusammen mit ihren Anlage beim zustândigen Handelsgericht hinterlegt und dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzbuches über Handeisgesellschaften.

ARTIKEL 27  VERTEILUNG

Auf den aus den aus der Jahresendabrechnung hervorgehenden Nettogewinn werden jührlich mindestens fünf Prozent (5%) zur Schaffung der gesetzlichen Reserve entnommen; diese Entnahme ist nicht meter verpflichtend wenn der Betrag der gesetzlichen Reserve zehn Prozent des Gesellschaftskapitals betrâgt. Sie wird wieder verpflichtend, wenn diese Reserve aus gleich welchem Grund angebrochen werden soilte. Die Generalversammlung bestimmt souverân über die Zweckbestimmung des Nettogewinns : Obertrag, Schaffung eines Reservefonds oder einer Provision um verschiedenen Eventualitâten nachkommen zu kunnen, Verteilung einer Dividende, die gegebenenfalls gemfif3 den verschiedenen Anteil-Arten verschieden sein kann.

KAPITEL VII  AUFLÜSUNG  LIQUIDATION

ARTIKEL 28  LIQUIDATION

Im Felle der Aufltisung der Gesellschaft ernennt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse und Vergütungen. Nach Begleichung aller Schulden, lasten und Liquidationskosten, wird das Nettoprodukt der Liquidation zwischen den Teilhabern proportional zu ihren Anteilen aufgeteilt.

Die eventuellen Verluste werden durch in den gleichen Proportionen von den Teilhabern getragen, jedoch kann keiner der Teilhaber dazu angehalten werden, Einzahlungen zu tâtigen, die über den Betrag seiner Einbringung in die Gesellschaft hinausgehen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1) Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage, um am 31. Dezember 2013 zu enden.

Teil B - Fortsetzung

2) Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Ge-'sellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestâtigt.

ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang, und da nunmehr die Satzungen festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ïst, sind die Erschienenen zu einer auI erordentiichen Generalver'sammlung der Teilhaber zusammengetreten, Einstimmig beschlieflt die Versammlung:

1) die Anzahl der Verwalter auf EINEN festzusetzen und übertrâgt dieses Mandat für eine Dauer von sechs Jahren :

-FEerrn Gérard CREMER, vorgenannt, welcher annimmt und demnach über samtliche Verwaltungs- und Vertretungsbefugnisse der Gesellschaft verfügt

2) keinen Kommissar zu ernennen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde und die Voiimacht.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

i

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Coordonnées
OSTBELGIEN DIREKT MEDIA

Adresse
KAPERBERG 86 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne