OSTBELGISCHER REITERVERBAND

Divers


Dénomination : OSTBELGISCHER REITERVERBAND
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 434.408.263

Publication

17/04/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist

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Gesellschaftsnanne : Ostbelgischer Reiterverband

Rechtsform : V.o.G,

Sit : Wiesenweg 3, 4701 Kettenis (Eupen)

i.lnternehrnensnr : 434408263

Geefenst.and Anpassung Setzungen der Urkunde :

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Kanziel y. ..~

Am 9, November des Jahres 1987 haben folgende Personen und Vereine beschlossen, die Gesellschaft' ohne Erwerbszweck Ostbelgischer Reiterverband, abgekürzt : "O.R.V." zu gründen

Herr Tony Arens, Rentner, wohnhaft in 4785 Recht, tinter Meilvenn 8;

Herr Paul Baltus, Geschdftsmann, wohnhaft in 4700 Eupen, Gospertstrasse 13;

Herr Justin Collard-Bony, Kaufmann, wohnhaft in 4710 Herbesthal, Neutraistral3e 188;

Herr Pol Dejozé, Garagist, wohnhaft in 4785 Recht, Poteauer Stral3e 21;

Herr Rolf Hofmann, Baggerführer, wohnhaft in 4791 Burg Reuland, Maldingen 45;

Herr Emil Justen, Arbeiter, wohnhaft in 4770 Amel, Montenau 110;

Herr Wilfried Mathey, Bâcker, wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Hauptstrafae 32;

Herr Theo Mettien, Garagist, wohnhaft in 4785 Recht, Hauptstrat e 13;

Frau Odilia Ohles, Hausfrau, wohnhaft in 4785 Bom, BurgstraRe 61;

Hers André Terren, Verkaufer, wohnhaft in Sankt Vith, Am Herrenbrüht 3b;

Herr Jean Schyns, Bauarbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Stockem 84;

Herr Hermann Wetzel, Sparkassenleiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Vervierser Stral&e 84;

wobel alle diese Personen belgische Nationalitt sind.

Reiterverein Biitgenbach, hier vertreten durch seinen Prâsidenten, Herra Willy Poiler, Kaufmann;

Club der Reithalle zur Moorenhdhe Eupen, hier vertreten durch seinen Prâsidenten, Herm Paul Baltus,'

vorstehend nâher bezeichnet;

Reitertreunde Stockera Eupen, hier vertreten durch ihren Prâsidenten, Herrn Jean Schyns, vorstehend

nâher bezeichnet;

Reitverein Sankt Eligius Recht, hier vertreten durch seinen Prâsidenten, Herrn Herbert Feiten,

Geschâftsmann, wohnhaft in 4785 Recht, Poteauer Stalle 14A;

Reitclub Sankt Vith, hier vertreten durch seinen Prâsidenten, Herm Mathias Hermann, Bauunternehmer,.

wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Aachener StraRe 59;

Reitverein Sankt Vith und Umgebung, hier vertreten durch seinen Prâsidenten, Herm Emil Justen;

vorstehend nâher bezeichnet;

welche der neu gegründeten G.o.E. folgende Saizungen gaben

Artikel 1-- Bezeichnung

Wie im Grfndungsbeschluss erwâhnt trâgt die Vereinigung ohne Erwerbszweck den Namen: Ostbalgischer Reiterverband G.o.E., abgekürzt O.R.V.

Der O.R.V. wurde gegründet als Zusammenschluss der Reitvereine im Deutschsprachigen Gebiet Belgiens, Augenblicklich ktinnen ihm nur solche Vereine angehdren, die dem Provinzialverband C.C.L.R.: (Regionalverband der F.R.B.S.E.) angeschlossen sind.

Es wird jedoch schon heute festgelegt, das, sobald die administrativen Schwierigkeiten, die ein soiches Zusammengehen mit sich bringt, aus dem Weg gerâumt sind, auch die Mitgliedervereine des L.R.V. aufgenommen werden kónnen.

Ab dans gilt auch der Reitverein Büilingen als Gründungsmitglied.

Bitte aut der-

letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vardersette; Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen.

die dazu berechtigt sind der Vernie oder cite stiftung Dritten gegendber, zu verfreten

Auf der Rüoksgite . Name und Unterzeichnung.

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Artikel Ibis  In Folge der Aufteilung der F.R.B.S.E. in zwei Ligen und der daraus erfolgten Neustrukturierung des Reitsports, kannen sich seit dem 19. Februar 2001 Vereine direkt an den O.R.V, anschliefben.

Artikel lter -- In Anwendung des Gesetzes vom 27, Juni 1921, novelliert durch das Gesetz vom 02. Mai 2002, und des Ktiniglichen Erlasses vom 26. Juni 2003 wird die ani 9. November 1978 gegründete Gesellschaft ohne Erwerbszweck in eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, kurz V.o.G., umbenannt.

Artikel 2  Sitz

Der Sitz des O.R.V. ist in 4701 Kettenis, Wiesenweg 3 (Gerichtsbezirk Eupen).

" Artikel 3  Ziel

Der O.R.V. wurde gegründet, urn den Reitsport im Afigemeinen, d.h. in ah seinen Spanten und auf allen Ebenen  vont Freizeitsport bis zum Turniersport -, durch alle zweckdieniichen Mal nahoren zu fdrdem und um die angeschlossenen Vereine hierbei zu unterstützen.

Hauptaugenmerk gilt hierbei dem Springsport und der Dressur.

Artikel 4  Dauer

Der O.R.V. wurde für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Artikel 5  Mitglieder

Der O.R.V, kann sowohl effektive als auch angeschlossene Mitglieder aufnehrnen. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weniger als 3 betragen.

teder Reitverein der seinen Gesellschafts-Sitz im Deutschsprachigen Gebiet Belgiens bat, kann voliwertiges Mitglied im O.R.V. werden.

Die im Vorwort erwâhnten Einzelpersonen geiten in ihrer Eigenschaft als Gründungsmitglieder als vollwertige Verbandsmitglieder.

Über die Aufnahme der Mitglieder (Vereine oder Einzelpersonen) entscheidet der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat kann diesel Vorrecht, gegebenenfalis und in einzelnen Fâilen, an die

Generalversammlung abtreten.

Erforderlich fair die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen

stimmberechtigten Mitglieder.

iodes Mitgiled kann zu jeder Zeit mitteis einar schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten,

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgi nger eingezahlt haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder aine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen .

Jedes Mitgiled het einen Beitrag zu leisten.

Die Halle des Beitrags für die Vereine wird in Übereinkunft mit der L.E.W.B. fest gesetzt, in der augenbilcklichen Situation zieht die L.E.W.B. diesen Beitrag zusammen mit dem ihr zustehenden Beitrag ein und zahlt dem O.R.V. einen festgesetzten Anteil. Augenblicklich betrâgt der Gesamtbeitrag für die Vereine (L.E.W.B. und O.R.V.) 100,00 E. Von diesem Betrag erhâlt der O.R.V. 50,00E.

Der Jahresbeitrag für jeden Verein darfjedoch nicht hiiher sein als 100,00 E

Der Jahresbeitrag für die perst nlichen Mitglieder wird durch den Verwaltungsrat, nach Absprache mit den Vereinen, fest gesetzt. Er darfjedoch nicht heiher als E 100,00 liegen.

Die Gründungsmitglieder zahlen keinen Beitrag.

Ein Mitglied, das seinen Beitrag nicht zahlt, gilt als ausgetreten.

Auf Vorschiag des Verwaitungsrates oder eines Vereins kunnen verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenprasidenten gew5hlt werden, wobei die letzte Entscheidung der Generalversammlung überlassen ist. Für eine Annahme des Vorschlags ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden,

etimmbereehtleten Mit9Ileder erforderlich.

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Artikel 6  Angeschlossene Mitglieder

Reitvereine, die ihren Gesellschafis-Sitz in den angrenzenden frankophonen Gemeinden haben, kdnnen als angeschiossene Mitglieder aufgenommen werden. Dies kann aber erst nach einer Vereinbarung mit der geschehen, da in der augenblicklichen Situation und auf Grund einer Vereinbarung zwischen der LE,W.B., dem frankophonen Provinzialverband G.E.P.i_. und dem O.R.V eine Aufnahme von Vereinen aus der franzdsischen Gemeinschaft nicht mbglich ist.

Sopte die Mi glichkeit der Aufnahme dieser Vereine gegeben sein, findet der vorstehende Artikel 5 volle Anwendung auch auf diese angeschlossenen Mitglieder.

Reitvereine, die anderen Verbânden angeh&ren, kennen ebenfalis angeschlossene Mitglieder werden. Da diese Vereine dann keinen globalen Beitrag an die L.E.W.B. abführen mussen, sind sie verpflichtet ihren Beitrag direkt an den O.R,V. zu zahien.

Dieser Beitrag entspricht dann dem Anteil den die L.E.W.B. fur die anderen Mitglieder an den O.R.V. zahlt. Augenblicklich beli#uft sich dieser Beitrag somit auf 50,00 E.

Die Hi chstgrenze fur den Beitrag der angeschlossenen Vereine ist die gleiche wie lm vorstehenden Artikel 6.

Artikel 7 Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt ein Mitgliederregister, Dieses befindet sich am Sitz des O.R.V. Es entheit die Bezeichnung, Rechtsfora und die Anschrift des Sitzes der Vereine, sowie die Namen, Vornamen und den Wohnsilz der Personen (persbnliche Mitglieder und Beisitzer). Die Beschlüsse bezüglich eines Beitritts, eines Austritts oder aines Ausschlusses eines Mitgliedes werden innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt , an dem der Verwaltungsrat hiervon Kenntnis genommen hat, eingetragen.

Gemat dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsicht, nach vorheriger Absprache, gewehrt. Artikel 8  Gen eralversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des O.R.V. Sie allein entscheidet souverdn in folgenden

Fâtien

1, Anderung der Satzungen

2. Bestellung und Abberufung von Verwaltem

4, Entlastung der Verwalter

5. Billigung des Jahresabschlusses und des Haushaltspfans

6. Freiwittige Auf1i song des O.R.V.

7. Ausschluss eines Mitglieds

8. Eventuelle Umwandlung des O.R.V. in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung

9. Beschlüsse die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und auf Grund der Satzungen verliehenen Befugnisse hinaus gehen.

Jedes Mitgiied hat das Recht den Versammlungen bel zu wohnen und daran teil zu nehmen.

Jeder Verein besitzt nur eine Stimme, wobei dieses Stimmrecht, sofem keine andere schriftliche Vallmacht vorliegt, nur durch den 1. Beisitzer, seinen Steilvertreter oder den Vereinsprdsidenten wahrganommen werden kann.

Es besteht die Mdglichkeit per Vollmacht zu wdhlen, wobei jeder jedoch nur über insgesamt 2 Stimmen verfogen Kano.

Jeder Verein bat das Recht bis zu 2 Vertreter (Beisitzer) zu bestimmen, wobei der Verein verpflichtet ist, dem Verwaltungsrat den Namen des ersten Vertreters (Beisitzers) und seines Stelivertreters schriftlich mitzuteilen. Der Verein legt die Reihenfolge der Vertreter (Beisitzer) fest.

Der erste Vertreter (Beisitzer) oder, in dessen Abwesenheit, sein Stelivertreter vertritt den Verein bei allen wichtiger Entscheidungen der Versammlung. Der Verein besiizt solange kein Stimmrecht, bis die Namen der beiden Vertreter (Beisitzer) beim Verwaltungsrat hinterlegt sind. Diese vertreten den Verein sotange rechtsgültig bis der Verein dem ORV schriftlich neue Vertreter (Beisitzer) nennt.

Die persdnlichen Mitglieder verfügen über das gleiche Stimmrecht wie die Vereine.

Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht stimmberechtigt, auter sie verfügen über eine schriftfiche Votimacht.

Für den eigenen Verein kënnen die Verwaltungsratsmitglieder jedoch nur dann abstimmen, wenn kein anderes Vereinsmitglied, ob mit oder ohne Volmacht, enwesend lat.

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Artikel 9  Einberufung

Die ordentliche Generalversammiung der Mitglieder trilt im 1. Quartal eines leden Jahres zusammen.

Aus wichtigen, gesetzlich vorgesehenen Gründen ( z.B. : Ânderung der Satzungen, usw. ) kann der Verwaltungsrat eine auf3erordentliche Generalversammiung einberufen,

Eine auf3erordentliche Generalversammiung muss aul3erdem einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.

Die ordentliche Generalversammiung nimmt immer die Berichte des Verwaltungsrates entgegen, entiastet den alten und wâhlt den neuen Verwaltungsrat, entiastet die Kassenprüfer und bestimmt einen oder zwei neue Kassenprüfer für die ndchsten zwei Jahre.

Die Einberufung einer ordentlichen oder aufterordentlichen Generalversammlung geschieht per einfachem Brief, der jedem Mitglied mindestens 8 Tage vor dem Datum der Versammlung zugesandt werden muss.

Die Einladung enthâlt die Tagesordnung und gibt den Zeitpunkt und den Ort der Generalversammlung an, Sie enth5lt aul erdem den Textldie Texte von eventuellen Satzungsânderungen.

Artikel 10 -- Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder oder von 213 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann die Generalversammlung über Punkie beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse bezüglich des Ausschlusses eines effektiven Mitglieds, der Auflósung des O.R.V., des Jahresabschlusses oder des Haushaltsplanes oder im Faite von Satzungsânderungen..

Artikel 11 Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden in Protokollen fest gehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretdr oder einem anderen Mitglied des Vorstandes sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden allen Mitgliedern innerhalb eines Monats zugestellt. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis eingetragen. Auszüge aus den Protokollen, die ver Gericht oder anderwârtig ver zu legen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedem unterzeichnet. Diese Auszüge werden, auf Antrag, jedem Mitglied oder leder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse nachweist, ausgehândigt,

Artikel 12  Verwaltungsrat

Der O.R.V, wird durch eiven Verwaltungsrat geführt, dessen Mitglieder durch die Generalversammlung gewühlt werden.

Die ordentliche Generalversammlung wàhlt die Verwaltungsratsmitglieder, wobei 1 Président(in), 1 Vizepri#sident(in) und bis zu 6 Mitglieder gewéhit werden. Das durch die Wahl erteilte Mandat gilt dann auch für eiven bestimmten Posten.

Die Kandidaturen müssen unter Angabe des angestrebten Postens bis zu dem im Kandidatenaufruf angegebenen Datum (Poststempel) per Einschreibebrief eingereicht werden und die Unterschrift der Kandidatinldes Kandidaten tragen.

Die Kandidatinlder Kandidat soulte eine Vereins- bzw, Vorstandsarbeit von mindestens zwei Jahren vorzugsweise im Reitsport nachweisen kinnen / -oder über Tumiererfahrung verfügen / -oder die Richterschulung absolviert haben.

Jades Verwaltungsratsmandat gilt für eine unbestimmte Dauer,

Die Dauer des jeweiligen Verwaltungsratsmandates wird in der internen Geschâftsordnung festgelegt.

Die aul erordentliche Generalversammlung vom 05. Juli 2001 legte die Dauer der Mandate für die

damaligen Vorstandsmitglieder fest:

Das Mandat für den Vizeprâsidenten André Arens und für die Vorstandsmitglieder Alfred Schintz und Jean

Schyns wurde bis zur Generalversammlung 2003, das Mandat für den Prâsidenten Hermann Wetzet und die

Vorstandsmitglieder Alwin Lenges und Karin Pelzer bis zur Generalversammiung 2004 verldngert.

Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus und wird es ersetzt, so führt das neue Verwaltungsratsmitglied die Dauer des Mandats zu Ende.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens 4 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfahig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jades

~~.

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Verwaltungsratsmitglied kann ein anderes Verwaltungsratsmitglied schriftlich mit seiner Vertretung beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschiaggebend.

Es steht dem Verwaltungsrat fret, sich in besonderen Fellen durch kompetente Personen beraten und heffen zu lassen und Arbeitsgruppen oder Ausschüsse zu bilden

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen lenen die das Gesetz vom 27. Juni 1921 vorsieht. Artikel 13 -- Tâgliche Geschâftsführung

Die tagliche Geschâftsführung des O.R.V. liegt in den Hânden des Veiwaltungsrates.

Er übertrâgt die tâgliche Geschâftsführung seinem jeweiligen Vorsitzenden, behâlt sich jedoch das Recht

vor spüterauch andere Personen damit zu beauftragen.

Der Verwaltungsrat regelt den Sportbetrieb im Einklang mit den Regeln der F.E.I. und den hierzu erlassenen

Ausführungsbestimmungen der F.R.B.S.E., L.E.W.B. und G.E.P.L.

Wenn ni ti, erldsst der O.R,V. eigene Bestimmungen,

Artikel 14 -- Vertretung der Vereinigung

Die mit der Geschâftsführung beauftragte(n) Person(en) vertrittivertreten den O.R.V. Drittpersonen gegenüber rechtsgültig. Sie bedürfen hierzu keines vorherigen Beschlusses des Verwaltungsrates,

Gerichtsverfahren, sei es als Kfâger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch die geschüftsführende(n) Person(en) geführt, Betreibungen und Ersuchen durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter.

Die Verwaltungsratsmitglieder gehen hinsichtlich der Verbindlichkeit des O.R.V. keinerlei persônliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist auf die Ausführung ihres Mandats begrenzt.

Artikel 15 -- Jahresabschluss, Haushaltsplan

Das Geschâftsjahr des O.R.V. endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Verwaltungsrat oder die durch ihn beauftragte Person setzt einen Bericht über die Tâtigkeiten des O.R.V., den Jahresabschluss sowie den Haushaitsplan auf, Diese Schriftstücke werden der ordentiichen Generalversammlung, die im 1. Quartal des folgenden Jahres statt findet, zur Billigung vorgelegt.

Artikel 16  Satzungsânderung

Die Satzung dart nur gem den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 17 -- Auflüsung

1m Faite der freiwilligen Aufl6sung des O.R.V. bestimmt die Generalversammlung eiven oder mehrere Liquidatoren und setzt deren Befugnisse fest,

Das Restguthaben des O.R.V. wird auf ein Sperrkonto eingezahit um einer eventuellen Neugründung ein Anfangskapital zur Verfügung stellen zu kennen. [st nach einer Frist von 2 Jahren keine Neugründung erfoigt, geht das Verrnflgen des O.R.V. an eine Tierschutzorganisation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich unter anderem mit dem Schutz und der Pftege von Pferden befasst.

Artikel 18 -- Verwaltungsratsmitglieder zum Zeitpunkt der ersten Fasssung

Vorsitzender (Prâsident):

Hermann Wetzel, VViesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04  Mandat bis 2007

Der Vorsitzende übt zugleich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprâsident :

André Arens, Unter Meilvenn 8a, 4780 Recht  NN 590523-385-05  Mandat bis 2006

Mitglieder;

Karin Pelzer, Knippweg 28, 4700 Eupen  NN 580520-028-43 - Mandat bis 2007

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58 -- Mandat bis 2006

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Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen  NN 371201-031-24 Mandat bis 2006 Artikel 18.1 -Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

lm Anschluss an die ordentliche Generalversammlung vom 01. Februar 2007 und an die au8erordentiiche Generalversammlung vom 22. Mérz 2007 und nach dem Ausscheiden von Frau Karin Pelzer zum 01. Februar 2007, ersetzt Herr Kurt Colgen, nachstehend néper bezzeichnet, sie ab dem 22. Niez 2007 lm Verwaltungsrat

Somit setzt sich der Verwaltungsrat sert dem 22. Mérz 2007 wie folgt zusammen: Vorsitzender (Président):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugleich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprésident

André Arens, Unter Meilvenn 8a, 4780 Recht  NN 590523-385-05

Mitglieder:

Kurt Colgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen  NN 371201-031-24

Artikel 182 -Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund des freiwilligen Ausscheidens von Herra André Arens zum 14. Februar 2008 und im Bestreben die Zahl der Verwaitungsratsmitglleder wieder auf die im Artikel 12 vorgesehene H5chstzahl zu bringen und im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung vom 14. Februar 2008 und an die aul3erordentliche Generalversammling vom 24. April 2008, setzt sich der Verwaitungsrat wie folgt zusammen

Vorsitzender (Président);

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende Obt zugleich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprésident

Kurt Colgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Mitglieder:

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenborn - NN 811220-034-84

Martha Hacken, Herresbach 79, 4770 Amel  NN 580703-312-89

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Jean Schyns, Stockera 84a, 4700 Eupen -- NN 371201-031-24

Artikel 18.4 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

lm Anschluss an die ausserordentliche Generalversammlung vom 06. Mai 2010 setzt sich der

Verwaltungsrat wie foigt zusammen

Vorsitzender (Président):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übtzugleich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

VizeprOsident

Kurt Colgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Mitglieder:

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenbern - NN 811220-034-84

Martha Hacken, Herresbach 79, 4770 Amel  MN 580703-312-89 Marianne Lejeune, K1Ôppelsgasse 10, 4760 Büliingen - NN 580804-374-04

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58 Jean Schyns, Stockera 84a, 4700 Eupen  NN 371201-031-24

Artikel 18.5 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund des feiwilligen Ausscheidens von Herrn Jean Schyns am 17. November 2011 und ira Anschluss an

die Generalversammlung vom 01. Mârz 2012 setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen

Vorsitzender (Président):

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" Staatsbiatt vnrlaehalten

Teil B : t'(7rtsetzling

Hermann Wetzel, VViesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugieich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprüsident :

Kurt Cofgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Mitglieder:

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenbom - NN 811220-034-84 Martha Hacken, Herresbach 79, 4770 Amel  NN 580703-312-89 Jessica Kerckhofs, Lütticher Straile 318, 4720 Keimis - NN 820320-116-57 Marianne Lejeune, Kibppelsgasse 10, 4760 8üilingen - NN 580804-374-04 Amo Reuter, An der Lehmkauf 23, 4750 Weywertz - NN 650224-267-04 Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Artikel 19  Mitglieder zum Zeitpunkt des Gegenwartigen

R.F.Z.V, Büllingen - Unternehmensnummer 421.780.249

R.V. Bütgenbach Untemehmensnummer 415.307.379

Pferdefreunde Gostert Unternehmensnummer 897.208.131

St.Georg RuFV Eupen Unternehmensnummer 413.846.441

Reiterfreunde Stockem Unternehmensnummer 424.636.603

Reitclub zur MoorenhQhe Unternehmensnummer 424.346.789

R.V. St.Eligius Recht Unternehmensnummer 419.788.383

R.V Epona Untemehmensnummer 424,550.984

R.V. Gut Schimper Unternehmensnummer 867.423.290

Zu Eupen, den 04. April 2012

Hermann Wetze , Vorsitzender des Verwaitungsrates/Prâsident

Bitte auf der etzten Seite des Teiis B ar,geben " Auf der Vorderseife: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegeriuber, zu versreten

Auf der Rackseite : Name und Unterzeichnung.

13/05/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

Hinterlegt bei der Kanzlel

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Geswliscl'ra,ktsriame : Ostbelgischer Reiterverband

Rech:tsform : V.o.G.

Sitz : Wiesenweg 3, 4701 Kettenis (Eupen)

f.Jnternehrrrensrtr : 434408263

Gepereystand Anpassung Satzungen

der Urkunde :

Am 9. November des Jahres 1987 haben folgende Personen und Vereine beschlossen, die Gesellschaft ohne Erwerbszweck Ostbelgischer Reiterverband, abgekürzt : "O.R.V." zu gründen :

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/05/2015 - Annexes du Moniteur belge Herr Tony Arens, Rentner, wohnhaft in 4785 Recht, Unter Meilvenn 8;

Herr Paul Baltus, Geschéftsmann, wohnhaft in 4700 Eupen, Gospertstrasse 13;

Herr Justin Collard-Bony, Kaufmann, wohnhaft in 4710 Herbesthal, Neutralstraf3e 188;

Herr Pol Dejozé, Garagist, wohnhaft in 4785 Recht, Poteauer Strafae 21;

Herr Ro1f Hofmann, Baggerführer, wohnhaft in 4791 Burg Reuland, Maldingen 45;

Herr Emil Justen, Arbeiterr wohnhaft" in 4.7.7Q.Amel,.Montenau 7.1.O.ÿ ..

Herr Wilfried Mathey; Bácker;viófir i fr'in4 80 Santo Vith;.HHauptefra[3e'32,

Herr Theo Mettlen, Garagist, Wohnháfi'tri"4785"ReChf;"Háuptstral3e 13;

Frau Odilïa Ohles, Hausfrau, wohnhaft in 4785 Born, Burgstra[3e 61;

Herr André Terren, Verkâufer, wohnhaft in Sankt Vith, Am Herrenbrühl 3b;

Herr Jean Schyns, Bauarbeiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Stockera 84;

Herr Hermann Wetzel, Sparkassenleiter, wohnhaft in 4700 Eupen, Vervierser Straf3e 84;

wobei alle diese Personen belgischer Nationalitét sind.

Reiterverein Bûtgenbach, hier vertreten durch seinen Présidenten, Herrn Willy Tôlier, Kaufmann;

Club der Reithalle zur Moorenhôhe Eupen, hier vertreten durch seinen Présidenten, Herrn Paul Baltus,

vorstehend nâher bezeichnet;

Reiterfreunde Stockem Eupen, hier vertreten durch ihren Presidenten, Herrn Jean Schyns, vorstehend

naher bezeichnet;

Reitverein Sankt Eligius Recht, hier vertreten durch seinen Présidenten, Herrn Herbert Feiten,

Geschéftsmann, wohnhaft in 4785 Recht, Poteauer Strafre 14A;

Reitclub Sankt Vith, hier vertreten durch seinen Présidenten, Herrn Mathias Hermann, Bauunternehmer,

wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Aachener Stralle 59;

Reitverein Sankt Vith und Umgebung, hier vertreten durch seinen Présidenten, Herrn Emil Justen,

vorstehend nâher bezeichnet;

welche der neu gegründeten G.o.E. folgende Satzungen gaben :

Artikel 1 -- Bezeichnung

Wie im Gründungsbeschluss erwâhnt trégt die Vereinigung ohne Erwerbszweck den Namen: Ostbelgischer Reiterverband G.o.E., abgekürzt O.R.V.

Der O.R.V. wurde gegründet als Zusammenschiuss der Reitvereine im Deutschsprachigen Gebiet Belgiens. Augenbiicklïch kônnen ihm nur miche Vereine angehôren, die dem Provinzialverband C.C.L.R. (Regionalverband der F.R.B.S.E.) angeschlossen sind.

Es wird jedoch schon heute festgelegt, das, sobald die administrativen Schwierigkeiten, die een soiches Zusammengehen mit sich bringt, aus dem Weg gerâumt sind, auch die Mitgliedervereine des L.R,V. aufgenommen werden kônnen.

Ab dann gilt auch der Reitverein Büllingen als Gründungsmitglied.

Bitte eut der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Marne und Eigenechait des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiítung Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite Hante und Unterzeichnung

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Artikel Ibis -- In Folge der Aufteilung der F.R.B.S.E. in zwei Ligen und der daraus erfolgten Neustrukturierung des Reitsports, kannen sich seit dem 19. Februar 2001 Vereine direkt an den O.R.V. anschiieflen.

Artikel 1ter  In Anwendung des Gesetzes vom 27. Juni 1921, novelliert durch das Gesetz vom 02. Mai 2002, und des Kániglichen Erlasses vom 26. Juni 2003 wird die am 9. November 1978 gegründete Gesellschaft ohne Erwerbszweck in eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, kun V.o.G., umbenannt.

Artikel 2 -- Sitz

Der Sitz des O.R.V. ist in 4701 Kettenis, Wiesenweg 3 (Gerichtsbezirk Eupen).

Artikel 3  Ziel

Der O.R.V. wurde gegründet, um den Reitsport im Allgemeinen, d.h. in all seinen Sparten und auf allen Ebenen  vom Freizeitsport bis zum Turniersport -, durch alle zweckdienlichen MaF nahoren zu fürdern und um die angeschlossenen Vereine hierbei zu unterstützen.

Hauptaugenmerk gilt hierbei dem Springsport und der Dressur.

Artikel 4  Dauer

Der O.R.V. wurde für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Artikel 5  Mitg lieder

Der O.R.V. kann sowohl effektive als auch angeschlossene Mitglieder aufnehmen. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als 3 betragen.

Jeder Reitverein der seinen Gesellschafts-Sitz im Deutschsprachigen Gebiet Belgiens hat, kann vollwertiges Mitglied im O.R.V. werden.

Die im Vorwort erw5hnten Einzelpersonen geiten in ihrer Eigenschaft als Gründungsmitglieder als vollwertige Verbandsmitglieder.

Über die Aufnahme der Mitglieder (Vereine oder Einzelpersonen) entscheidet der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat kann dieses Vorrecht, gegebenenfalls und in einzelnen F5Ilen, an die

Generalversammlung abtreten.

Erforderlich für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Zweidritlelmehrheit der anwesenden oder vertretenen

stimmberechtigten Mitglieder.

Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit eieer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrdge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein inventer anfordern oder beantragen

Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu leisten.

Die Hbhe des Beitrags für die Vereine wird in Übereinkunft mit der L.E.W.B. fest gesetzt. In der augenblicklichen Situation zieht die L.E.W.B. diesen Beitrag zusammen mit dem ihr zustehenden Beitrag ein und zahlt dem O.R.V. einen festgesetzten Anteil. Augenblicklich betrâgt der Gesamtbeitrag fur die Vereine (L.E.W.B. und O.R.V.) 100,00 E. Von diesem Betrag erhâlt der O.R.V. 50,00 E.

Der Jahresbeitrag für jeden Verein darf jedoch nicht hi her sein als 100,00 ¬

Der Jahresbeitrag für die persüniichen Mitglieder wird durch den Verwaltungsrat, nach Absprache mit den Vereinen, fest gesetzt. Er darf jedoch nicht hi her als ¬ 100,00 liegen.

Die Gründungsmitglieder zahlen keinen Beitrag.

Ein Mitglied, das seinen Beitrag nicht zahlt und seinen Verpflichtungen dem ORV und der LEWB gegenüber nicht nachkommt, gilt als ausgetreten,

Auf Vorschlag des Verwaltungsrates oder eines Vereins kunnen verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenprâsidenten gewâhlt werden, wobei die letzte Entscheidung der Generalversammlung

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überlassen ist. Für eine Annahme des Vorschlags ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Artikel 6  Angeschlossene Mitglieder

Reitvereine, die ihren Gesellschafts-Sitz in den angrenzenden frankophonen Gemeinden haben, kunnen als angeschlossene Mitglieder aufgenommen werden. Dies kann aber erst nach einer Vereinbarung mit der L.E.W.B. geschehen, da in der augenblicklichen Situation und auf Grund einer Vereinbarung zwischen der L.E.W.B., dem frankophonen Provinzialverband G.E.P.L. und dem O.R.V eine Aufnahme von Vereinen aus der franz6sischen Gemeenschaft nicht müglich ist.

Sollte die Müglichkeit der Aufnahme dieser Vereine gegeben sein, findet der vorstehende Artikel 5 volle Anwendung auch auf diese angeschlossenen Mitglieder.

Reitvereine, die anderen Verbinden angehôren, kÔnnen ebenfalls angeschlossene Mitglieder werden. Da diese Vereine dann keinen globalen Beitrag an die L.E.W.B, abführen mussen, sind sie verpflichtet ihren Beitrag direkt an den O.R.V. zu zahlen.

Dieser Beitrag entspricht dann dem Anteil den die L.E.W.B. für die anderen Mitglieder an den O.R.V. zahlt. Augenblicklich belâuft sich dieser Beitrag somit auf 50,0D ¬ .

Die Hachstgrenze für den Beitrag der angeschlossenen Vereine ist die gleiche wie im vorstehenden Artikel 6.

Artikel 7  Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt een Mitgliederregister. Dieses befindet sich am Sitz des O.R.V. Es enthált die Bezeichnung, Rechtsform und die Anschrift des Sitzes der Vereine, sowie die Namen, Vornamen und den Wohnsitz der Personen (persônliche Mitglieder und Beisitzer). Die Beschlüsse bezüglich eines Beitritts, eines Austritts oder eines Ausschlusses eines Mitgliedes werden innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt , an dem der Verwaltungsrat hiervon Kenntnis genommen hat, eingetragen.

Gem dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird een Recht auf Einsicht, nach vorheriger Absprache, gewahrt. Artikel 8  Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des O.R.V. Sie allein entscheidet seuverân in folgenden Fallen :

1. Anderung der Satzungen

2. Bestellung und Abberufung von Verwaltern

4. Entlastung der Verwalter

5. Billigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans

6. Freiwillige Auflüsung des O.R.V.

7. Ausschluss eines Mitglieds

8. Eventuelle Umwandlung des O.R.V. in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung

9. Beschlüsse die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und auf Grund der Satzungen verliehenen Befugnisse hinaus gepen.

,eedes Mitglied hat das Recht den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen.

Jeder Verein besitzt nur eine Stimme, wobei dieses Stimmrecht, sofern keine andere schriftliche Vollmacht vorliegt, nur durch den 1. Beisitzer, seinen Stellvertreter oder den Vereinsprâsidenten wahrgenommen werden kann.

Es besteht die Müglichkeit per Vollmacht zu wâhlen, wobei jeder jedoch nur über insgesamt 2 Stimmen verfügen kann.

Jeder Verein hat das Recht bis zu 2 Vertreter (Beisitzer) zu bestimmen, wobei der Verein verpflichtet ist, dem Verwaltungsrat den Namen des ersten Vertreters (Beisitzers) und seines Stellvertreters schriftlich mitzuteilen. Der Verein legt die Reihenfolge der Vertreter (Beisitzer) fest.

Der erste Vertreter (Beisitzer) oder, in dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter vertritt den Verein bei allen wichtigen Entscheidungen der Versammlung. Der Verein besitzt solange kein Stimmrecht, bis die Namen der beiden Vertreter (Beisitzer) beim Verwaltungsrat hinterlegt sind. Diese vertreten den Verein solange rechisgültig bis der Verein dem ORV schriftlich neue Vertreter (Beisitzer) nennt.

Die persflnlichen Mitglieder verfügen über das gleiche Stimmrecht wie die Vereine.

Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht stimmberechtigt, auf ler sie verfügen über eine schriftliche Vollmacht.

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Für den eigenen Verein kunnen die Verwaltungsratsmitglieder jedoch nur dann abstimmen, wenn kein anderes Vereinsmitglied, ob mit oder ohne Vollmacht, anwesend ist.

Artikel 9  Einberufung

Die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder tritt im 1. Quartal eines jeden Jahres zusammen.

Aus wichtiger, gesetzlich vorgesehenen Gründen ( z.B. Anderung der Satzungen, usw. ) kann der Verwaltungsrat eine aul erordentliche Generalversammlung einberufen.

Eine aullerordentliche Generalversammlung muss auflerdem einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt immer die Berichte des Verwaltungsrates entgegen, entlastet den alten und wâhlt den neuen Verwaltungsrat, entlastet die Kassenprüfer und bestimmt einen oder zwei neue Kassenprüfer für die néchsten zwei Jahre.

Die Einberufung einer ordentlichen oder augerordentlichen Generalversammlung geschieht per einfachem Brief oder per E-Mail an die letzte bekannte Adresse, der / die jedem Mitglied mindestens 8 Tage vor dem Datum der Versammlung zugesandt werden muss.

Die Einladung enthâlt die Tagesordnung und gibt den Zeitpunkt und den Ort der Generalversammlung an. Sie enthâlt auflerdem den Textldie Texte von eventuellen Satzungsénderungen.

Artikel 10  Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder Oder von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann die Generalversammlung über Punkie beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse bezüglich des Ausschlusses eines effektiven Mitglieds, der Auflásung des O.R.V., des Jahresabschlusses oder des Haushaitsplanes oder im Falle von Satzungsá n derungen..

Artikel 11  Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen fest gehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr oder einem anderen Mitglied des Vorstandes sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden allen Mitgliedern innerhalb eines Monats zugestelit. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis eingetragen. Auszüge aus den Protokollen, die vor Gericht oder anderwârtig vor zu legen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterzeichnet. Diese Auszüge werden, auf Antrag, jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse nachweist, ausgehündigt.

Artikel 12  Verwaltungsrat

Der O.R.V. wird durch einen Verwaltungsrat geführt, dessen Mitglieder durch die Generalversammlung gewâhlt werden.

Die ordentliche Generalversammlung wâhlt die Verwaltungsratsmitglieder, wobel 1 Prüsident(in), 1 Vizeprâsident(in) und bis zu 6 Mitglieder gewéhlt werden. Das durch die Wahl erteilte Mandat gilt dann auch für einen bestimmten Posten.

Die Kandidaturen müssen unter Angabe des angestrebten Postens bis zu dem im Kandidatenaufruf angegebenen Datum (Poststempel) per Einschreibebrief oder per E-Mail eingereicht werden und die Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten tragen. Kandidaturen kunnen auRerdem persdnlich beim Prâsidenten abgegeben werden, der dann den Erhalt der Kanditatur auf einer Kopie des Antrags quittiert (Datum und Unterschrift).

Die Kandidatin/der Kandidat sollte eine Vereins- bzw. Vorstandsarbeit von mindestens zwei Jahren vorzugsweise im Reitsport nachweisen ktinnen / -oder über Turniererfahrung verfügen / -oder die Richterschulung absolviert haben.

Jedes Verwaltungsratsmandat gilt für eine unbestimmte Dauer.

Die Dauer des jeweiligen Verwaltungsratsmandates wird in der internen Geschéftsordnung festgelegt.

Die auiberordentliche Generalversammlung vom 05. Juli 2001 legte die Dauer der Mandate für die

damaligen Vorstandsmitglieder fest:

Das Mandat für den Vizeprüsidenten André Arens und für die Vorstandsmitglieder Alfred Schintz und Jean

Schyns wurde bis zur Generalversammlung 2003, das Mandat für den Prfisidenten Hermann Wetzel und die

Vorstandsmitglieder Alwin Lenges und Karin Pelzer bis zur Generalversammlung 2004 verlângert.

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Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus und wird es ersetzt, so führt das neue Verwaltungsratsmitglied die Dauer des Mandats zu Ende.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 115 der Verwalter wenigstens 4 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfahig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann ein anderes Verwaltungsratsmitglied schriftlich mit seiner Vertretung beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stirnme des Vorsitzenden oder seines Stelivertreters ausschlaggebend.

Es stept dem Verwaltungsrat frei, sich in besonderen Fallen durch kompetente Personen beraten und helfen zu lassen und Arbeitsgruppen oderAusschüsse zu bilden .

Die Abstimmungsmodalitaten entsprechen denen die das Gesetz vom 27. Juni 1921 vorsieht. Artikel 13  Tâgliche Geschaftsführung

Die tâgliche Geschaftsführung des O.R.V. liegt in den Handen des Verwaltungsrates.

Er übertragt die tagliche Geschaftsführung seinem jeweiligen Vorsitzenden, behalt sich jedoch das Recht

vor spater auch andere Personen damit zu beauftragen.

Der Verwaltungsrat regelt den Sportbetrieb im Einklang mit den Regeln der F.E.I. und den hierzo erlassenen

Ausführungsbestimmungen der F.R.B.S.E., L.E.W.B. und G.E.P.L.

Wenn natig, erlasst der O.R.V. eigene Bestimmungen.

Artikel 14  Vertretung der Vereinigung

Die mit der Geschaftsführung beauftragte(n) Personjen) vertritt/vertreten den Q.R.V. Driflpersonen gegenüber rechtsgültig. Sie bedürfen hierzu keines vorherigen Beschlusses des Verwaltungsrates.

Gerichtsverfahren, sei es als Klager oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch die geschaftsführende(n) Person(en) geführt, Betreibungen und Ersuchen durch den Vorsitzenden oder seinen Stel Ivertreter.

Die Verwaltungsratsmitglieder gehen hinsichtlich der Verbindlichkeit des O.R.V. keinerlei persánliche Verpflichtung ein. lhre Haftung ist auf die Ausführung ihres Mandats begrenzt.

Artikel 15  Jahresabschluss, Haushaltsplan

Das Geschaftsjahr des O.R.V. endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Verwaltungsrat oder die durch ihn beauftragte Person setzt einen Bericht über die Tatigkeiten des O.R.V., den Jahresabschluss sowie den Haushaltsplan auf. Diese Schriftstücke werden der ordentlichen Generalversammlung, die im 1. Quartal des folgenden Jahres statt findet, zur Billigung vorgelegt.

Artikel 16  Safzungsanderung

Die Satzung darf nur gemaa den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geanderf werden.

Artikel 17 -- Auflasung

im Palle der freiwilligen Auflasung des O.R.V. bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und setzt deren Befugnisse fest.

Das Restguthaben des O.R.V. wird auf ein Sperrkonto eingezahlt um einer eventuellen Neugründung ein Anfangskapital zur Verfügung stellen zu kunnen. lst nach einer Frist von 2 Jahren keine Neugründung erfolgt, geht das Vermügen des O.R.V. an eine Tierschutzorganisation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich unter anderem mit dem Schutz und der Pflege von Pferden befasst.

Artikel 18  Verwaltungsratsmitglieder zum Zeitpunkt der ersten Fasssung

Vorsitzender (President):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04  Mandat bis 2007

Der Vorsitzende übt zugleich die Àmter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprasident :

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André Arens, Unter Meilvenn 8a, 4780 Recht -- NN 590523-385-05  Mandat bis 2006

Mitglieder:

Karin Pelzer, Knippweg 28, 4700 Eupen  NN 580520-028-43 - Mandat bis 2007 Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58  Mandat bis 2006 Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen --- NN 371201-031-24 Mandat bis 2006

Artikel 18.1 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

lm Anschluss an die ordentliche Generalversammlung vom 01. Februar 2007 und an die aufrerordentliche Generalversammlung vom 22. Mérz 2007 und nach dem Ausscheiden von Frau Karin Pelzer zuur 01. Februar 2007, ersetzt Herr Kurt Colgen, nachstehend nâher bezeichnet, sie ab dem 22. Mérz 2007 im Verwaltungsrat

Sourit setzt sich der Verwaltungsrat seit dem 22. Mérz 2007 wie foigt zusammen:

Vorsitzender (Président):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugleich die Âmter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprésident :

André Arens, Unter Meilvenn 8a, 4780 Recht NN 590523-385-05

Mitglieder:

Kurt Colgen, Mirfeld 82,4770 Amel - NN 601105-267-47

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen NN 371201-031-24

Artikel 18.2 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund des freiwilligen Ausscheidens von Herm André Arens zum 14. Februar 2008 und 1m Bestreben die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder wieder auf die im Artikel 12 vorgesehene Háchstzahl zu bringen und lm Anschluss an die ordentliche Generalversammlung vom 14. Februar 2008 und an die auflerordentliche Generalversammling vom 24. April 2008, setzt sich der Verwaltungsrat wie foigt zusammen

Vorsitzender (Président):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugleich die Âmter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprésident :

Kurt Colgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Mitglieder

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenborn - NN 811220-034-84

Martha Hacken, Herresbach 79, 4770 Amel  NN 580703-312-89

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen  NN 371201-031-24

Artikel 18.4 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Cm Anschluss an die ausserordentliche Generalversammlung vom 06. Mai 2010 setzt sich der

Verwaltungsrat wie foigt zusammen

Vorsitzender (Président):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugleich die Âmter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizeprésident :

Kurt Colgen, Mirfeld 82, 4770 Amel - NN 601105-267-47

Mitglieder:

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenborn - NN 811220-034-84

Martha Hacken, Herresbach 79, 4770 Amel  NN 580703-312-89

Marianne Lejeune, KlSppelsgasse 10, 4760 Büllingen - NN 580804-374-04

Alfred Schintz, Hufengasse 89, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Jean Schyns, Stockem 84a, 4700 Eupen --- NN 371201-031-24

' ° 'Dem Bele¬ schen Staatsbfafit vorbehalten 1%111 B : FFortsetzuncJ

Artikel 18.5 - Anderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Aufgrund des feiwilligen Ausscheidens von Herrn Jean Schyns am 17. November 2011 und im Anschluss an

die Generaiversammlung vom 01. Mârz 2012 setzt sich der Verwaltungsrat wie foigt zusammen



Vorsitzender (Pràisident):

Hermann Wetzel, Wiesenweg 3, 4701 Kettenis, NN 401026-029-04

Der Vorsitzende übt zugleich die Amter des Kassierers und des Schriftführers aus.

Vizepr5sident :

Kurt Colgen, Zur Schmiede 29, 4770 Mirfeld - NN 601105-267-47

Mitglieder:

Alexandra Fank, Eupener Weg 35, 4750 Elsenborn - NN 811220-034-84

Martha Hacken, Ins Flostal 12, 4770 Herresbach  NN 580703-312-89

Jessica Kerckhofs, Lütticher Stralle 318, 47201 Celmis - NN 820320-116-57

Marianne Lejeune, K15ppelsgasse 10, 4760 Büllingen - NN 580804-374-04

Amo Reuter, An der Lehmkaul 23, 4750 Weywertz - NN 650224-267-04

Alfred Schintz, Stockem 75, 4700 Eupen  NN 650624-047-58

Artikel 19  Mitglieder zum Zeitpunkt des Gegenwârtigen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/05/2015 - Annexes du Moniteur belge R.FZ.V. Büllingen - Unternehmensnummer 421.780.249

R.V. Bütgenbach Unternehmensnummer 415.307.379

Pferdefreunde Gostert Unternehmensnummer 897.208.131

St.Georg RuFV Eupen Unternehmensnummer 413.846.441

Reiterfreunde Stockem Unternehmensnummer 424.636.603

Reitclub zur Moorenh6he Unternehmensnummer 424.346.789

R.V. St.Eligius Recht Unternehmensnummer 419.788.383

R.V Epona Unternehmensnummer 424.550.984

R.V. Gut Schimper Unternehmensnummer 867.423.290

Zu Eupen, den 04. April 2015

Hermann Wetzel, Vorsitzender des Verwaltungsrates/Président

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite Name und Eigerscltaft des beiukundenden Notars oden der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein ader die stiftuny Dritten gegenuber, zu vertreten.

!fui der Rückseite . Name und Untetzeichnung

Coordonnées
OSTBELGISCHER REITERVERBAND

Adresse
Sitz : Wiesenweg 3, 4701 Kettenis (Eupen)

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne