PALUDIA

Divers


Dénomination : PALUDIA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 419.602.402

Publication

04/04/2014
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ver¬ ,I Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den An lagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver6ffentlichen ist

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EUPEN

Kanzlei

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückselte Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 0419.602.402

Name der Vereinigung J Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Paludia

(abgekürzt):

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzietungsabsicht

Siiz: Kaperberg 7 in 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ernennung Verwaltungsrat 2013-2014

Werend der Generalversammlung vorn 18.09.2013 wurdefofgendes beschlossen:

Der Verwaltungsrat für das Jahr 2013-2014 stellt sich aus folgenden Personen zusammen:

Margreve Mike, wohnhaft Am Brunnen 4 in 4770 Arnel (Prâsident)

Braun Michèle, wohnhaft Steinweg 11mn 4710 Lontzen (Vize-Prâsidentin)

Servais Caroline, wohnhaft Kastanienweg 9 in 4770 Arne! (Kassiererin)

Franssen Christoph, wohnhaft Aacheriestree 102 in 4700 Eupen

Grün Dentela, wohnhaft WrtzfelderstraIld 21 in 470 Elsenborn

FilzWiIIi, wohnhaft Dreesweg 13A in 4770 lveldingen

Greimers Laura, wohnhaft lm Sief 12 in 4760 Büllingen

Kohnen Oliver, wohnhaft Lascheid 16G in 4790 Burg- Reuland

Martes Philippe, wohnhaft Büllinger Stalle 101 in 4770 knel

Schomm ers Max, wohnhaft Reutergasse 5 in 4770 knel

Schür Martin, wohnhaft Lanzerath 25 in 4760 Büllingen

Cormann Julia, wohnhaft Auf dem Spitzberg 9 in 4700 Eupen

Folgende Personen treten ab dem 18/09/2013 aus dem Verwaltungsrat zurück:

Schür Emilie, wohnhaft Lanzerath 25 in 4760 Büllingen (Prâsidentin)

Stoffels Céline, wohnhaft Holzheim 22A in 4760 Büllingen (Vize-Prâsidentin)

Ploumen Caroline, wohnhaft Joseph-Ponten-Weg 24 in 4730 Raeren (Kassirerin)

Freches Clémence, wohnhaft Route des Bains 15 in 4950 Roberlville

Gerard Bertrand, wohnhaft Chemind'Antheit 22A in 4500 Huy

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

18/12/2012
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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 0419.602.402

Name der Vereinigung 1 5tiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Paludia

(abgekürzt) :

Rechtstoren : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Talstralle 21 in 4750 Nidrum

Gegenstand

der Urkunde : Ernennung Verwaitungsrat 201 2-201 3 1 Veriegung des Gesellschaftssitz

Der Verwaltungsrat für das Jahr 2012-2013 stellt slch aus folgenden Personen zusammen:

Schür Emilie, wohnhaft Lanzerath 25 in 4760 Büllingen (Prâsidentin)

Stoffels Céline, wohnhaft Holzheim 22A in 4760 Büllingen (Vize-Présidentin)

Ploumen Caroline, wohnhaft Josef-Ponten-Weg 24 in 4730 Raeren (Kassiererin)

Franssen Christoph, wohnhaft AachenerstraL e 102 in 4700 Eupen

Grün Daniela, wohnhaft Wirtzfelderstral e 21 in 4750 Eisenborn

Braun Michèle, wohnhaft Steinweg 11 in 4710 Lontzen

Gerard Bertrand, wohnhaft Chemin d'Antheit 22A in 4500 Huy

Margreve Mike, wohnhaft Am Brunnen 4 in 4770 Schoppen

Servais Caroline, wohnhaft Kastanienweg 9 in 4770 Arnel

Freches Clémence, wohnhaft Route des Bains 15, 4950 Robertville

Folgende Personen treten ab dem 17/09/2012 aus dem Verwaltungsrat zurück:

Arens Saskia, wohnhaft Rodt 199A in 4780 St,Vth (Prâsidentin)

Mdller Hannah, wohnhaft LimburgerstraRe 26 in 4710 Lontzen (Kassiererin)

Franzen Andreas, wohnhaft 7'alstraRe 21 in 4750 Nidrum

Noel Michèle, wohnhaft Thevesweg 6 in 4750 Weywertz

Des weiteren beschlieRt die Generalversammlung einstimmig den Sit der Gesellschaft ab dem 17/09/2012 an folgende Adresse zu verlegen:

Kaperberg 7

4700 Eupen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

02/05/2012
ÿþBitte auf der Ietzten Seita des "regs B angeben : Auf der Varderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, dle dazu erm5chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veró,ffentlicheu ist

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Unternehmensnr : 0419.602.402

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Paludia

(abgekarzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sit : Taistralfe 21 in 4750 Nidrum

Gegenstand

der LIrkunde : Ernennung Verwaltungsrat 2011-2012

Der Veiwattungsrat Mi' das Jahr 2011-2012 stellt sich aus folgenden Personen zusammen:

Arans Saskia, wohnhaft Rodt 199A in 4780 St.Vith (Prâsidentin)

Mdlter Hannah, wohnhaft LimburgerstraI e 26 in 4710 Lontzen (Kasslererin)

Franzen Andreas, wohnhaft TatstraJ e 21 in 4750 Nidrum

Schor Emilte, wohnhaft Lanzerath 25 in 4760 Büllingen

Moet Michèle, wohnhaftThevesweg 6 in 4760 Weyweriz

Ploumen Caroline, wohnhaft Josef-Ponten-Weg 24 in 4730 Raeren

Stoffels Céline, wohnhaft Holzheim 22A in 4760 Bollingen

Folgende Personen treten ab dem 09/05/2011 aus dem Verwaltungsrat zurück:

Reusch Christoph, wohnhaft WeiherstraI e 14 in 4780 Recht

Drdmmer Patrick, wohnhaft Sankt Uither Straffe 37 in 4760 Büllingen

Desenfants Jenny, wohnhaft Malmedyerstrafie 16 in 4750 Bütgenbach

Mengels Nathalie, wohnhaft Heckenweg 23 in 4700 Eupen

Franzen Kathleen, wohnhaftTaistrafie 21 In 4750 Nidrum

Cremer David, wohnhaft Matmedyer Stalle 83 in 4780 St, Vith

Jouck Andrea, wohnhaft Burgstrafle 41 in 4750 Bütgenbach

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16/09/2011
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Unternehmensnr : 0419.602.402

Name der Vereinigung 1 Stiftung f Organismen

(ausgeschrieben) : Paludia

(abgekürzt)

IRechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Talstral3e 21 in 4750 Nidrum

Gegenstand

der Urkunde : Anpassung des Gesellschaftsgegenstandes

Statuten

Die anwesenden Mitglieder (siehe beigefügte Liste) vereinbaren, die Statuten einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemàB Gesetz vom 27. Juni folgendermaf3en zu verândern:

KAPITEL I.  Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Art.1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Palude".

Art.2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung wird durch Beschluss die Generalversammlung festgelegt.

Dieser befindet sich für das laufende Jahr in TalstraBe 21, 4750 Nidrum.

Art.3: Zielsetzung

Ziel der Paludia ist es, die Studierenden aus dem Gebiet deutscher Sprache Belgiens zusammen zu

schlielen, Kontakte unter den Mitgliedern her zu stellen, die Freundschaft zu fürdern und den Mitgliedern bel

" ihrer Entfaltung eine Hilfe zu sein. Dieses Ziel wird unter anderem durch folkloristische, kulturelle, informative und sportliche Aktivitâten erreicht. Die Vereinigung nimmt am sozio-kulturellen Leben der Stadt Lüttich teil, indem sie unter anderem Kontakte zu anderen Vereinigungen, Lehranstalten und offiziellen Instanzen der Stadt pflegt.

Art.4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il.  Mitglieder

Art.5: Mitglieder

Die Anzahl Mitglieder ist unbegrenzt, dart aber nicht die Zahl von zehn unterschreiten.

Jeder in Lüttich Studierende, der aus dem Gebiet deutscher Sprache Belgiens stammt und sich mit diesen

Statuten einverstanden erklârt, kann auf einen persi nlichen Antrag hin Mitglied der Vereinigung werden.

Der Verwaltungsrat entscheidet darüber, ob Personen, die den Bestimmungen nicht entsprechen, Mitglied

werden dürfen.

Jedes Mitglied kann aus der Vereinigung austreten; dies ist dem Verwaltungsrat mitzuteilen.

Wer seinen Mitgliedsbeitrag nicht zahit, wird automatisch aus der Vereinigung ausgeschlossen.

Die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der auf einer Voilversammlung anwesenden Mitglieder ist nbtig, um

Mitglieder auszuschlief3en.

Die Mitglieder dürfen die Beitráge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgánger eingezahlt, nicht zurückfordern.

Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungsiegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch

ein Inventar anfordern oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden

jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgesetzt, wobei der

Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht hi;her als 50 ¬ und nicht niedriger als 10 ¬ sein.

Der Ehrenmitgliedsbeitrag dart den Betrag von 25 ¬ nicht unterschreiten.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

MOD 3.2

Teil B : Forisetzung

Der Verwaltungsrat stellt sich aus folgenden Personen zusammen:

Franzen Andreas, wohnhaft TalstraBe 21 in 4750 Nidrum (Président)

Müller Hannah, wohnhaft Limburgerstraf3e 26 in 4710 Lontzen (Kassiererin)

Reusch Christoph, wohnhaft WeiherstraBe 14 in 4780 Recht

Arens Saskia, wohnhaft Rodt 199A in 4780 St.Vith

Drommer Patrick, wohnhaft Sankt Vither StraBe 37 in 4760 Büllingen

Desenfants Jenny, wohnhaft MalmedyerstraBe 16 in 4750 Bütgenbach

Schür Emilie, wohnhaft Lanzerath 25 in 4760 Büllingen

Mengels Nathalie, wohnhaft Heckenweg 23 in 4700 Eupen

Franzen Kathleen, wohnhaft TalstraBe 21 in 4750 Nidrum

Cremer David, wohnhaft Maimedyer StraBe 83 in 4780 St. Vith

Jouck Andrea, wohnhaft Burgstral3e 41 in 4750 Bütgenbach

Art.13: Tügliche Verwaltungsarbeit

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter

wenigstens 1-mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend

oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten

Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat ist nur beschlussfâhig, wenn die Hâlfte der Verwaltungsratsmitglieder anwesend ist. Die

Entscheidungen werden mit einfacher Stimmmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des

Prâsidenten oder seines Vertreters ausschlaggebend.

Alles, was nicht aufgrund der Statuten der Vollversammiung vorbehalten ist, gehort zum Kompetenzbereich

des Verwaltungsrates.

Für die tâgliche Verwaltungsarbeit geiten nur die Unterschriften des Prâsidenten oder des Kassierers, um

die Gesellschaft gegenüber Drittpersonen rechtsgültig zu vertreten.

KAPITEL V  Vertretung, Haftung

Art.14: Vertretung der Vereinigung

Bei Gerichtsverfahren, sei es als Klâger oder als Beklagter, ernennt der Verwaltungsrat in seinen Reihen einen Beauftragten, der die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten kann. Dieser Beauftragte geht " hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persünliche Verpflichtungen ein. Seine Haftung ist auf die Ausführung seines Mandates begrenzt.

KAPITEL VI  Jahresabschluss, Haushaltsplan

Art.15: Geschâftsjahr

Das Geschâftsjahr beginnt am 01. September eines Jahres, um am 31. August des darauf folgenden Jahres

" zu enden.

" Es wird ebenfalls entschieden, Bass das laufende Geschâftsjahr zeitlich begrenzt wird und somit am 31. August 2011 enden wird.

Art.16: Jahresabschluss, Haushaitsplan

Einmal jührlich werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltspian des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschüftsjahres aufsetzen.

KAPITEL VII  Aufl6sung des Gesellschaft

lm Falie der Auflüsung der Gesellschaft bestimmt die Vollversammlung zwei Liquidatoren und deren

Befugnisse.

lm Faite der Aufl6sung wird der nach Begleichung der Schulden verbleibende Kassenstand einer

philanthropischen Vereinigung zukommen.

Die Generalversammlung erklürt sich mit diesen Statuten einverstanden und bestâtigt hiermit den im April 2010 eingesetzten Verwaltungsrat.

Bitte aut der tetzten Seite des Teils B angehen : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des heurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Riickseite : Name und Unterzeichnung,

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/09/2011 - Annexes du Moniteur belge

M60 3.2

Art.6: Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornamen, Wohnsitz und E-Mailadresse der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhélt.

Geml3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

1 Gesetz y. 27.6.1921, Art. 2ter.

2 Gesetz y. 27.6.1921, Art. 1.0 Abs.2.

KAPITEL III.  Generalversammlung

Art.7: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1. D i e ,onde ru ng der Satzungen;

2.Die Bestellung und Abberufung der Verwalter,

3.Die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

4.Die freiwillige Auftiisung der Vereinigung;

5.Den Ausschluss von Mitgliedern.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Aile Mitglieder

haben das gleiche Stimmrecht und jades von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein

anderen Mitglied oder einen Dritten vertreten lassen.

Der Prâsident oder sein Vertreter führt den Vorsitz in der Vollversammlung.

Die Generalversammlung entecheidet über die Entiastung des Verwaltungsrates.

Die Abstimmungsmodalitéten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Art.9: Einberufung " "

Jades Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden.

Es kann so oft Bine auBerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine auBerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief oder Alternativ per E-Mail vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Voliversammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Die Voilversammlung dart nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte entecheiden. Der Ort und der Zeitpunkt der Generalversammlung werden in der Einladung angegeben. Alle Mitglieder müssen eingeladen werden.

Die Generalversammlung muss im Monat September stattfinden.

Art.10: Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder, dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflbsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsànderungen.

3 Gesetz V. 27.6.1921, Art. 17 § 5.

4 Gesetz v 27.6.1921, Art. 8.

Art.11: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretér, sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aul3erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwrtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt. (Beschreibung der Weise, wie die Beschlüsse Mitgliedern und Driften zur Kenntnis gebracht werden)

Kapitel IV.  Verwaltung

Art.12: Verwaltungsrat

Die Gesellschaft wind von einem Verwaltungsrat verwaltet, der mindestens sechs Mitglieder umfasst.

Der Verwaltungsrat wird für die Dauer eines Gescháftsjahres mit einfacher Stimmmehrheit gewâhlt. In

einem zweiten Wahlgang wird dann unter den gewáhlten Verwaltungsratsmitgliedern ein Prâsident durch die

Generalversammlung mit einfacher Stimmmehrheit bestimmt.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus.

Coordonnées
PALUDIA

Adresse
KAPERBERG 7 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne