PATRO ST. RAPHAEL

Divers


Dénomination : PATRO ST. RAPHAEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 476.638.204

Publication

06/04/2011
ÿþMoa 32

Ausfertigung, die naah Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen win Belgischen Staatsbiatt w verdifentlichen let

" 11052094* 1111

iintervieliinec>si+s : 0476.B84.204

Name der Velreflerwgrarig d Stifbaai-eg I Omem-enen

eundddttriebest} : VoG Patio St. Raphael

(egetrio) :

ReeteaaG~i iin : VoG

Silt. : 0.f)0 EU PEN/ rtIoPeu_Si119ás E e

Getieittfdand

der th-kunde RilciohlltNdarnde -

Bei der GenereiveFsarnmtung vrom 4. Febriiiar 2011 sind die Vasl~ende Natscha MENGELS, die Kass~rerin Judith ORBAN und die Schrlidfi#irerin; Madeleine VAN RENTERGHEM zuritckgetreteri und durch die Vacr.ifzende Anne-Marie JOUCIC, die Koesteren Catherine BEi7ENOORFF und die Sclsritliiílhrerin Justine NYSSEN ersetzt worgen. Smit stiet sich der VerMialtungsrat *us Anne-Marie Jouck, Catherine BetGendorrF und Justine Nyssen zusamnnen.

Ritte aug' der lel7Ret S.eéne dei je:. s angetren : der lrerrcErrsceiie: Marne (Lirtd Eigen8e:hat: des Ieurkeetdenden fqn`dr: odes- der Pcsi~r:rteat,

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05/08/2015
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Sta. -. veróffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 0476.638.204

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgesGitr9eben) : /@ ~ Patro St. Raphael

(abgekürzt) :

Rechtsform : VoG

Sitz: Eupen il -1Od ( ~ ,g/ k ~~~~, il

Grener+stand ~ ~

der Ur¬ :unde : Abânderung der Satzungen.

Abünderung der Satzungen

Name der Vereinigung: PATRO ST. RAPHAËL

Rechtsforen: Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Unternehmens nummer: 476638204

Sitz: Bergkapellstrafse, 46 in 4700 EUPEN

Gegenstand der Urkunde: Abânderung der Satzungen

Die erschienenen Vertreter der Generalversammiung und gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrates:

Anne-Marie JOUCK,

Catherine BETTENDORFF,

Justine NYSSEN,

haben bei der ordnungsgemáti einberufenen aullerordentlichen Generalversammlung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht  PATRO ST. RAPHAËL" zu EUPEN am 28; Juni 2015 einstimmig beschlossen, die in der Dallage zum Staatsblatt vom 9. Dezember 2004 unter der Nummer 04168878 vereffentlichten Satzungen der -besagten Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht wie folgt abzuándern:

Kapitel 1:Bezeichnung, Sitz, Gegenstand und Dauer:

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Vereinigung trágt den Namen "V.e.G PATRO ST. RAPHAËL"

Artikel witz

Der Sitz der Vereinigung. befindet sick in 4700 EUPEN, BergkapellstraRe 46.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk EUPEN,

Artikel 3: Zweck

Ziel der Vereinigung ist die Erziehung von Jugendiichen und Kinders zu sozial engagierten, weltof¬ enen, verantwortungsbewussten und toleranten Menschen.

Zur Erreichung der oben angeführten Ziele kann die Vereinigung Aktivittten durchführen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit diesem Ziel stehen und der Fdrderung dieses Zieles dienen.

Bitte auf der letzten Celte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und Untersehrift.

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MOD 3.2

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet

Kapitel 2; Mitglieder

Artikei 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschtief3lich aus ordentiichen Mitgliedem.

Die Min destmitgliedszahl wird auf drei festgelegt. Eine Hichstzahl wird nicht festgelegt.

Artikel 6; Erwerb der Mitgliedschaft

Mitgiled des Vereins kann jede natürliche und juristische Persan werden, die sich mit dem Zweck des

Vereins, wie unter Artikel 3 erláutert; identifrzrert.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf mündlichen oder schriftlichen Antrag.

Artikel 7 : Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

(1)Durch Austritt

(2) Durci/ Tod

(3)Durch Ausschluss

Der Ausschluss kann erfalgen, wenn ein Mitglied schuldhalt in grober Weise die Interessen der Vereinigung verletzt het.

Der Ausschluss eines ordentiichen Mitgileds kann nur von der Generalversammlung mit einer Zwei-Drittel Mehrheit der a nwesend en odervertretenen Mitglieder ausgesprochen werden_

Der Austritt aus der Vereinigung ist zu jeder Zeit zulâssig und erfolgt durch schriftliche ader mündiiche Erklârung gegenüber dem Verwaltungsrat

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlüschen alle Miter und Rechte in der Vereinigung. Das freiwillig ausscheidende oder das ausgeschiossene Mitgiled sowie die Erben eines verstorbenen Mitgiiedes haben keineriei Ansprüche an das Vereinigungsvermágen zu stellen. Etenso wenig kunnen Spenden oder Beitrâge zurückgefordert werden.

Artikel 8 : Beitrâge und Haftung

Von den Mitgliedern wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben_

Die Mitglieder sind nicht perscnfich haftbar far die Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Artikel 9 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vomame und Wohnsitz der Mitglieder.

Gemâf3 dem Geseiz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

Kapitel 3: Organe der Vereinigung

Artikel 10 : Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung sind:

1.Die Generalversammiung

2.Der Verwaltungsrat

Artikel 11: Verwaltungsrat

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Mac 3.2

Die Vereinigung wird durch einen aus mindestens drei Mitgliedem bestehenden Verwaltungsrat verweet dem Vorsitzenden, dern itassiergr und dem SchriftFiihrer_

Verwaltungsraternitglied kann jedes Mitglied der Vereinigung werden.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden far eine unbestimmte Dauer gewáhlt_ Der Verwaltungsrat bleibt sa lange im Anet bis eh neuer Verwaltungsrat gewahlt wird. Die Wiederwahl ist mbglich.

Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewâhlt Die Verwalter über) ihr Mandat unentgeltiich eus.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keine persônliche Verpflichtung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung des Mandates.

Artikel 12: Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Eeschlussfassung des, Verwaltungsrates

Die Sitzungen deb Verwaltungsrates werden vore Vorsitzenden oder von rnindestens ainem der Verwalter so oft wie das Interesse der Vereinigung dies erfordert und wenigstens einmal pro Jahr einberufen.

Die Tagesordnung ist der Ladung beizufügen.

Der Verwaltungsret ist beschlussfahig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesencl oder verfreten sind.

Die Versammiungen werden vom Vorsitzenden crier, in dessen Abwesenheit, durch das âlteste Mitglied des Verwaltungsrates geleitet

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlasse mit absoluter Mehrheit der Stlmmberechtigten. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausachiaggebend.

Die Beschlasse des Verweltungsretes werden in Pmtokollen Pestgehalten, cie werden in ein besonderes Register eingetragen und vom Schriftführer und dem Vorsitzenden unterzeichnet.

Der Verwaltungsrat hat die weitgehendsten Befugnisse far die Geschtftsführung und Verwaltung der GesellschafL

Alle Entscheïdungen, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind, fallen in seine Zustândigkeit.

Artikel 13: Generalversammlung

Die Generalversammiung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedem der Vereinigung zusammen. Jedes Mitglied het Bine Stimme. Eire effektives Mitglied kann sich per schriftliche Vollmacht durch ein anderes effektives Mitglied aderelven Driften vertreterr lassen,

Die Generalversammiung ist das oberste Organ der Vereinigung, Ein Beschluss der Generalversammiung ist far folgende Angelegenheiten erforderlich

1)Die Ânderung der Salzung;

2)Die Bestellunq und Abberufung der Verwater;

3)Die den Verwattem zu" erteilende Entlastung;

4)Die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses

5)Die freiwillige Aufiósung der Vereinigung;

6)Den Ausschiuss eines Mitgliedes;

7)D1e Umwandlung der Vereinigung in Bine Gesellschaft mit soziaier Zielsetzung;

8)Alle Beschlùsse, die Ober die Grenzen der dem Verwaltungsret geselzlich und aufgrund der Salzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen

Artikel 14: Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der Gerreralversammiungen

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammiung einberufen werden und zwar im ersten Halbjahr.

Es kann sa oft eine aul erordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist, Eine aullerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 115 der Mitglieder dies bearrtregt

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Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat vorgenommen durch elektronische Post, die jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammiung bekannt gegeben.

Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Slimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Beschlüsse werden, auf&er in den gesetzlichen Ausnahmefâllen, mit einfacher Mehrheit gefasst, Bei Stimmengleichheit ist der Antrag ais abgelehnt zu betrachten.

Damit die Generalversammiung beschlussfâhig ist, müssen mindestens 2/3 der Vereinigungsmitglieder anwesend sein. Wird diese Anwesenheitsbedingung nicht erfilUt, wird innerhaib von 14 Tagen eine neue Generalversammlung einberufen, die unabhângig von der Anzahi der anwesenden Mitglieder beschlussfâhig ist.

Den Vorsriz der ordentiichen und autterordentlichen Generalversammiung fülirt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrates.

Artikel 15: Protokollierung von Beschltissen

über die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates ist unterAngabe von Ort Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils ein Protokofl anzufertigen.

Auszüge daraus, die ver Gericht oder anderwârtig vorzutegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsrn tgliedern unterschrieben. Diese .Auszüge werden eut einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse deren nachweist, ausgehândigt

Kapitel 4: Tâgliche Geschátisfr7hrung, Vertretung, Finanzen

Artikel 16: Vertretung der Vereinigung

Ungeachtet besonderer und spezietler Bevoltmechtigungen for Mitgiieder der Vereinigung durch den Verwaltungsrat, wird die Vereinigung rechtsg ruig, vestreten, durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei gem.einsarn handelndtsVetwattungsratsmitglieder.

Für alle Handlungen ist der einstimmige $eschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung von Drittpersonen rechtsgültig vertreten isf.

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder ais Beklagier werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person.

Artikel 17: Geschnitsjahr, .Jahresabschluss und Haustraltsplan, Táûgkeitsbericht

Das Gescháttsjahr der Vereinigung endet am 31. Dezember (Kalenderjahr).

Die Buch- und KasserrMhrung der Vereinigung wird gemáf3 Artikel 17 des Geselzes vom 27, Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregel#, Danach wird der Verwaltungsrat den Haushaltspian des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen, Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentiichen Generalversaremlung 1m Laufe des erster; Halbjahres zur Billigung vorgelegt (spâtestens 6 Monate nach Abschluss des Geschâftsjahres).

Gem Artikel 12 entscheidet die Generalversammlung Ober die Entlastung des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat erstellf jáhrlich einen Bericht über die Tátigkeiten der Vereinigung.

Kapitel 5: 5atzungsánderung, Aufltísung, 5chlussbestimmung

Artikel 18: Satzungsânderung

MOD 3,2

Tell B : Fortsetzung

Die Satzung dari nur gem fa den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geOndert werden.

i3em B'éigisc4téh Staatisblact vorbehalten

Die Generalversammiung kann nur Ober Statutenanderungen beraten, wenn der diesbezügliche Punkt der Tagesordnung ausdrücklich in der Einladung verwerkt war und wenn mindestens 213 der Mitglieder anwesend sind. Statuten nderungen kunnen nur mit den Stimmen von 2/3 der anwesenden Mitglieder durchgeführt werden.

13etrifft die Ânderung jedoch den Zweck zu dem eine Vereinigung gegründet wurde, so bedarf sie zur " Verabschiedung einer Vier-.Fünfte!-Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

Sind bei der ersten Versammiung nicht Zwei-Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten, so kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gültig beraten und beschliel en und die Ânderungen mit den oben angeführten Mehrheiten verabschieden kann. Die zweite Versammiung dari nicht binnen 15 Tegen nach der ersten Versammiung erfolgen.

Artikel 19: Auflüsung

fur Falle der freiwilligen Auflüsung wird die Generaiversammlung einep oder mehrere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festselzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird eineet vom Verwaltungsrat bestimmten Zweck zugefohrt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/08/2015 - Annexes du Moniteur belge Artikel 20: Rücktritt und Neuwahi des Verwaltungsrates

In der auaerordenilichen Generalversammiung. vom 26. Juni 2015 sind die Verwaltungsratsmitglieder Catherine BETTENDORFF und Justine NYSSEN zurückgetreten und durch Hanna Nellen und Joëlle Leffin ersetzt worden.

Sourit setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen:

-Als Vorsitzende: Anne-Marie JOUCK, wohnhaft in Eupen

-Als Sekretan Hanna NELLEN, wohnhaft in Eupen

-Als Kassenführec Joëlle LEFFIN, wohnhaft in Eupen

Geschehen zu Eupen, am 26. Juni 2015 in zwei Urschriften

" Unterschriften:

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseife: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
PATRO ST. RAPHAEL

Adresse
BERGKAPELLESTRASSE 46 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne