PETANQUE CLUB EUPEN, ABGEKURZT : PCE

Divers


Dénomination : PETANQUE CLUB EUPEN, ABGEKURZT : PCE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 840.340.296

Publication

19/09/2013
ÿþMOf] 3,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

im Illi.11,!111141U1J11{1111





Unternehmensnr : 844,340.296

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschfieben) : PE º%LAQUE CLUB EUPEN

(abgektirzt) : PCE

Rechtsforrn : VOG

Sitz : 4700 EUPEN, JUDENSTR, 88

Gegenstand

der Urkunde : VERWALTUNGSRAT UND STATUTEN

Statuten PETANQUE CLUB EUPEN V.o.G,

Geselischaftsname: Pétanque Club Eupen V.o.G.

Sitz: Bennetsborn 11 in 4700 Eupen

Artikel 1: Die Gesellschaft wird die Bezeichnung  Pétanque Club Eupen" führen.

Artikel 2: Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und F6rderung des Pétanque und Boulespiels. Die Aufgaben der Gesellschaft sind ausschlieRlich gemeinnützig. Sie verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele,

Artikel 3: Der Sitz der Gesellschaft ist in Eupen, Bennetsborn 11, Der Gerichtsbezirk ist Eupen.

Artikel 4: Die Gesellschaft wird fur Bine unbestimmte Dauer gegrondet. Sie kano jederzeit durch die Generalversammlung

aufgeldst werden. Die Spielplâtze werden dem  Pétanque Club Eupen" durch die Stadt Eupen zur Verfügung gestellt

und sind in Absprache mit dem  Pétanque Club Eupen" für jedermann zugénglich,

Artikel 5: Der Gesellschaft mossen rnindestens drei Mitglieder angeheren, die Aufnahme erfoigt durch die Generalversammiung,

die mit einfacher Mehrheit entscheidet. Angeschlossenes Mitglied kann jeder unbescholtene Bürger ab 8 .lapren bis ins

hohe Alter werden, der bereit ist, an der VenMrklichung des Gesellschaftszieles mitzuarbeiten, sowie derjenige, der

noch nicht durch die Generalversammtung bestétigt wurde.

Artikel 6: Die Nichtzahlung des Beitrages trotz zweimaliger Aufforderung gift ais Rücktritt aus der Gesellschaft,

tertre sur der letzten Seite des Teffs 8 angeben : Auf der Vorderseite" Name und Eigenschaft des beurltrtndenden Notars ader der Personen, die daze ennâchtigt sind die Vereinfgung, die Stiftung °der die Organismes (]ritten gegenaber, zu verfreten.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Artikel 7: Der Verwaltungsrat kann ein Mitglied wegen Nichterfüllung seiner Pflichten der Gesellschaft gegenüber, wegen grober

oder wiederholter VerstôBBe gegen die Gesellschaftssatzungen und die innere Ordnung, sowie wegen unehrenhaften

Benehmens innerhalb und auBerhaib der Gesellschaft ausschlief3en, nachdem das Mitglied aufgefordert worden ist,

sein Verhalten vor der Generalversammlung zu erkiüren.

Der Ausschluss kann nur durch Zweidrittelmehrheit aller Verwaltungsmitgfieder beschiossen werden.

Artikel 8: Die ausscheidenden .Mitglieder haben kein Anrecht auf die entrichteten Beitràge und auf das Gesellschaftsvermügen.

Artikel g: Die Mitglieder haben einen jührlichen Beitrag zu entrichten. Dieser wird durch den Verwaltungsrat festgelegt und darf

den Betrag von 250 ¬ nicht übersteigen.

Artikel 10: Der Verwaltungsrat besteht aus einem Presidenten, einem Schriftführer und einem Kassierer sowie hachstens neun

Beisitzern. Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Generelversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit

gewahlt Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das seis mindestens einem Jahr der Gesellschaft angehürt und das

18, Lebensjahr vollendet bat. Fin Verwaltungsratmandat ist auf unbestimmte Zeit gültig.

Artikel 11: Der Verwaltungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet, um die Vereinigung in der Offentlichkeit

zu vertreten und um all Geschafte zu tuigen und aile MaBnahmen zu treffen, welche die Gesellschaft angehen. Für

die tâgliche Geschaftsführung werden der President und der Schriftführer eº%nannt. Sie dürfen getrennt handein.

Alles, was nicht durch Gesetz oder die Statuten der Generalversammlung varbehalten ist, gehort zu einer

Zustendigkeit.

Artikel 12: Der Verwattungsrat gibt sich seine Gescheftsordnung ses-1.

Artikel 13: Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in Berichten festgehalten.

Artikel 14: Ein Gescheftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember_

Artikel 15: Die Gesellschaft und die Personen des Verwaltungsrates kbnnen als Privatperson nicht hartbar gecoacht werden.

Artikel 16: Die ardentliche Generalversammiung der Mitglieder findet im Laufe der ersten drei Monate eines Gescheftsjahres

staff. Sie wird unter Angabe der Tagesordnung durch den Verwaltungsrat einberufen. Der Verwaltungsrat kann

jederzeit auBerardentliche Generalversammlungen einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert

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MOD 9.2

Der Verwaltungsrat muss die Generalversammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen, wenn ein

entsprechender Antrag auf Ersuchen eines Zwanzigstets der Mitglieder an ihn geht.

Jeder Vorschlag, der von einem Zwanzigstel der Mitglieder unterzeichnet ist, die in der jahrlichen Mitgliederliste

geführt werden, muss zur Tagesordnung gesteilt werden.

Die Einladung, welche die Tag esordnung anführt, etfoigt durch Zeitungsanzeige oder Rundschreiben.

Die Generalversammlung ist insbesondere zustdndig für,

1.Die Ánderung der Satrung.

2.Die Aufnahme oder der Ausschluss von Mitgliedern.

3.Die Bestellung und Abberufung der Verwalter.

4.Die Biliigung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses.

6.Die freiwillige Aufltisung der Vereinigung.

6.Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen

Befugnisse hinausgehen,

Artikel 17: Die Auflosung der Gesellschaft kann nur durch die Generalversammlung beschiossen werden, wenn zwel Drittel der

Mitglieder anwesend sind. Wenn diese Bedingung nicht erfülit ist, kann eine zweite Versammlung einberufen

werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlie1 t.

Pür die Beschiüsse sind zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Falls der Beschluss bezüglich der Aufltisung der Geseilschaft durch eine Versammlung gefasst wurde, bei der nicht

zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren, unterliegt dieser Beschluss der Bestatigung des Zivilgerichtes.

lm Falie der Aufltisung soli das Guthaben der Geselischaft mach Abzug des Passives einer gemeinnützigen

Geseilschaft zufallen, die der Verwaltungsrat bestimmt,

Artikel 18: Das Gesetz vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig sst für all das malBgebend, was in den

vortiegenden Statuten nichtvorgesehen ist.

Der Verwaltungsrat beschlieüt foigende Aufgabenverteilung:

Prtisident: Alfred HEUSCHEN, Bennetsbom 11, 4700 EUPEN

Schriftführerin: Gisela Ilona HEZEL, Ntireth 47, 4700 EUPEN

Kassiererin: Anna Maria HALMES, Rue Cardijn 7, 4837 MEMBACH

Beisitzer: Nicolas Joseph BREUER, Monschauer Str. 34, 4700 EUPEN

Beisitzer Erwin HANSEN, Buschbergerweg 16, 4701 KETTENIS

Beisitzer: Jean-Rodolphe KEMPER, Ktinig-Asberk Allee 46, 4700 EUPEN

Beisitzer Roif Richard XHONNEUX, Rue Cardijn 7, 4837 MEMBACH

Rücktritt(verstorbenj: EMONTS-GAST Joseph und ALTENBERG Heinrich

Ernennung: HANSEN Erwin (Beisitzer) und XHONNEUX Rolf (Beisitzer)

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Teil B : Fort,sw:taunq

Pràsident Alfred HEIJSCHEN SchriftfíOhrerin Gisela Ilona HEZEL

Meo a.s

Kassiererin Anna Maria HALMES Beisitzer Nicolas Joseph BREUER

Beisitzer Erwin HANSEN Beisitzer Jean-Rodolphe KEMPER

' Beisitzer Rolf Richard XHONNEUX

' Bine air; der let7.tcn Selle des ançlcben : Agi c1IPr llcarderscitea; Name und I_lgensr.liaft des beudrunrlendé:» Notes Mer rler!'ersnmen,

clie clan bereeticll::,ilul de 1/ereiniclung, die Stiftunry ncter dir" . Organismus Drille» gor,~eni1ber, 7ta'fertr'eien.

27/10/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verëffentlichen ist

MOD 3.2

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ar.sgesennenen : Pétanque Club Eupen

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Rechts`or-r V.o.G.

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CerYfeneenË

É..GF E. ireni de : Gründung

Statuten PETANQUE CLUB EUPEN

Gesellschaftsname: Pétanque Club Eupen

Sitz: Judenstr. 88 in 4700 Eupen

Artikel 1: Die Geselischaft wird die Bezeichnung  Pétanque Club Eupen" führen.

Artikel 2: Zweck der Geseilschaft ist die Pflege und Fflrderung des Pétanque und Boulespiels.

Die Aufgaben der Geseilschaft sind ausschlieI lich gemeinnützig. Sie verfolgt weder

direkt noch indirekt politische Ziele.

Artikel 3: Der Sitz der Geseilschaft ist das Sekretariat in Eupen, Judenstr. 88.

Der Gerichtsbezirk ist Eupen.

Artikel 4: Die Geselischaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann jederzeit durch die Generalversammlung

aufgelást werden. Die Spielplâtze werden dem  Pétanque Club Eupen" durch die Stadt Eupen zur Verfügung gestellt

und sind in Absprache mit dem  Pétanque Club Eupen" für jedermann zugânglich.

Artikel 5: Der Gesellschaft müssen mindestens drei Mitglieder angehïiren, die Aufnahme erfolgt durch die Generalversammlung,

die mit einfacher Mehrheit entscheidet. Angeschlossenes Mitglied kann jeder unbescholtene Bürger ab 8 Jahren bis ins

hohe Alter werden, der bereit ist, an der Verwirklichung des Gesellschaftszieles mitzuarbeiten, sowie derjenige, der

noch nicht durch die Generalversammlung bestâtigt wurde.

Artikel 6: Die Nichtzahlung des Beitrages trotz zweimaliger Aufforderung gilt als Rücktritt aus der Geseilschaft.

Artikel 7: Der Verwaltungsrat kann ein Mitglied wegen Nichterfüllung seiner Pflichten der Gesellschaft gegenüber, wegen grober

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/10/2011- Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

oder wiederholter Verstolse gegen die Gesellschaftssatzungen und die innere Ordnung, sowie wegen unehrenhaften

Benehmens innerhaib und aulierhalb der Gesellschaft ausschlieilen, nachdem das Mitglied aufgefordert worden ist,

sein Verhalten vor der Generalversammlung zu erklâren.

Der Ausschluss kann nur durch Zweidrittelmehrheit aller Verwaltungsmitglieder beschiossen werden.

Artikel 8: Die ausscheidenden Mitglieder haben kein Anrecht auf die entrichteten Beitrâge und auf das Geselischaftsvermdgen.

Artikel 9: Die Mitglieder haben einen jahrlichen Beitrag zu entrichten. Dieser wird durch den Verwaltungsrat festgelegt und darf

den Betrag von 250 ¬ nicht übersteigen.

Artikel 10: Der Verwaltungsrat besteht aus einem Prâsidenten und einem Vizeprasidenten, aus einem Schriftführer und aus

einem Kassierer sowie hdchstens neun Beisitzern. Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die General-

versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewâhlt. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das seit mindestens einem

Jahr der Gesellschaft angehdrt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Verwaltungsratmandat ist für zwei Jahre

gültig.

Artikel 11: Der Verwaltungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet, um die Vereinigung in der Offentlichkeit

zu vertreten und um alle Geschifte zu tâtigen und alle MaRnahmen zu treffen, welche die Gesellschaft angehen. Für

die tâgliche Geschâftsführung werden der Prâsident und der Schriftführer ernannt. Sie dürfen getrennt handeln.

Alles, was nicht durch Gesetz oder die Statuten der Generalversammlung vorbehalten ist, gehort zu einer

Zustândigkeit.

Artikel 12: Der Verwaltungsrat gibt sich seine Geschâftsordnung selbst.

Artikel 13: Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in Berichten festgehalten.

Artikel 14: Ein Geschaftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Artikel 15: Die Gesellschaft und die Personen des Verwaltungsrates keinnen als Privatperson nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 16: Die ordentiiche Generalversammlung der Mitglieder findet im Laufe der ersten drei Monate eines Geschâftsjahres

statt. Sie wird unter Angabe der Tagesordnung durch den Verwaltungsrat einberufen. Der Verwaltungsrat kann

jederzeit aulaerordentliche Generalversammlungen einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert.

Der Verwaltungsrat rnuss die Generalversammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen, wenn ein

entsprechender Antrag auf Ersuchen eines Zwanzigstels der Mitglieder an ihn geht.

Jeder Vorschiag, der von einem Zwanzigstel der Mitglieder unterzeichnet ist, die in der jâhrlichen Mitgliederliste

geführt werden, muss zur Tagesordnung gestellt werden.

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MOD 3.2

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Die Einladung, welche die Tagesordnung anführt, erfolgt durch Zeitungsanzeige oder Rundschreiben.

Die Generalversammiung ist insbesondere zustândig für:

1.Die Ânderung der Satzung.

2.Die Aufnahme oder der Ausschluss von Mitgiledern.

3.Die Bestellung und Abberufung der Verwalter.

4.Die Billigung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses.

5.Die freiwillige Aufk5sung der Vereinigung.

6.Alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat geselzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Artikel 17: Die Auflasung der Gesellschaft kann nur durch die Generalversammlung beschiossen werden, wenn zwei Drittel der

Mitglieder anwesend sind. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann eine zweite Versammlung einberufen

werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschliel3t.

Für die Beschlüsse sind zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Falls der Beschluss bezüglich der Auflësung der Gesellschaft durch eine Versammlung gefasst wurde, bei der nicht

zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren, unterliegt dieser Beschluss der Bestâtigung des Zivilgerichtes.

lm Falle der Auflüsung soli das Guthaben der Gesellschaft nach Abzug des Passives einer gemeinnützigen Gesellschaft

zufallen, die der Verwaltungsrat bestimmt.

Artikel 18: Das Gesetz vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig ist für all das maiigebend, was in den

vorliegenden Statuten nicht vorgesehen ist.

Der Verwaltungsrat beschlieSt folgende Aufgabenverteilung:

President: Karl Joseph EMONTS-GAST, Herbesthaler Str. 3, 4700 EUPEN

Vizeprâsident: Heinrich Joseph ALTENBERG, Obere Rottergasse 41, 4700 EUPEN

Kassierer: Jean-Rodolphe KEMPER, Konig-Albert-Allee 46, 4700 EUPEN

Schriftführerin: Anna Maria HALMES, Rue Cardijn 7, 4837 MEMBACH

Beisitzer: Nicolas Joseph BREUER, Monschauer Str. 34, 4700 EUPEN

Beisitzer: Gisela Ilona K. HEZEL, Noreth 47, 4700 EUPEN

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Coordonnées
PETANQUE CLUB EUPEN, ABGEKURZT : PCE

Adresse
JUDENSTRASSE 88 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne